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Ohne Mutter in den Urlaub
#1
Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe dass ich nicht ein bestehendes Thema aufwärme.

Habe eine fast 10jährige Tochter, welche mir so beiläufig erklärte dass beabsichtigt ist, in den kommenden Winterferien ohne ihre Mutter mehrere Tage nach Österreich zum Skilaufen zu fahren. Dabei sein sollen zwei Schulfreundinnen, ein Bruder davon und als Aufsichtsperson die Mutter der Schulfreundin. In den vergangenen Jahren war mein Ex immer mit dabei. Aufgrund eines Umzuges hätte sie diesesmal keine Zeit mitzufahren.

Letztes Jahr wurde meine Tochter während diesen Skiurlaubs krank und die beiden mussten die Heimreise antreten. Dies versuchte ich als Beispiel meiner Ex zu erklären, um ihre Entscheidung zu überdenken. Hysterisches Rumgekreische war die Reaktion darauf. Ich erklärte ihr darauf hin, dass ich diese Aktion nicht erlauben werde.

Heut überreichte ich ihr den durch mich erstellten Monatsplan mit den Umgangszeiten, auf dem ich vermerkt habe, dass ich diesen Skiurlaub ohne Mutter nicht erlaube. (Der Plan ist notwendig, da die Umgangszeiten von seiten der Ex nicht eingehalten wurde bzw. nach ihren Vorstellungen beliebig geändert wurden). Durch abfällige Kommentare machte sie deutlich, dass sie dieses Verbot nicht interessiere und sie höchstvahrscheinlich nach ihren Wünschen handeln wird.

Meine Frage: Kann meine Ex ohne meine Zustimmung unsere Tochter einer außenstehenden Person anvertauen, um in Österreich mehrtägig Ski zu fahren???

Ich bin der Meinung - sie kann nicht- da wir gemeinsames Sorgerecht haben und meine Zustimmung notwendig sein müsste.

Für Eure Antworten schon mal herzlichen Dank und sorry für den langen text
Confused
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#2
(05-12-2012, 22:25)camillo schrieb: Heut überreichte ich ihr den durch mich erstellten Monatsplan mit den Umgangszeiten, auf dem ich vermerkt habe, dass ich diesen Skiurlaub ohne Mutter nicht erlaube.
Was für ein Unfug!

Was sagt denn das Kind?
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#3
hallo , ich würde dir gerne dazu was aus eigener erfahrung schreiben .


meine tochter 3 1/2 jahre alt , wurde 3 wochen nach Berlin zu ihrer oma geschickt , die besagte oma hat wenns hoch kommt 3 mal im Jahr kontakt zu ihrer enkelin , sprich eigentlich 0 Bezug..(wohnort ist Duisburg -> 560km ca bis nach Berlin) meine Ex war selbst nicht mit dabei..


als ich dagegen anging , war ich zuversichtliche was erreichen zu können , da wir halt das geteilte Sorgerecht haben..


im grunde konnte ich nichts dagegen machen , Begründung lief darauf , das meine Ex sich kein Urlaub leisten kann und wieso meine tochter darunter leiden soll.. übrigends MUSSTE ich sogar auf mein Besuchsrecht verzichten...



das sind nun meine erfahrungen , wie es gesetzlich aussieht weiss ich leider nicht und würde mich auch Interessieren , ich werds mal weiter verfolgen , da es zum Sommer 2013 aufs gleiche hinaus laufen soll und ich damit nicht einverstanden bin.


Bevor ich es vergesse , meine anwältin sagte mir das wenn sie ins ausland will (außerhalb der EU) muss die einwilligung des vaters (sofern das geteilte Sorgerecht besteht) vorliegen.


lg
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#4
Was hast du denn dagegen?

Da ist doch eine erwachsene Person dabei, die die Aufsicht übernimmt.
Und die wird sich ja wohl auch kümmern, wenn eins der Kinder krank würde.

Ich finde das kleinkariert
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#5
(05-12-2012, 22:40)Mighel24 schrieb: Bevor ich es vergesse , meine anwältin sagte mir das wenn sie ins ausland will (außerhalb der EU) muss die einwilligung des vaters (sofern das geteilte Sorgerecht besteht) vorliegen.
Läßt Du Dir von der Anwältin auch den Arxxxx abputzen?
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#6
Hallo camillo.

Fahr doch mit!
Gute Luft, Langlauf ist sehr gesund...

und Du kannst alles kontrollieren.
Rolleyes
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#7
Unfug?? Es gibt keine konkret geregelten Umgangszeiten(jedes zweite WE etc) da ich im sehr unregelmäßigen Schichtbetrieb arbeite - auch an WE´s. Zuerst einigten wir uns über relativ kurzfristigen Absprachen wann ich die Kleine bei mir habe. Wie gesagt, da es von seiten der Ex zu immer größeren Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung der vereinbarten Zeiten gab (vereinbahrte Tage wurden vergessen, Kind war dann bei Großeltern usw.) entschloss ich mich bzw. vereinbarten wir die ausgemachten Zeiten schriftlich festzuhalten. Ich weiß es klingt albern, aber jetzt überreiche ich der Dame immer für einen Monat einen Plan, damit sie sich erinnert wann meine Tochter bei mir ist und die Zeiten auch eingehalten werden.

