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Jugendamt droht mir - Brauche Hilfe
#1
Exclamation 
Hallo erstmal,
Ich bin neu hier und brauche dringend euren Rat. Habe einige Threads gelesen und festgestellt dass hier einige sehr kluge Köpfe unterwegs sind.

Mein Problem:

Heute morgen habe ich in den Briefkasten geschaut und sehe einen gelben Umschlag! Jugendamt steht drauf. Nicht so dick wie das erste mal...
Ängstlich habe ich den Umschlag geöffnet und meine Angst war berechtigt.

In dem Schreiben steht dass meine Exfrau (die sich im streit getrennt, meine Wohnung halbleer und verwüstet zurückgelassen, die mir einen DNA Test verweigert) Unterhaltsvorschuss beantragt hätte. Keine neue Information, denn das hatte sie vor knapp 4 Monaten getan. Ich Arbeite jedoch verdiene ich nicht genug und bin ein Mangelfall. Vor 4 Monaten habe ich das 8 Seitige Formular ausgefüllt zurückgeschickt. Jetzt steht in dem Brief nochwas und zwar dass ich eine gesteigerte Erwerbspflicht habe.
Das nicht meine tatsächlichen sondern die bei der mir gebotenen Erwerbspflicht erzielbaren Einkünfte massgeblich sind. Weiterhin fordern sie mich auf meine bemühungen zur erlangung eines "angemessenen Arbeitsplatzes" in form von bewerbungen, vorlage von lebenslauf, zeugen bennenung(??), auch unaufgefordert nachzuweisen.
Die Rechtsprechung fordert mindestens 20 bewerbungen im Monat heisst es. Das Jugendamt geht einfach mal davon aus dass ich das einfach so weiss. Zum Schluss fügt sie noch dick hinzu dass ein Verstoß gegen die Arbeitspflicht zur betreibung der unterhaltsforderung führt....

Zeit gebe sie mir zwei wochen und natürlcih zur weihnachtszeit wo jeder rechtsanwalt in urlaub fährt!
Was ist dieses Jugendamt? Sitzen da nur Gangster und verbrecher?
Es ist nicht so dass ich erst nach der Trennung diese Arbeit aufgenommen habe sondern schon vor und während der ehe in diesem beruf tätig war und ich liebe diesen Beruf!

Was genau bedeutet das hier? Was kann ich tun? Ich habe bewerbungen geschrieben, mal mehr mal weniger. Mal waren es 30 im Monat mal nicht soviele. Fast alle firmen akzeptieren nur noch onlinebewerbungen. Viele haben pools und einige schicken nicht einmal eine bestätigung zur emailadresse, es öffnet sich nur ein popupfenster.
Ich habe meine damalige Wohnung verloren war im Umzugsstress, wohn jetzt wo anders wo ich eigentlich auch ausziehen will. ICh habe soviel um die Ohren ich kann nicht mehr. Ich habe heute echt große lust mich auf das höchste gebäude der stadt zu stellen und meinem Leben ein Ende zu setzen... Ich bin echt verzweifelt, ich bekomme keine Luft mehr. Warum wird mir nicht mal eine kleine Atempause gegönnt hatte viele Gerichtstermine, anwaltstermine und ich arbeite auch zu zeiten wo andere menschen schlafen.

Ich brauche dringend hilfe, was kann ich hier erstmal tun bitte um rat

Viielen Dank Das Opfer
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#2
Ist die Vaterschaft anerkannt? Besteht ein Titel?
Live or Die...Make Your Choice
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#3
(15-12-2012, 16:41)Jigsaw schrieb: Ist die Vaterschaft anerkannt? Besteht ein Titel?

Da sie den kleinen bekommen hat bevor wir geschieden wurden ist das Kind automatisch meins. Ich weiss dass sie einen anderen hat. Das habe ich kurz nachdem wir uns getrennt haben erfahren, jedoch weiss ich nicht ob sie den schon bevor wir uns getrennt haben hatte. Fall es mein Kind ist hat sie die schwangerschaft erzwungen...oder hat mich in dem Glauben gelassen dass es meins ist, denn ich war immer sehr vorsichtig. Sie zeigt mir den kleinen nicht obwohl wir ein gemeinsames sorgerecht haben. DNA test hab ich angesprchen, was sie verweigert hat. Sie ist zur totalen Hexe mutiert ich kanns immer noch nicht glauben.

