Beiträge: 114
Themen: 3
Registriert seit: May 2012
Soeben schrieb JC:
Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht.
Folgende Unterlagen/Angaben werden noch benötigt:
-Unterhaltstitel: z.B. gerichtliche Einigung, Unterhaltsurkunde bzgl. der von Ihnen monatlich gezahlten 190,40€ für xxxxx.
Ich zahl die 70% UH tituliert seit 11Mon. und hab das dem JC natürlich mitgeteilt aber in den Anträgen nicht geltend gemacht da ich glaubte gegen JC klagen zu müssen.
Und nun werde ich aufgefordert Unterlagen einzureichen damit berechnet/angerechnet werden kann.
(22-01-2013, 21:09)Pogo schrieb: Und nun werde ich aufgefordert Unterlagen einzureichen damit berechnet/angerechnet werden kann. Wenn Du von mir was willst, dann mußt Du schon nachweisen, dass meine Steuern nicht verschleudert werden!
Beiträge: 114
Themen: 3
Registriert seit: May 2012
(22-01-2013, 21:32)blue schrieb: (22-01-2013, 21:09)Pogo schrieb: Und nun werde ich aufgefordert Unterlagen einzureichen damit berechnet/angerechnet werden kann. Wenn Du von mir was willst, dann mußt Du schon nachweisen, dass meine Steuern nicht verschleudert werden! blue, ich hab den KU nicht geltend gemacht!!!
Hab geschrieben: Zitat:Ich zahl die 70% UH tituliert seit 11Mon. und hab das dem JC natürlich mitgeteilt aber in den Anträgen nicht geltend gemacht da ich glaubte gegen JC klagen zu müssen.
Beiträge: 114
Themen: 3
Registriert seit: May 2012
Ich bin selbstständig ALG2 aufstockend und habe ca. 600€ Gewinn, also 200€ Selbsbstbehalt.
Also:
Selbstbehalt: 200 €
Regelbedarf: 382 €
Wohnung: 501 €
Zahle KU 190,40 €, bei JC nicht beantragt aber darüber informiert.
Umgangskosten habe ich nicht beantragt und geltend gemacht, 2012 ca. 1000km mit Werkstatttransporter=100€ (für mich an/weniger JC) und weitere 2000km mit Fahrzeug geliehen.
Umgang, 14-tägig, Samstag 10Uhr bis Sonntag 20Uhr + ca. weitere 5 Wochen Schulferien.
Wenn ich das grob überschlage kann ich doch den ganzen Aufwand beim JC mit KU vergesen, oder?
Beiträge: 114
Themen: 3
Registriert seit: May 2012
OK blue, ich schrieb im Fred "UVG-Rückforderung" 31.05.2012:
(31-05-2012, 19:44)Pogo schrieb: (31-05-2012, 18:22)p schrieb: Alles etwas durcheinander. Versuche mal eine chronologische Schilderung der Ereignisse, in der folgende Informationen enthalten sind: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 OK, p ich machs so:
1. Unterhaltsvorschussrückzahlung
2. 8 Jahre, wohnt bei Kindesmutter und dank Umgangspflegerin auch ca.6 Tage im Monat bei mir.
3. Für Kindesunterhalt existiert noch kein Titel.
4. Selbständig, Gewinn ca. 250- 500€/Mon. ab Mitte 2009.
5. Beistand (eigerichtet 2012) will Mindestunterhalt, ich biete hiervon 70% mit Titel an.
6. Ich habe angefangen ca. 190€ (70% vom Mindestunterhalt) im Mai zu zahlen. vorher Unterhaltsvorschussgelg das aber Ende Februar ausgelaufen ist.
7. Ich aufstockend ALG2 (seit Mitte 2009) und Kindesmutter vermutlich 400€ zu ALG2.
8. Beistandschaft seit Ende März (Ende von Uunterhaltsvorschussgeld hab ich verschlafen), keine weiteren Ansprüche.
9. Unterhaltsvorschusskasse beantragt für Zeitraum 2010 bis 2012 Vollstreckungsbescheid in Höhe von ca. 1900€. Bisher kein Termin bei Gericht wegen Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschussgeld. Viele Gerichtstermine wegen Umgang von mir und Antrag von Kindesmutter auf alleiniges Sorgerecht. Umgang ist gesichert anfangs begleiteter Umgang dann begleitete Übergabe und nun Umgangspflegerin. Alleiniges Sorgerecht hat Kindesmutter vor dem OLG- München nicht erhalten.
