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Jugendamt droht mir - Brauche Hilfe
#26
(15-12-2012, 18:03)blue schrieb:
(15-12-2012, 17:22)Opfer schrieb: Der kleine trägt sogar den namen ihres lovers...Bei der namensgebung wusste ich nichts von einem lover habe deswegen diesem namen zugestimmt...
Da ich blond bin, muss ich hier nochmal nachhaken. Smile Verstehe ich richtig, dass das Kind den NACHnamen des "Lovers" hat? Steht das auch so in der Geburtsurkunde?
Nein, den selben Vornamen. Der kleine hat zwei Namen, den einen habe ich gegeben den anderen sie. Und den namen den sie den kleinen gegeben hat ist der Name ihres Lovers. Und ja es steht in der Urkunde da wir beide zugestimmt haben vor Gericht. Zu dem Zeitpunkt habe ich nichts von einem Lover gewusst, sonst hätte ich es nie zugelassen

Zitat:Wie alt ist das Kind jetzt genau?
Er ist 11 monate alt

Zitat:Dann schreibst Du, dass ihr 8 Monate verheiratet wart. Von wann ist das Scheidungsurteil? Ich frage deshalb, weil man ja das Trennungsjahr einhalten muß, bevor der Scheidungsantrag rausgehen kann. Wer hat die Scheidung eingereicht?
Es wurde ausländisches Recht angewandt da wir beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und da gibt es kein Trennungsjahr. hauptsache beide willigen ein und damit hat sichs
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#27
Zierfisch?
Live or Die...Make Your Choice
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#28
Dann würde ich mir zusätzlich überlegen, ob du als Geringverdiener unbedingt im Land des Unterhaltswahnsinns bleiben willst oder ob es im Land deiner Staatsbürgerschaft andere Möglichkeiten gibt. Aber erstmal die Vaterschaft klären.
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#29
(15-12-2012, 18:11)Opfer schrieb: Und ja es steht in der Urkunde da wir beide zugestimmt haben vor Gericht.
Ich verstehe nicht, was das Gericht (war das die Scheidungsverhandlung?) mit der Geburtsurkunde zu tun hat. Da das Kind also noch während der Ehe geboren wurde, trägt es Deinen NACHnamen oder den der Mutter?
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#30
(15-12-2012, 18:16)p schrieb: Dann würde ich mir zusätzlich überlegen, ob du als Geringverdiener unbedingt im Land des Unterhaltswahnsinns bleiben willst oder ob es im Land deiner Staatsbürgerschaft andere Möglichkeiten gibt. Aber erstmal die Vaterschaft klären.
Habe mir auch schon ernsthaft gedanken gemacht
Aber ich bin hier geboren, aufgewachsen, liebe dieses Land eigentlich (bis auf das JA), bin hier zur schule gegangen, habe hier meine ausbildung gemacht. Was könnte ich drüben denn machen? Wie soll ich dort meinen Lebensunterhalt bestreiten, ich wäre dort wie einer ohne Schulbildung ein nichts... Am Strand sonnen würde meinen Magen nicht füllen.
Hier habe ich wenigstens Arbeit
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#31
(15-12-2012, 18:21)blue schrieb:
(15-12-2012, 18:11)Opfer schrieb: Und ja es steht in der Urkunde da wir beide zugestimmt haben vor Gericht.
Ich verstehe nicht, was das Gericht (war das die Scheidungsverhandlung?) mit der Geburtsurkunde zu tun hat. Da das Kind also noch während der Ehe geboren wurde, trägt es Deinen NACHnamen oder den der Mutter?
Big Grin Es trägt meinen Nachnamen. Es geht nur um ven Vornamen. Was daas Gericht damit zu tun hat. Sie hat beim Ordnungsamt beii der Namensgebung sich sturr quersgestellt und es wurde keine geburtsurkunde ausgestellt. Das kind konnte nicht versichert werden. Dann bin ich zum Ordnungsamt gerannt habe die Urkunde OHNE VORNAMEN ausstellen lassen und habe den kleinen dann Familienversichert. Sie hat zeitgleich beim Gericht die alleinige Sorge beantragt da ich angeblich mich nicht kümmern würde und der kleine nicht versichert werden kann etc.. lauter lügen. Jedenfalls haben wir das Gegenteil bewiesen vor gericht. Es ging da eigentlich um das sorgerecht und gleich im anschluss wurde wegen dem namen eine einigung erzielt. da hat Sie den namen ihres Lovers genannt und ich habe zugestimmt da ich zu dem zeitpunkt nichts von einem lover wusste folglich konnte ich auch nicht wissen wie ihr lover mit vornamen heisst, verstanden? Wink