Meinst du mit titel einen Unterhaltstitel? Ich weiss jedenfalls nichts davon
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#4
Hallo @Opfer

um mal eins vorweg zu schicken - Du bist nicht der erste und einzige, den das erwischt.

(15-12-2012, 16:28)Opfer schrieb: Ängstlich habe ich den Umschlag geöffnet und meine Angst war berechtigt.
Auf Angst bauen die - Du kannst aber cool bleiben, denn es ändert die Situation nicht.

(15-12-2012, 16:28)Opfer schrieb: Ich Arbeite jedoch verdiene ich nicht genug und bin ein Mangelfall. ...
Jetzt steht in dem Brief nochwas und zwar dass ich eine gesteigerte Erwerbspflicht habe.
Das nicht meine tatsächlichen sondern die bei der mir gebotenen Erwerbspflicht erzielbaren Einkünfte massgeblich sind.
Stimmt rechtlich. Das nennen die 'Fiktives Einkommen' (sieh auch: http://wikimannia.org/Erwerbsobliegenheit). Es hapert schliesslich daran, dass man einen toten Gaul nicht mehr zum Laufen bring (siehe auch: http://scheissprojekt.de).

(15-12-2012, 16:28)Opfer schrieb: Was ist dieses Jugendamt? Sitzen da nur Gangster und verbrecher?
Ja - genau! Nicht nur aber massgeblich.

(15-12-2012, 16:28)Opfer schrieb: Es ist nicht so dass ich erst nach der Trennung diese Arbeit aufgenommen habe sondern schon vor und während der ehe in diesem beruf tätig war und ich liebe diesen Beruf!
Dann mach doch einfach weiter so. Wenn Du diesen Beruf schon vor Deiner Trennung hattest, kann man Dir jedenfalls keine Böswilligkeit unterstellen, wie 'Wehrzersetzung' .. wollte sagen Unterhalt schädigendes oder gefährdendes Verhalten. Ich persönlich würde in der Situation gar nichts mehr machen.

(15-12-2012, 16:28)Opfer schrieb: Ich habe heute echt große lust mich auf das höchste gebäude der stadt zu stellen und meinem Leben ein Ende zu setzen... Ich bin echt verzweifelt, ich bekomme keine Luft mehr. Warum wird mir nicht mal eine kleine Atempause gegönnt hatte viele Gerichtstermine, anwaltstermine und ich arbeite auch zu zeiten wo andere menschen schlafen.
Das klingt nicht gut. Insgesamt scheinst Du sowieso Schulden aufzubauen (stimmt das ?) - wenn der Schuldenaufbau nicht abwendbar ist, musst Du ihn akzeptieren. Es bringt dann auch nichts mit erpresserischen Jugendamtsmethoden sachlich umzugehen, denn es wird nie besser. Also bleibt nur Akzeptieren und ignorieren.

Mach Dich aber darauf gefasst, dass die Lümmel irgendwann mit der Peitsche - also dem Gerichtsvollzieher anrücken. Du kannst Dich auf diesen erheiternden Moment gut vorbereiten, indem Du alles Wertvolle und Pfändbare bei Freunden lagerst - das ist viel produktiver, als der Versuch, ein fiktives Einkommen zu erwirtschaften. Wenn dann der GV kommt, um seine Weihnachtsgrüsse zu überbringen, kannst Du ihn ja freundlich hereinbitten und noch ein Tässchen Kaffee spendieren. Noch erheiternder wird es, wenn der Kollege dann mit leeren Händen und evtl. einem Stück Papier und Deiner Unterschrift drauf wieder abzieht. Danach ist dann aber wirklich Ruhe und Du kannst Deinem Beruf in aller Ruhe weiter nachgehen.

