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19-11-2012, 06:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 06:35 von Dzombo.)
@webmin...
Ich hatte eine simple Frage im Thread hier gestellt. Und auch in meinem anderen Thread stellte ich eine Frage. Lies dir nochmal in Ruhe die Antworten dazu durch. Die waren gespickt mit Beleidigungen. Darauf habe ich reagiert.
Der Punkt "wenn kein Umgang stattfindet" aus tfq habe ich für mich gewählt, weil müssen. Das aber passt einigen hier nicht. Deswegen verhalten sie sich so beleidigend mir gegenüber. Sage ich denen dazu meine Meinung, geht es weiter mit attackieren. So läuft das aber nicht. Und was den Thread hier betrifft, lies mal einen dazu bereits vorhandenen Thread. Da wurde eine Gästin gleich wieder weggeekelt. Wobei deren Frage gar nicht so naiv war. Von ihr hätte Mann so manche Verhaltensweise von Frauen erfahren können, die sich bezogen bspw. auf Namensgebung Kinder "zusammenbasteln".
Was Hilfe betrifft. Hauptdiskussionsthema ist loge Geld, also Unterhalt. Und wenn die Väter da erfolgreich agieren wollen gegen den "Feind" muss man wissen, was der so alltäglich zusammenrechnet. Also bot ich hier bei tfq an den sogenannten "Scheidungsrechner" Den nämlich benutzen AnwältInnen und Anwälte, wenn ihre MandantInnen mit ihren dreisten Forderungen aufschlagen. Das ist ein Computerprogramm auf höchsten Stand. Ein paar Grunddaten eingegeben und los geht es mit Forderungen. Ich benötige diese Programm nicht, hätte es aber besorgt und tfq geschenkt. Dann wäre es nicht mehr nötig, dass User hier eigene Rechner zusammentüffteln. Eine Qualitätsanhebung erster Güte. Es sollte nicht sein und mir ist es mit Verlaub jetzt egal. Es war ein nur ein Angebot.
Und weil ich Geld anspreche. Ich musste der KM meines Sohnes so gut wie keinen BU entrichten. Zwar sollte das sein, aber ich habe diese dreiste Forderung zu 90 Prozent abgewehrt. Und zwar durch selbstangeeignetes Wissen auf dem Gebiet. Die KM und ich bewohnten die gleiche Wohnung wohlgemerkt. Wie das funktioniert und auf ganz legalen Weg, ich habe dazu mehr als genug zu meiner Dzombozeit mitgeteilt.
Nicht anders verhielt es sich mit der oft ungerechtfertigten Anschuldigung bezüglich dem 170er und auch in Sachen GewaltSchutzG. Gerade da, der Buschfunk funktioniert, soll es eine Änderung geben, die "nicht" unwichtig für zumeist zu Unrecht dazu diffamierte Betroffene ist.
Das alles kann ich mir aber ersparen hier für die Zukunft zu benennen. Denn für Einige hier zählt nur die persönliche Meinung und jede andere wird niedergebügelt. Und zumeist mit Tiefschlägen, die völlig ungerechtfertigt sind. Sorry. Ich sehe keine Veranlassung, mir so was gefallen zu lassen. Wer nämlich für freie Meinungsäußerung ist, sollte "dann" gefälligst solche selbst zulassen. Basta!
Was Ibykus betrifft. Seine Arbeit stellte ich zu keiner Zeit in Frage. Mir ging es nur auf den Keks, immer wieder von dieser sinnlosen Klarnamendiskussion lesen zu müssen. Wer anonym bleiben will, darf das so händeln. Und ich habe nie einen Hehl daraus gemacht. Daher komme ich damit ganz gut klar. Andere hingegen nicht. Das ist mir aber egal. Wer komisch in den Berg reinruft, muss mit dem Echo dazu rechnen.
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19-11-2012, 08:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 08:35 von Camper1955.)
@Game Over
Ich bin auch nicht für Nennung der Klarnamen in einem Forum. Einfach deshalb, weil dann auch Familienangehörige oder sonstige nahe Verwandte ausfindig gemacht werden können, die dann zu einem Thema befragt werden, wovon sie gar nichts wissen.
Meine jüngere Tochter wusste zwar mal, dass ich hier poste, aber ob sie sich daran heute noch erinnert, oder erinnern will, kann ich nicht sagen.
