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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
1. Richterfreiheit
2. 5x und dann nochmal 5x in der Verlängerung. Bei mir wars auch so. Ein Dauerzustand darf das nur sein, wenn er wirklich gut begründet ist, z.B. bei einem Elternteil, der eine anhaltende Gefahr für das Kind darstellt.
3. Behauptet wird: Ja, es muss in eine feste Regelung münden. BU ist ausdrücklich nur Übergang. Aber wer weiss schon, auf welchen dunklen Wegen Euer Richter wandelt.
4. Es gibt Kostenlose. Beispiel: http://www.mediationszentrum-berlin.de
Zusatzfrage: Da wäre ein Antrag ans Vollstreckungsgericht auf einen erhöhten Freibetrag wegen erhöhtem Bedarf eine Möglichkeit.
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Zitat:2. wieviele begleitete Umgänge können maximal angeordnet werden?
Bei mir waren es 6. Ab dem 2. BU konnte ich mich dem Kleinen ohne Begleitung widmen, da sie Überflüssig war.
Die Einrichtung hielt dennoch an allen 6 BU fest, da es um Kohle ging.
Fairerweise stand im Bericht die gute Bindung zw. Sohn u. Vater.
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Danke an alle, vor allem an @ p, das klingt (zumindest mal in der Theorie Wink ) sehr vielversprechend.
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moin,

scheint ja ziemlich willkürlich behandelt zu werden das Thema Frequenz und Dauer von Begl. U. ?!

Grosse Distanz und pleite kenne ich von "Damals" auch.
Die Kosten für den B.U. liefen über Gerichtskosten/Pkh.
Sprit und Zeit musste ich dazu bringen.

Evtl. Unterstützung durch Familie möglich?

Gruss Q.
. . ... . . . . ./¯\
. . . . . . . . /. /
. . . . . /¯`/'. .'/¯\
. . . . ./'/. /. . /. . / /¯\ Femifaschostaat und
. . . . .\. . . . . . . ..'. ./ Kinderklaumafia .
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In den FAQ habe ich beim nochmaligen Überfliegen nichts Konkretes dazu gefunden, aber in mehreren Threads hier wird häufig und vehement von Vergleichen bzgl. Kindschaftssachen abgeraten.

Da der Weg meines LGs bzgl. Umgang gerade aber massiv in diese Richtung führt, nochmal die Frage an alle, die damit Erfahrung haben, bzw. etwas Konkretes wissen:
Welche konkreten Nachteile hat ein vor Gericht geschlossener Vergleich generell?
Und welche kann er eventuell haben, auch wenn über den Inhalt tatsächlich Einigkeit zwischen beiden Parteien besteht?

Ausserdem: Wer trägt die Kosten des Verfahrens, wenn ein Vergleich geschlossen und die gestellten Anträge beiderseits zurückgezogen werden?

Danke.
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nach der reform des famfg hat ein vergleich keine juristischen nachteile. er ist aber logischerweise mit rechtsmitteln nicht angreifbar, daher sollte man schon dahinter stehen.
abgesehen davon signalisiert man damit einigungswillen und kooperationsbereitschaft.

bei einem vergleich werden die kosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben.

Richter mögen vergleiche, da es weniger arbeit macht und sie nichts entscheiden müssen.
Anwälte mögen vergleiche, weil sie dann eine extragebühr kassieren können.
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Wenn im Vergleich z.B. eingebaut ist das nach einer gewissen Zeit der Umgang ausgweitet werden soll und dazu Beratungsstellen als Hilfe herangezogen werden soll, kann bei unerwünschtem Ergebnis erneut Antrag gestellt werden.

Wenn alles fix ist, ist es schwer nach relativ kurzer Zeit einen neuen Antrag zu stellen.

In meinem Vergleich steht z.B. das die Parteien sich nach ca. 3 Monaten verpflichten an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Der erreichte Umgang ist sicher. Bei uneinigkeit in welchem Umfang weiter ausgebaut wird gibts halt ne neue Umgangsverhandlung.
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Das ist aktueller Stand des Vorschlages:

1. Allgemeine Vereinbarungen
- Beide Seiten verpflichten sich – insbesondere im Beisein der Kinder – zu einem sachlichen und konfliktfreien Informationsaustausch.
- Die Kindesmutter informiert den Kindesvater regelmäßig über alle wesentlichen Belange des kindlichen Heranwachsens, über schwerwiegende Angelegenheiten (schwere Krankheiten, Unfälle, Umzug, etc.) jedoch unverzüglich.
- Beide Seiten unterlassen jedwede negative Beeinflussung der Kinder in Bezug auf das andere Elternteil, sondern verpflichten sich vielmehr, an einer positiven, stabilen und unbelasteten Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen aktiv mitzuwirken.
- Beide Seiten verpflichten sich, bei auftretenden Unstimmigkeiten zunächst die (gemeinsame) Beratung einer Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen, bevor gerichtliche Hilfe gesucht wird.