Smile
https://t.me/GenderFukc
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#5
(15-12-2012, 16:51)Opfer schrieb:
(15-12-2012, 16:41)Jigsaw schrieb: Ist die Vaterschaft anerkannt? Besteht ein Titel?
Sie zeigt mir den kleinen nicht obwohl wir ein gemeinsames sorgerecht haben. DNA test hab ich angesprchen, was sie verweigert hat.
Ups - das habe ich übersehen. Auf jeden Fall musst Du als erstes die Vaterschaft sicherstellen und ggf. per Klage abwenden. Wenn das klapp, hat sich die Situation auch entspannt. Lass das einfach einen Anwalt machen - der sagt Dir dann schon, was er noch für Informationen braucht.
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#6
(15-12-2012, 17:01)Petrus schrieb: Mach Dich aber darauf gefasst, dass die Lümmel irgendwann mit der Peitsche - also dem Gerichtsvollzieher anrücken. Du kannst Dich auf diesen erheiternden Moment gut vorbereiten, indem Du alles Wertvolle und Pfändbare bei Freunden lagerst - das ist viel produktiver, als der Versuch, ein fiktives Einkommen zu erwirtschaften. Wenn dann der GV kommt, um seine Weihnachtsgrüsse zu überbringen, kannst Du ihn ja freundlich hereinbitten und noch ein Tässchen Kaffee spendieren. Noch erheiternder wird es, wenn der Kollege dann mit leeren Händen und evtl. einem Stück Papier und Deiner Unterschrift drauf wieder abzieht. Danach ist dann aber wirklich Ruhe und Du kannst Deinem Beruf in aller Ruhe weiter nachgehen.

Smile

Hallo Petrus. Die Frau hat mich echt ruiniert. Die hat die gesamte Wohnung ausgeräumt, was sie da gelassen hat hat sie mutwillig beschädigt ich musste alles wegwerfen bzw. verscherbeln.
Wenn der Gerichtsvollziehher heute kommen würde könnte er nur ein paar gebrauchte socken pfnden, ich habe nichts..bzw. nichts mehr. :S

Aber dass die mir das vorher nicht gesagt haben mit den 20 bewerbungen ist echt mies. 4 monate macht das 80 bewerbungen, und das im mindestfall. Gibt es denn in meiner stadt 80 betriebe, als was soll ich mich bewerben wenn die nur projektleiter, manager etc. suchen??? Sollte ich vielleicht mal mit dem JA telefonieren oder würden die das als schwäche sehen und mich noch härter rannehmen?
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#7
(15-12-2012, 17:04)Petrus schrieb:
(15-12-2012, 16:51)Opfer schrieb:
(15-12-2012, 16:41)Jigsaw schrieb: Ist die Vaterschaft anerkannt? Besteht ein Titel?
Sie zeigt mir den kleinen nicht obwohl wir ein gemeinsames sorgerecht haben. DNA test hab ich angesprchen, was sie verweigert hat.
Ups - das habe ich übersehen. Auf jeden Fall musst Du als erstes die Vaterschaft sicherstellen und ggf. per Klage abwenden. Wenn das klapp, hat sich die Situation auch entspannt. Lass das einfach einen Anwalt machen - der sagt Dir dann schon, was er noch für Informationen braucht.

Mein Anwalt hatte mir geraten noch abzuwarten?? Da ich momentan in Ruhe gelassen werde von der Kindesmutter. Solange die Ruhe hält soll ich cool bleiben und mein Lebenn aufbauen. Ich hätte 2 Jahre Zeit für den papatest.
Die hatte mich mit ihrem Anwalt echt fertiggemacht, jedenfalls die etlichen Briefe mit den unverschämtesten beschuldigungen. Vor Gericht ging Sie leer aus, sie hatte sogar alleiniges sorgereecht beantragt was von der netten richterin abgewiesen wurde
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#8
Abstammungstest durch die Unterhaltsberechtigte verweigert, Ex hat einen Lover? Das stinkt gewaltig. Vor allem anderen ist sofort mit Hochdruck die Abstammung unter Einsatz von §1598a BGB zu klären.

Der Rest ist das Standardgetröte des Jugendamts. Das fällt alles in sich zusammen, wenn du nicht der leibliche Vater bist. Leite morgen früh das Verfahren zur Abstammung ein und am Ende der Frist des Jugendamtsschreibens schreibst du denen, dass du dich bemühst und ständig Bewerbungen schreibst. Auch wenn sie klagen, wird deshalb nichts schlimmer. Schlimm wäre es, wenn du die Abstammungssache nicht angehst.
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#9
(15-12-2012, 17:14)Opfer schrieb: Mein Anwalt hatte mir geraten noch abzuwarten??