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#32
Ich habe das Gefühl, dass es dir im Moment gar nicht gut geht, doch wer kennt diese Briefe nicht, die das JA kurz vor Weihnachten, fast wie ein nettes Geschenk im gelben Umschlag versendet. Zunächst wenn dir alles zuviel wird, gehe zu einem Psychiater und lasse dich krank schreiben. Damit hast du den ersten Druck mal weg von dir. Keine Telefonate führen mit dem Jugendamt. Du kannst nie beweisen, was da alles beredet wurde. Zum ersten mal eine Nacht drüber schlafen, lege heute diese Schriftsätze mal weg und gut ist. Du schreibst nicht was du alles denen schon an Auskünften gegeben hast. Ich sehe das genauso , erstmal klären wegen der Vaterschaft, vorallem schauen dass dies innerhalb der Frist von zwei Jahren passiert ab Kenntniserlangung. Du weisst wenn ein Mann verheiratet ist, kann nur derjenige der Vater sein ( die tun ja als gäbe es ein fremdgehen während der Ehe gar nicht) In diesem Falle aber bitte einen Familienanwalt aufsuchen! Ich habe an das Jugendamt nie die Formulare zurück geschickt, die ich ausfüllen sollte, die muss ich ja immer unterschreiben. Vorallem erst mal hier den Rat abholen bevor du unüberlegte Schritte unternimmst. Ein Besuch auf dem Jugendamt nie ohne einen Zeugen der mit dir geht. Auch hier kenne ich Dinge die für mich so hahnebüchen waren. Ich habe mir ein Diktiergerät beim Jugendamt auf den Tisch gestellt und ganz offen gesagt entweder läuft das mit, damit ich gesagtes zu Protokoll habe, oder ich verlasse das Jugendamt und erscheine wieder mit meinem Anwalt hier. Das Jugendamt baut hier immer schnell Druck auf. Doch wenn die merken, hoppla der geht tatsächlich zum Anwalt werden auch diese netten Damen dort wieder sehr vorsichtig.
Achja un mit den Bewerbungen, schicke einfach mal welche los, mach eine einfache Bewerbung, auch an Firmen die keine Leute suchen. Das war für für eine Bewerbung die ich nur am PC geschrieben habe und immer nur die Adresse geändert hatte. Kopie immer gleich mit ausdrucken für die ach so nette Behörde.
Sag dir immer eines- Die Suppe wird nicht so heiss gegessen, wie sie gekocht wird.
Auch ich habe mich 7 Jahre mit dem Jugendamt herumgeschlagen und es hat sich gelohnt. Vorsicht mit Titel errichten lassen auch wenn der dort nichts kostet! Im Endeffekt kann der teurer kommen. als einer der vor Gericht per Urteil kommt. Ich war auch so blauäugig und hatte danach 6 Prozesse, den alten Titel wieder los zu bekommen. P- Konto ist gut, allerdings kannst du das Konto dann nicht mehr überziehen! die Kosten sind auch heute immer noch höher als zugelassen. Vorsicht also bei der Erstellung eines P-Kontos. Bei Gefährdung klar, damit dein Selbstbehalt die auch wirklich bleibt. Du kannst denen nur mal kurz einen Brief schreiben und sagen dass du einen Anwalt in der Sache beauftragst, durch die Weihnachtsfeiertage verzögert sich das etwas bis ins neue Jahr. Bitte das in ihrem Akten mal vorzumerken! Kurz und knapp bleiben! mit freundlichen Grüßen .........
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#33
(15-12-2012, 18:43)Mio2344 schrieb: Ich habe das Gefühl, dass es dir im Moment gar nicht gut geht, doch wer kennt diese Briefe nicht, die das JA kurz vor Weihnachten, fast wie ein nettes Geschenk im gelben Umschlag versendet. Zunächst wenn dir alles zuviel wird, gehe zu einem Psychiater und lasse dich krank schreiben. Damit hast du den ersten Druck mal weg von dir. Keine Telefonate führen mit dem Jugendamt. Du kannst nie beweisen, was da alles beredet wurde.

