18-12-2012, 16:30
Angst vor der Lawine --> Unterhalts(vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung) = Schuldenberg? Wie vberhalte ich mich "richtig"?
Hallo,
nachdem ich mich in den letzten Tagen in diversen Foren belesen habe und Gesetzestexte versuchte zu verstehen, habe ich beschlossen um eure Erfahrung zu fragen.
Denn: Was ich so zum Thema lese läßt bei mir Alarmglocken leuten.
Meine Recherche-Erkenntnisse bislang:
- viele negative Zahlmeister Erfahrungen
- sobald der Unterhaltsvorschuss beantragt wird, gilt Alarmstufe rot und die Ämter zermürben den Unterhaltspflichtigen (nervlich und finanziell)
- Praxis im Unterhaltsrecht (Handhabe der Ämter --> Verwaltungsvorschirft) funktionieren rein schematisch und behandeln Arschlochväter genauso wie "die guten Väter"
siehe aktuelle "Richtlinie" zum Unterhaltsvorschussgesetz. Das verdeutlicht die Handhabe der Sachbearbeiter im Amt ganz gut.
http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LA.../index.jsp
Nun muss ich gestehen, dass ich endweder naiv bin, Glück habe mit meiner Ex oder noch nicht lang genug dabei bin um frustriert genug zu sein.
Zu meiner Situation:
- Kind 3 3/4 Jahre alt, gemeldet bei der Mutter (gemeinsames Sorgerecht)
- Mutter und ich leben seit einem Jahr getrennt
- Betreuung nach Wechselmodell (wochenweiser Betreungswechsel)
- Mutter: Studentin mit Bafög, Kind erhält zuschüsse vom JobCenter (Sozialgeld)
- Vater (ich): Student, durch Eltern finanziell unterstütz (jedoch deutlich unter Existenzminimum)
- Verhältnis zw. Vater & Mutter: freundlich, gelegendlich angespannt, aber bemüht
Ich zahle derzeit keinen Unterhalt, da ich wie gesagt weder das Einkommen dafür habe und außerdem im Wochenrythmus mein Kind bei mir betreue und dafür natürlich auch Kosten anfallen.
Das ist mit der Mutter auch so im gegenseitigen Einvernehmen auch so abgesprochen.
Es hat sich glücklicherweise auch noch kein Amt eingemischt (bis auf das JobCenter).
Problem:
Der Mutter wir vom JobCenter seit der Trennung der Status "Alleinerziehend" zugeschrieben. Da sie Bafög bezieht, fällt sie raus aus den ALGII Bezügen. Unser Kind bleibt jedoch bedürftig.
Nun wird dem Kind als Einkommen Kindergeld (ist logisch) plus Unterhalt in Höhe von 200 € (unlogisch, da nie gezahlt wurde. Die nehmen dass so an, weil ich wohl vor ca. nem Jahr wärend der Trennung in Angst vor einem Schuldenberg meinen monatlichen Aufwand auf ca. 200 € beziffert habe) angerechnet.
Damit erhält mein Kind (bzw. die Mutter) zu wenig Geldleistung vom JobCenter.
Meine Angst vor der Lawine:
Was passiert, wenn die Mutter das JobCenter darauf aufmerksam macht dass ihr monatlich 200 € zu viel als Einkommen angerechnet wurden? Was passiert mit ihrem Alleinerziehenden Status wenn das JobCenter vom 50-50 Wechselmodel erfährt?
In JobCenter Foren lese ich, dass das der Mutter auferlegen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das hätte dann für mich wahrtscheinlich die vollen Amtskosequenzen.
Jerdoch lese ich auch, dass Unterhaltsvorschuss nicht im 50-50 Wechselmodell nicht geleistet wird.
Zudem bin ich auch nicht leistungsfähig und müsste, so lange ich als Student das weiterhin bleibe, den Vorschuss (der vieleicht gar nicht genehmigt wird) auch nicht zurückzahlen müssen.
An dieser Stelle greift jedoch auch wieder die Angst-Lawine: Sitze ich erst einmal im Unterhaltsboot, werde ich damit untergehen?
Um es nochmal klarzustellen: ich habe meine kleine Tochter mehr als lieb, sorge mich (Wechselmodell), habe Kosten und komme mit der Mutter ganz gut klar.
Aber wie verhalte ich mich jetzt vermeintlich richtig, was macht das JobCenter und worauf muss ich mich gefaßt machen?