2. Umgang
Der Umgang des Kindesvaters mit den gemeinsamen Kindern soll stufenweise ausgebaut werden, hierzu wird folgende Regelung getroffen:

- Der Kindesvater und seine Lebensgefährtin verbringen ab 01.01.2013 mindestens einen Vormittag oder Nachmittag pro Monat (mind. vier Stunden) mit den beiden Kindern an einem neutralen Ort (Spielplatz, Zoo, Schwimmbad, etc.). Die Kindesmutter hat während dieser Phase das Recht, zu den Umgangszeiten anwesend zu sein. Während der Phase des begleiteten Umganges obliegt es der Kindesmutter, die Kinder zu dem vom Kindesvater ausgewählten Treffpunkt (im Umkreis von 75 km vom Wohnort der Kinder) zu bringen und die Kosten hierfür zu tragen.
- Ab dem 01.04.2013 finden diese Umgänge ohne die Begleitung der Kindesmutter statt.
- Ab dem 01.07.2013 verbringen Kindesvater und Kinder pro Monat mindestens einen ganzen Tag miteinander (mindestens sieben Stunden).
- Ab dem 01.10.2013 verbringen die Kinder mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage pro Monat mit dem Kindesvater (jeweils mindestens sieben Stunden). Gegen Ende dieser Phase wird in Absprache mit der Kindesmutter die erste Übernachtung der Kinder bei dem Kindesvater besprochen und durchgeführt.
- Ab dem 01.01.2014 verbringen die Kinder mindestens jeweils ein Wochenende pro Monat von Freitagmittag bis Sonntagabend, ab dem 01.04.2014 ggf. bis Dienstagabend, sofern es die Termine der Kinder und des Kindesvaters zulassen, beim Kindesvater. Wenn der vorausgehende, bzw. nachfolgende Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, wird/werden diese/r zusätzlich eingeschlossen.
- Nach Möglichkeit ist bei den Umgängen ein vier-Wochen-Rhythmus einzuhalten, die genauen Termine werden jeweils im Vormonat vereinbart, die Ferientermine mindestens vier Wochen vor Ferienbeginn.
- Sollte sich die räumliche Entfernung zwischen dem Wohnort der Kinder und dem des Kindsvaters auf 100 km oder weniger verringern, beziehungsweise die Lebenssituation des Kindsvaters sich dementsprechend ändern, dass ein zweiwöchentlicher Umgangsturnus in Frage kommt, wird dieser umgesetzt (dann jeweils von Freitag bis Sonntag ggf. einschließlich Feiertag).
- Die Kinder verbringen ab 2014 jährlich mindestens drei Wochen der Ferien beim Kindesvater.
- Heiligabend (inklusive mind. einer Übernachtung) verbringen die Kinder jährlich im Wechsel bei den Eltern, ebenso im entgegengesetzten Rhythmus den Jahreswechsel.
- In Absprache mit der Kindesmutter sind weitere flexible Umgangstermine möglich. Die Kindesmutter wird sich hierbei bemühen, weitere flexible Termine auch durch ihr Zutun zu ermöglichen (z.B. wenn sie mit den Kindern ohnehin in der Nähe des Wohnsitzes des Kindesvaters ist, etc.)
- Der Kindsvater hat darüber hinaus das Recht, bei wichtigen Terminen der Kinder (z.B. Einschulung, Entwicklungsgespräch) anwesend zu sein. Er wird über derartige Termine von der Kindsmutter rechtzeitig informiert.
- Die Kosten des regulären Umganges trägt der Kindesvater.
- Sollte ein Umgangstermin ausfallen müssen, so ist der Kindesvater spätestens fünf Stunden vor Umgangsbeginn zu informieren. Es wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart.
- Kinderbezogene Entscheidungen über deren Alltag werden von dem Elternteil getroffen, bei dem sich die Kinder zur Betreuung und Erziehung aufhalten. Die Ausgestaltung der Umgangstermine liegt daher in der eigenen Verantwortung des Kindsvaters, ggf. notwendige Vollmachten erteilt die Kindesmutter auf Anfrage.
- Sollte eine Erkrankung eines Kindes eintreten, die in ihrer Schwere oder Dauer dergestalt ist, dass ein Krankenhausaufenthalt, beziehungsweise eine Bettlägerigkeit von über vier Wochen notwendig werden sollte, hat der Kindsvater das Recht, das jeweilige Kind in Absprache mit der Kindsmutter auch außerhalb der regulären Umgangstermine zu besuchen.
- Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr von XX (Kind 1) hat der Kindesvater das Recht, mindestens einmal wöchentlich mindestens jeweils eine viertel Stunde mit den Kindern telefonisch zu kommunizieren. Darüberhinausgehende Kontaktwünsche seitens Kinder wird die Kindesmutter aktiv unterstützen.