Anwalt gegen Jobcenter ist eingeschaltet und führt 2 Klagen, 3. Klage führe ich ohne RA. Erfolgsaussicht hierzu insgesammt: Ca. 4500€ Nachzahlung.
10. Kindesmutter hat sich an die Umgangsregeln zu halten und hat das Kind auf die Übergabe vorzubereiten, Gespräche haben wie Gespräche stattzufinden und ich habe nur über das Kind zu reden. Umgangspflegerin weis von meinem "Desaster von 2009" und Unterhaltsproblemen und dies hat keinen Einfluss auf Ihre Arbeit. Auf KKindesmutter hat der fehlende Unterhalt (Unerhaltsvorschuss) Ende Februar auch keine negative Auswirkung auf den Umgang. KM (Kindesmutter) hat eben einen Beistand für das Kind und natürlich gibt es diese absolut kompetente Umgangspflegerin der ich nicht nur 99,9% sondern 100% gebe.
Natürlich bin ich gerne bereit alle weiteren Fragen zu beantworten. Die Punkte könnten durch Nummern ersetzt werden.
Hab soeben fast alle Abkürzungen ausgeschrieben.
Geändert hat sich nur:
- KU-Titel für 70%=190,40€ besteht, rückwirkend für Mai 2012 ist bezahlt.
- JC gibt allen Klagepunkten nach aber Rückzahlung bleibt zu 75% aus.
- Klage gegen UVG-Rückzahlung mit Verhandlung im Jan. 2013 ohne Ergebnis.
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
23-01-2013, 02:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2013, 02:06 von sorglos.)
(22-01-2013, 22:23)Pogo schrieb: Ich bin selbstständig ALG2 aufstockend und habe ca. 600€ Gewinn, also 200€ Selbsbstbehalt. Du meinst wohl Freibetrag ?!? Selbstbehalt gehört zur Unterhaltsrechts-Sprache.
(22-01-2013, 22:23)Pogo schrieb: Wenn ich das grob überschlage kann ich doch den ganzen Aufwand beim JC mit KU vergesen, oder? Du wärst schön blöd. Mach gefälligst die Angaben: Titel + Zahlungsbelege(=z.B. Kontoauszüge, Rest geschwärzt)
(22-01-2013, 23:31)Pogo schrieb: - JC gibt allen Klagepunkten nach aber Rückzahlung bleibt zu 75% aus. Dranbleiben. Evtl. hätest/solltest du Überprüfungsantrag stellen sollen [Sage jetzt dem Gericht, dass eine Klage als Ü-Antrag zu werten ist]. Die haben gefälligst deine Einkommenanrechnung/Freibetragrechnung zu korrigieren, seit dem Zeitpunkt, wo die Titel kannten.
Nach deinen Angaben sähe meine Rechnung ab 1.1.2013 so aus:
Bedarf:
501,00 Kosten der Unterkunft (für 2 Personen = Vater + Kind)
382,00 Regelsatz Erwachsener (im Jahr 2012 = 374€ !!)
51,00 anteiliger Regelsatz Kind (= 255.- / 30 Tage * 6 Umgangstage) (im Jahr 2012 = 251€ !!)
XX,00 Fahrtkosten für Umgang [Kann sein, dass du die in die Betriebsausgaben "integriert" hast?]