Zur zweiten Frage: natürlich möchte das Kind mitfahren. Hab ihr aber die Problematik erklärt. So schlimm war s dann auch nicht für sie. Hatte zumindest den Eindruck.
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#8
(05-12-2012, 22:50)Skipper schrieb: Hallo camillo.

Fahr doch mit!
Gute Luft, Langlauf ist sehr gesund...

und Du kannst alles kontrollieren.
Rolleyes

Shy Danke Skpper - schöne Idee - sehr gerne, aber leider muss auch Geld verdient werden Rolleyes
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#9
Was soll der Terz? Wenn eure Tochter mit der Schule ins Schullandheim fährt, machst du dann auch so einen Wind? Deine Tochter ist 10, nicht 2.

Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass eine kurze Urlaubsreise ins europäische Ausland unter Begleitung einer mütterlicherseits wohl vertrauenswürdigen Erwachsenen deiner Zustimmung bedarf.
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#10
Danke für die Antworten!

Apropos Schullandheim. Genau dieses Beispiel hatte ich auf einer Seite gefunden auf der angegeben ist, dass hier die Zustimmung beider notwendig ist. Keine Ahnung ob das stimmt oder nicht! Aber um das geht es mir nicht, ich glaube es ist schon ein kleiner Unterschied zwischen den beiden Aktivitäten. - wahrscheinlich ist das jetzt wieder kleinkariertRolleyes -
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#11
@camillo...

Willkommen im Club der Schichtdienstler. Du wirst nichts dagegen tun können, wenn Mama eine Vertrauensperson hat, die auf eure Tochter aufpasst, wenn sie im "Ausland" unterwegs ist. Kompliziert wird es aber bei bspw. eine ernsthaften Verletzung auf der Skipiste. Wenn deine Tochter ergo unter "Aufsicht" zu schaden kommt und gar ins Krankenhaus muss. Da wird dann einer von euch Eltern hin müssen, denn eine "nur" Aufsichtsperson besitzt keinerlei Auskunfstsrechte. Nutzlos bei Schadenseintritt. Frage mal den @Nappo. Der hat wohl mal Versicherungen gemacht.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#12
Langsam wird und wirkt es krank!

(05-12-2012, 23:54)Null-Ouvert schrieb: .. Willkommen im Club der Schichtdienstler ...

Demotiviere nicht Alle, indem du dein selbstgewähltest 'Schicksal' auf andere überträgst. Es wird unerträglich, wie du deine Verquertheit auf Menschen stülpst; wo du doch selbst nichts (mehr) auf die Reihe bekommst.

Und nun fühl dich wieder als "Opfer" ...

_____________
Schon interessant zu lesen, wie dein eigener Thread versauert, während du konstruktive Hinweise ignorierst und dich woanders "einbringst".

Man könnte es auch unerträglichen Defätismus nennen ...
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#13
(05-12-2012, 22:25)camillo schrieb: Meine Frage: Kann meine Ex ohne meine Zustimmung unsere Tochter einer außenstehenden Person anvertauen, um in Österreich mehrtägig Ski zu fahren???

Ja, kann sie. Das gemeinsame Sorgerecht hat für so einen Sachverhalt keine Anwendung, denn es ist keine grundlegende Entscheidung mit schwer zu ändernden Folgen. Eine Gefährdung des Kindeswohls wird ein Richter darin wohl auch nicht erkennen. Dass sie beim letzten Mal krank wurde (was immer passieren kann) und dann nach Hause kam, spricht eher für ein verantwortungsbewusstes Handeln der Aufsichtsperson. Ich würde die Ablehnung nicht auskämpfen, du würdest verlieren. Auch vor der Tochter - "Papa verdirbt mir den Skiurlaub".
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#14
@Game Over

Du triffst genau den Punkt!! Die Sache mit dem Krankenhaus war auch meine Argumentation gegenüber der Mutter. Mir geht es hierbei nicht um eine kleine Erkältung. Die Mutter neigt dazu in ihrer "kindfreien" Zeit quer durch die Republik auf Party s und Konzerte zu fahren (sei es ihr vergönnt). Da wird es dann mit einer schnellen Anreise problematisch. Und dass ich im Fall der Fälle verständigt werde, halte ich (erfahrungsgemäß) für unwahrscheinlich.
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#15
camillo,

gemeinsam entscheiden müßt ihr Eltern nur Dinge, die von erheblicher Bedeutung für das Kind sind, schwer abänderbare Folgen haben usw. usf.
Siehe dazu § 1629 BGB und §§ 1687 BGB.

