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Hallo, bin neu in diesem Forum ich werde von meiner EX Frau und von unserem Staat systematisch ausgenommen mit der folge das mir und meiner neuen Frau zusammen 900.- Euro verbleiben / der Rest wird gepfändet / Zwangsvollstreckung beim Arbeitgeber. Mein Haus mußte ich inzwischen auch verkaufen, der geldwerte Vorteil war einfach nicht mehr zu bezahlen. Jetzt werden mir Zinseinnahmen auferlegt die Ich ebenfalls nie bekommen werde. Mein Anwalt machte mir erst große Versprechungen auf eine Abänderungsklage, jetzt jedoch wenige Wochen vor Prozess meint er auf einmal : "Wenn´s 100.- Euro besser wird ist es doch schon gut". Das mich der Spaß bestimmt 3000.- Euro kosten wird rechnet er garnicht mit ein (!)
Meine konkrete Frage : Wenn ich aufgrund der Tatsache das ich in Deutschland nicht mehr leben kann / und auch meine neue Frau hier nicht mehr ernähren kann in das Land meiner Frau auswandere (Ukraine) ist das Unterhaltsflucht ??? Selbstverständlich würde ich für unser Kind den Unterhalt weiter bezahlen, das Problem sind fast 1000.- Euro Ehegattenunterhalt jeden Monat. Meine EX Frau scheut die Arbeit sehr und versucht alles um darzulegen das SIE nicht arbeiten gehen kann und scheinbar gibt der Staat Ihr Recht.
Mein Anwalt sagt es gibt keinen Unterschied zwischen Kindes und Ehegattenunterhalt Ich habe hier im Forum aber bereits anderes gelesen.
Hoffe es gibt jemanden der hier etwas Licht ins dunkle bringen kann, mein Anwalt vertraue ich bei diesen Aussagen nicht mehr, er hat auch gesagt nach dem Hausverkauf wird es besser (!)
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Erstmal ein herzliches Willkommen hier!
Was ist Dein Ziel? Hier bleiben und eine neue Frau durchfüttern (warum eigentlich?), oder auswandern? In der Ukraine wäre der Ehegattenunterhalt für die Ex wohl schwerlich durchzusetzen.
Zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt gibt es Riesenunterschiede. Ein Anwaltswechsel wäre wohl angesagt.
http://www.trennungsfaq.com/
ein grundsätzliches wilkommen...
...aber...
Zitat: und auch meine neue
Frau hier nicht mehr ernähren
kann
wenn du nach deinen erfahrungen noch mit solchen vorstellungen durch die gegend läufst, eingereiste frauen ernähren zu müssen, hattest du wohl einen einschlag zuviel.
sorry für die rauhe begrüßung.
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Kannst Du in der Ukraine überhaupt arbeiten und ein Einkommen erzielen von welchem ihr leben könnt? Die Lebenshaltungskosten sind dort niedriger, aber ein Einkommen dort zu generieren scheint mir sehr schwierig zu sein...
Also wenn Dir 900 Euronen verbleiben und Deine Frau auch arbeiten geht solltet ihr davon einigermassen leben können hier in D.
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Mit meiner neuen Frau bin ich Glücklich und ohne Heirat hätten wir nie zusammen in Deutschland wohnen können. Das jetzt meine EX sogar die Heirat ausnutzt um Ihren Unterhalt weiter zu steigern hätte ich nicht für möglich gehalten (Real-Splitting Vorteil)
Mein Ziel ist es Auszuwandern und meiner EX damit die Möglichkeit zu geben selber einen Job zu finden Im Moment hat Sie ca. 1500.- Euro (Ehegattenunterhalt,Kindesunterhalt,Kindergeld).
Mir bleiben 900.- und mein Arbeitgeber macht mopping weil er mit der Zwangsvollstreckung meine Arbeitskraft sinken sieht Auf mich wächst der Druck immer mehr so das ich mittlerweile beim Psychologen bin. Die Angst um meine Exsistenz macht mir Probleme.
