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(15-01-2013, 16:14)MitGlied schrieb: Vielleicht verklagen die Ärzte ja jetzt die Muddi, da sie ja im Prinzip von ihr betrogen worden sind. Dann entscheidet der Richter vielleicht, dass den Ärzten Schadenersatz in Höhe der laufenden Unterhaltszahlung zusteht...
Das wäre bei Betrug bzw. Unterschriftenfälschung nur konsequent, da Schadensersatz aus Verstoß gegen ein Schutzgesetz (§ 823 Absatz 2 BGB).
Trotzdem bleibt es problematisch für den Mann, falls die Ärzte (können auch insolvent werden) und die Mutter ausfallen, dann muß er doch wieder zahlen.
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(16-01-2013, 15:52)Hagen von Tronje schrieb: Das wäre bei Betrug bzw. Unterschriftenfälschung nur konsequent, da Schadensersatz aus Verstoß gegen ein Schutzgesetz (§ 823 Absatz 2 BGB).
Bei der ist nichts zu holen. Und Geld muss sie auch kriegen. Schließlich hat sie ja Kinder.
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Für ein Kind zahlt niemals die Mutter. Der Staat findet immer einen Zahlmeister und Mutti ist glücklich.
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Bleibt für Männer folgende Strategie:
Vasektomie durchführen, danach wie wild in der Gegend rumpoppen, und bei Versagen der Zeugungsunfähigkeit die Rechnung für den zu zahlenden Kindesunterhalt an den Urologen weiterreichen.
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Meine Strategie ist noch besser: Frauen sind für mich Neutrums. Seit 9 Monaten verplempere ich damit keine Zeit mehr. Meine Energie und Freizeit widme ich meinem Lada und der kriegt jetzt Nachwuchs. Ich baue einen originalen Sowjetanhaenger neu auf.
Man darf Frauen keine Plattform geben. Hoffentlich steigen die KU Sätze wieder. Je mehr Männer pleite gehen umso besser.