ME fällt der Urlaub in die Alltagssorge, in der jeder ET allein entscheiden kann. Es sei denn, die Geschichte berührt Deine Umgangszeiten, dann wäre eine gewisse Abstimmung notwendig.

Spielte die Gaudi komplett in Deinen Umgang, dann könntest auch DU allein entscheiden.

Inhalt und Reichweite der Elterlichen Sorge wird mE oft verkannt.
.
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#16
@skipper,

das mit dem Umgang ist eben noch nicht geregelt worden. Dies passiet immer am Jahresanfang, indem für das gesamte Jahr der Umgang in den Ferienzeiten "besprochen" (erstritten) wird. Die Aktion wurde auch nur beiläufig erwähnt, sonst wäre ich vor vollendeten Tatsachen gestellt worden.

Wie dem auch sei - die Antworten gehen alle in die gleiche Richtung. Sieht so aus, dass ich ein Schritt rückwärts machen sollte.
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#17
... oder vorwärts, konstruktiv, mitgestaltend...

DAS wollte ich mit dem Mitfahren sagen.
.
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#18
ja, dachte ich mir auch....
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#19
@Don Camillo

Also ich würde das auch nicht so eng sehen. Das Kind ist weder Dein Eigentum, noch das Eigentum der Kindesmutter.

Vielo besser wäre es, wenn Du ihr schreiben würdest, du würdest halt auch gerne gefragt werden, bevor sie entscheidet und nicht erst mit den Tatsachen konfrontiert wärst.

Mach es so. Zum Wohle Eures gemeinsamen Kindes. Sonst kann es ganz schnell passieren, dass sich das Kind gegen Dich stellt. Aus einem bösen Papa wird ein guter Papa nur wieder sehr schwer.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#20
@Camper1955...

Was soll diese Belehrung an der Moral und Gerede über Eigentum bzw. Nichteigentum an einem Kind? Was das Kind braucht, ist eine sogenannte Reisevollmacht. Und die braucht diejenige Person in der Hand, die im Auftrag der Kindsmutter während des Urlaubes im Ausland für das Kind die Verantwortung übernimmt bzw. übernehmen will.

@camillo...

Es gibt Kinder, die reisen seit ihrem 4. Lebensjahr per Flugzeug zu Besuch zu ihren Vätern. Da kommt es sicher auch ab und an mal zu Verschnupfungen. Bezogen auf dein Kind würde ich ergo da "den schlafenden Hund" nicht unbedingt wecken. Immerhin stehen die U-Termine für 2013 noch "nicht" fest. Kümmere dich um besagte Reisevollmacht. Damit ist dein Kind rechtlich abgesichert im Ausland, falls dort was passieren sollte. Was logo niemand hofft, man mit so was aber immer rechnen muss heutzutage.

Oder Du fährst alternativ und wie von @Skipper mitgeteilt, selbst die paar Tagemit deiner Tochter mit in den Skiurlaub.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#21
Lasse Deine Tochter fahren und freue Dich für sie..

Sie kommt jetzt in das Alter, in dem Freunde immer wichtiger und Eltern unwichtiger, bzw. lästig werden..

Wichtig ist, dass Du ihr zeigst, dass Du ihr vertraust und dass sie weiß, dass sie immer zu Dir kommen kann.
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#22
Deine Tochter kann doch nur wertvolle Erfahrungen sammeln, wenn sie ohne Mami und Daddy in dem Alter "alleine" in den Urlaub fährt.
Vielleicht wird sie dadurch früher selbstständig! Für dich als Pflichtiger kann sich das am Ende noch als positiv erweisen.
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#23
Moin camillo.

Bist Du Dir restlos im Klaren, was Dich an Töchters Skiurlaub wirklich stört?
Was ist es wirklich, was Dich piekst?

Solche Ärgerpunkte nehme ich immer gern zum Anlaß, MICH und meine 'Software' besser kennen zu lernen und diese ggf weiter zu entwickeln.

Denkst Du, das könnte auch Dir etwas bringen?
.
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#24
@Game Over

Man kann aber auch trotz Trennung miteinander zum Wohle des Kindes kooperieren.

Hier ist vorauszusehen, dass das Kind irgendwann in einen Loyalitätskonflikt kommt. Dem kann man vorbeugen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#25
Hallo Skipper,

klar habe ich nachdem der erst Ärger verflogen ist, darüber nachgedacht - auch was mich wirklich daran stört.

Ich denke nicht nur, dass dein Vorschlag etwas bringen könnte, sondern bin überzeugt davon. Es gelingt halt nicht immer sofort den Schalter umzustellen
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