Am besten geh ich dort garnicht hin und rede auch kein wort mit denen

Zitat: Zum ersten mal eine Nacht drüber schlafen, lege heute diese Schriftsätze mal weg und gut ist. Du schreibst nicht was du alles denen schon an Auskünften gegeben hast.

Was meinst du mit Auskünften? Ausser Verdienstbescheinigung und dem Zeug was ich da ausfüllen musste nichts.

Zitat:Ich sehe das genauso , erstmal klären wegen der Vaterschaft, vorallem schauen dass dies innerhalb der Frist von zwei Jahren passiert ab Kenntniserlangung.

Das habe ich auch meinen Anwalt gefragt. Ab Kenntniserlangung bzw. Verdacht bedeutet ja sobald sie schwanger ist. Mein Anwalt sagt ab der Geburt. Kam mir bissele seltsam vor

Zitat:Du weisst wenn ein Mann verheiratet ist, kann nur derjenige der Vater sein ( die tun ja als gäbe es ein fremdgehen während der Ehe gar nicht)

Das und die zwei Jahre frist. meist hält eine ehe etwas länger als zwei drei jahre. Heimlischer dna test auch nicht erlaubt. Auch wenn man einen verdacht hat will man den partner nicht verletzen. Und wenn man sich trennt ist die zwei jjahre frist bestimmt schon rum. Der Mann mit dem kuckukskind darf zahlen, bloss das amt nicht

Zitat:In diesem Falle aber bitte einen Familienanwalt aufsuchen! Ich habe an das Jugendamt nie die Formulare zurück geschickt, die ich ausfüllen sollte, die muss ich ja immer unterschreiben. Vorallem erst mal hier den Rat abholen bevor du unüberlegte Schritte unternimmst. Ein Besuch auf dem Jugendamt nie ohne einen Zeugen der mit dir geht. Auch hier kenne ich Dinge die für mich so hahnebüchen waren. Ich habe mir ein Diktiergerät beim Jugendamt auf den Tisch gestellt und ganz offen gesagt entweder läuft das mit, damit ich gesagtes zu Protokoll habe, oder ich verlasse das Jugendamt und erscheine wieder mit meinem Anwalt hier. Das Jugendamt baut hier immer schnell Druck auf. Doch wenn die merken, hoppla der geht tatsächlich zum Anwalt werden auch diese netten Damen dort wieder sehr vorsichtig.
Achja un mit den Bewerbungen, schicke einfach mal welche los, mach eine einfache Bewerbung, auch an Firmen die keine Leute suchen. Das war für für eine Bewerbung die ich nur am PC geschrieben habe und immer nur die Adresse geändert hatte. Kopie immer gleich mit ausdrucken für die ach so nette Behörde.
Sag dir immer eines- Die Suppe wird nicht so heiss gegessen, wie sie gekocht wird.
Auch ich habe mich 7 Jahre mit dem Jugendamt herumgeschlagen und es hat sich gelohnt.