3. Schlussbestimmungen
- Mit dem vollendeten 12. Lebensjahr von XX (Kind 1) ist die gesamte Vereinbarung zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Kinder maßgeblich an der Ausgestaltung des Umganges (Dauer, Häufigkeit, etc.) mitwirken, so dass den Kindeswünschen und dem Kindeswohl noch besser entsprochen werden kann. Diese Vereinbarung tritt demnach erst mit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung außer Kraft.
- Bezüglich der Einrichtung der gemeinsamen Sorge zeigt sich die Kindesmutter zeitnah gesprächsbereit, in jedem Fall wird die Meinung des Kindesvaters jedoch vor schwerwiegenden Entscheidungen betreffend den Lebensweg der Kinder zumindest gehört.
- Der Kindesvater verpflichtet sich, sofern diese Umgangsvereinbarung problemlos und konfliktfrei seitens der Kindesmutter umgesetzt wird, keine weiteren Anträge bezüglich des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder zu stellen.
- Die Eltern verpflichten sich, die aktuell jeweils vor Gericht gestellten Anträge und Aussagen vollumfänglich am xx.xx.xxxx zurückzuziehen. Die im Zuge des Verfahrens angefallenen Kosten übernimmt der Kindesvater mit Ausnahme derjenigen Kosten, die durch die rechtliche Vertretung der Kindesmutter anfallen; diese übernimmt die Kindesmutter selbst.

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Zu schwammig? Irgendwelche allzu offensichtlichen Möglichkeiten für die KM, trotzdem Ärger zu machen? Sonstige Vorschläge, Anregungen, Kritiken?
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Ich finde den Vorschlag viel zu umfangreich. Viel zu viel wo dran rumgemeckert werden kann und ne Menge mit Konfliktpotential.

Es ist viel selbstverständliches enthalten wie die Wohlverhaltenspflicht.
Warum soll die KM im Schwimmbad dabei sein?
Sich dazu zu verpflichten zukünftig keinen Sorgerechtsantrag zu stellen finde ich auch kritisch.

Wie wäre es wenn ganz allgemein gesagt wird die Eltern verpflichten sich bei einer Erziehungsberatung (kostenlos) eine Elternvereinbarung bezüglich gem. Sorge zu beschließen, in der ausgearbeitet wird was schwerwiegende Entscheidungen sind.
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Hi Jessy,

ohne jetzt weitere Details über deine Situation zu kennen...

Zum einen sind Dinge geregelt, die so schon im BGB stehen und demnach mMn nichts in so einer Vereinbarung zu suchen haben, bzw. überflüssig sind.
Beispiel: Beide Seiten unterlassen jedwede negative Beeinflussung der Kinder in Bezug auf das andere Elternteil, sondern verpflichten sich vielmehr, an einer positiven, stabilen und unbelasteten Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen aktiv mitzuwirken.

Zum anderen sind wichtige Dinge, über die es im Nachhinein Streit geben könnte zu schwammig formuliert.
Beispiel: ..zeitnaher Ersatztermin, ...wird rechtzeitig informiert,

Und dann fehlen meiner Meinung nach ganz wichtige Dinge komplett.
Beispiel: Beide Seiten verpflichten sich, bei auftretenden Unstimmigkeiten zunächst die (gemeinsame) Beratung einer Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen, bevor gerichtliche Hilfe gesucht wird... So, und wer zahlt die Zeche, wenn zB Mutti sich nicht dran hält? Welche Motivation hat sie denn überhaupt, sich an diesen Wisch zu halten.