Es ist einwenig lang geworden. Sorry
Mit Grüßen
Neuer Kunde
Hallo,
nachdem ich mich in den letzten Tagen in diversen Foren belesen habe und Gesetzestexte versuchte zu verstehen, habe ich beschlossen um eure Erfahrung zu fragen.
Denn: Was ich so zum Thema lese läßt bei mir Alarmglocken leuten.
Meine Recherche-Erkenntnisse bislang:
- viele negative Zahlmeister Erfahrungen
- sobald der Unterhaltsvorschuss beantragt wird, gilt Alarmstufe rot und die Ämter zermürben den Unterhaltspflichtigen (nervlich und finanziell)
- Praxis im Unterhaltsrecht (Handhabe der Ämter --> Verwaltungsvorschirft) funktionieren rein schematisch und behandeln Arschlochväter genauso wie "die guten Väter"
siehe aktuelle "Richtlinie" zum Unterhaltsvorschussgesetz. Das verdeutlicht die Handhabe der Sachbearbeiter im Amt ganz gut.
http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LA.../index.jsp
Nun muss ich gestehen, dass ich endweder naiv bin, Glück habe mit meiner Ex oder noch nicht lang genug dabei bin um frustriert genug zu sein.
Zu meiner Situation:
- Kind 3 3/4 Jahre alt, gemeldet bei der Mutter (gemeinsames Sorgerecht)
- Mutter und ich leben seit einem Jahr getrennt
- Betreuung nach Wechselmodell (wochenweiser Betreungswechsel)
- Mutter: Studentin mit Bafög, Kind erhält zuschüsse vom JobCenter (Sozialgeld)
- Vater (ich): Student, durch Eltern finanziell unterstütz (jedoch deutlich unter Existenzminimum)
- Verhältnis zw. Vater & Mutter: freundlich, gelegendlich angespannt, aber bemüht
Ich zahle derzeit keinen Unterhalt, da ich wie gesagt weder das Einkommen dafür habe und außerdem im Wochenrythmus mein Kind bei mir betreue und dafür natürlich auch Kosten anfallen.
Das ist mit der Mutter auch so im gegenseitigen Einvernehmen auch so abgesprochen.
Es hat sich glücklicherweise auch noch kein Amt eingemischt (bis auf das JobCenter).
Problem:
Der Mutter wir vom JobCenter seit der Trennung der Status "Alleinerziehend" zugeschrieben. Da sie Bafög bezieht, fällt sie raus aus den ALGII Bezügen. Unser Kind bleibt jedoch bedürftig.
Nun wird dem Kind als Einkommen Kindergeld (ist logisch) plus Unterhalt in Höhe von 200 € (unlogisch, da nie gezahlt wurde. Die nehmen dass so an, weil ich wohl vor ca. nem Jahr wärend der Trennung in Angst vor einem Schuldenberg meinen monatlichen Aufwand auf ca. 200 € beziffert habe) angerechnet.
Damit erhält mein Kind (bzw. die Mutter) zu wenig Geldleistung vom JobCenter.
Meine Angst vor der Lawine:
Was passiert, wenn die Mutter das JobCenter darauf aufmerksam macht dass ihr monatlich 200 € zu viel als Einkommen angerechnet wurden? Was passiert mit ihrem Alleinerziehenden Status wenn das JobCenter vom 50-50 Wechselmodel erfährt?
In JobCenter Foren lese ich, dass das der Mutter auferlegen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das hätte dann für mich wahrtscheinlich die vollen Amtskosequenzen.
Jerdoch lese ich auch, dass Unterhaltsvorschuss nicht im 50-50 Wechselmodell nicht geleistet wird.
Zudem bin ich auch nicht leistungsfähig und müsste, so lange ich als Student das weiterhin bleibe, den Vorschuss (der vieleicht gar nicht genehmigt wird) auch nicht zurückzahlen müssen.
An dieser Stelle greift jedoch auch wieder die Angst-Lawine: Sitze ich erst einmal im Unterhaltsboot, werde ich damit untergehen?
Um es nochmal klarzustellen: ich habe meine kleine Tochter mehr als lieb, sorge mich (Wechselmodell), habe Kosten und komme mit der Mutter ganz gut klar.
Aber wie verhalte ich mich jetzt vermeintlich richtig, was macht das JobCenter und worauf muss ich mich gefaßt machen?
Es ist einwenig lang geworden. Sorry
Mit Grüßen
Neuer Kunde