Inwiefern hat sich es gelohnt? Hast du wirklich jeden monat dem JA deine 20 bewerbungen unaufgefordert zugeschickt?

Zitat:Vorsicht mit Titel errichten lassen auch wenn der dort nichts kostet!

Titel errichten lassen?? Meinst du die werden mich rufen und mmich etwas unterschreiben lassen?


Zitat:Im Endeffekt kann der teurer kommen. als einer der vor Gericht per Urteil kommt. Ich war auch so blauäugig und hatte danach 6 Prozesse, den alten Titel wieder los zu bekommen. P- Konto ist gut, allerdings kannst du das Konto dann nicht mehr überziehen! die Kosten sind auch heute immer noch höher als zugelassen. Vorsicht also bei der Erstellung eines P-Kontos. Bei Gefährdung klar, damit dein Selbstbehalt die auch wirklich bleibt. Du kannst denen nur mal kurz einen Brief schreiben und sagen dass du einen Anwalt in der Sache beauftragst, durch die Weihnachtsfeiertage verzögert sich das etwas bis ins neue Jahr. Bitte das in ihrem Akten mal vorzumerken! Kurz und knapp bleiben! mit freundlichen Grüßen .........

Vielen Dank. Das werde ich wahrscheinlich so machen
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#34
(15-12-2012, 18:35)Opfer schrieb: verstanden? Wink
Nicht so wirklich. Ich versuche nur herauszufinden, ob eine Abstammungsklage Sinn macht.

Was mich irritiert ist:
(15-12-2012, 18:35)Opfer schrieb: Sie hat beim Ordnungsamt beii der Namensgebung sich sturr quersgestellt und es wurde keine geburtsurkunde ausgestellt.
Sad
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#35
Hallo,

Mag mich den anderen hier anschließen. Prio 1 Abstammung klären!!!

1. Ruhe bewahren, JA Wisch beiseite legen und in Zukunft nie wieder Freitag bis Sonntag den Briefkasten öffnen. Jedenfalls nicht in deinem Zustand. Diese Art Briefe kommen immer Freitags. Wenn deine Ex nicht genug eigenes Einkommen hat der vom Lover ausgehalten wird, könnten dann ebenfalls Freitags die Briefe vom JC reintrudeln. Keine Angst, die sind genauso harmlos, vermiesen dir aber dein Wochenede. Deswegen kommen die nicht Freitags, sie kommen Freitags, weil die Amtstrulla ab Mittag selbst im WE ist und du dich dann übers WE beruhigen kannst, bevor du sie an die Strippe bekommst. Reiner Egoismus. Womit wir zu 2 kommen.

2 Niemals telefonieren.

3 habe ich den Eindruck, dass du dir arg Sorgen um Schuldenauflauf machst. Selbst die € 133 sind nicht in Stein gemeißelt. Und feststellen kann das nur ein Gericht. Kein JA oder anderes Amt. Und zu egal welcher Höhe Kindesunterhalt du verurteilt würdest, positives Abstammungsgutachten vorausgesetzt, du wirst nicht weniger als H4 haben plus Freibeträge. Titulierter und gezahlter Unterhalt wird vom EK abgezogen. Hast du Umgang, darf es auch einen entsprechend größere Wohnung sein. Damit zu 4

4 Hast du Umgang?

5 Zu den Kosten für das Abstammungsgutachten. Ich weiß nicht, wie es sich bei dir verhält. Ein Bekannter wollte einen privaten Test zwecks Anerkennung Vaterschaft. KM verweigerte. Gericht ordnete an. Test Positiv. KM musste den Test dennoch zahlen, weil sie zuvor einen privaten viel billigeren ablehnte. Nichtmal die Differenz zum privaten 200 Euro Test wurde abgezogen. Keine Angst vor Kosten. Selbst wenn du dir heute relativ sicher bist. Ich würde zur Not die 1600 zahlen im Austausch zu lebenslang Restzweifel.