Ganz generell... Warum soooo wenig Umgang? So spärlich und dann noch begleitend (am Anfang).

Darüberhinaus kann "Mit dem vollendeten 12. Lebensjahr von NAME ist die gesamte Vereinbarung zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Kinder maßgeblich an der Ausgestaltung des Umganges (Dauer, Häufigkeit, etc.) mitwirken, so dass den Kindeswünschen und dem Kindeswohl noch besser entsprochen werden kann." auch in die Hose gehen. Wenn Mutti sich erfolgreich NICHT an diese sanktionslose Vereinbarung hält und das Kind beeinflusst, nimmt das "beeinflusste" Kind an der Willensbildung der Mutter teil. Super Sache!
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(04-12-2012, 13:31)iglu schrieb: bei einem vergleich werden die kosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben.

Im Unterhaltsrecht kaum. Dort haben Vergleiche auch die grössten Nachteile, z.B. das bereits erwähnte Ende des Rechtsweges und die noch schwierigere Abänderung.

Bei Verfahren zum Umgangsrecht ist es relativ egal, ob Vergleich oder sonst was. Oft ist es im Ergebnis auch egal, ob man vor Gericht geht oder nicht :-(
Wenn ein Anwalt beteiligt war, kann er die Einigungsbühr kassieren, das ist der Hauptunterschied: Es wird teurer.

Vorsicht mit der Erziehungberatung. Nur, wenn sicher ist dass das keine Nullen dort sind. Mir ist das passiert - ich bin auf eine Katastrophenperson im Jugendamt getroffen, die vermitteln sollte und den Eltern dabei helfen, neue Umgangstermine zu vereinbaren. Diese Person war so katastrophal unfähig und bösartig wie ich es noch nie zuvor erlebt habe. Das Ergebnis dieser Beratung war entsprechend.
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Eigentlich wollte ich nicht nochmal die Situation im Ganzen beschreiben, aber vielleicht ist der Vorschlag isoliert betrachtet tatsächlich nicht nachzuvollziehen.

So kurz wie möglich:

Dass die "eigentlich" selbstverständlichen Sachen drin stehen, ist definitiv so gewollt - eben weil sich die KM in der Vergangenheit nicht daran gehalten hat. Die KM hat in der Tat keine Ahnung von ihren Pflichten als Mutter gegenüber dem Kindsvater, und braucht eindeutig diese Erinnerung an die Wohlverhaltensverpflichtung.

Die teils etwas "schwammigen" Formulierungen bereiten mir ehrlich gesagt auch etwas Bauchschmerzen, aber der (sehr viel detailliertere Vorschlag zuvor) wurde als zu "festgezurrt" betitelt. Selbst dieser Vorschlag ist der Gegenseite eigentlich zu starr, ist aber von unserer Seite her definitiv das absolute Minimum.

Dass es so wenig Umgang ist, liegt ganz simpel an den 400 Kilometern Distanz. Außerdem hat mein LG noch eine andere Tochter.
Die anfängliche Begleitung ist noch ein kleines Zugeständnis an die KM, weil sie scheinbar so furchtbar Angst um ihre Kinder hat.

Vermittlungsstellen gibt es kostenlose, bisherige Elterngespräche haben aber wenig gebracht.

Dass Sanktionen fehlen, hat zwei Gründe. Erstens wird die KM nichts mit Sanktionen zustimmen, und zum anderen hat sie eine andere Motivation: Den Verzicht auf Sorgerechtsanträge, wenn sie spurt (das scheint ihr Steckenpferd zu sein).

Grundsätzlich ist das Problem folgendes:
Unsere Chancen vor Gericht stehen aktuell 50:50. Das Sorgerecht werden sie der KM definitiv nicht wegnehmen. Vermutlich wird die Richterin nochmal fünf begleitete Umgänge anordnen, und dann müsste man weiter sehen. Das hieße aber auch weiter Gerichtstermine, weiter Streit, möglicherweise ein teures Gutachten, und am Ende vielleicht für meinen LG ein schlechtes Ergebnis (keine Übernachtungen wegen Alter der Kinder, 14-Tage-Standardregelung, etc.). Das können wir uns aber weder finanziell noch psychisch weiter leisten.

