22-03-2009, 13:27
"Väter mehr in die Betreuung einbeziehen"
"Was raten Sie als Anwältin jetzt betroffenen Müttern?
- Sie sollten die geschiedenen Väter verstärkt mit in die Betreuung des Kindes einbeziehen, damit nicht die ganze Last der Probleme, die ein Kind mit sich bringt, an ihnen allein hängenbleibt. Dazu kann auch die Betreuung bei Krankheit gehören. Es steht ja nirgendwo geschrieben, dass die Mutter das Kind allein betreuen muss, wenn sie keinen Unterhalt mehr für sich bekommt. Die Väter können dafür auch mal Urlaub nehmen."
http://www.merkur-online.de/nachrichten/...03299.html
Nicht nur bei Krankheit, Frau Fachanwältin Kloster-Harz. In den Unterhaltsverfahren gehts ja auch nicht um Ersatz bei Krankheit, sondern um die alltägliche Betreuung von Kindern. Sehr gerne nehmen wir Müttern die schwere Last der Kindes ab!
Immerhin denkt die Dame als Einzige überhaupt mal an die Möglichkeit, dass Väter auch betreuen können. All die hochgestochenen Richterinnen und Kommentare zum Unterhaltsrecht blenden das nämlich aus. Die wissen schon, warum.
"Was raten Sie als Anwältin jetzt betroffenen Müttern?
- Sie sollten die geschiedenen Väter verstärkt mit in die Betreuung des Kindes einbeziehen, damit nicht die ganze Last der Probleme, die ein Kind mit sich bringt, an ihnen allein hängenbleibt. Dazu kann auch die Betreuung bei Krankheit gehören. Es steht ja nirgendwo geschrieben, dass die Mutter das Kind allein betreuen muss, wenn sie keinen Unterhalt mehr für sich bekommt. Die Väter können dafür auch mal Urlaub nehmen."
http://www.merkur-online.de/nachrichten/...03299.html
Nicht nur bei Krankheit, Frau Fachanwältin Kloster-Harz. In den Unterhaltsverfahren gehts ja auch nicht um Ersatz bei Krankheit, sondern um die alltägliche Betreuung von Kindern. Sehr gerne nehmen wir Müttern die schwere Last der Kindes ab!
Immerhin denkt die Dame als Einzige überhaupt mal an die Möglichkeit, dass Väter auch betreuen können. All die hochgestochenen Richterinnen und Kommentare zum Unterhaltsrecht blenden das nämlich aus. Die wissen schon, warum.