Mit dem Anwalt werde ich nach dem Prozess abbrechen Ich möchte aber auf jeden Fall immer wieder nach Deutschland kommen können um meine Eltern zu besuchen. Den Triumph das ich nicht mehr nach Deutschland kommen darf und hier sogar Schulden auflaufen möchte ich auf jeden Fall verhindern. Natürlich müsste ich hierzu meinen Job kündigen und genau das darf ich nicht. Mein Anwalt sagt die Klage mit §170 wäre mir sicher und verlieren würde ich auch weil ich ja einen Job hatte mit dem ich diesen Unterhalt hätte weiter zahlen können In der Ukraine verdiene ich max. 150 Euro wenn ich überhaupt einen Job finde ... somit bin ich eigentlich gefangen in Deutschland.
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(28-12-2012, 23:44)Zahlmeister schrieb: Also wenn Dir 900 Euronen verbleiben und Deine Frau auch arbeiten geht solltet ihr davon einigermassen leben können hier in D. Auch wenn die Frau nicht arbeiten geht, reichen 900 Euro dicke aus. Sollte die Frau mehr verprassen, ist es Zeit, die Frau wieder nach Hause zu schicken.
Ich schlage Folgendes vor:
Mach einen auf arbeitsunfähig. Dann kriegt ihr beide 710 Euro und eine warme 60 qm große Wohnung. Davon könnt ihr jeden Monat 400 Euro auf die Seite legen, und dann davon nach zwei Jahren ein Jahr lang in der Ukraine leben.
(28-12-2012, 23:47)only_money schrieb: Mein Anwalt sagt die Klage mit §170 wäre mir sicher und verlieren würde ich auch weil ich ja einen Job hatte mit dem ich diesen Unterhalt hätte weiter zahlen können Du darfst nicht kündigen. Du müsst zeigen, dass du arbeitsunfähig bist. Mach irgend etwas Teures kaputt, pamp die Kunden an oder kack in die Ecke.
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Daß Du Existenzängste bekommst ist bei dem Dir verbleibenden Restgehalt verständlich. Wenn Du in D bleiben willst wirst Du auf Dauer mit wenig Geld leben müssen.
Nachdem Du wieder verheiratet bist: habt ihr die Chance das Kind zu Euch zu nehmen? Wie alt ist das Kind?
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(28-12-2012, 23:54)Zahlmeister schrieb: Nachdem Du wieder verheiratet bist: habt ihr die Chance das Kind zu Euch zu nehmen? Wie alt ist das Kind? Die Exe wird das Faustpfand nicht rausrücken. Dann würde sie ja viel weniger Geld kriegen und müsste womöglich arbeiten.
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Genau so ist es / Sie ist mittlerweile die Übermutter (wie Mutter Beimer aus der Lindenstraße). Sie muss sich immer um das Kind kümmern und Abrufbereit sein / deshalb kann Sie auch unmöglich arbeiten gehen. Stimmt es das ich meinen Job nicht aufgeben darf auch wenn ich Auswandern will ? Ich könnte ja von meinem Einkommen aus der Ukraine weiter ca. 10-15 Euro Ehegattenunterhalt zahlen. Eine Straftat ist es in der Ukraine auf keinen Fall / dort gibt es nicht einmal das Recht auf Ehegattenunterhalt.
Angst macht mir nur wenn der Titel nicht abgeändert wird und ich wegen §170 verurteilt werde ... und später vielleicht keinen neuen Reisepass mehr bekomme (Passverweigerung)
Erst einmal DANKE !!! an alle (soviel Antworten in so kurzer Zeit )
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(29-12-2012, 00:11)only_money schrieb: Stimmt es das ich meinen Job nicht aufgeben darf auch wenn ich Auswandern will ? Wer dumm fragt, kriegt ne dumme Antwort.
Die BRD ist ein Rechtsstaat. Das heißt, dass es, wenn du in den Knast gesteckt wirst, ein passendes Gesetz dafür gibt.