Aktuell schwanke ich wirklich dazwischen, ob dieser Vergleich mit doch nochmals etwas Vertrauensvorschuß in die KM eine Wende zum Guten bringen kann, oder ob es eher ein faules Ei ist und wir in sechs Monaten wieder vor Gericht stehen...
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Ja ich glaube jeder könnte hierzu seine Story erzählen. Auch ich wurde, nachdem ich auf Umgang geklagt hatte, ans Jugendamt verwiesen. Die dort mir zugeteilte Person ließ mich jedoch zweimal abblitzen bei gemeinsamen Gesprächen. Ich hatte so eine Wut im Bauch, wie man mit Kinderrechte dort umspringt. Ich wollte da doch mal googeln, ob sich da nicht mehr Väter über diese Person auslassen. Hier finde ich eine Homepage genau dieser Person die hier niederschreibt, dass sie in Trennung befindlicher Frauen bei der Scheidung behilflich ist. Da wird mir doch schlagartig klar, warum ein Vater auf der Behörde so behandelt wird. Natürlich habe ich diese Details kopiert und an den Leiter des dortigen Jugendamtes gesandt. Da war besagte Person auf einmal für mich nicht mehr zuständig. Wichtig erscheint mir immer einen neutralen Zeugen mitzunehmen, oder zumindest ein Diktiergerät um gesprochenes aufzuzeichnen. Natürlich hatte ich das vor Beginn der Gespräche als 1.Priorität dargelegt.
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wenn ich das richtig lese geht es hier auch nicht um einen gerichtlichen vergleich sondern um eine außergerichtliche einigung.
Das sollte man nur machen, wenn das ja hinter einem steht und die km halbwegs verlässlich ist.

Ansonsten rate ich dringend davon ab.
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Ich hab´ ´mal versucht zu verstehen, was bisher gelaufen ist, und mein Eindruck ist, dass das Gericht Euch den Umgang unnötig schwer macht. Ich würde einschätzen, dass hier möglicherweise beim Vergleich der Druck des Gerichtes auf Euch erfolgen könnte. Insofern wäre eine Maßnahme zu versuchen, den Druck zu neutralisieren, indem signalisiert wird, dass ein Vergleich nicht unbedingt angestrebt wird und das Gericht dann die Möglichkeit hat, einen gut begründeten Vorschlag für´s OLG zu schreiben.

Zum anderen: Überlegt bitte noch ´mal, ob das alles notwendig ist, was da so steht. Im Zweifel müßt Ihr dann ja auch auf Verstöße jedesmal reagieren oder die KM lernt, dass alles vielleicht doch nicht so wichtig ist. Zumal bei der KM, um die es hier geht, ich Zweifel habe, dass sie gute Vorsätze auch umsetzen k a n n. Bei mir ist es ähnlich - weshalb den konkrete Termine in der Vereinbarung stehen; mir ist klar, dass es davon Abweichungen geben kann, die ich auch akzeptieren werde, wenn es Sinn macht. Und ich glaube, ich schrieb es schonmal: Irgendwann war dann so nach 2 1/2 bis 3 jahren jeweils ein erneuter Termin bei Gericht erforderlich. Ob ein derart langer Zeitraum (bis zum 12. Lebensjahr der Kinder) gut ist, weiß ich nicht wirklich - mein Bauch würde eher davon abraten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@Jessy

Der Vorschlag ist meiner bescheidenen Meinung nach schlicht Unsinn. Wenn ich eine Landschaft vermine, kann ich dort kein wildes Pony großziehen. Viel zu schwammig und viel zu detailiert.

Egal ob Vergleich oder Urteil: ich würde bei eurer Situation nur eine Regelung des Starts des Umgangs anstreben. D.h. konkrete Festlegung des BU und der ersten "freien" Umgänge". Zeithorzont halbes bis max. ein Jahr. Maximal drei Stufen: BU, Tagesumgang, Wochenenden. Fertig.

Ich treffe immer wieder zwei "Beispiele" für langjährige gerichtliche Umgangsregelungen:

Im einen Fall hatte das Gericht festgelegt "alle DREI Wochenenden Samstag und Sonntag". Das war vor rund zehn Jahren (und damals umjubelt und gut!). Noch heute ist es dabei geblieben. Obwohl kein Gericht mehr so wenig Standard-Umgang beschließen würde und das "Kind" nicht mehr weit von 18 ist, hält die Mutti das Kind immer noch so unter Druck, dass er sich "an den Gerichtsbeschluß halten müsse", dass er sich nicht außerhalb zum Vater traut.

