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Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen
#1
SPON

Zitat:Zwei Dortmunder Frauenärzte sind zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden. Sie hatten für eine künstliche Befruchtung Sperma verwendet, das längst hätte vernichtet werden müssen. Die Mutter brachte Zwillinge zur Welt, der unfreiwillige Vater sprach von Samenraub.


Die Frist für die Vernichtung der Samenspende war abgelaufen. Trotzdem nutzten die Frauenärzte den Samen auf Wunsch der Mutter, die wohl unbedingt Kinder haben wollte.

Bemerkenswert ist, dass der leibliche Vater nicht zahlen muss, dafür aber die Ärzte bis zur Vollendung des 18. lebensjahres der Kinder.

Mal sehen wie die Sache vor dem OLG dann weitergeht.

Ich könnte mir vorstellen, dass dann wieder auf den leiblichen Vater zurückgegriffen wird, da dieser ja irgendwann mal grundsätzlich mit der Vaterschaft einverstanden war, auch wenn zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung das Verhältnis zur Mutter wohl nicht mehr bestand.

Interessant auch manche Kommentare!

Edit: Link korrigiert
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#2
Zitat:Die Beziehung zu seiner früheren Partnerin sei zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung praktisch schon beendet gewesen. Warum sie den Eingriff trotzdem habe durchführen lassen, könne er sich nicht erklären

einzig die Mutter scheint berechnend gewusst zu haben, was sie tut. Die Verantwortung dafür sollen wieder mal Andere tragen.
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#3
Gibt es für so einen eindeutigen Samenraub keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Mutter? Da is ja die Besenkammer Samenraubstory von Boris Becker nix gegen.
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#4
Typisch "deutsches Recht". Es geht lediglich darum, eine Versorgungssituation für die Mutter her zu stellen, damit der Staat für dieses Asoziale Verhalten nicht auch noch zahlen muß. Frei nach dem Motto : "Ich zahl? Du zahlst? Besser Du zahlst!"
Die Ärzte waren lediglich seitens der Mutter beauftragt, eine "medizinische" Behandlung durch zu führen. Ob sie haftbar zu machen sind, sollten wirklich andere Instanzen entscheiden, aber es war ja schon das Landgericht und nicht irgendein Amtsrichter, der im Rahemn seiner Karriere dort geblieben ist, wo so Mancher ihn auch sehen will. Auf der untersten Stufe.
Allerdings würde ich für die Frauenärzte auch nicht die Hand ins Feuer legen, ob sie tatsächlich Recht vor dem BGH bekommen. Wäre interessant zu erfahren...
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#5
(19-04-2012, 16:43)Absurdistan schrieb: Gibt es für so einen eindeutigen Samenraub keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Mutter? Da is ja die Besenkammer Samenraubstory von Boris Becker nix gegen.

Irgendwann gab es mal ein Urteil (BGH?) in dem es sinngemäß hieß, dass Kinder grundsätzlich was schönes seien und eine, wenn auch unfreiwillige Vaterschaft kein Schaden, sondern ein Segen sei.
Deswegen ist dem Vater auch kein Schaden entstanden sondern etwas Gutes widerfahren.
Deswegen ist es auch keine Straftat, denn dazu bedarf es ja eines Übels und Schadensersatz gibt es natürlich nur für Mütter, die dann immer auch immer noch Unterhalt für sich verlangen kann.
Dabei zählen einige Zigtausend € Unterhalt natürlich auch dann nicht als Übel, wenn man die Kinder trotzdem nie zu Gesicht bekommt.

Zynischer und Menschen verachtender kann man es wirklich nicht ausdrücken.
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#6
Meine Fresse, man denkt es ist schon unerträglich, aber die [Unterschreitung des Mindestniveaus] setzen immer noch einen drauf.

Soviel zur Vasektomie mit vorheriger Samenspende, als sicherem Mittel über seine eigenen Gene verfügen zu können.
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#7
Wenn man nach dem Aktenzeichen sucht, dann erhält man als Treffer die Nachricht in unterschiedlichsten Zeitungen. Trotzdem sind der Sachverhalt und die Argumentation der Richterin nicht ganz klar dargestellt.

Soweit ich es verstehe sollte sich vereinfacht folgendes Ergebnis ergeben. Fakten ergänze ich mal so wie es plausibel ist. Und es wird nur eines der Kinder betrachtet.

