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Hallo nochmal.
Da sich meine Exe ja letztes Jahr ganz offiziell die Kinder gekrallt hat forderte sie selbstverständlich auch umgehend KU -erst per Beistandschaft. Aber auf deren Schreiben reagierte ich erstmal nicht. Sollen die mir doch erstmal nachweisen, dass die Briefe hier ankamen. Ich brauchte noch etwas Zeit um andere Dinge zu regeln.
Und was macht Madame?!
Rennt direkt zum RA ihres Vertrauens und der forderte für die 3 Kids (zwischen 6 und 11J.) um die 1200 EUR KU -nach Stufe 5 der DT!!!! Soviel Geldgier hatte ich nichts entgegenzusetzen, ausser den Gang zu einem seiner Kollegen, der mir erstmal einen Mangelfall errechnete. Wusste gar nicht, dass so viel Abzugsfähig ist... ;-)
Und seitdem kommt nichts mehr.
Einige Briefe wurden noch hin und her geschickt, aber ich zahle die ganze Zeit nicht mehr, als die 800 EUR die mein RA ausgerechnet hat.
Und einen Titel habe ich auch nicht erstellt. Schon mal gar nicht über 1200 EUR!
Meine Frage an euch:
Wird da jetzt noch was kommen? Mein RA meint, ich solle mich freuen -die Gegenseite scheint von einer Klage abzusehen. Ist das wirklich so einfach? Oder kann das dicke Ende noch kommen?
MfG
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18-11-2012, 15:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-11-2012, 15:52 von Camper1955.)
(18-11-2012, 15:21)superfrog schrieb: Und einen Titel habe ich auch nicht erstellt. Schon mal gar nicht über 1200 EUR!
MfG
Hallo Superfrog
Wenn Dein Anwalt richtig gerechnet hat, wird der Gegenanwalt Deiner Ex schon erklärt haben, dass es wenig bringt, auf Mindestunterhalt zu klagen.
Bei mutwilligem Prozessieren kriegt sie keine VKH (Verfahrenskostenhilfe) und bleibt letztendlich auf den Kosten sitzen, wenn auch das Gericht nicht mehr raus bringt, als die von Dir gezahlten 800 €
Da es Dein Anwalt gemacht hat, dürften die 800 € auch als Titel gelten. Willst Du weniger zahlen, dann solltest Du Dich mit dem Anwalt erneut in Verbindung setzen und erst mit Zustimmung der Gegenseite weniger bezahlen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
je nachdem wie deine ex tickt, kann es so oder so sein.
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Wie die tickt ist inzwischen für mich schon lange nicht mehr nachvollziehbar..
Aber danke, Camper!
Deine Antwort macht mit Mut
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mir flatterte vor fünf oder sechs wochen auch so etwas ins haus. die fristen sind seit drei bzw. vier wochen abgelaufen. nichts mehr gehört.
entweder ist die anwältin lahmarschig oder es war ein bluff.
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(18-11-2012, 15:21)superfrog schrieb: Wird da jetzt noch was kommen? Mein RA meint, ich solle mich freuen -die Gegenseite scheint von einer Klage abzusehen. Ist das wirklich so einfach? Oder kann das dicke Ende noch kommen?
Natürlich kann das kommen. Die können jederzeit klagen, wenn sie der Ansicht sind dass damit etwas zu gewinnen ist. Das liegt ausserhalb deiner Einflussmöglichkeiten. Deshalb würde ich den heutigen Tag geniessen und nicht über die Möglichkeiten der Gegenseite grübeln.
Den Unterhalt, den du ohnehin zahlst würde ich allerdings sofort titulieren, sofern die Klage wirklich eingereicht wird. Falls die Gegenseite doch noch klagt, wird das die Streitwerte senken.
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18-11-2012, 16:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-11-2012, 16:30 von Skipper.)
Stufe 5 nach DT dort, für Deinen RA Mangelfall.
Junge, Junge. Wußte gar nicht, daß man bereinigend soviel abziehen kann?
Nach Abzug des KU vom bereinigten Netto bleiben Dir also weniger als der Selbstbehalt von 950 €.
Darf ich fragen, wie Du damit und Deinen Kids im Umgang zurecht kommst?
Oder siehst Du die Kids gar nicht mehr, wohnst im Zelt, Verpflegung über die Tafeln?
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(18-11-2012, 16:26)Skipper schrieb: Stufe 5 nach DT dort, für Deinen RA Mangelfall.
Junge, Junge. Wußte gar nicht, daß man bereinigend soviel abziehen kann?
Nach Abzug des KU vom bereinigten Netto bleiben Dir also weniger als der Selbstbehalt von 950 €.
Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, schätze ich das Nettoeinkommen von @Superfrog auf mindestens 2.300 €
Bereinigt um den Kindesunterhalt verbleiben 1500 € für Ihn und die Kiddis zum Verprassen. Davon kann er sich dann eine angemessene Wohnung für 4 Personen nehmen, auch wenn er mit den Kiddis nur eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet und den Umgang mit den Kindern wahr nehmen.
lg
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Jaja, mit den Abzügen hat sich Robenträger gut ins Zeug gelegt: Ich habe ehebedingte Schulden (Haus wurde mit minus verkauft), muss mich beruflich fortbilden, für's Alter vorsorgen und habe ja noch einen erwachsenen Sohn in Ausbildung, der auch unterhaltsberechtigt ist. Weiterhin habe ich 700 monatlich an Miete zu berappen... Und schon passt das mit dem Bedarfskontrollbetrag nicht mehr, wenn man das alles vor KU-Berechnung abzieht. Ist laut Aussage meines RA alles im Rahmen.
Zitat:Darf ich fragen, wie Du damit und Deinen Kids im Umgang zurecht kommst?
Oder siehst Du die Kids gar nicht mehr, wohnst im Zelt, Verpflegung über die Tafeln?
Das geht schon ganz gut. Ich sehe es ja nun auch nicht ein, ihnen jeden Wunsch zu erfüllen...Aber ein Eis oder ein Zoobesuch sind immer noch drin, wenn ich sie im 14-Tage Wechsel von Fr auf So nehme. Dicke Geschenke werden meistens von Oma oder meiner Neuen finanziert.
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(18-11-2012, 16:35)Camper1955 schrieb: Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, schätze ich das Nettoeinkommen von @Superfrog auf mindestens 2.300 €
Bereinigt um den Kindesunterhalt verbleiben 1500 € für Ihn und die Kiddis zum Verprassen. Davon kann er sich dann eine angemessene Wohnung für 4 Personen nehmen, auch wenn er mit den Kiddis nur eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet und den Umgang mit den Kindern wahr nehmen.
lg
Robert
Ja, das kommt ungefähr hin und etwas konnte ich vor den Umzug der Kids zur Mutter noch beiseite legen
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(18-11-2012, 15:51)Camper1955 schrieb: (18-11-2012, 15:21)superfrog schrieb: Und einen Titel habe ich auch nicht erstellt. Schon mal gar nicht über 1200 EUR!
MfG Da es Dein Anwalt gemacht hat, dürften die 800 € auch als Titel gelten. Anwälte können keine Titel ausstellen.
Wenn sie nicht klagt (aus welchen Gründen auch immer) kommt eben auch nichts. Denk da positiv. Tuvog ( das ist das Spitzohr bei Raumschiff Voyager) sagt immer : "Man beschäftigt sich erst mit einem Problem, wenn es eingetreten ist."
Kindesunterhalt ist schließlich immer noch ein Antragsverfahren und keine Bringschuld.
Vielleicht hat Deine Ex keine Lust, keine Energie oder sonst was. Soll nicht Dein Problem sein. Wenn was kommt, ragierst Du eben und ansonsten eben nicht. Ist doch gut, dass es bis jetzt so gelaufen ist.
Du solltest auf eine Informationssperre achten. Sie darf so wenig von Dir wissen, wie nur irgend möglich. Das ist wichtig. Da Information macht ist, muß man im Gegenzug immer dafür sorgen, dass Informationen über einen selbst, nicht fließen.
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(18-11-2012, 17:06)beppo schrieb: Anwälte können keine Titel ausstellen.
Ich nehme mal an, dass es als notarielle Beglaubigung gewertet werden kann.
Durch die Zahlungen hat @superfrog sich ja mit den 800 € einverstanden erklärt. So ähnlich dürfte es auch im Text seines Anwaltes stehen.
lg
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Nein.
Das ist streng geregelt.
Die hoheitlichen Aufgaben eines Notars können nicht einfach so durch irgendjemand anderes übernommen werden.
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(18-11-2012, 15:51)Camper1955 schrieb: Bei mutwilligem Prozessieren kriegt sie keine VKH (Verfahrenskostenhilfe) und bleibt letztendlich auf den Kosten sitzen, wenn auch das Gericht nicht mehr raus bringt, als die von Dir gezahlten 800 € Wieviel kriegen die RAs? Wer zahlt, wenn die Frau keine VKH kriegt? Zahlt das das Sozialsystem und schreibt eine große negative Zahl auf ein Konto der Frau?
Der Unfug hört nicht eher auf, bis die Juristen dadurch kein Geld mehr kriegen.
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