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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
(08-12-2012, 11:47)iglu schrieb: @wackelpudding
ich bin mit deinem fall nicht sonderlich vertraut,...
Hat das irgendeine Bedeutung?

(08-12-2012, 11:47)iglu schrieb: ...aber wenn ich mich recht erinnere hast du ja umgang.
3 Verfahren in 8 Jahren; vor dem 1. verfahren 4 Monate kein Kontakt. Zunächst mit generischer Formel - untauglich, wenn die Gegenseite instabil ist. Irgendwann läuft´s dann soweit aus dem Ruder, dass man(n) in ein neues Verfahren muß. Derzeit feste Termine bis einschließlich Januar 2013; Vereinbarung, bis Ende November 2012 sich auf 2013er-Termine zu verständigen: Auf schriftliche Vorschläge hat die KM bisher nicht reagiert...

Weder kann ich meinem Kind sagen, wie ab Februar der Umgang sein wird (Winterferien wäre es normalerweise wieder bei mir), noch dem Gutachter im ABR-Verfahren einen verbindlichen Termin für eine Interaktionsbeobachtung nennen...

Wer immer sich solche Verfahren ausgedacht hat, hat von kindlichen Befindlichkeiten entweder nicht den blassesten Schimmer oder sie interessieren ihn nicht.

Dann habe ich ´mal irgendwo ´was Rechtsphilosophisches gelesen: Die Würde des Gerichtes sei die Würde des Menschen, der vor Gericht geht, um im rechtsstaatlich gebotenen Rahmen für sein Recht zu streiten - denk´mal darüber ´nach, wieviel von der Würde eines Vaters nach einem familiengerichtlichen Verfahren noch übrig ist...

(08-12-2012, 11:47)iglu schrieb: ..., wenn er sich nicht dumm anstellt und eben nicht in die rechtfertigungsfalle tappt.
Schlimm genug, wenn ein Gericht solche Fallen zuläßt... und -das impliziert ja Deine Aussage- sie zur Grundlage eines Beschlusses macht... Da darf man(n) dann schon fragen: Wie würdelos ist das eigentlich?

Sorry, Jessy, ich will Deinen Thread nicht mißbrauchen - aber hier scheint mir doch Kollege Blauauge unterwegs...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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ich erkenne die strategischen und taktischen notwendigkeiten und empfinde mich als alles andere als blauäugig.

Ich habe auch häufig den eindruck das viele blaue augen hier selbst verursacht sind.
Auch in einem feindlichen umfeld muss man sich bewegen (können), das erfordert eben ein angepasstes verhalten und nicht prinzipienreitendes warmduschen.

Ich empfehle jedem "die kunst des krieges" und "il principe" zur lektüre.

Was diesen fall betrifft, bleibe ich dabei: die vorraussetzungen sind recht gut so wie die erfolgsaussichten. Ich drücke die daumen.
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(08-12-2012, 14:19)iglu schrieb: Ich empfehle jedem "die kunst des krieges" und "il principe" zur lektüre.
Aber natürlich nur die Originalfassungen.
Jegliche Übersetzungen durch Dritte würden, wie beim Koran auch, nur den Erkenntniswert schmälern und den richtigen Weg zur Erleuchtung verfälschen! Smile
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entschuldigung. "der fürst"Wink
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(08-12-2012, 14:19)iglu schrieb: ich erkenne die strategischen und taktischen notwendigkeiten und empfinde mich als alles andere als blauäugig.

Ich habe auch häufig den eindruck das viele blaue augen hier selbst verursacht sind.
Auch in einem feindlichen umfeld muss man sich bewegen (können), das erfordert eben ein angepasstes verhalten und nicht prinzipienreitendes warmduschen.

Ich empfehle jedem "die kunst des krieges" und "il principe" zur lektüre.
Beim Schlagen von Sahne entsteht Schlagsahne.