Im anderen Fall hatte das Gericht doch tatsächlich ALLE vierzehntägigen Wochenenden von ca. 5 Jahre bis 18 Jahre datumsmäßig exakt im Beschluß notiert. Seit bestimmt fünf Jahren interessiert sich keine Sau mehr für den Beschluß. Das Kind wohnt fast zur Hälfte beim Vater.

Das nur als Anregung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Naja, wir haben halt eine Stufe dazwischen: BU, Tagesumgang, doppelter Tagesumgang und Wochenenden. So viel Unterschied ist da nicht... abgesehen davon war da auch an die Kinder gedacht: Ich nehme an, dass es doch nochmal ein großer Schritt wäre von sechs Stunden Tagesumgang zu zwei Übernachtungen am Wochenende. Da finde ich persönlich den Zwischenschritt mit zwei vollen Tagen Umgang, aber eben noch bei Mama schlafen eine etwas schonendere Art.

Maximal ein Jahr festlegen hat sicher auch seine Vorteile, aber auch einen ganz großen Nachteil: Die "Verhandlungen" gehen dann spätestens in einem Jahr von vorne los, und das wollen wir uns wirklich nicht antun, weil es finanziell, psychisch und vor allem familiär nicht drin ist, den ganzen Horror von vorne anzufangen.

Aber gut, frage ich eben mal anders in die Runde:
Was macht denn mehr Sinn, unter der gegebenen Situation?

Was ich hier im Forum allgemein schon etwas seltsam finde: Alle mokieren sich über die 14-Tage-Standardregelung - versucht man aber etwas zu schaffen, das allen Beteiligten gerecht wird, passt es scheinbar an allen Ecken und Enden nicht.

Ich meine, der Vorschlag der KM war auch: "Wir machen das halt nach dem Vertrauen der Kinder." Feine Sache im Prinzip - würde es die ganze Sache nicht doch wieder ausschließlich in den machtgeilen und ständig nach Launen wechselnden Entscheidungsbereich der KM rücken...
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grundsätzlich sollte man ersteinmal, und das kapieren hier so einige nicht, einen fuß in die umgangangstür bekommen.
ausweiten, umgestalten, optimieren kann man hinterher immer noch.

bei euch gibt es ja den einen oder anderen limitierenden faktor. Das ist im moment das einzige, was ihr berücksichtigen müsst.
Anders gesagt: macht das was leistbar ist.
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(05-12-2012, 18:34)iglu schrieb: grundsätzlich sollte man ersteinmal, und das kapieren hier so einige nicht, einen fuß in die umgangangstür bekommen.
ausweiten, umgestalten, optimieren kann man hinterher immer noch.
Volle Zustimmung!

@Jessy. Gerade diesen Zwischenschritt finde ich besonders gefährlich. Es ist sehr belastend für die Kids wenn sie an diesen Wochenenden 4 x die "Sphäre" wechseln müssen. Die Kinder müssen dann am Zwichenabend bei Mutti rapportieren, so dass ihne jede Lust für den zweiten Tag vergeht. Genau daran scheitern diese Doppeltagesumgänge dann.

Wie iglu sagt: Jetzt den Fuß in die Tür, d.h. final definierte Anzahl BU-Treffen und dann Tagesumgang.....mehr jetz nicht regeln. Wenn der Tagesumgang läuft, kriegt man dann ohne weiteres eine ordentliche Regelung hin. Ich weiß auch von etlichen, da war dann ein zweiter Prozeß gar nicht mehr nötig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Okay, das klingt einleuchtend. Wir schlafen nochmal eine Nacht drüber.
Haben im übrigen gestern den Termin zur ersten Anhörung bekommen. Montag ist es soweit.
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wenn ihr der KM zugesteht bei einem Zoo-Besuch oder Schwimmbadbesuch dabei zu sein, finde ich geht das schon zu weit. Wenn Eltern eines Freundes des Kindes anbieten würden das Kind mit ins Schwimmbad oder in den Zoo zu nehmen würde die Mutter wahrscheinlich auch nichts dagegen haben. Damit bestätigt ihr ja praktisch das begleiteter Umgang nötig ist. Was soll daran das Problem sein mit dem Kind in den Zoo zu gehen?
Also Tagesausflug ohne BU. Wenn nicht soll KM einen vernünftigen Grund nennen. Ihr seit jawohl keine Vollalkis oder so!!?
So ein bischen Würde und Stolz sollte schon beibehalten werden.
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Am Ende ist es doch verkehrt, egal wie man es macht.

