was gezahlt wurde ist futsch. da bist du auf trick 17 hereingefallen.
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Das gilt aber nicht, wenn die UVK trotz der Kenntnis des Gerichtsurteils Geld rechtswidrig einkassiert hat - das ist dann nämlich ganz simpel Betrug.
nein. zu zahlen ist ein schuldanerkenntnis.
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Und bei jemandem Geld über das FA einziehen zu lassen, obwohl ein anderes Gerichtsurteil besteht, und dann großzügig dem rechtsunkundigen und nervlich stark angeschlagenen Vater anzubieten, man könne das Geld bei Abschluss eines Schuldanerkenntnisses via Ratenvereinbarung hälftig zurückbekommen, ist Betrug, selbst für eine Behörde.
mich musst du nicht überzeugen.
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Auf diese Frage hat vielleicht Ibykus eine Antwort.
Ach ja... Moin Lacky
(Pip)
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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Hmmm, also sollte ich da auf einen gut gelaunten Richter hoffen?
Da sind wir wohl wieder beim Armen Staat.
Wenn ein Harz IV Empfänger mal zu viel Geld hat, wird das auch rückwirkend zurück verlangt, aber baut ein Amt mal Mist dann ist der Geschädigte selber Schuld...
Soviel zum Thema Gleichberechtigung...
das amt hat keinen mist gebaut, sondern dich verarscht.
aus sicht des amtes ist alles bestens gelaufen.
ist für dich auch nicht so entscheidend. geh aufstocken!