(08-12-2012, 14:19)iglu schrieb: Ich drücke die daumen.
Wer hier nicht?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Der Schrieb mit den Vorwürfen ist ja nun schon einige Wochen alt. Unsere Reaktion darauf war, dem Gericht nur mitzuteilen, dass die Vorwürfe haltlos sind und wir uns daher eine Erwiderung an dieser Stelle sparen. Falls das Gericht es aber wünsche, würde mein LG gerne zu jedem einzelnen Punkt Stellung nehmen - diesbezüglich möge uns das Gericht rechtzeitig Bescheid sagen. Darauf kam keine Reaktion, daher hoffen wir tatsächlich, dass die mütterlichen Aussagen keine Beachtung finden. Sollte Anwältin oder Richterin beim Anhörungstermin versuchen darauf einzugehen, wird mein LG nur sagen, dass er sich dazu nicht äußert, dass diesbezüglich ein Strafverfahren wegen Verleumdung anhängig ist und im übrigen das Gericht nicht mitgeteilt hat (wie erbeten), dass mein LG näher auf diese Sache eingehe. Falls sie dennoch extrem darauf rumreiten, wird mein LG einige stichhaltige Beweise dabei haben, um zumindest einige der "Anklagepunkte" zu widerlegen. Ich hoffe sehr, dass dies dann ausreichend ist, zumal ich es für unzumutbar halte, fünfzig Vorwürfe aus einer mehr als 3 Jahre zurückliegenden Beziehung zu widerlegen... Es ist ja schon lächerlich, dass die KM das jetzt als ach so kindeswohlgefährend anbringt, es damals aber nicht für nötig befunden hat, die Polizei oder dergleichen zu verständigen - geht ja immerhin nicht um Kavalierdelikte.

Was natürlich im Raum steht, ist möglicherweise die Anordnung eines Gutachtens. Dem würde mein LG aber nur dann zustimmen, wenn sich die (hat sie selbst schon zugegeben) psychisch angeknackste KM auch einem unterzieht.
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das klingt doch vernünftig.

dein lg könnte auch an geeigneter stelle darauf hinweisen, dass er auch mit seinem anderen kind umgang hat und somit den beweis erbracht hat, dass er dazu durchaus in der lage ist und niemand daran zweifel hegt, dass das prächtig funktioniert.
Und das ganze, man soll es kaum glauben, auch ohne gutachten.
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(08-12-2012, 14:59)iglu schrieb: dein lg könnte auch an geeigneter stelle darauf hinweisen

Sofern der Richter im Verfahren wirklich näheres wissen will, kann man so antworten. Ansonsten aber nichts beweisen versuchen, was keinen Beweis benötigt. Dadurch würde man den Mist der Mutter adeln, indem man ihn von selbst anspricht. Keinen Rechtfertigungsdruck selber erzeugen!
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@Iglu
Du verkennst hier m.E. eine Unbekannte: "Die richterliche Willkür"
Da kannst du gaaanz viele schlaue Bücher lesen, bringen wird es dir nichts.
Und die "blaue Augen Einiger" hier meinst du doch wohl nicht ernst, oder?
Die meisten hier waren anwaltlich vertreten. Hätten sie mal den Kaptain Iglu gehabt, dann wären sie fein raus, gelle?Big Grin
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Sag ich doch. @iglu machte alles richtig und die Anderen halt alles falsch. WIE er allerdings so erfolgreich wurde, DAS gibt er allerdings NICHT preis. Wäre ja auch noch schöner, würden ANDERE von seiner erfolgreichen Intelligenz des erledigens einer so lächerlichen Angelegenheiten wie "bisle Umgang" profitieren. Vielleicht sollten wir sammeln und ihm sein erlentes Know How abkaufen.

Über 200.000 von Ausgrenzung gegenüber ihren Kindern in Deutschland betroffene Elternteile jedes Jahr. Von ausgegrenzten Großeltern und Anverwandten gar nicht erst zu reden. Die ALLE machen ganz sicher alle was falsch. Na und die 400 Kinder täglich hier im Land, die wegen der von @webmin NOCHMALS genannten und absurd in Deutschland im Familienrecht vorherrschenden "Richterwillkür" den Kontakt zu einem ihrer Elternteile auf Dauer verlieren. Die ereilt ihr Schicksal wegen der vielen alles falsch machenden Eltern Deutschlands.

Frage an dich. Kannst Du nicht Beistand für Jessy und ihren LG werden? Denn von dir zu lernen heißt siegen lernen. Oder untergehen, wenn man verkennt, dass jeder Fall anders ist und daher als Einzelfall zu betrachten ist. Nur Ignoranten der Wahrheit kippen alles in eine Topf und kochen unscharfe Soljanka draus und verkaufen die dann auch noch als wohlschmeckend.