Mein Sohn hat zwar regelmäßig Kontakt mit mir, weiss auch, dass ich hier poste, ob er aber jemals da rein geschaut hat, bezweifle ich deshalb stark, weil seine Prioritäten einfach auf anderen Gebieten liegen.
Meine große Tochter verweigert sowieso alles, was mit mir zusammen hängt. Meine Eltern und Geschwister wissen zwar von den Gerichtsverfahren, mehr aber auch schon gar nicht. Was also sollten die zu den ganzen Themen sagen können?
Was ich aber denke ist, dass jeder doch bei seinem Nicknamen bleiben sollte, um für die User im Forum immer identifizierbar zu sein.
Ich habe mich etwa im Februar 2011 angemeldet. Seitdem hast Du zwei mal den Namen gewechselt, soweit mir bekannt ist. Warum dass denn, wenn Du ein reines Gewissen hast?
In den meisten anderen Foren heisse ich nicht anders wie hier. Da ich aber nie zu irgendwelchen unlauteren Mitteln aufgerufen habe, stehe ich hinter jedem meiner Postings, die meinetwegen auch von der Staatsanwaltschaft auf eventuelle Schandtaten meinerseits überprüft werden können. Und wenn jemand seinen Nicknamen ändert, weil er eventuell von jemandem der dem User nicht wohl gesonnen ist, denuziert werden kann, dann grenzt das in meinen Augen schon fast an Paranoia.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Moin GO.
Du hast gefragt,
Du hast Antworten erhalten.
Welche Konsequenzen ziehst Du?
Was wirst Du mit
welchem Ziel tun?
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@Camper1955...
Das ist vernünftige Diskussion rund um besagtes Thema. Keine Frage.
Du darfst meinetwegen in sämtlichen Foren schreiben. Genauso entscheide ich über die Wahrung meiner persönlichen Anonymität. Ganz einfach. Ich muss ja meine Verfolger "nicht" extra auf meinen Weg hinweisen. Ich gehe zunächst geradeaus, um dann plötzlich nach links oder rechts abzubiegen. Akzeptiere das, oder lasse es bleiben. Ist nicht böse gemeint, nur ehrlich.
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19-11-2012, 09:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 09:51 von Dzombo.)
@Skipper...
Du solltest ein wenig mehr Höflichkeit in deine Anfragen reinpacken. Dann reagiere ich dir gegenüber auch nicht so agro.
Der Name meines Sohnes stimmt nicht. Also mache ich mich gleich los, um die Umstände zu prüfen. Ist doch ganz einfach. Na und Du wirst dich da ein bisschen gedulden müssen. Ich kann weder fliegen noch hexen. Und das es aus deiner Sicht egal ist welchen Namen Kinder tragen ist sorry nicht mein Problem. Kinder sind nicht dazu verpflichtet, sich nach den Wünschen Erwachsener zusammenschustern zu lassen. Oder wäre es dir egal, würde dein Kind Rüdiger Schwarzer heißen?
Geduld lieber @Skipper, Geduld
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Gähn!! Bis sich bei Dir was tut bist Du pensioniert und Dein Sohn ist selber schon Vater..
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@Clint Eastwood...
Kannst das ja übernehmen. Einschließlich Unterhalt. Aber Du bist ja schon im Pazifik abgetaucht. Kannst Du überhaupt mit Haien umgehen?
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Die seitenlangen fruchtlosen "Diskussionen" gabs schon, als du noch einem anderen Nicknamen geschrieben hast. Deine Eingangsfrage war ein gutes Thema, doch dann mündet alles wieder im Kreisverkehr. Sollen wir das wirklich erneut so weiter laufen lassen?
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19-11-2012, 11:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 11:34 von Clint Eastwood.)
@Game Over - im Gegensatz zu Dir kennt mich mein Kind wenigstens und freut sich ein Loch in den Bauch, wenn ich es schaffe, mal wieder dem Haifischbecken zu entkommen und zu ihm zu schwimmen.
Weihnachten ist es mal wieder so weit. Ich freue mich übrigens auch und die schönste Zeit, die ich habe, verbringe mich mit meinem Kind.
Das kam allerdings leider nicht von alleine zustande..
P.S.: Unterhalt muss man immer zahlen, wenn man sein Kind aber kennt, dann macht man(n) das gerne und legt sogar noch Geld für Sportsachen, etc.. obendrauf..