(29-12-2012, 00:11)only_money schrieb: Angst macht mir nur wenn der Titel nicht abgeändert wird und ich wegen §170 verurteilt werde ... und später vielleicht keinen neuen Reisepass mehr bekomme (Passverweigerung) Dann musst du illegal das Land verlassen. Noch hat Deutschland viele grüne Grenzen und es gibt viele Botschaften anderer Länder. Leute, die etwas Brauchbares gelernt haben, sind in vielen Ländern willkommen.
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Gehe zum Jobcenter und beantrage aufstockendes Hartz4 wenn dir nach Unterhaltszahlung nicht genug bleibt.
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(28-12-2012, 23:09)only_money schrieb: Meine konkrete Frage : Wenn ich aufgrund der Tatsache das ich in Deutschland nicht mehr leben kann / und auch meine neue Frau hier nicht mehr ernähren kann in das Land meiner Frau auswandere (Ukraine) ist das Unterhaltsflucht ???
Du kannst umziehen und auswandern, wohin du willst. Deine Unterhaltspflichten laufen in voller Höhe weiter, ausser du hast sie mittels einer Abänderungklage und guten Gründen heruntergeklagt. Zu sagen "ich geh jetzt ins Billiglohnland" ist kein guter Grund. Sowohl für Ehegatten- als auch für Kindesunterhalt. Bei Kindesunterhalt kommt noch das Strafrecht hinzu, aber den möchtest du ja weiterzahlen.
Was du nicht zahlst, läuft als Schulden auf. Die sind vielleicht im Auswanderungsland nicht vollstreckbar, aber Werte in Deutschland, spätere Zahlungen aus Anwartschaften, Immobilien sind weg, wenn du später wieder etwas in D verdienen willst hast du erst einmal eine Insolvenz vor dir. Es kann auch sein, dass man dich in der Ukraine fasst und nach dortigem Recht vollstreckt, wenn die sich dort willfährig bei der EU/Deutschland andienen wollen.
Du bist einen ganz klassischen Weg gegangen, den deutsche Unterhaltspflichtige meistens gehen: Zahlen, arbeiten, ein bisschen klagen, nochmal zahlen und nochmal. Getragen immer von der Hoffnung, dass es irgendwann mal besser wird. Zum Schluss steht wie immer trotzdem der Ruin und gesundheitliche Schläge. Am Anfang glauben Männer das nie, dass es so weit kommen kann und wenn es nicht mehr vermeidbar ist, ist es für echte Alternativen längst zu spät.
Sich wieder eine Frau anzutun, die du zu ernähren hast... nun ja, Deine ist ganz sicher anders, das sagt auch jeder der sowas macht :-) Hinsichtlich dieser Sache wäre es tatsächlich am Besten, in ihr Heimatland zu gehen. Ansonsten sieht dir mal genauer an, was Beppo vorgeschlagen hat.
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29-12-2012, 14:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2012, 14:21 von only_money.)
Also hat mein Anwalt doch Recht, das auch wenn ich Kindesunterhalt zahle ich wahrscheinlich wegen §170 verurteilt werde und Probleme habe werde einfach mal die Eltern zu besuchen. Das bedeutet eigentlich das ich schon jetzt im Gefängnis lebe ... In der Ukraine ist es unmöglich dieses Geld zu verdienen ausser als Politiker somit habe ich doch keine freien Wohnsitzwahl. Wo ist dann der Unterschied ob ich Ehegatten oder Kindesunterhalts-Schulden habe ?
@ Betriebsmittelbereitstellung = genau so ist es / das Ende ist vorprogrammiert, es ist nur eine Frage der Zeit bis ich komplett Pleite bin und den Unterhalt darf ich auch in 10 Jahren noch zahlen > das hat mir meine EX erst vor ein paar Tagen versprochen
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Nochmal: Da ist schon ein Unterschied. Ganz knapp und vereinfacht:
Keinen Kindesunterhalt gezahlt, zu dem du verurteilt wurdest:
- Ärger mit Zivilrecht: Vollstreckung, Schulden
- Ärger mit Strafrecht §170 StGB
Keinen Ehegattenunterhalt gezahlt, zu dem du verurteilt wurdest:
- Ärger mit Zivilrecht: Vollstreckung, Schulden.