------
934 + XX
Einkommensanrechnung:
600.- Netto-Gewinn aus Selbständigkeit (nach Abzug Betriebskosten + Steuern + KV + Altersvorsorge)
- 190,40 Kindesunterhalt (Beleg Titel + Zahlungsbelege)
- 100,00 Grundfreibetrag nach §11b Abs 2 Satz 1 SGBII
- 100,00 zusätzlicher Freibetrag (20% des Einkommens zwischen 100,01 und 1000,00€)
--------
209,60 anrechenbares Einkommen
Ergibt: 724,40 € Aufstockungsbetrag
Nach einer Überprüfung und Korrektur der Einkommensanrechnung sollten die KU-Beträge seit Mai nachgezahlt werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Beiträge: 130
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2012
23-01-2013, 14:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2013, 14:39 von PolyTrauma.)
Ich bin auch selbständig und stocke übergangsweise auf. Bei mir haben sie einen Freibetrag von €260,00 angesetzt.
Bei Unselbständigen beträgt der Freibetrag ja €100,00. Liegt der Freibetrag bei Selbständigen jetzt im Ermessensspielaum der SB, oder ist der regional unterschiedlich, oder wird der durch Würfeln ermittelt?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
Beiträge: 2.603
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
(23-01-2013, 14:38)PolyTrauma schrieb: Ich bin auch selbständig und stocke übergangsweise auf. Bei mir haben sie einen Freibetrag von €260,00 angesetzt.
Bei Unselbständigen beträgt der Freibetrag ja €100,00. Liegt der Freibetrag bei Selbständigen jetzt im Ermessensspielaum der SB, oder ist der regional unterschiedlich, oder wird der durch Würfeln ermittelt?
Die 100 Euro sind nur der Grundfreibetrag. Ich kann im Gesetz keinen Unterschied zwischen selbstständigen Erwerbsfähigen und
erwerbsfähigen Arbeitnehmern erkennen. Weiter gibt es 20 % auf Einkommen zwischen 100 und 1000 Euro (Ergo 180 Euro, sofern das Einkommen über 1000 Euro liegt) sowie 10 % auf Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro, bei Erwerbsfähigen mit mind. 1 Kind sind das 10 % auf Einkommen zwischen 1000 und 1500 Euro, also 50 Euro. Macht in der Summe einen max. Freibetrag von 330 Euro. Ein höherer Freibetrag wird nur bei Nachweis höherer Aufwendungen zur Erwerbstätigkeit zuerkannt.
Bei mir würfelt das JC den Freibetrag auch immer aus. Mal sind es 200, dann 230 Euro, obwohl es 330 Euro sein müssten. Weil man das auch nach 15 Monaten nicht gebacken bekommt, mir habe ich jetzt einmal darum gebeten, das ganze fachaufsichtsrechtlich prüfen zu lassen.
Rechtsgrundlage zur Freibetragsrechnung ist §11b, Abs. 2 und Abs. 3.
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
23-01-2013, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2013, 16:00 von sorglos.)
(23-01-2013, 14:38)PolyTrauma schrieb: Liegt der Freibetrag bei Selbständigen jetzt im Ermessensspielaum der SB, oder ist der regional unterschiedlich, oder wird der durch Würfeln ermittelt?
Nein. Nur der Grundfreibetrag (siehe §11b Abs 2) wird unterschiedlich behandelt. Bei abhängig Beschäftigten wird er pauschal mit 100.- angesetzt. Bei Selbständigen werden quasi die tatsächlichen "angemessenen" Betriebsausgaben hier angesetzt - nur auf Nachweis (= z.B. EKS) - das kann weniger, aber auch mehr sein.
Der "weitere" Freibetrag (siehe §11b Abs 3)wird wieder bei allen gleich gehandhabt:
- 20% bei Einkommen zwischen 100,01 bis 1000,00€
- 10% bei einkommen zwischen 1000,01 bis 1200 (kinderlos) oder 1500 (mit Kindern)
Faktisch sind ziemlich viele Freibetragsrechnungen in den JC-Becheiden falsch. Selbst nachrehcnen und ggfs. Widerspruch einlegen, lohnt oft.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Beiträge: 1.537
Themen: 13
Registriert seit: Jul 2012
(23-01-2013, 15:58)sorglos schrieb: Faktisch sind ziemlich viele Freibetragsrechnungen in den JC-Becheiden falsch. Selbst nachrehcnen und ggfs. Widerspruch einlegen, lohnt oft. und immer für die Juristen und Verwalter
Beiträge: 114
Themen: 3
Registriert seit: May 2012
sorglos schrieb: Zitat:51,00 anteiliger Regelsatz Kind (= 255.- / 30 Tage * 6 Umgangstage) (im Jahr 2012 = 251€ !!)