(19-11-2012, 11:12)p schrieb: Deine Eingangsfrage war ein gutes Thema, .... Daher hatte ich mal nach dem korrekten § gesucht und glaube gefunden zu haben. Entgegen meiner ursprünglichen Meinung ist es anscheinend nicht erlaubt, dass die Mutter den Namen des Kindes ändern läßt. Zumindes in der Konstellation des TO.
Hier greift der § 1617a BGB Satz1.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html
Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
Ich hoffe, jetzt ham´ wers.
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@p...
Jetzt bleib mal bei den Fakten. Ich stellte eine klare Frage und ohne muss auf Antwort. Den Thread blähte nicht ich mit Kommentaren unter die Gürtellinie auf. Du kannst ja sicher lesen. Daher verstehe ich deine Schuldfragenverteilung nicht. Sich falsch zu verstehen beruht halt auf Gegenseitigkeit.
@blue...
Danke für den Hinweis.
@Clint Eastwood...
Das freut mich für Dich. Vielleicht schaffen es alle Väter mal dahin.
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19-11-2012, 13:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 13:22 von Skipper.)
Moin.
Der § 1617a BGB erscheint mir hier NICHT einschlägig.
Zur Namensgebung bei Geburt bestimmten beide (sorgeberechtigten) Eltern einvernehmlich, daß das Kind den Namen des Vaters trägt.
Zur Namensänderung jetzt ist nach § 1618 BGB die Zustimmung des Vaters nötig, weil das Kind seinen Namen trägt.
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@Skipper...
Genauso ist es. Danke. Jetzt kann ich den Typen vom JC kurz und kanpp gesagt wegen Nötigung anzeigen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 14:29 von Skipper.)
(19-11-2012, 13:39)Game Over schrieb: @Skipper...
Genauso ist es. Danke. Jetzt kann ich den Typen vom JC kurz und kanpp gesagt wegen Nötigung anzeigen. Hmm... ähmm... Hä??
Nötigung? Anzeige?
Teile dem JC besser höflich mit, das Kind trage Deinen Namen.
Eine mit Deiner Zustimmung beurkundete Namensänderung liege bis Dato nicht vor.
Erbitte korrekte Namensnennung.
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Skipper...
Die Frage mit dem Namen ist doch jetzt geklärt. Mein Sohn trägt nach wie vor meinen Namen. So die Auskunft vom Standesamt. Erledigt.
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Ich war nur veranlasst, der Mutter meines Sohnes für die Dauer von 6 Monaten BU zu gewähren. Weil sie unser Kind nur in "diesem" Zeitraum tatsächlich "allein" betreute. Es handelte sich um den Zeitraum, in dem die KM unser gemeinsames Kind völlig illegal ins Frauenhaus verschleppt hatte. Von mir fortan "folgenlose Kindsverschleppung" genannt. Unser Sohn lebte und wohnte davor allerdings völlig legal bei mir, ergo in meinem Haushalt. Logo amtlich gemeldet und auch behördlich bestätigt. Es bestand ja gemeinsame Elternsorge zwischen der KM und mir. Und das bereits seit ihrer Schwangerschaft mit unserem dann Kind.
Sowas interessiert aber bspw. ein Jobcenter nicht, wenn Muddis dort aufschlagen und mit Tränen in den Augen darlegen, arm, alleinerziehend und mittellos zu sein UND vorliegend die gemeinsame Sorge verschweigen. Sie legen dort nur einen Sachverhalt von Lebensumständen dar, der gar nicht exisitert und schon fließt die Kohle vom Amt an die Mutter. Und für angeblich "ihr" Kind gleich mit.
Zweineinhalb Jahre nach Geburt unseres Kindes flog die KM mit ihrer Lüge auf. Das blieb allerdings folgenlos für sie. Obwohl Sozialleistungsbetrug ja "kein" Kavallersdelikt ist. Für arme, gedemütigte Muddis allerdings schon. Väter wären für sowas kurzerhand in den Knast gewandert.
