19-11-2012, 20:04
bildungsklick.de
"Die Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen und besagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Konvention wurde vor 23 Jahren von der ..."
Auch die "Initiative gegen familienfeindliche Väterbenachteiligung" (http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de)Väterwiderstand.de) unterstützt die Forderung nach einer Aufnahme der Rechtsposition unserer Kinder ins Grundgesetz, insbesondere deswegen, um hinsichtlich der von den deutschen Familiengerichten und Jugendämtern und deren parasitärer Helferindustrie betriebenen und wenig hilfreichen Gleichstellung von Kindeswohl und Mütterineressen besser trennen zu können, indem der Rechtsposition unserer Kinder Verfassungsrang eingeräumt wird.
"Die Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen und besagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Konvention wurde vor 23 Jahren von der ..."
Auch die "Initiative gegen familienfeindliche Väterbenachteiligung" (http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de)Väterwiderstand.de) unterstützt die Forderung nach einer Aufnahme der Rechtsposition unserer Kinder ins Grundgesetz, insbesondere deswegen, um hinsichtlich der von den deutschen Familiengerichten und Jugendämtern und deren parasitärer Helferindustrie betriebenen und wenig hilfreichen Gleichstellung von Kindeswohl und Mütterineressen besser trennen zu können, indem der Rechtsposition unserer Kinder Verfassungsrang eingeräumt wird.