6 Überlege, ob dein Chef jemand ist, mit dem du offen Reden kannst. Wenn du und Chef hier ein Team seid, ist das Gold wert. Glaub mir. Ich lehne regelmäßig Headhunter Angebote für das Doppelte an monetären Werten.

7 du bist einen Monat früher als ich aufgewacht. Meine Ehe dauerte 9 Monate plus Trennungszeit. Glückwunsch! Hast dir ne Menge Rentenpunkte erhalten können!!! Hier hast du wohl alles Richtig gemacht!
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#36
Lass doch dein Jobcenter für den Unterhalt Aufkommen (SGB II), jedoch wäre dafür wichtig, das der wenigsten einmal von dir gezahlt wird, möglichst auch tituliert ist. Letzteres aber bitte nur wenn du auch der tatsächliche Vater bist !!!
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#37
Die Angelegenheit ist SOFORT anzugehen.

Da du dir nicht sicher bist der Vater zu sein muß die Vaterschaft festgestellt werden.
Dafür ist der beste und sicherste DNA Test erforderlich und keine andere preiswertere Lösung.
Als Grund für die Vaterschaftsfeststellung wird Mehrverkehr der Kindesmutter vorgetragen.
Dabei kann dein RA zumindest schon den neuen Lover, am besten mit Namen als möglichen Vater angeben.

Das Gericht wird dann ein DNA Gutachten in Auftrag geben um die Vaterschaft festzustellen.
Dem Jugendamt würde ich überhaupt keine Auskünfte geben und NICHTS unterschreiben.
Lass das alles von einem Anwalt regeln, wenn der jetzige das nicht einmal geregelt bekommt suche dir sofort morgen einen anderen RA!

Nicht warten, sofort morgen handeln!

Willst du dein Leben lang für ein eventuelles Kuckuckskind bezahlen das du wahrscheinlich nie sehen wirst?
Gleichberechtigung für Väter im Familien(un)recht!
Keine Kinder mehr für Deutschland bei derzeitigem Familien(un)recht!
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#38
(15-12-2012, 23:31)IPAD schrieb: Lass doch dein Jobcenter für den Unterhalt Aufkommen (SGB II)

Nein das will ich doch garnicht. Ich will doch für den kleinen Zahlen. Ich hatte dem JA trotz meines Mangelfalls eine kleine Summe angeboten. Die haben kein Interesse. Nur kann ich momentan nicht. Bei mir gehts drunter und drüber. Ich finde auch keine geeignete Wohnung. Ich wohne jetzt in einer Baustellenwohnung. Im Wohnzimmer fehlt der Boden, Ich habe nichts ausser einem Bett und einem Kleiderschrank. Und der neue Vermieter hat versucht mich abzuziehen, aber das ist eine ganz andere Geschichte. Jedenfalls versuche ich meinen Leben in den Griff zu bekommen, suche eine sichere Wohnung bewerbe mich und arbeite. Nur lässt man mich nicht auf die Beine kommen. Ich liege am Boden und das JugenAmt tritt noch nach....

(16-12-2012, 02:14)Zausel schrieb: Die Angelegenheit ist SOFORT anzugehen.

Da du dir nicht sicher bist der Vater zu sein muß die Vaterschaft festgestellt werden.
Dafür ist der beste und sicherste DNA Test erforderlich und keine andere preiswertere Lösung.
Als Grund für die Vaterschaftsfeststellung wird Mehrverkehr der Kindesmutter vorgetragen.
Dabei kann dein RA zumindest schon den neuen Lover, am besten mit Namen als möglichen Vater angeben.

Das Gericht wird dann ein DNA Gutachten in Auftrag geben um die Vaterschaft festzustellen.
Dem Jugendamt würde ich überhaupt keine Auskünfte geben und NICHTS unterschreiben.
Lass das alles von einem Anwalt regeln, wenn der jetzige das nicht einmal geregelt bekommt suche dir sofort morgen einen anderen RA!