Achja. Weil das Jobcenter ja kapierte, dass sie der KM völlig auf den Leim gegangen waren und Gefahr lief, die logo an die KM völlig zu Unrecht gezahlten Leistungsgelder nicht wieder zurückerhalten würde, meinte es, dass ich diese Gelder gefälligst zurückzuzahlen hätte. Jetzt kommt`s. Weil ICH ja dem Jobcenter angeblich verschwiegen hätte, mit der KM die gemeinsame Sorge für unser Kind gehabt zu haben. Deswegen sei es "meine" Schuld gewesen, dass das Jobcenter ggü. der KM Sozialleistungsgelder für sie und unser Kind gezahlt hätte. Es folgte gigantische Rückzahlungsaufforderungen. Und weil ich die allesamt zurückwies, stand ich eines schönen Tages vor dem Strafgericht wegen dem 170er. Und in dem Prozess ging die KM sang - und klanglos unter. Ihre Lügerrei wurde vor dem Strafgericht offenkundig. Aber wieder für sie folgenlos. Ihr passierte nichts. Und meine Beschwerde beim OLD Dresden wurde mit der Bemerkung beantwortet: "Streit zwischen den Eltern ums Geld darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!"
Herr Dzombo. Da haben sie Pech gehabt. Sie können sich ja DAS Unterhaltsgeld, dass ihnen ja eigentlich die KM auf Grund des tatsächlich nachgeweisenen Wohnes- und Lebens ihres Kindes in ihren Haushalt geschuldet hat, zivilrechtlich vom Jobcenter zurückholen. Sie wissen ja. Forderungsübergang usw.! Neugläubigerin zu KU und BU ist ja bekanntlich das Jobcenter, wenn arme Muddis gezwungen sind, dort Geld zu beantragen, damit sie und IHRE Kinder überleben können.
Und überhaupt. Sie als Beamter kriegen doch regelmäßig gutes Geld. Da können sie doch den Verlust von den paar Kröten viel besser kompensieren, als so eine arme, unterdrückte Frau, der sie ein Kind gemacht haben.
Fazit. Jetzt ist alles bestens für die Muddi. Es ist jetzt ihr Kind. Das Kind wohnt und lebt jetzt bei ihr. Und sie ist in der Lage, mit den Sozialgeldern des Staates IHR Kind fortan ALLEIN zu erziehen.
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10-09-2014, 12:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2014, 12:48 von Dzombo.)
Hört, hört. Das liebe Jugendamt kommt in die Gänge.
Um sich der Sache dort anzunehmen, bedarf man meiner Mitteilung zum derzeitigen Aufenthalt meines Sohnes. Den wiederum lies ich mir online für 5€ zukommen. Beim Meldeamt konnte oder wollte man mir diesen nicht mitteilen. Jetzt weiss das netten JA, wo sich mein Sohn aufhält. Ergo kann es ja jetzt endlich die Mamabefragung durchführen bezüglich keinem stattfindenden Umgang zwischen Sohnemann und Papa.
Was ich nicht verstehe. Wieso will sich das JA gerade jetzt meiner Sache annehmen?
Ich bin doch wegen meiner 2. Entsorgung einfach nur nicht mehr dienstfähig und habe dazu auch bloß kurz mitgeteilt, evtl. in Kürze nicht mehr ganz so viel KU zahlen zu können, wenn ich denn in den Vorruhestand geschickt werden sollte. Was ja mit Geldeinbuße verbunden ist, der den KU reduziert.
Denke mal, dass sich das JA binnen der nächsten Tage wieder bei mir melden wird, um mir zu sagen, dass der KM weniger in Aussicht gestellter KU nicht auf ihr UmgangsGenehmigungsVerhalten mir gegenüber auswirken wird.
Wir wissen ja seit gestern knapp 23:00 Uhr, dass Unterhalt definitiv nichts mit all dem anderen Murks im Familienrecht zutun hat. Das sieht Frau vollkommen unabhängig voneinander.
PS: Im Fratzenbuch hat einer Geld ausgelobt, dass er für den bereit ist zu spendieren, der als erster mittels Schnellverfahren in die gemeinsame Sorge gelangt.
Hat das überhaupt schon jemand geschafft? Ich bin lange raus aus dieser Materie?
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Wow, da hat ja jemand die Sieben-Meilen-Stiefel geschnürt. Da ist man direkt zuversichtlich, dass ihr seinen Dreißigsten zusammen feiern könnt.
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@tni...
Danke für deine ermutigenden Worte. Ohne die und die Ratschläge all der Anderen hier wäre ich ganz bestimmt nicht losgelaufen, um einzuholen, was ich zuvor selbst losgelassen hatte. Lieber späte Reue als gar keine
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Immer wieder gerne.
"Einzuholen...was ich losgelassen hatte."...Sehr poetisch, das gefällt mir.
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11-09-2014, 09:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-09-2014, 09:48 von Dzombo.)
@tni...