Deinen Gedankengang kann ich schon nachvollziehen @ Absurdistan.

Was allerdings Fakt ist: Wir haben BU von Anfang an zugestimmt. Zum einen, um Kooperationsbereitschaft zu zeigen, zum anderen, weil die Kids (2 und 4 Jahre alt) lange keinen Kontakt zum KV mehr hatten. Ob dabei eine Begleitungstussi vom Amt, oder aber die KM dabei ist, war uns relativ egal.
Grundsätzlich ist allen Beteiligten (JA, KM, KV und den Begleitungstussen) völlig klar, dass die Kids nach inzwischen fünf BUs überhaupt keine weitere Begleitung brauchen. Das war eigentlich schon nach dem zweiten BU klar. Hier wird - insbesondere seitens der Helferindustrie - einzig auf die Bedürfnisse der KM geachtet, die aus völlig irrationalen Ängsten heraus die Kids nicht dem KV allein übergeben will. Das es Irrsinn ist, ist meinem LG und mir bewusst. Aber scheinbar eben nur uns.
Zitat der Begleitungtussen "Da muss man ja schon auf die Mutter eingehen, denn wenn sich die Mutter dabei nicht wohl fühlt, dann werden sich ja auch die Kinder nicht wohlfühlen..."
Insofern - vernünftige Gründe für BU gibt es keine. Unvernünftige seitens der KM viele. Daher sind die noch dreimal BU ein zähneknirschendes Zugeständnis.
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Moin Jessy.

Ich sehe den BU als Vertrauen bildende Maßnahme Richtung Mutter und ich bewundere Eure Geduld.

Wie ist das Gefühl?
Wird die Mutter zugänglicher oder seht Ihr Euch von der Achse des Bösen eher veralbert? Euer recht hoher Einsatz sollte absehbar schon gewisse Resultate bringen.

Mir ist unklar, welche Rolle das Gericht in dem Thriller spielt.
Ich habe nach Hinweisen gesucht, vermutlich nicht genau genug.
Ist das außer- und vorgerichtliches Theater oder schon angeordnet?
.
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Hi Skipper,

du hast es tatsächlich erfasst. Der BU IST eine vertrauensbildende Maßnahme.

Das Gefühl sagt mir, dass der KM nicht dauerhaft zu trauen ist. Bisher hat sie ausschließlich auf offiziellen Druck reagiert (Einleitung des Gerichtsverfahrens). Zwar zeigt sie sich immer mal wieder kooperativ (insbesondere im Beisein anderer, z.B. Elterngespräche), aber wenn es um die Umsetzung der vereinbarten Sachen geht, ist plötzlich alles wieder ganz anders. Ob sie selbst die "Ursache" des Problems ist, oder ob die treibenden Kräfte hinter ihr (Anwältin und ihr LG) ihre guten Vorsätze immer wieder zunichte machen, können wir nicht einschätzen.
Ich denke, die KM verarscht uns, auch wenn mir nicht klar ist, was genau sie sich davon erhofft.
Und mein LG - tja... ich denke, er hat schon jetzt so sehr die Nase voll von dem unsäglichen JA und Gerichtsgesockse, dass er wahnsinnig hofft, die oberflächlich guten Ambitionen der KM sind wirklich ernst gemeint (obwohl er es innerlich wahrscheinlich selbst besser weiß).

Das Gericht spielt bislang keine tragende Rolle, was sich aber wohl kommende Woche ändern wird. Der ganze BU ist bisher vorgerichtliches Theater. Wir hatten den BU gleich zu Anfang freiwillig ins Spiel gebracht, weil das Gericht wegen des langen Umgangsboykotts vermutlich sowieso einen angeordnet hätte. Das haben wir also nur vorweggenommen.