Nicht warten, sofort morgen handeln!

Willst du dein Leben lang für ein eventuelles Kuckuckskind bezahlen das du wahrscheinlich nie sehen wirst?

Mir gehts momentan psychisch, physisch und finanziell schlecht. Das ganze hat mich wie ein vorsclaghammmer getroffen. Ich wurde sehr verletzt und bevor ich das geschehene erstmal realisieren konnte musste ich von amt zu gericht rennen und umgekehrt. gericht, versicherung, ordnungsamt, jugendamt, rechtsanwalt, psychologische betreuung, betreuter umgang...
Die verlorene Wohnung hat mich auch stark getroffen(hatte selbst gekündigt - kurzschlussreaktion Sad ). Hatte ganz vergessen wie schwer es ist eine Wohnung zu finden.
War ja noch nicht beim RA. Das schreiben kam irgendwie zwischen freitag und samstag bzw. samstag morgens und zeit habe ich ca. 2 Wochen. Hoffe dass mein RA noch nicht im Urlaub ist
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#39
Der Hauptgrund warum ich keine vaterschftsanfechtungsklage gegen Sie gemacht hab ist der, dass ich den Sinn nicht verstanden habe.

Angenommen ich wäre nicht der Vater, warum sollte sie einfach nicht dem JA sagen wer der wirkliche erzeuger ist? Warum soll der kleine meinen Nachnamen behalten, den Nachnamen von jemandem den sie abgrundtief hasst. Sie hasst mich abgrundtief. Ansonsten könnte ich mir die Agression nicht erklären mit der Sie vorgegangen ist. Vor allem die Gegenstände die sie nicht gebrauchen konnte und in der Wohnung gelassen hat, die Gegenstände die sie mit Messer und Schraubenzieher bearbeitet hat. Vor allem weil sie das alleinige Sorgerecht beantragt hat. Warum sollte sie so einen schweren weg gehen. Womöglich ist der Wahre Erzeuger ja wohlhabender als ich(was ja nicht schwer ist in meiner jetzigen Lage). Also warum sollte sie nicht einfach sagen dass ich nicht der Vater bin. Und warum sollte sie das machen? Sie hätte ja auch ihren liebling heiraten können???
Das alles spricht dagegen.



MfG
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#40
(16-12-2012, 10:10)Opfer schrieb: Der größte Grund warum ich keine vaterschftsanfechtungsklage gegen Sie gemacht hab ist der, dass ich den Sinn nicht verstanden habe.

Angenommen ich wäre nicht der Vater, warum sollte sie einfach nicht dem JA sagen wer der wirkliche erzeuger ist?
Na weil es doch viel schöner ist, wenn die kleine Familie von außen finanziert wird.
Nämlich von dir.

Nach Ansicht der Politik ist Familie dort, wo alle aus dem selben Kühlschrank essen.
Dann braucht man nur noch jemand, der diesen auffüllt.
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#41
(16-12-2012, 07:50)Opfer schrieb: Das dumme ist dass der kleine nach der Mutter kommt. Würde er aussehen wie der erzeuger könnnte man eventuell sagen ok das ist meiner oder nicht.

Du scheinst ein Freund von Konjunktiven zu sein. Diese sind grundsätzlich zu vermeiden.
Mit Angst, Glauben an Glück, Hoffnung und Zufall wirst du im Leben ebenfalls nicht weit kommen.
Entweder hast du den Ernst der Lage nicht erkannt oder du willst uns hier veräppeln.
Ich vermute Letzteres.
Gleichberechtigung für Väter im Familien(un)recht!
Keine Kinder mehr für Deutschland bei derzeitigem Familien(un)recht!
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#42
(16-12-2012, 10:17)Zausel schrieb:
(16-12-2012, 07:50)Opfer schrieb: Das dumme ist dass der kleine nach der Mutter kommt. Würde er aussehen wie der erzeuger könnnte man eventuell sagen ok das ist meiner oder nicht.