1. Das Kind ist selbstverständlich "unschuldig" daran, dass es auf die Welt gekommen ist. Also hat es einen Anspruch gegen den Vater auf KU. Mit der Folge, dass sich das Kind auch nicht an jemand anderen verweisen lassen muss. Der andere wären hier die Ärzte. Außerdem wird sich der KU auch am Einkommen des Vaters orientieren und nicht an dem der Ärzte!

2. Der Vater hat vermutlich einen Vertrag mit der "Samenbank" geschlossen. Das sind hier die Ärzte mit ihrem Kühlschrank. Da sie den Samen nach einem Jahr noch ohne Zustimmung des "Spenders" (=Vater) eingesetzt haben, haben sie gegen den Vetrag verstoßen (=Pflichtverletzung). Außerdem haben sie gegen das Gesetzt verstoßen, dass der "Spender" anwesend sein muss (dass es so ein Gesetz gibt, schließe ich aus den Nachrichten).

Also verlangt der Vater jetzt seinerseits Schadensersatz von den Ärzten.

3. Das Problem besteht darin, dass der Vater doch noch zugestimmt haben könnte. Zum Beispiel, wenn er wieder mit seiner Ex und den Kindern (zeitweilig) eine Familienbeziehung gehabt hätte. Hier wäre es mehr oder weniger absurd, wenn die Ärzte den (Teil-) KU zahlen.

Dies wurde jedoch zu Lasten der Ärzte entschieden.

4. Ergänzung: Könnten die Ärzte sich wiederum an der Mutter schadlos halten?

Ich denke nicht, denn wenn die Ärzte diese Dienstleitung anbieten, dann sollten diese zuerst ihren Vertrag und das Gesetz kennen. Außerdem ist es klar, dass bei diesem quasi Kreisschluss das Kind am Ende um seinen väterlichen KU betrogen wird. (Im krassen Fall, dass die Mutter mit der Pistole gekommen wäre, würde man das vielleicht bejahen. Aber wenn sie nur "bitte einsetzten, aber plötzlich" fordert, das wird nie und nimmer reichen.)

Also ist die Wahrscheinlichkeit so gut wie Null, dass es an der Mutter hängen bleibt. Ich meine hier auch zu Recht.

5. Ich finde es richtig, wenn hier eine harte gesetzliche Grenze zwischen der "ärztlichen Samenbank" und dem "Spender" gezogen wird. Es sollte sogar Pflicht sein, dass der "Spender" unmittelbar vor dem Einsetzen nochmal alleine (also ohne dass jemand Druck ausüben kann) zustimmen muss. Ggf. kann das wie bei der Blutspende geregelt werden. Wenn der Spender NEIN (=ich will doch nicht) ankreuzt, dann bekommt die Frau ein Placebo aus Salzwasser eingesetzt. Wird das missachtet, dann müssen halt die Ärzte für ihren Fehler geradestehen.
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#8
(19-04-2012, 22:40)Hagen von Tronje schrieb: Also ist die Wahrscheinlichkeit so gut wie Null, dass es an der Mutter hängen bleibt. Ich meine hier auch zu Recht.
Warum zu Recht?
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#9
(19-04-2012, 23:12)beppo schrieb:
(19-04-2012, 22:40)Hagen von Tronje schrieb: Also ist die Wahrscheinlichkeit so gut wie Null, dass es an der Mutter hängen bleibt. Ich meine hier auch zu Recht.
Warum zu Recht?

Weil ich nur den KU betrachte.

Hier haben die Ärzte gegen den Vertrag (mit dem Vater) und gegen Gesetz verstoßen. Gegen was hat demgegenüber die Mutter verstoßen? Dazu kommt der "quasi Kreisschluss", wie im Beitrag beschrieben.

Ich finde, dass es klarer wird, wenn man sich das Kind als Anspruchsberechtigten vorstellt.
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#10
Zitat:Gegen was hat demgegenüber die Mutter verstoßen?

Wenn der Vater seinen Samen in die Frau ohne deren Einverständnis nach dem Beziehungsende "eingesetzt" hätte, dann liefe das wohl unter dem Tatbestand der Vergewaltigung.

So wie es sich darstellt, hat die Frau das getan.
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#11
Zitat: "Weil ich nur den KU betrachte.

Hier haben die Ärzte gegen den Vertrag (mit dem Vater) und gegen Gesetz verstoßen. Gegen was hat demgegenüber die Mutter verstoßen? Dazu kommt der "quasi Kreisschluss", wie im Beitrag beschrieben.