Und wirf diesen Volltrottel von Anwalt raus. Die Abstammung ist die Kernfrage. Die Basis, auf der jahrzehntelang Unterhalt von dir abkassiert wird oder nicht.
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#10
(15-12-2012, 17:11)Opfer schrieb: Aber dass die mir das vorher nicht gesagt haben mit den 20 bewerbungen ist echt mies. 4 monate macht das 80 bewerbungen, und das im mindestfall. Gibt es denn in meiner stadt 80 betriebe, als was soll ich mich bewerben wenn die nur projektleiter, manager etc. suchen??? Sollte ich vielleicht mal mit dem JA telefonieren oder würden die das als schwäche sehen und mich noch härter rannehmen?
Du musst mal aus dieser 'Opfer'-Rolle rauskommen. Sei versichert, dass die nichts unternehmen werden, was Deinen jetzigen Job und das damit verbundene Einkommen gefährdet. Was dann noch bleibt, sind ein paar nette Briefwechsel - sonst nichts.

Wichtig ist aber, festzustellen, dass Du auch wirklich der leibliche Vater des Kindes bist. Wie lange wart Ihr verheiratet ?
https://t.me/GenderFukc
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#11
(15-12-2012, 17:15)p schrieb: Abstammungstest durch die Unterhaltsberechtigte verweigert, Ex hat einen Lover? Das stinkt gewaltig. Vor allem anderen ist sofort mit Hochdruck die Abstammung unter Einsatz von §1598a BGB zu klären.

Der kleine trägt sogar den namen ihres lovers...Bei der namensgebung wusste ich nichts von einem lover habe deswegen diesem namen zugestimmt...


Zitat:Der Rest ist das Standardgetröte des Jugendamts. Das fällt alles in sich zusammen, wenn du nicht der leibliche Vater bist. Leite morgen früh das Verfahren zur Abstammung ein und am Ende der Frist des Jugendamtsschreibens schreibst du denen, dass du dich bemühst und ständig Bewerbungen schreibst. Auch wenn sie klagen, wird deshalb nichts schlimmer. Schlimm wäre es, wenn du die Abstammungssache nicht angehst.

Ich habe mich vllcht insgesamt 50 oder 60 mal beworben und hab vlcht 30 absagen. Die schicke ich natürlcih mit aber vllcht reicht das denen nicht. die sagen ja mindestens 20 pro monat
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#12
(15-12-2012, 17:16)p schrieb:
(15-12-2012, 17:14)Opfer schrieb: Mein Anwalt hatte mir geraten noch abzuwarten??

Und wirf diesen Volltrottel von Anwalt raus. Die Abstammung ist die Kernfrage. Die Basis, auf der jahrzehntelang Unterhalt von dir abkassiert wird oder nicht.

Ja, das musst du unbedingt klären!!! Der Rest vom JA ist nur viel heisse Luft.
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#13
(15-12-2012, 17:19)Petrus schrieb: Du musst mal aus dieser 'Opfer'-Rolle rauskommen. Sei versichert, dass die nichts unternehmen werden, was Deinen jetzigen Job und das damit verbundene Einkommen gefährdet. Was dann noch bleibt, sind ein paar nette Briefwechsel - sonst nichts.

Wichtig ist aber, festzustellen, dass Du auch wirklich der leibliche Vater des Kindes bist. Wie lange wart Ihr verheiratet ?

Ich habe halt angst. Habe vieles gelesen fitives gehalt, p-konto, pfähndung usw. Nicht jjeder Unternehmer würde sowas mitmachen, vielleicht würde mich dann mein unternehmer entlassen aufgrund "betrieblich wirtschaftlich schlechten verhältnissen". Das könnte das JA erreichen denke ich...
...
Wir waren 8 monate verheiratet
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#14
(15-12-2012, 17:22)Opfer schrieb: Der kleine trägt sogar den namen ihres lovers...

Warum du unter diesen Umständen nicht auf einem Abstammungtest bestanden hast, ist mir ein absolutes Rätsel. Ich kann mir das nur damit erklären, dass du in einer enormen Stressituation gestanden hast und die Augen ganz fest zumacht, um nichts sehen zu müssen in Kombination mit einem Anwalt, der zu blöde oder zu lustlos ist, seinen Job auch nur ansatzweise richtig zu machen. Mit anderen Worten, ein typischer Anwalt.