Du scheinst ein Freund von Konjunktiven zu sein. Diese sind grundsätzlich zu vermeiden.
Mit Angst, Glauben an Glück, Hoffnung und Zufall wirst du im Leben ebenfalls nicht weit kommen.
Entweder hast du den Ernst der Lage nicht erkannt oder du willst uns hier veräppeln.
Ich vermute Letzteres.
Veräppeln?Sicher nicht. Huh

(16-12-2012, 10:15)beppo schrieb:
(16-12-2012, 10:10)Opfer schrieb: Der größte Grund warum ich keine vaterschftsanfechtungsklage gegen Sie gemacht hab ist der, dass ich den Sinn nicht verstanden habe.

Angenommen ich wäre nicht der Vater, warum sollte sie einfach nicht dem JA sagen wer der wirkliche erzeuger ist?
Na weil es doch viel schöner ist, wenn die kleine Familie von außen finanziert wird.
Nämlich von dir.

Nach Ansicht der Politik ist Familie dort, wo alle aus dem selben Kühlschrank essen.
Dann braucht man nur noch jemand, der diesen auffüllt.
Ich bin am Montag beim RA, ich hoffe dass er da ist und sich Zeit für mich nimmt. Zuerst die JA geschichte und ein Termin vereinbaren für die Vaterschaftsanfechtung

Vielen Dank dass ihr mir Mut gemacht habt. Zum Glückgibts so einen Forum. Ich war gestern halb am durchdrehen Ihr habt mir alle geholfen und habt mich beruhigt.

Und auch wenn ich verlieren sollte, die Gewissheit die ich danach habe ist die 1600 euro wert...
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#43
Hallo Freunde,

habe nochwas im Net recherchiert.
Das Konto wäre bis zu einem betrag von bis 1 029,99 € netto unpfändbar.

Ist das richtig? Also könnte niemand, auch wenn sie ein fiktives Gehalt berechnen, ein Konto pfänden? So hab ich es verstanden ist das richtig?
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#44
(16-12-2012, 11:00)Opfer schrieb: habe nochwas im Net recherchiert.
Das Konto wäre bis zu einem betrag von bis 1 029,99 € netto unpfändbar.

Nein, aber das spielt jetzt keine Rolle. Den Unterschied zwischen §850d ZPO und §850c ZPO haben wir alle paar Wochen im Forum und auch die Untiefen fiktiven Einkommens. Gehe einen Schritt nach dem anderen und der nächste Schritt ist die Klärung der Abstammung.
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#45
Der TO ist bis zur gerichtlichen Abänderung zumindest der rechtliche Vater - mit allen Konsequenzen.
Forderungen, die bis dahin gegen ihn gerichtet werden, müssen daher sorgfältig abgewehrt werden, bis die Zweifel an der biologischen Vaterschaft geklärt sind.

Abwehr von Forderungen und Feststellung der Vaterschaft sollten zügig mithilfe eines guten Anwaltes erfolgen.
.
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#46
@Opfer

Zuerst einmal einen schönen guten Tag.

In welchem OLG-Bezirk wohnst Du denn?

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#47
Hi robert,
Ist das denn relevant? Sind die Oberlandesgerichte denn untereinander so verschieden?
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#48
Nicht bei der Anwendung von §1598a BGB.
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#49
@camper
Hallo nochmals
Karlsruhe
lg
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#50
Moin Opfer,

ich denke, man kann es Dir nicht genug einschärfen, damit Du Dich nicht mehr 'Opfer' nennen mußt:
Aufgrund Deiner Zweifel an der biologischen Vaterschaft >
-Abwehr der Forderungen
-Feststellungsklage

und das sofort gleichzeitig mit anwaltlicher Hilfe!
.
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