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Umgang und Gewaltschutzverfahren
#1
wie wichtig es ist, ein inszeniertes Gewaltschutzverfahren erfolgreich zu bekämpfen zeigt die angehängte Strafanzeige gegen eine das sich anschließene Umgangsverfahren einheizende Rechtsanwältin.

Nachdem der Umgang gut funktionierte, beantragte der Vater eines mittlerweile dreijährigen Kindes, dass Übernachtung in den Umgang eingebaut wird.

Das sich an das Gewaltschutzverfahren anschließende Strafurteil, dass noch nicht rechtskräfig ist, wird nun dem Antrag des Vaters entgegen gestellt.

Strafantrag
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#2
Es wäre schon interessant zu wissen, wie die Anzeige ausgeht, denke jedoch dass hier die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder einstellt. Ich kenne solche Dinge und kann oft nur den Kopf schütteln. Die Frage ist, wie kann man bei sowas besser auftreten, damit die Väter auch ernst genommen werden. Manchesmal wünsche ich mir, der Besucherteil wäre voll mit Vätern, damit sich die Herren Richter nicht so übermächtig vorkommen. Da fragt man sich schon öfters mal was ist eine Demokratie?
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#3
(06-01-2013, 19:38)Ibykus schrieb: Strafantrag

Link funzt bei mir nicht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
(06-01-2013, 20:50)Camper1955 schrieb: Link funzt bei mir nicht.
Tipp das ä von Hand ein!
Irgendwann mal wird das mit den Umlauten in URLs funktionieren.
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#5
noch nachträglich:

Unterlassungserklärung
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#6
ob das beeindruckt?
Wurde ein Anwalt eigentlich schon mal wegen Falschbehauptungen verurteilt?
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#7
Ich denke doch!
Mir kommt es darauf an, dass von Vätern erkannt wird wie wichtig es ist, den Gegnern des Kindeswohls mit Kombattantenstatus nicht zuviel Freiräume zu lassen.

In dem von mir geschilderten Fall kommt es in Kürze zu einer Entscheidung durch das OLG und der in der letzten Zeit dazu vorliegende Schriftwechsel der Verfahrensbeteiligten läßt hoffen!
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