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Davon weiss ich nichts. Welche Begründung hat er angeführt?
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Bist Du Dir sicher, dass der RA nicht den Vorsorgeausgleich meinte?
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Ich stelle mal einen Link hier rein indem Rechtssprechungen bezüglich Unterhaltssprechung entscheiden wurden.
http://www.vaeter-aktuell.de/studien/Huelsmann1.htm
Würdet ihr noch ein Jahr länger warten, wird man sicher EHER versuchen Nicole "auszubeuten" . Ich denke, mit 41 Monaten fährt ihr besser als mit über 53 Monaten.
Ich würde diesem Anwalt nicht glauben.
Allgemein vertraue ich den Anwälten nicht
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Kann sein, dass, wenn klar ist, dass die arme Frau sich nicht alleine ernähren kann, und wenn schon eine Trennung im Raum steht, ein Unterhaltsverzicht einseitig (und vorsätzlich) zu Lasten eines Vertragspartners (der Frau) ginge... Solche Verträge können, wenn's dumm läuft, für nichtig erklärt werden.
Dann allerdings wären m. E. so gut wie alle Scheidungsfolgenvereinbarungen nichtig oder potenziell nichtig... Wer steigt da schon durch?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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29-11-2012, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2012, 20:01 von Revolution.)
Das habe ich aus der "Empfehlung für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe" gefunden
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Durch Vertrag kann die Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts von Ehegatten, deren Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, auch für die Zukunft erlassen oder eingeschränkt werden (§ 1585 c BGB, Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 des 1. EheRG i.V.m. § 72 EheG). Gleiches gilt für den nachpartnerschaftlichen Unterhalt (§ 16 Abs. 2 Satz 2 LPartG i.V.m. § 1585 c BGB).
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Ein Unterhaltsverzicht
1.ist unwirksam, wenn der Unterhaltsanspruch vor Vertragsabschluss auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen ist,
2.ist sittenwidrig und nach § 138 Satz 1 BGB nichtig bei Schädigungsabsicht zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe,
3.kann (auch ohne Schädigungsabsicht zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe) sittenwidrig und nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein im Hinblick auf Inhalt, Zweck und Beweg-grund der Vereinbarung.
Hallo Zusammen,
also Nicole hat vorhin mit RA gesprochen und diese sagte ihr, dass es eine schwachsinnige Aussage des Notars/RA ist. Er hat auch versucht das Scheidungsverfahren regeln zu dürfen obwohl sie ihm gesagt hat das es ausschließlich um die notarielle Vereinbarung geht.
Also Hilfe werde ich nie vom Staat beantragen. Aber mir geht es halt darum Nicol zu schützen. Für mein "Leben" kann sie ja nichts. Das wovor ich mich Fürchte ist das die KM der anderen Kids mich zwingen könnte nicole zu verklagen obwohl Krankheiten auch seit JAhren da sind.
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(05-12-2012, 13:12)Bernie schrieb: Das wovor ich mich Fürchte ist das die KM der anderen Kids mich zwingen könnte nicole zu verklagen obwohl Krankheiten auch seit JAhren da sind.
Meinst du denn, es könnte wirklich passieren, dass du dazu "gezwungen" wirst?
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Schade, dass keiner antwortet, der Ahnung hat....
Das würde mich nämlich auch brennend interessieren!
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12-12-2012, 21:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-12-2012, 22:20 von Revolution.)
War doch irgendwie was anderes...
Ging darum, dass man seinen Selbstbehalt auf 560€ gekürzt hatte und er deshalb ausgezogen ist + Scheidung von der 2. Ehe, um seinen SB zu erhöhen.
Falls es interessiert
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4782
Hi Revolution,
bei Zahlknecht war oder ist der Fall ähnlich. Bei ihm ging es ja am Ende um einen SB von 808 und 950. Aber um Ehegattenunterhalt ging es meines Wissens nicht. Bernie