Lass dich von dem Bewerbungsgeschwätz nicht irritieren. Es gibt keine Anzahl von Bewerbungen, die du machen musst. Tatsächlich ist es so, dass es ohnehin nie genug ist. Man kann dich auch mit 100 Bewerbung zu absurden Unterhalt verurteilen. Es gibt tausend Gründe dafür. Zum Beispiel, dass du dich deutschlandweit beworben hast. Oder auf miese Jobs. Oder dem Herrn Beamtenrichter deine Bewerbungen zu oberflächlich erscheinen.
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#15
Der Abstammungstest ist worauf du dich jetzt 100% fokussieren musst. Der andere Quatsch vom Jugendamt ist nur viel Panikmache. (zumindest zur Zeit!)
Es ist ja absolut glaubwürdig, dass du NICHT der Vater bist. Wenn dies der Fall ist, hat sich alles wie eine Seifenblase, die platzt erledigt.
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#16
(15-12-2012, 16:28)Opfer schrieb: Ich habe heute echt große lust mich auf das höchste gebäude der stadt zu stellen und meinem Leben ein Ende zu setzen... Ich bin echt verzweifelt, ich bekomme keine Luft mehr. Warum wird mir nicht mal eine kleine Atempause gegönnt hatte viele Gerichtstermine, anwaltstermine und ich arbeite auch zu zeiten wo andere menschen schlafen.

Dann bist Du akut suizidal. Kann Depression sein, burnout oder ähnliches. Behandlungsbedürftige und ggf. lebensgefährliche Krankheiten.
Logischer Schluss: Als Notfall im Krankenhaus aufnehmen lassen. Krankschreibung an Arbeitgeber und Jugendamt. Alternativ Besuch beim Facharzt für Psychiatrie. Es lohnt sich nicht, die Bedeutung solcher Erkrankungen nicht ernst zu nehmen.

In dem Fall der Krankschreibung können Bewerbungen nicht gefordert werden.
Das JA stellt Maximalforderungen. Du brauchst nicht zu verstecken, dass sie Dich damit in den Wahnsinn treiben!

Das JA hat festgestellt, dass Du nicht oder kaum leistungsfähig bist. Wenn Du nicht leistungsfähig bist, bist Du nach dem Gesetz auch nicht unterhaltspflichtig. Es ist richtig, dass es solche Rechtsprechung gibt, wie sie vom JA zitiert wird. Da aber im Familienrecht alles Einzelfallbetrachtungen sind, kannst Du nur vom Amtsrichter erfahren, was der in Deinem Fall für Recht hält, was sich dann auch noch in der nächsten Instanz überprüfen lässt.

Ich selbst bin teilzeit beschäftigt und der Anwalt meiner Ex wollte mit mir auch so etwas abziehen. Da das aber die selben Verhältnisse waren wie während der Ehe, ist das Gericht nicht darauf eingegangen. Allerdings war der Mindestunterhalt gesichert.
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#17
Damit arbeiten die XXX, ist doch nichts neues.
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#18
(15-12-2012, 17:29)p schrieb:
(15-12-2012, 17:22)Opfer schrieb: Der kleine trägt sogar den namen ihres lovers...

Warum du unter diesen Umständen nicht auf einem Abstammungtest bestanden hast, ist mir ein absolutes Rätsel.

Normalerweise macht man ja schon das, was einem der Anwalt empfiehlt. Ansonsten braucht man ja nicht hingehen, wenn man es alles besser weiss.
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#19
(15-12-2012, 17:29)p schrieb:
(15-12-2012, 17:22)Opfer schrieb: Der kleine trägt sogar den namen ihres lovers...

Warum du unter diesen Umständen nicht auf einem Abstammungtest bestanden hast, ist mir ein absolutes Rätsel. Ich kann mir das nur damit erklären, dass du in einer enormen Stressituation gestanden hast und die Augen ganz fest zumacht, um nichts sehen zu müssen....

...oder um nicht gesehen zu werden

(15-12-2012, 17:22)Opfer schrieb: in Kombination mit einem Anwalt, der zu blöde oder zu lustlos ist, seinen Job auch nur ansatzweise richtig zu machen. Mit anderen Worten, ein typischer Anwalt.

Er hat viel um die Ohren. Er ist ein gefragter Anwalt und ich einer der bemittleidenswert Rechtskostenbeihilfe beantragen muss.