Solch Poesie lernte ich dereinst in East Germany. Nur, dass es damals hieß: "Überholen, ohne einzuholen!"
Niemand hat hier die Absicht, eine Entsorgungsmauer zu errichten. Dann wurde der Unterhaltsstacheldraht doch gewickelt.
Da muss MANN eines schlechten Tages umdenken, ohne abzuhauen
the notorious iglu
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Aber mal im Ernst. Du hast uns doch das Erziehungsgutachten im Rahmen der Adoption als Geheimwaffe angepriesen. Das ist doch auch schon ewig und drei Tage her, oder?
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@tni...
Das ich bisher keinerlei Dokumente hier eingestellt hatte, war schlicht dem Umstand geschuldet, dass mir die hier immer wieder hochgeköchelte Diskussion rund um Klarnamen etc. derart auf die Nerven ging, dass ich die Zeit dafür nicht für reif erachtet hatte.
Außerdem war mir der Zoff zwischen dem Rentner und einem anderen Typen im Internet um nicht genehmigte Preisgabe von Dokumenten und Beschlussinhalten namens Gericht und Behörden Vorsicht genug.
Aber den Hauptgrund kannste nachlesen im Thread von @freaky von glaube ich gestern in der Quasselecke.
Die Hoffnung stirbt aber bekanntlich zuletzt.
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Meine Frage bezog sich auf den zeitlichen Ablauf und nicht auf Dokumente, Diskussionen und Fehden im Internet.
Der zeitliche Ablauf kommt mir etwas lang vor, was bei mir die Frage aufkommen lässt, wie ernsthaft und intensiv du das betreibst (Die Frage kommt ja bekanntlich nicht zum ersten Mal auf). Und auf dieser Basis drängt sich mir die Frage auf, ob das nicht nur ein Alibiengagement ist und wenn ja, wozu?
Die drei Jahre, die ich jetzt hier bin, dümpelt die Sache ergebnislos vor sich hin. Oder etwas pädagogischer gefragt, was fehlt dir um das Ziel zu erreichen oder was steht dir da im Weg? Vorrausgesetzt natürlich du verfolgst ein Ziel.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-09-2014, 15:58 von Dzombo.)
@tni...
Du hast mir nicht zugehört bzw. mein Geschriebenes nicht so direkt verstanden.
Ich war als erziehungsunfähig eingestuft und flog ergo aus der Sorge raus. Durch die Adoption, die ursächlich nicht geplant war, bin ich zum Erziehungsfähigen geworden.
Wenn ich bezüglich meinem Kleinen wieder in die Sorge rein will, war es unabdingbar, mich in Erziehungsfähigkeitszustand versetzen zu lassen. Was mittels der unvorhergesehenen Adoption nunmehr der Fall ist.
Naja. Und zwischen dem nein und ja in Sachen Erziehungsfähigkeit liegen nun mal ein paar Tage. Da hatte ich keine Einfluss drauf.
Was Umgang betrifft. Da gehöre ich nun mal zu der Fraktion, die sich defitniv NICHT in Standardumgang aller 14 Tage reinpressen läßt, nur um wenigstens ein paar Tage im Leben meines Kindes an ihm dranbleiben zu können. Mein Kind hat einen erblich bedingten Gendefekt und da brauche ich zu ihm ungehinderten Zugang. Demnächst stehen laut Behandlungsplan (der dauert bis ans Lebensende) medizinische Maßnahmen an, zu denen die KM völlig zu naiv ist, als dass sie diese optimal für unseren Sohn realisieren kann.
Egal. Hier ist es oft so, wie es Dino am Montag bei der Meischberger gesagt hat. Sie haben nicht zugehört.
PS: Den Spruch der Scherf am Montag habe ich mir gemerkt. Also, dass der Gesetzgeber in der Regel die gemeinsame Sorge gestattet, so sie dem Kindswohl nicht widerspricht. Wer diese nicht will, muss substanziert begründen. Meist wird Streit mit dem oder Ex als Hauptbegründung ins Kriegsfeld bei Gericht geführt. Ich streite nicht mit der Ex. Sie demzufolge mit mir auch nicht. Ansonsten tat ich die letzten Jahre auch nix gegen Muddi. Ist halt meine Art der Strategie.
Außerdem pflegte @ der Rentner immer so schön zu sagen, dass man Opfer auf dem Weg zu mehr Vätergerechtigkeit erbringen muss. Und da habe ich aus taktischen Gründen erstmal losgelassen.
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