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@Opfer
Nein.
Ich dachte nur, wenn Du einen Anwalt willst, solltest Du Dich mal auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes umsehen.
Als ich das Stichwort Kindesunterhalt eingegeben habe, bin ich auf diese Seite gestossen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...sunterhalt
Der Anwalt steht drauf, den Rest kannst Du ergoogeln.
Bei ihm darfst Du sicher sein, dass er Dein Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht trägt, wenn er der Meinung ist, Dir wurde/wird Unrecht getan.
Auf diesem Weg bin ich auch zu meinem Anwalt gekommen.
lg
Robert
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Er sollte sich gar nirgends umsehen, sondern die Abstammung klären. Wenn er dafür einen Anwalt nehmen will (wozu ich rate, weil er viel zu wenig fokussiert ist), reicht ein Schreibknecht vor Ort, der versteht was er will, den Antrag fertigmacht, das Verfahren antreibt.
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Irgendwie kommt mir das Ganze recht dubios vor:
- Ein Anwalt rät angeblich, den Vaterschaftstest nicht vornan zu stellen, was aber im Hinblick auf ein Unterhaltsverfahren aber das vordringlichste wäre.
- Der TO laviert sich um diese Frage herum und sieht beim Kind nur "Ähnlichkeiten mit der Mutter" und wohl keine bei sich
- Dann ist da noch der ominöse Nebenbuhler, der wohl der Vater sein könnte aber wohl auch nichts 'vererbt' hat
Nun ja, wenn das alles ernstgemeint ist, würde ich dem "Opfer" erst mal empfehlen, einen günstigen Vaterschaftstest (ca. 150,- Euro) zu machen, um für sich Klarheit zu bekommen. Geht ganz einfach und ist übers Ausland (Holland z.B.; lt. Brigitte Zypries aber illegal) schnell zu erledigen. Danach kann man weiter sehen ...
Wenn die ganze Geschichte denn stimmt.
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@"p"
Abgesehen davon, dass unser @Opfer ja in der Nähe von Hielbronn wohnen könnte, rate ich von Anfang an zu einem guten Anwalt.
Begründung:
Dann braucht man nicht jedes mal von vorne anfangen, wenn man mit dem jetzigen Anwalt nicht zufrieden ist. Sonst muss er scih erst wieder einlesen.
Abgesehen davon. Das meiste wird sowieso übers Internet und Emails abgewickelt. Dazu noch ein paar Telefongespräche und die Sache hat sich.
Nur zum Termin kommt es dann zu einem persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Klienten. Frag mal bei @Nappo nach. Er hat auch meinen Anwalt.
lg
Robert
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16-12-2012, 15:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2012, 15:27 von Deniz.)
@camper Wow vielen Dank Robert. Lassen sich solch gute Anwälte auf Prozesskostenhilfe ein? Wenns hart auf hart kommt würde ich evt. den Anwalt wechseln aber zzt bin ich eigentlich ganz zufrieden. Bisher hat er seine Sache ganz gut gemacht.
@strenggeheimerinformant
Also ich sehe das Kind momentan garnicht. Folglich habe ich diese möglickheit nicht. Ich müsste erst wegen Umgang verklagen und ehe ich mich verkuck ist die frist von 2 jahren um.
Er kennt meine finanzielle lage und hat mich gefragt ob ichh sicher bin und mir erklärt dass wir noch zeit hätten. Jedoch hat er gesagt dass wir 2 jahren ab der Geburt zeit hätten, aber im internet lese ich ab dem verdacht. das hat mich etwas irritiert
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Dein Anwalt scheint sich mit dir eine Melkmaschine zu kreieren. Alles scheint viel Zeit bei ihm zu haben.
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Opfer,
ich denke nicht, daß in dieser Sache besondern gewiefte Anwälte ran müssen.
Schnell und engagiert sollten sie sein.
Wenn Du suchst, dann nimm mit örtlichen Vätergruppen Kontakt auf. Die kennen idR gute Anwälte oder zumindest die Luschen.
Ein Anwalt vor Ort sollte es sein, da der die zuständigen Richter mit ihren Eigenheiten kennt.
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Die Idee ist nicht von der Hand zu weisen, für die eigene Entscheidungsfindung einen 'heimlichen' Test zu machen, der aber nirgends auftauchen darf. Denn mW kann schon die unerlaubte Entnahme von Material zur Auswertung üble Folgen haben.
Für Dich aber unerheblich, weil Du nicht an das Kind herankommst, sodaß mE nur der offizielle Weg bleibt:
- Mutter um Zustimmung zum Test bitten,
- JAmt um Vermittlung ersuchen,
- Feststellungsklage einreichen
.
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Mal grob in den Raum geworfen - muss denn eigentlich die MUTTER einem Test zustimmen, oder der SORGEBERECHTIGTE?
Ich weiß, dass nicht sorgeberechtigte Väter auf das Einverständnis der KM angewiesen sind - trifft das tatsächlich auch auf die Mit-Sorgeberechtigten zu? Theoretisch kann ein sorgeberechtigter Vater doch - sofern er Umgang hat - mit seinem Kind zum Arzt und jeden Test machen lassen, den er für richtig hält...?!
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16-12-2012, 16:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2012, 16:16 von Skipper.)
Betrifft Inhalt und Reichweite der Elterlichen Sorge und elterlicher Entscheidungen und Handlungen.
Wesentliche Entscheidungen und Handlungen das Kind betreffend mit weitreichenden Folgen bedürfen der Zustimmung BEIDER Sorgeberechtigten.
Die alltäglichen Dinge bedürfen dieser Zustimmung nicht.
Materialentnahme für derart weitreichende medizinische Auswertungen und Folgen ist mW als wesentlich anzuehen.
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ergänzend nur kurz:
im BGB
§ 1626
§ 1631
und vor allem
§§ 1687 ff
.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2012, 10:01 von Camper1955.)
(16-12-2012, 15:13)Opfer schrieb: @camper Wow vielen Dank Robert. Lassen sich solch gute Anwälte auf Prozesskostenhilfe ein?
Anrufen und nachfragen.
(16-12-2012, 15:13)Opfer schrieb: Wenns hart auf hart kommt würde ich evt. den Anwalt wechseln aber zzt bin ich eigentlich ganz zufrieden. Bisher hat er seine Sache ganz gut gemacht.
Dein Anwalt ist eine Pflaume. Das haben Dir die anderen User schon geschrieben.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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17-12-2012, 09:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2012, 09:57 von Skipper.)
Moin Opfer,
kannst Du uns die Gründe nennen, warum Dein Anwalt zum Zuwarten rät?
.
Genau! Und wie kommt er auf diese ominösen zwei Jahre?
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17-12-2012, 11:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2012, 11:16 von Skipper.)
Als kurze Einführung könnte DAS hier geeignet sein.
.
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(17-12-2012, 09:56)Skipper schrieb: Moin Opfer,
kannst Du uns die Gründe nennen, warum Dein Anwalt zum Zuwarten rät?
. Ja also k.a. damit ich wieder auf die beine komme. hatte viel durchgemacht , war sehr fertig und der weiss das ja alles. jedenfalls habe ich morgen einen termin bei anwalt.
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