Zitat:Lass dich von dem Bewerbungsgeschwätz nicht irritieren. Es gibt keine Anzahl von Bewerbungen, die du machen musst. Tatsächlich ist es so, dass es ohnehin nie genug ist. Man kann dich auch mit 100 Bewerbung zu absurden Unterhalt verurteilen. Es gibt tausend Gründe dafür. Zum Beispiel, dass du dich deutschlandweit beworben hast. Oder auf miese Jobs. Oder dem Herrn Beamtenrichter deine Bewerbungen zu oberflächlich erscheinen.
Na ganz toll und was dann? Was wenn ich diesen sogenannten fiktiven gehalt nicht zahlen kann(was sicher wäre)?Pfänden die mein letztes Gehhalt so dass ich meine Miete nicht mehr zahlen kann und Dosenpfand sammeln muss? Oder werde ich eingesperrt?
Das mit der Vaterschaft war auch so dass mein Anwalt mich gefagt hat ob ich ernsthafte Zweifel habe, da es etwas kostspielig ist für mich falls ich verliere. Es würden in meinem Fall kosten von ca 1600 € auf mich zukommen.

(15-12-2012, 17:32)Jigsaw schrieb: Der Abstammungstest ist worauf du dich jetzt 100% fokussieren musst. Der andere Quatsch vom Jugendamt ist nur viel Panikmache. (zumindest zur Zeit!)
Es ist ja absolut glaubwürdig, dass du NICHT der Vater bist. Wenn dies der Fall ist, hat sich alles wie eine Seifenblase, die platzt erledigt.

Das stimmt, dann würde ich erstml tief luft holen und eine woche urlaub machen. Ich kann es mir aber irgendwie nicht vorstellen, ich war doch immer da. Wann sollte sie dass gemacht haben und hätte ich das nicht bemerkt?
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#20
Kosten von 1600 Euro? Das ist ein Witz im Vergleich, damit was dich sonst erwartet. Dein selbstbehalt ist nicht pfändbar. Selbst wenn du nichts zahlen kannst, wird sich finanziel nichts für dich ändern. Es bauen sich denn nur Schulden auf.
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#21
(15-12-2012, 17:42)Opfer schrieb: Na ganz toll und was dann? Was wenn ich diesen sogenannten fiktiven gehalt nicht zahlen kann(was sicher wäre)?Pfänden die mein letztes Gehhalt so dass ich meine Miete nicht mehr zahlen kann und Dosenpfand sammeln muss? Oder werde ich eingesperrt?

Erstmal müssen sie vor Gericht gegen dich gewinnen. Dann können sie versuchen zu pfänden. Und auch das kann man überleben, es gibt p-Konten und unpfändbare Beträge. Das ist jetzt nicht wichtig. Vergiss das erst mal und organisiere die Klärung der Abstammung.

(15-12-2012, 17:42)Opfer schrieb: Das mit der Vaterschaft war auch so dass mein Anwalt mich gefagt hat ob ich ernsthafte Zweifel habe, da es etwas kostspielig ist für mich falls ich verliere. Es würden in meinem Fall kosten von ca 1600 € auf mich zukommen.

Hat dir dein Anwalt nicht erzählt, dass nicht 1600 EUR, sondern -zigtausend Euro an Kindesunterhalt auf dich zukommen, wenn du rechtlicher Vater bleibst obwohl du es gar nicht bist?
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#22
(15-12-2012, 17:35)karlma schrieb:
(15-12-2012, 16:28)Opfer schrieb: Ich habe heute echt große lust mich auf das höchste gebäude der stadt zu stellen und meinem Leben ein Ende zu setzen... Ich bin echt verzweifelt, ich bekomme keine Luft mehr. Warum wird mir nicht mal eine kleine Atempause gegönnt hatte viele Gerichtstermine, anwaltstermine und ich arbeite auch zu zeiten wo andere menschen schlafen.

Dann bist Du akut suizidal. Kann Depression sein, burnout oder ähnliches. Behandlungsbedürftige und ggf. lebensgefährliche Krankheiten.
Logischer Schluss: Als Notfall im Krankenhaus aufnehmen lassen. Krankschreibung an Arbeitgeber und Jugendamt. Alternativ Besuch beim Facharzt für Psychiatrie. Es lohnt sich nicht, die Bedeutung solcher Erkrankungen nicht ernst zu nehmen.

In dem Fall der Krankschreibung können Bewerbungen nicht gefordert werden.
Das JA stellt Maximalforderungen. Du brauchst nicht zu verstecken, dass sie Dich damit in den Wahnsinn treiben!