@Jessy...

Wenn ihr NICHT zurückfahrt, bleibt euch am Ende nur die Zahlung der Zeche. Das Gericht essen werden AndereExclamation
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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oh jeh,

jetzt hab ich hier so einige aufgeschreckt. Ihr dürft ruhig weiter in eurer nihilistisch, fatalistischen jammerhütte hocken, euch eure entrechteten händchen halten und protestsongs über den wilkürlichen richter schmettern. Dabei könnt ihr dann gepflegt recht haben und darauf warten, dass die welt es erkennen mögeBig Grin

ich arbeite lieber daran ein adäquates familienleben mit meinem kind zu erreichen.

suum cuique.

Zitat:@iglu machte alles
richtig.

nö. leider nicht.

Zitat:WIE er allerdings so
erfolgreich wurde, DAS gibt er
allerdings NICHT preis.

doch. Kann man in meinen threads und sonstigen beiträgen nachlesen.

Zitat: Frage an dich. Kannst Du nicht
Beistand für Jessy und ihren LG
werden?

brauchen sie nicht. Sie gehen das problem unter widrigen umständen an, während du es seit jahren nicht auf die kette kriegst, ein blatt papier zu beschriften.

So, das war es von meiner seite.
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Hier ist keine Jammerhütte zu sehen, sondern unterschiedliche Erfahrungen. In einem Punkt, für den das zielführendste Verhalten längst geklärt ist.
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Grundsätzlich sind wir für JEDE Erfahrung und jeden Ratschlag dankbar. Ich bin bekennender Fan der "goldenen Mitte". Und wie es am Ende ausgeht, werden wir erst noch sehen.
Insofern bitte keine persönlichen Streiterein in meinem Thread. Jeder hat seine eigene Geschichte und Vorgehensweise.
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Jessy, jetzt frag ich nochmal,
welche Kindeswohlgefärdung soll von deinem LG. ausgehen?
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Ich mutmaße: Gewalttätigkeit.
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(08-12-2012, 18:35)Jessy schrieb: Ich mutmaße: Gewalttätigkeit.
Kann KM etwas vorlegen wie Attest oder Zeugen?
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Bezüglich der Gewalttätigkeit nicht. Bezüglich Stalking führt sie ihren derzeitigen LG als Zeugen ins Feld.
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(08-12-2012, 18:54)Jessy schrieb: Bezüglich der Gewalttätigkeit nicht. Bezüglich Stalking führt sie ihren derzeitigen LG als Zeugen ins Feld.
Wie wird mit Stalking eine Kindeswohlgefärdung begründet?
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(08-12-2012, 18:54)Jessy schrieb: Bezüglich der Gewalttätigkeit nicht. Bezüglich Stalking führt sie ihren derzeitigen LG als Zeugen ins Feld.
Dieser Zeuge ist befangen. Was sagt er wohl in fünf Jahren?
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Die Anwältin lässt sich wie gesagt seitenweise über die dramatischen Zustände während der Beziehung aus. Und im weiteren wird dann etwa so formuliert "Auf Grund der vorgenannten Vorfälle fürchtet die KM zurecht um die körperliche und seelische Integrität ihrer Kinder, so dass ein Umgang - wenn überhaupt - allenfalls in Begleitung außenstehender Dritter zu gewähren wäre."
Wie gesagt, im Prinzip ist es für jeden normal denkenden Menschen einfach lächerlich.
Worauf auch noch lange rumgeritten wird, ist, dass die KM und mein LG eine BDSM-Beziehung geführt haben - da wird seitenweise auf Moralapostel gemacht, während die KM allerdings aktuell z.B. immer noch in der gleichen Online-BDSM-Community rumgeistert, in der sie damals meinen LG kennengelernt hat...
Und bevor sich jetzt auch hier noch die ersten Moralapostel aufschwingen: Schon der BGH hat festgestellt, dass BDSM nicht sittenwidrig ist, und das OLG Hamm hat 2006 festgestellt, dass eine BDSM-Neigung der Erziehungsfähigkeit nicht entgegensteht.
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Ich denke, das ist ein Eigentor der Ex. Wer sexuelle Spielarten aufs Tapet bringt, die rein Paarebene sind und so rein gar nicht Eltern-Kind, der sagt damit nur aus, dass ihm schlüssige Begründungen fehlen. Sollte ein Richter tatsächlich darauf aufspringen, dann ist bei diesem Richter eh Hopfen und Malz verloren, da hätte der Vater so oder so nichts erreicht.
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(08-12-2012, 23:25)Jessy schrieb: Die Anwältin lässt sich wie gesagt seitenweise über die dramatischen Zustände während der Beziehung aus.
Na und? Anwälte erzählen immer einen vom Pferd.
Ich habe schon lange Texte gelesen, wo immer etwas von "Beweis: ..." stand. Am Ende hat der Kläger das Verfahren verloren, weil das Grundstück, um das es ging, gar nicht sein Grundstück war.
Die schwarzen Vögel sind einfach nur lächerlich.
(08-12-2012, 23:25)Jessy schrieb: Worauf auch noch lange rumgeritten wird, ist, dass die KM und mein LG eine BDSM-Beziehung geführt haben - da wird seitenweise auf Moralapostel gemacht, während die KM allerdings aktuell z.B. immer noch in der gleichen Online-BDSM-Community rumgeistert, in der sie damals meinen LG kennengelernt hat...
Und bevor sich jetzt auch hier noch die ersten Moralapostel aufschwingen: Schon der BGH hat festgestellt, dass BDSM nicht sittenwidrig ist, und das OLG Hamm hat 2006 festgestellt, dass eine BDSM-Neigung der Erziehungsfähigkeit nicht entgegensteht.
Leute, die Sexualität und Gewalt vermischen, halte ich für schlechte Vorbilder, die besser keinen Einfluss auf Kinder haben sollten.
In diesem Fall trifft der Vorwurf auf beide zu, ist also kein Argument gegen den Vater.