Ja, also ca. 50€/Mon. könnte ich für den Umgang noch geltend machen.
Ich vermute nur dass dann der Titel schnell auf 100% hochgeht und ich ewig Stammkunde beim JC bleib!
Mein Bauchgefühl sagt mir nichts an der Unterhaltssache zu verändern und somit erteile ich JC eine Absage zur Anrechnung des KU.
Fahrkosten?
Über Fahrtenbuch wird mit JC der private Anteil abgerechnet.
PolyTrauma schrieb: Zitat:Ich bin auch selbständig und stocke übergangsweise auf. Bei mir haben sie einen Freibetrag von €260,00 angesetzt.
Vermutlich auf Basis deiner voraussichtlichen EKS.
Die Endabrechnung erfolgt mit der endgültigen EKS und hiezu hab ich schon 3 Klagen am Laufen, leider besteht noch immer kein Gerichtstermin.
DNO schrieb: Zitat:und immer für die Juristen und Verwalter
Nicht immer, die 2 Ersten Klagen laufen über Prozesskostenhilfe und die 3. Klage führe ich ohne RA.
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
(23-01-2013, 23:17)Pogo schrieb: sorglos schrieb:Zitat:51,00 anteiliger Regelsatz Kind (= 255.- / 30 Tage * 6 Umgangstage) (im Jahr 2012 = 251€ !!)
Ja, also ca. 50€/Mon. könnte ich für den Umgang noch geltend machen.
Ich vermute nur dass dann der Titel schnell auf 100% hochgeht und ich ewig Stammkunde beim JC bleib! Nein. Nein und nochmals nein.
Es besteht Kein zusammenhang zwischen deiner KU-Zahlung und dem Bedarf deiner Kinder bei dir. Für mich kommt deine Vermutung aus "schlecht informiert sein".
Gründe:
Der bestehende Titel hat eine Bremswirkung für den Beistand. Er wird bei Vorlage deines ALGII-Bescheides nicht so einfach auf vollen KU klagen können. Da legen mittlerweile auch Richter die Bremse ein, weil sie erkennen, dass höhere Zahlungen einfach zu höheren Absetzungen aus der anderen Staatskasse führen.
Aber es steht dir natürlich frei mit deinem Kind unter dem Existenzminimum leben zu wollen.
(23-01-2013, 23:17)Pogo schrieb: Mein Bauchgefühl sagt mir nichts an der Unterhaltssache zu verändern und somit erteile ich JC eine Absage zur Anrechnung des KU. Nein. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Das JC wird bei jemand, der von 382 Regelsatz noch 190€ KU zahlt leider schnell auf Schwarzgeldeinnahmen geschlossen. Gerade bei Selbständigkeit. Hab ich jedenfalls so in der Art schon erlebt.
Auch beim Sozialgericht wirst du mit dieser Haltung eher auf Unverständnis stossen, nachdem das JC extra anfragt. Aber es steht dir natürlich frei, monatlich 190€ an die Staatskasse zu spenden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Beiträge: 1.537
Themen: 13
Registriert seit: Jul 2012
(23-01-2013, 23:17)Pogo schrieb: DNO schrieb:Zitat:und immer für die Juristen und Verwalter
Nicht immer, die 2 Ersten Klagen laufen über Prozesskostenhilfe und die 3. Klage führe ich ohne RA. Es ist egal, ob du oder die Allgemeinheit das bezahlt. Die Verwalter und Juristen haben ihre Existenzberechtigung. Das ist doch wohl der Grund, warum das ganze Ding so kompliziert geworden ist, es überall Gründe zum Klagen gibt, und die Kosten über Prozesskostenhilfe wieder der Allgemeinheit aufgehalst werden.