Das JA hat festgestellt, dass Du nicht oder kaum leistungsfähig bist. Wenn Du nicht leistungsfähig bist, bist Du nach dem Gesetz auch nicht unterhaltspflichtig. Es ist richtig, dass es solche Rechtsprechung gibt, wie sie vom JA zitiert wird. Da aber im Familienrecht alles Einzelfallbetrachtungen sind, kannst Du nur vom Amtsrichter erfahren, was der in Deinem Fall für Recht hält, was sich dann auch noch in der nächsten Instanz überprüfen lässt.
Genau das ist der Punkt wovor ich ebenfalls große Angst habe. Vor den Richter zu treten und seine Entscheidung abzuwarten...wie ein schwerverbrecher

Ich mache mir oft Gedanken wie es dazu kommen konnte. Ich habe einen Fehler begangen und habe die falsche Person geheiratet. Und jetzt? Habe ich nie wieder Recht ein normales Leben zu führen? Kann ich irgendwann keine neue Familie Aufbauen?? Muss ich jedesmal damit Rechnen dass ein Gerichtsvollzieher vorbeikommt?? Das ist eine Knechtung der männlichen Spezies. Unfassbar aber es gibt hier in Deutschland nur zwei möglichkeiten. Entweder man baut familie auf und alles funktioniert, oder es geht schief und man zerstört seine Existenz in Deutschland. Das einzige was bleibt ist fliehen? Ich bin echt abgeturnt habe noch garnicht geschlafen hatte nachtdienst ;(
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#23
(15-12-2012, 17:44)Jigsaw schrieb: Kosten von 1600 Euro? Das ist ein Witz im Vergleich, damit was dich sonst erwartet. Dein selbstbehalt ist nicht pfändbar. Selbst wenn du nichts zahlen kannst, wird sich finanziel nichts für dich ändern. Es bauen sich denn nur Schulden auf.

Bist du dir da ganz Sicher? Das kann doch nicht sein. Was wollen die dann ich bin doch unterhalb des Selbstbehalts???? Und wenn sich Schulden aufbauen dann doch nur die 133 euro monatich und das 6 Jahre lang oder ??

(15-12-2012, 17:51)p schrieb: Hat dir dein Anwalt nicht erzählt, dass nicht 1600 EUR, sondern -zigtausend Euro an Kindesunterhalt auf dich zukommen, wenn du rechtlicher Vater bleibst obwohl du es gar nicht bist?

Nein das hat er nicht. Das mit den Schulden habe ich auch vor kurzem erfahren als ich selbst recherchiert hatte


[undefined=undefined]Vielen DANK für die Zahlreichen Antworten.[/undefined] Ihr habt mir echt weitergeholfen danke nochmals.

Danke schicke ich ein schreiben raus dass ich mich bemühe füge die kopien der absagen hinzu weisse die dame vomm ja darauf hin dass ich diesen beruf während und vor der ehe nachgegangen bin und dass ich mich weiterhin bemühe um ein angemessenes einkommen zuu erzielen
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#24
(15-12-2012, 17:22)Opfer schrieb: Der kleine trägt sogar den namen ihres lovers...Bei der namensgebung wusste ich nichts von einem lover habe deswegen diesem namen zugestimmt...
Da ich blond bin, muss ich hier nochmal nachhaken. Smile Verstehe ich richtig, dass das Kind den NACHnamen des "Lovers" hat? Steht das auch so in der Geburtsurkunde?
Wie alt ist das Kind jetzt genau?

Dann schreibst Du, dass ihr 8 Monate verheiratet wart. Von wann ist das Scheidungsurteil? Ich frage deshalb, weil man ja das Trennungsjahr einhalten muß, bevor der Scheidungsantrag rausgehen kann. Wer hat die Scheidung eingereicht?
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#25
(15-12-2012, 17:56)Opfer schrieb: Genau das ist der Punkt wovor ich ebenfalls große Angst habe. Vor den Richter zu treten und seine Entscheidung abzuwarten...wie ein schwerverbrecher
Ich gehe davon aus, dass hier im Forum gefühlte 95 % dieses Prozedere bereits hinter sich haben. Du bist somit in guter Gesellschaft mit solchen "Schwerverbrechern". Big Grin
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