Ich finde, dass es klarer wird, wenn man sich das Kind als Anspruchsberechtigten vorstellt."
[/quote]

@Hagen von Tronje: Ich sehe das aber ganz anders: Die Mutter hat falsche Tatsachen vorgetäuscht, indem sie die Ärzte beauftragt hat, die künstliche Befruchtung durchzuführen. Sie wusste garantiert auch, dass der geschlossene Vertrag nur für ein Jahr befristet war.
Vortäuschung falscher Tatsachen und Betrug sind Straftatbestände!

Wenn ich Arzt wäre, würde ich die KM auf Schadenersatz (wg. Vortäuschung falscher Tatsachen und Betrug) verklagen bis zum Sanktnimmerleinstag....

Ich habe auch den KU im Blick, jedoch sieht das BGB ja vor, dass grundsätzlich BEIDE ELTERNTEILE BARUNTERHALTSPFLICHTIG sind, somit also auch die KM. Soll sie doch sehen, wie sie über die Runden kommt. Über so etwas sollte man vorher nachdenken... Dodgy

Da die Kids ja nun schon das KIGA-Alter haben, kann die KM ja wieder arbeiten gehen, und somit selbst für finanzielles Einkommen sorgen. Wenn sie beschäftigt ist, kommt sie vielleicht nicht mehr auf so blöde Gedanken.
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#12
(19-04-2012, 23:38)holterdipolter schrieb:
Zitat:Gegen was hat demgegenüber die Mutter verstoßen?

Wenn der Vater seinen Samen in die Frau ohne deren Einverständnis nach dem Beziehungsende "eingesetzt" hätte, dann liefe das wohl unter dem Tatbestand der Vergewaltigung.

So wie es sich darstellt, hat die Frau das getan.

Es geht aber um einen Anspruch der Ärzte gegen die Mutter. Die Ärzte haben den Samen freiwillig eingesetzt.

Ob die Mutter einen Anspruch gegen den Vater hat? Fraglich. Aber das Kind hat einen. Das dürfte wohl klar sein.

Also ich sehe da keine Anspruchsgrundlage. Nenne doch selbst mal eine; ich habe es ja für die beiden anderen Konstellationen ausführlich getan.
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#13
Zitat:
(19-04-2012, 23:49)familienmensch schrieb: Zitat: "Weil ich nur den KU betrachte.

Hier haben die Ärzte gegen den Vertrag (mit dem Vater) und gegen Gesetz verstoßen. Gegen was hat demgegenüber die Mutter verstoßen? Dazu kommt der "quasi Kreisschluss", wie im Beitrag beschrieben.

Ich finde, dass es klarer wird, wenn man sich das Kind als Anspruchsberechtigten vorstellt."

@Hagen von Tronje: Ich sehe das aber ganz anders: Die Mutter hat falsche Tatsachen vorgetäuscht, indem sie die Ärzte beauftragt hat, die künstliche Befruchtung durchzuführen. Sie wusste garantiert auch, dass der geschlossene Vertrag nur für ein Jahr befristet war.
Vortäuschung falscher Tatsachen und Betrug sind Straftatbestände!

Wenn ich Arzt wäre, würde ich die KM auf Schadenersatz (wg. Vortäuschung falscher Tatsachen und Betrug) verklagen bis zum Sanktnimmerleinstag....

Ich habe auch den KU im Blick, jedoch sieht das BGB ja vor, dass grundsätzlich BEIDE ELTERNTEILE BARUNTERHALTSPFLICHTIG sind, somit also auch die KM. Soll sie doch sehen, wie sie über die Runden kommt. Über so etwas sollte man vorher nachdenken... Dodgy

Da die Kids ja nun schon das KIGA-Alter haben, kann die KM ja wieder arbeiten gehen, und somit selbst für finanzielles Einkommen sorgen. Wenn sie beschäftigt ist, kommt sie vielleicht nicht mehr auf so blöde Gedanken.

Egal, ob die Mutter die Befristung kannte. Wie sollte sie die Ärzte täuschen, wenn diese den Vertrag auch kannten. Der "Spender" war auch nicht da, wie es eigentlich vorgeschrieben ist. Wo war hier die Täuschung bzw. der Betrug.