Dass Gerichte das anders sehen, ist verständlich. Das ist nämlich die institutionalisierte Geilheit auf Macht und Unterwerfung.
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(08-12-2012, 23:44)Das Nerdliche Orakel schrieb: Leute, die Sexualität und Gewalt vermischen, halte ich für schlechte Vorbilder, die besser keinen Einfluss auf Kinder haben sollten.
In diesem Fall trifft der Vorwurf auf beide zu, ist also kein Argument gegen den Vater.

Genau auf so einen Satz habe ich ja gewartet. Dass BDSM nichts mit Gewalt zu tun hat ist eine Sache, dass beides (wie auch Sexualität) rein überhaupt nichts mit Kindern zu tun hat, nochmal eine andere - aber zumindest hast du ja erkannt, dass wenn wenigstens dann Mutter und Vater gleich "schlecht" sind.
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(08-12-2012, 23:57)Jessy schrieb: Dass BDSM nichts mit Gewalt zu tun hat ist eine Sache,
Was ist denn jemandem ausgeliefert zu sein und jemandem vertrauen zu müssen anderes als Gewalt?
Dem Ex vorzuwerfen, er habe sie vergewaltigt, ihm die Kinder zu entziehen, ihn juristisch fertig zu machen, ihm vorzuwerfen, er würde sich am Kind sexuell aufgeilen, ist nur die Fortsetzung des geilen Spiels.
Wer Kinder mit jemandem mit solchen Vorlieben macht, darf sich über die Fortsetzung nicht wundern.
(08-12-2012, 23:57)Jessy schrieb: dass beides (wie auch Sexualität) rein überhaupt nichts mit Kindern zu tun hat,
Jemandem ausgeliefert zu sein und jemandem vertrauen zu müssen, ist das Problem, das Kinder mit ihren Versorgern haben.
Leute, die damit spielen, sollten besser keinen Einfluss auf Kinder haben. Ob sie dabei sexuell erregt werden, ist Nebensache. Kinder sind kein Spielzeug.
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Unsinn. Und wer Reval raucht, frißt auch kleine Kinder? Der Richter wird nicht den Fehler begehen, sich in eine selbst ausgeschwitzte Küchentischpsychologie über Sex zu versteigen, das würde ihm die nächste Instanz übelnehmen.
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