Nochmal kurzer Abriß:
KM boykottiert Umgang. Versuch einer normalen Kommunikation scheitert, KM wünscht ausdrücklich eine offizielle Regelung.
KV stellt Antrag wegen Umgang. KM zieht zweimal um, deswegen wird erster Anhörungstermin mehrfach verschoben.
Dann scheint KM sich endlich wohnlich niedergelassen zu haben. Während wir noch immer auf den ersten Gerichtstermin warten, leiten wir über das JA schonmal BU in die Wege. KM zeigt sich immer mal wieder in Elterngesprächen, privaten Gesprächen und über Anwältin einsichtig und kooperationsbereit. Deswegen wird Gerichtstermin nochmal verschoben und über außergerichtliche Einigung diskutiert. Kommt aber wieder nichts dabei raus. Die Aussagen der KM zwecks Einigung sind immer nur Lippenbekenntnisse, umgesetzt wird davon nichts. Deswegen nun doch schlussendlich der Anhörungstermin nächste Woche. Etwas überraschend nun kurzfristig noch ne Rückmeldung der Anwältin von KM, ob man sich vor dem Gerichts-Termin nochmal zusammensetzen könnte wegen einem Vergleich.

Ich persönlich denke mir, schlimmer als dass das Gericht nochmal fünf BUs anordnet und es dann langsam Richtung regulärem Umgang geht, kann es eigentlich nicht werden. Natürlich wäre es aber schön, das ganze abkürzen zu können, wenn - ja WENN - sich die KM wirklich mal nachhaltig bindungstolerant zeigt.
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Wie ich vorher schon einmal geschrieben hatte, hatte ich mir den BU-Irrsinn ebenfalls komentarlos gefallen lassen.
Ich wollte Kooperationswillen zeigen, Vertrauen gewinnen.
Nachdem alles mit "Bravour" gemeistert wurde, war es der KM nicht zu dumm eine nächst höhere Latte aufzulegen:
Bei Übergabe des Kindes war immer eine 2. Person mit anwesend. Dies war mir ziemlich schnuppe, verstand aber nicht, dass es zu einem "abgekaterten Spiel" gehörte.
Kaum war der BU beendet, bekam ich Post von der Rattin, ich möge mich doch mal beim JA melden, da unter diesen Umständen kein Umgang stattfinden könne.
Ich rief das JA an, wo ich dann vor vollendeten Tatsachen gestellt wurde:
"Die KM hätte keine "Übergabebegleitung" mehr zu Verfügung. Ihr wäre es auch nicht zuzumuten mir direkt gegenüber zu treten.
Sie hat Jugendhilfe beantragt, damit eine "professionelle Übergabehilfe" eingerichtet werden kann. dazu wäre meine Unterschrift nötig.
Sollte ich nicht unterschreiben, könne sie nicht garantieren, dass ich meinen Sohn (damals 2J.) sehen könne.
Ich unterschrieb dies nicht, und sah mein Sohn tatsächlich fast 3 Monate lang nicht.
Vor Gericht knickte ich ein und unterschrieb. Es war eine böse Erpressung.
Aber es ging weiter: An der Jugendhilfe wurde noch Elterngespräche angefügt.
Gleichzeitig wurde der Umgang (3St./Wo.) und die Jugendhilfe im Beschluss verfestigt.
Als ich dann gegen den Beschluss Beschwerde vorm OLG einlegte, hieß es dann sofort seitens dem JA: Während der Elterngespräche sollten alle Klagen ruhen. Es ist nicht weiter verwunderlich, dass ich allein bei den Elterngesprächen anwesend war, aber darum ging es dem JA nicht.
Ich habe dies ignoriert und sofort wurde der ganze "Zauber" vom OLG aufgelöst, der Umgang wurde ausgeweitet ohne irgendwelche Auflagen.
Ab diesem Beschluss kooperierte die KM. Der Umgang ist bis heute nicht 1x mehr ausgefallen. Die Richter sagten Ihr auch dazu die "passenden" Worte. Die Stellungnahme des JA wurde lächelnd, kommentarlos entgegen genommen.
Jessy, ich wollte jetzt nicht meinen eigenen Thread aufmachen, ist sowieso alles Vergangenheit, wollte der Ähnlichkeit wegen darstellen, wie es laufen kann, wenn Richter(Beisitzer im Jugendhilfeausschuß), JA, freie Träger, KM und ihre Rattin kooperativ gegen den Vater vorgehen.
M.e. passiert das so recht häufig. In diese Falle kann man schneller tappen als man denkt. Du solltest dir deine nächsten Schritte sorgfältig überlegen. Denn hier ist deutlich zu erkennen, dass Gegenwind herscht.
Wer hier "Initiator" ist, ist deutlich zu erkennen.
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