Ich denke, dass Du zu sehr von der Mutter ausgehst bzw. diese ins Visier nimmst. Außerdem ist die Mutter nicht Barunterhaltspflichtig, wenn das Kind (bzw. hier die Kinder) bei ihr leben. Einkaufen reicht. Sie darf (und soll) sogar zusätzlich den KU, den sie sozusagen stellvertretend für das Kind in Euro erhält, ausgeben.

Nach meiner Meinung geht es in der Entscheidung auch primär um die Konstellation Vater ./. Ärzte. Ein Verschulden der Mutter steht doch da überhaupt nicht zur Debatte und wird es nach meiner Ansicht sicher auch nie. Deshalb ist es nach meiner Meinung schon beachtlich, dass der Vater hier gegen die Ärzte gewonnen hat, wenn auch vermutlich noch nicht rechtskräftig.
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#14
"Wo war hier die Täuschung bzw. der Betrug."

Die Täuschung, bzw. der Betrug liegt meines Erachtens damit auf der Hand, dass die KM zu dem Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung wusste, dass ihre Beziehung gescheitert ist, und der Ex-Partner mit ihr keine gemeinsamen Kinder mehr möchte.
Natürlich war es ein Fehler der Ärzte, nicht nach der Anwesenheit des Samenspenders zu fragen. Aber wer weiss, was die "Dame" den Ärzten als Märchen aufgetischt hat, warum dieser gerade nicht dabei sein kann?
Mal ehrlich, wie kann man als Frau nur auf den Gedanken kommen, sich vom Ex per künstlicher Befruchtung Kinder "zukommen zu lassen"? Wie kann eine Frau nur so selbstsüchtig und egoistisch sein?

Wie will sie das später mal ihren Kindern erklären: "Och ja, zum Zeitpunkt der Zeugung war ich mit Eurem leiblichen Papi schon nicht mehr zusammen, und der wollte Euch ja auch garnicht, und deswegen habe ich mich künstlich befruchten lassen." Huh

Wie gesagt, dass die Ärzte irgendwo nachlässig gearbeitet haben, und selbst schuld sind, steht außer Frage. Trotz allem bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Frau falsche Tatsachen vorgetäuscht und Betrug begangen hat!

Weiterhin kann auch der Elternteil, bei dem die Kinder leben, barunterhaltspflichtig werden. §§1603 und 1607 BGB. Aber kommt in der Praxis wohl fast garnicht vor.

Ich rechne ein großes Verschulden der Mutter zu, weil sich meinem Verstand vollkommen entzieht, wie man so handeln kann. Ist mir einfach unbegreiflich.

Ich bin einfach nur heilfroh für den Ex-Partner, dass er an vernünftige Richter gekommen ist, die ihm Recht gegeben haben, und er nicht der Leidtragende ist.
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#15
Also ich finde ja, das die Putzfrau schuld hat. Hätte sie den Auftrag der Buchhaltung erfüllt und wäre dort auch rechtzeitig aufgeräumt worden, was sie anscheinend ja unterlassen hat, wegen grober fahrlässiger Faulheit, gäbe es nun nichts zu streiten. Aber ist echt ne idea. Ich gebe heute mein Gen Gut ab, zahle ein Jahr, und kann mich nach Jahren immer noch melden. Sehr amerikanische Art. Buy once and get several years free of extra charge.

Ein schlimmer Fehler, den den Frauenärzten da unterlaufen ist.
An der Mutter merkt man aber, wo die Reise hingeht. Willkommen im Land ohne Moral, ohne Wert, ohne Anstand, mit ausdrücklicher Unterstützung deutscher Justiz.
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#16
@Hagen, dass die Justiz diese Denkweise hat und sie zu Gunsten von Mutter und Staat auch durchsetzt, sehe ich ja auch so aber warum soll das richtig sein?

Eine Sache wird nicht automatisch richtig, wenn ein Richter sie richtig findet.
Ein Verbrechen bleibt auch dann ein Verbrechen, wenn es von einem Richter begangen wird.
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#17
(20-04-2012, 07:00)beppo schrieb: @Hagen, dass die Justiz diese Denkweise hat und sie zu Gunsten von Mutter und Staat auch durchsetzt, sehe ich ja auch so aber warum soll das richtig sein?

Eine Sache wird nicht automatisch richtig, wenn ein Richter sie richtig findet.
Ein Verbrechen bleibt auch dann ein Verbrechen, wenn es von einem Richter begangen wird.