Ob du ausgeurteilten Unterhalt deswegen nicht zahlst, weil du keine Lust hattest morgens aufzustehen oder ob du in die Antarktis ausgewandert bist ist dabei höchstens für die Praxis der Vollstreckung relevant: Im eigenen Bett fasst dich der Gerichtsvollzieher leichter wie in der Antarktis.
Es spielt auch keine Rolle, ob du tatsächlich gute Gründe für eine Nichtzahlung hattest. Mit diesen guten Gründen musst du erst zum Gericht und eine Abänderungklage erfolgreich abschliessen. Bezahlt werden muss immer das, was ausgeurteilt wurde, auch wenn sich die Begründung für ein Unteil mittlerweile geändert hat. Es zählen Urteile und nicht die Realität.
Dass das Ende vorprogrammiert ist, realisieren Männer nur wenn sie es erreicht haben. Vorher ist oft sogar noch Arroganz im Spiel, "mit mir nicht", "wer am Ende ist, der ist auch selbst dafür mitverantwortlich", "so weit kann es nicht kommen" etc.
Das gilt auch für Neuheiraten, vor allem wenn man Damen ehelicht die schon bei der Heirat ernährt werden "dürfen". Und das ist bei Reisemitbringeln fast immer der Fall.
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Unter den geschilderten Umstaenden ist eine Auswanderung nicht empfehlenswert. Besser ist es, sich in Deutschland mit Prioritaet auf die eigene Gesundheit gesetzeskonform einzurichten. Genuegend Tipss dazu wurden bereits gegeben.
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29-12-2012, 19:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2012, 19:07 von only_money.)
Hallo "Nathan" > Ich werde auf jeden Fall damit anfangen / wie dieses System funktioniert habe ich jetzt verstanden. Zum Thema warum ich wieder geheiratet habe ist doch klar mir kann nichts mehr passieren ... mit einer EX und einem Kind bist du selbst wenn du 3000.- Euro verdienst auf Hartz4 Level. Meine jetzige Frau weiss das bei mir absolut nichts zu bekommen ist bei einer Scheidung, darüber haben wir sogar schon gesprochen ... okay nach 3 Jahren hat Sie deutsches Aufenthaltrecht ...
Sogar das Vollstreckungsgericht hat uns schon geschrieben das meine neue Frau überhaupt nichts wert ist / keinerlei Rechte / der höhere Eigenbehalt wurde bereits abgelehnt Ist schon Interessant bei der Heirat musste ich beim Ausländeramt die Hose runterlassen und habe 10 Jahre rückwärts Verdienstbescheinigungen vorgelegt. Jetzt wo wir zusammen in Deutschland, diesem tollem Staat mit dem super Rechtssystem leben fragt keine Behörde mehr von welchem Geld wir leben oder wieviel uns eigentlich noch bleibt / kaum zu glauben, oder ? Hauptsache die EX-Frau ist gut versorgt ...
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(29-12-2012, 19:02)only_money schrieb: Sogar das Vollstreckungsgericht hat uns schon geschrieben das meine neue Frau überhaupt nichts wert ist
Nur bis zu einer Trennung. Deine Absprachen kannst du dann zum anheizen nehmen. Sobald sie Sozialleistungen in Anspruch nimmt, wird der Staat bei dir anklopfen. Die Rechtsprechung bei mehreren Unterhaltsberechtigten ist recht ausführlich, verlassen kannst du dich nur auf eines: Dir bleibt nichts. Dank einer weiteren Berechtigten halt noch ein paar Jahre länger.