Meine Meinung ist die:

1. Aus Sicht des Kindes ist der Anspruch gegen den Vater klar. Mann und Frau wollten (zunächst) ein Kind und haben dies eigenverantwortlich auch vorbereitet. Außerdem fordern manche sogar eine Betreuungspflicht (Anspruch des Kindes gegen jeden Elternteil). Deshalb sehe ich erst recht hier moralisch und rechtlich eine Unterhaltspflicht (KU) jedes Elternteils, insb. des Vaters.

2. Über die Beweggründe und Tricks der Mutter kann man natürlich so weit spekulieren, dass das Ergebnis ist, dass sie unmoralisch gehandelt hat. Zum Beispiel: die Beziehung ist definitiv beendet und sie will dennoch die Einsetzung.

Jetzt könnte man natürlich wahrheitsgemäße Angaben, eine Heiratsurkunde oder sonst noch was verlangen.

3. Dies wird aber alles Hinfällig, wenn es die gesetzliche Pflicht gibt, dass der Mann (Samengeber) beim Einsetzten anwesend sein muss. Denn dann ist klar: Ist er dabei, dann stimmt er auch zu. Dies finde ich eine weitgehend interessensgerechte und eigenverantwortliche Regelung.

4. Mein Vorschlag war ja eine weitere Stärkung der Rechte des Samengebers durch die Möglichkeit des Placebos. Sinnvoll zB, wenn bereits eine intakte Familie besteht, aber der Mann jetzt doch keine weiteren Kinder wünscht.

5. Man sollte nicht vergessen, dass die "Helfer" (hier die Ärzte) an den Behandlungen gut verdienen. Der Anspruch des Vaters gegen die Helfer ist hier bei Pflichtverletzung zu begrüßen und für mich auch moralisch gerechtfertigt.

Man sollte auch die Samenspenden der vermeintlich anonymen Männer im Blick haben. Die Vergütung für den Spender ist da geradezu lächerlich im Vergleich zu dem Umsatz der Samenbank. Wobei ich von dieser Art der Samenspende ohnehin nichts halte.

Deshalb halte ich hier eine Haftung all solcher Helfer für Ansprüche auf KU für sinnvoll.

6. Keiner kann einige Jahre in die Zukunft sehen. Auch in diesem Fall ist die Samenspende innerhalb des geplanten Jahrs nicht abgerufen worden, was vermutlich seine Gründe hatte. Spielt man selbst mit dem Gedanken, dann sollte man sich auf jeden Fall einzelvertraglich gegenüber der Samenbank das alleinige Verfügungsrecht, insbesondere die Möglichkeit zur unverzüglichen Vernichtung, nochmals ausdrücklich einräumen lassen. Natürlich sollte man das dann ggf. auch rasch umsetzten. Selbst wenn man die Beziehung mit der Frau weiterführen möchte, bedeutet das ja nicht, dass man seine Vorstellung bzgl. Kindern nicht noch ändert. Mit dem Arzt kann man ggf. vereinbaren, dass er die Spende anschließend "als nicht mehr brauchbar gewesen" bezeichnet, wenn "sie" diesbezüglich nachfragt.

Ich halte das deshalb für erforderlich, da bei einer intakten Familie, wie in meinem obigen Beitrag ausgeführt, die Haftung der Ärzte vermutlich entfällt.
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#18
(20-04-2012, 12:33)Hagen von Tronje schrieb: 1. Aus Sicht des Kindes ist der Anspruch gegen den Vater klar. Mann und Frau wollten (zunächst) ein Kind und haben dies eigenverantwortlich auch vorbereitet. Außerdem fordern manche sogar eine Betreuungspflicht (Anspruch des Kindes gegen jeden Elternteil). Deshalb sehe ich erst recht hier moralisch und rechtlich eine Unterhaltspflicht (KU) jedes Elternteils, insb. des Vaters.

Genau das halte ich für viel zu nah an der feministischen Familienrechtslehre:
"Der Vater ist immer schuldig und verantwotlich, hat aber selbst keinerlei Rechte"

Meine Meinung:
1. Das Kind hat zweifellos einen Anspruch darauf, von beiden Eltern betreut zu werden.
2. Das Kind hat einen Anspruch, dass jemand für seinen Unterhalt aufkommt und da sehe ich doch zunächst mal diejenige in der Pflicht, die diesen Zustand vorsätzlich und offenbar gegen den Willen des anderen herbei geführt hat.
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#19
(20-04-2012, 13:24)beppo schrieb: [Vollquote gekürzt]
Genau das halte ich für viel zu nah an der feministischen Familienrechtslehre:
"Der Vater ist immer schuldig und verantwotlich, hat aber selbst keinerlei Rechte"

Feministisch wäre es nur, wenn man dem Vater jede Durchgriffsmöglichkeit auf die Mutter verwehrt.

Nach meiner Meinung ist es gerechtfertigt, dass das Kind gegen jeden Elternteil einen Anspruch hat, also auch gegen den Vater. Wieso sollte das Kind zuerst ergründen müssen, welcher Elternteil sein Anspruchsgegener ist? Auch aus Gründen der Existenzsicherung und Verfahrensökonomie ist es gut, dass das Kind sich an zwei Personen (die Eltern) halten kann.

Die andere Frage ist, ob der Vater sich ggf. den KU (teilweise) von der Mutter zurückholen könnte. Hier sind durchaus Fälle denkbar, in denen ich persönlich das für gerechtfertigt halten würde, obwohl es nach Rechtslage wohl nicht möglich ist.

Vorliegend sehe ich bei der Mutter aber keine Pflichtverletzung. Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass Mann und Frau einen Vertrag geschlossen hätten, der sie an der Nutzung hindert. Sie hat diesen dann "nur" bestimmungsgemäß nutzen wollen. Man müsste hier schon den Sachverhalt passend ergänzen und was konstruieren.

Allerdings bleibt natürlich auch das Problem, dass der Anspruch des Vaters gegen die Mutter leer läuft, wenn ihr "zuwenig bleibt". Da ein Verwirken der Ansprüche des Kindes auf KU gegen den Vater durch Handlungen der Mutter nicht möglich ist, müsste dann der Vater trotzdem zahlen.
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#20
Die Geschichte geht weiter:
PROZESS UM ZWILLINGSGEBURT - Meine Ex hat mein Sperma geklaut (Bild, 15.01.2013)
Interessant:
Zitat:Im Prozess kommt zudem heraus: Auch sein erster Sohn wurde durch künstliche Befruchtung gezeugt – und seine Ex soll jeweils seine Unterschrift gefälscht haben!
Es stellt sich nur die Frage, warum diese Unterschriftenfälschung nicht schon zuvor thematisiert wurde.
https://t.me/GenderFukc
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#21
[Vollzitat entfernt]

Wenn es denn so war, hat die Frau eine nicht unerhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Man vergleiche mal das Strafmaß für eine Trunkenheitsfahrt und die hierfür erforderliche kriminelle Energie.....

einen Mann um ein paar Hunderttausend Euro zu bescheissen (egal welcher Mann letztendlich; Frauenarzt oder Samenspender) ist weniger strafbar als mit 1,0 Promille unfallfrei nach Hause zu fahren.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
Wenn man sich vor einer Vasektomie Sperma einfrieren lässt könnte das genauso passieren.
Unterschrift gefälscht und die letzte Ex ist schwanger. Oder es kommt zu einer Verwechslung bei der Lagernummer.

Vielleicht verklagen die Ärzte ja jetzt die Muddi, da sie ja im Prinzip von ihr betrogen worden sind. Dann entscheidet der Richter vielleicht, dass den Ärzten Schadenersatz in Höhe der laufenden Unterhaltszahlung zusteht... Big Grin
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#23
Irgendwie passt das zur heutigen Meldung des Tages:

Unwort des Jahres 2012: Opfer-Abo

Ich wette sonstwas, dass die OpferTäterin NICHT strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#24
(15-01-2013, 15:10)Austriake schrieb: Wenn es denn so war, hat die Frau eine nicht unerhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Man vergleiche mal das Strafmaß für eine Trunkenheitsfahrt und die hierfür erforderliche kriminelle Energie.....

Es ist der natürliche Fortpflanzungstrieb, der die Frau von jeder Schuld frei spricht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#25
(15-01-2013, 18:52)wunder1 schrieb: Er hat den Fehler gemacht zu sagen wo es gelagert wir.
Sperma einlagern reicht eben nicht. In der Samenbank, die der Freundin bekannt ist, lagert man eben die Probe eines Afrikaners ein (gibts von jedem Asylbewerber für ein paar Euro) und hinterlegt eine zweite Probe an einem unbekannten Ort. Big Grin
https://t.me/GenderFukc
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