Wieso verdient sie eigentlich nicht schon längst ihr eigenes Geld? Sorge dafür, dass sie eheprägend erwerbstätig ist.
(28-12-2012, 23:09)only_money schrieb: ...., das Problem sind fast 1000.- Euro Ehegattenunterhalt jeden Monat. Das kaufe ich Dir nicht ab!
Wenn nach dem KU wirklich noch soviel überbleiben sollte, und Du auf 1000 Euro EU/BU verurteilt worden bist, dann ist da was im Argen, was Du uns nicht mitgeteilt hast.
Abänderungsklage ist bereits angesprochen worden, Aufstocken ebenfalls.
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29-12-2012, 19:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2012, 20:28 von only_money.)
Mehr Infos nur als PN / will nicht so viele Details posten / aber es ist leider so ! / Abänderungsklage läuft schon seit 6 Monaten / wird aber nicht viel bringen / neuer geldwerter Vorteil sind angebliche Zinseinahmen aus dem Hausverkauf / Realsplitting Vorteil wird nicht genutzt / Weihnachtsgeld muss mit einberechnet werden. Und schon ist die Neuberechnung laut Anwalt schon wieder höher als der Titel der bei der Scheidung festgesetzt wurde.
Meine neue Frau will arbeiten, Sie lernt fleissig Deutsch und will sich nächstes Jahr bewerben oder eine Ausbildung machen. Mal sehen ob ich dann die Steuerklasse wieder ändern darf von 5 auf 3 sonst bekommt Sie ja gleich 50% abgezogen.
@blue = Deine tolle Aufstockung kannst du vergessen wenn du noch Geld hast. Meine Info ich muss erst alles verbraucht haben und genau dass darf ich laut der Gegenseite nicht .. das Geld muss zur Sicherung des Unterhalts in voller höhe angelegt werden zu einem Zinssatz der wirklich lustig ist bekommt man niemals ! ... deshalb sage ich ja auch das es vorprogrammiert ist bis ich Pleite bin ! // Ich benutze das Geld jetzt bereits zum leben (Miete etc.) aber ich habe keine andere Möglichkeit Zwangsvollstreckung 900.-
Mittlerweile habe ich 3 Aktenordner mit Anwaltsschreiben und geändert hat sich nichts ... nur Beleidigungen der Gegenseite an mich das ich nicht zahlen will (!) // Ich habe 2012 bereits über 10.000 gezahlt zusammen mit dem Kind
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29-12-2012, 20:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2012, 20:32 von Clint Eastwood.)
Nimm' die Kohle vom Hausverkauf und setz' Dich ab, auch gerne in die Ukraine. Wenn die Kohle zuende ist, dann wieder heim in's Reich.
Wie Du richtig erkannt hast, geht der jetzige Pfad direkt in die Pleite, also musst Du irgendwas tun..
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Wo genau in die Ukraine soll's denn hingehen? Dieses Land ist sehr unterschiedlich. In Kiew lässt sich richtig gut leben, wenn man etwas passendes kann. Was bist du vom Beruf?
Hier in ein Forum von deutschsprachigen in UA:
http://www.forum-ukraine.de/forum/index.php?page=Portal
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Ich wuerde der neuen Frau 2 Kinder machen und danach proforma trennen. Dann bekommt Deine neue Flamme Deine Kohle und das lebenslange Bleiberecht. Ist eine echte Alternative.
Ich glaube kaum, dass der Zierfisch bei diesen ärmlichen Verhältnissen bleiben wird. Meine schnell gealterte Auslandsbraut ist deswegen wohl abgehauen.
Kleiner Tipp: nutze noch die verbleibende Zeit und mache möglichst viel Sex. Bald hast Du nicht mehr das.
Wenn ich mich nicht irre hat der User "Al Bundy" recht gute Erfahrungen in der Ukraine gemacht. Oder war das Polen? Frag ihn.
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Polen.
Voellig andere Situation, weil Al ein Mann ist, der sein Leben selbst geregelt bekommt.
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