Ich war auch mal drei Monate lang verhartzt, und die haben mir keine Miete gezahlt, aber mich darauf hingewiesen, dass ich dagegen klagen könne. Drei Monate später war das Thema wegen einer bezahlten Arbeit erledigt, aber ich bekam von einer aufstockenden Kollegin einen Hinweis auf eine Wohlfahrtorganisation, die mich gerne dabei unterstützen würde.
Ich hätte ein paar hundert Euro rausholen können, hatte aber keinen Bock darauf. Ich bin froh, dass ich mit dieser Bande nichts mehr zu tun habe.
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
@nerdlicher O
Irgendwo teile ich ja deine Auffassung bezüglich "Juristen und Verwalter" komplett.
Aber: Die Verfahren beim Sozialgericht sind kostenfrei. Man kann alles selbst machen. Sich selbst vertreten. Schön auch, dass die Verhandlungen öffentlich sind, und man zu gemeinsamen Erbauung mit mehreren da einfach hin kann. Und das tun wir auch. Die PKH-Frage würde sich nur stellen, wenn man einen (mindestlohn-über-)teuren Anwalt hinzuzieht - die machen aber nicht das, was wir durchsetzen wollen, sondern betätigen sich auch nur als Rosinenpicker (z.B. Untätigkeitsklage statt Leistungsklage/EA, etc.).
Wir wissen, dass diese "Klagerei" eine Wirkung hat. Im Innen-Vergleich sind die JCs bemüht, die Klagen zu reduzieren. Unser Ziel ist es die "Verwalter" so umfangreich mit ihrem eigenen System zu beschäftigen, bis sie sich ändern. Wir wollen einfach, dass Väter mit Kindern fair behandelt werden. Wir wollen, dass jemand der 500 KU bezahlt, dann mind. 1000 Sozialleistungen erhält.
Mit dem "Fiktivitäts-Prinzip" des Unterhaltsrechts werden Existenzen zerstört und Lebensmut vernichtet - mit dem "Faktizitäts-Prinzip" des Sozialrechts holen wir uns das zurück. Wir beuten zurück. Wenn dein starker Arm das will, steht das Wirtschaftswunder still.
Gut informierte und handelnde "selbständige Aufstocker" sind die, die am meisten erreichen können.
Durch Ausweichen und ignorieren, hat sich noch kein System verändert. Mit "kein Bock haben" werden die Verwalter und Juristen auch nicht weniger.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Beiträge: 114
Themen: 3
Registriert seit: May 2012
sorglos schrieb: Zitat:Nein. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Das JC wird bei jemand, der von 382 Regelsatz noch 190€ KU zahlt leider schnell auf Schwarzgeldeinnahmen geschlossen. Gerade bei Selbständigkeit. Hab ich jedenfalls so in der Art schon erlebt.
Ich hab aber noch die Freibeträge in Höhe von ca.200€ und die geb ich eben fast für KU aus.
Beiträge: 1.809
Themen: 109
Registriert seit: Aug 2008
Ja klar, aber damit könntest du auch was schönes mit deinem Kind erleben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Beiträge: 1.537
Themen: 13
Registriert seit: Jul 2012
24-01-2013, 01:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-01-2013, 03:50 von Das Nerdliche Orakel.)
(24-01-2013, 00:21)sorglos schrieb: Im Innen-Vergleich sind die JCs bemüht, die Klagen zu reduzieren. Das erzählen sie. Und sie vergleichen sich fleißig untereinander, damit sie noch mehr stempeln lochen und abheften können.
Wenn die ernsthaft die Klagerei reduzieren würden, dann würden sie nicht so einen Mist verzapfen.
Ums Geldsparen geht es ihnen auch nicht. Mich haben sie noch Monate nach meiner Verhartzung belästigt, obwohl ich ihnen mehrmals sagte, dass sie meine Akte schließen sollten. Sie schrieben mir hartneckig, dass ich, als jemand der von ihnen etwas haben wolle, sämtliche Einkünfte offenzulegen hätte. Ich telefonierte mit ihnen, sagte ihnen wieder, dass ich nichts mehr von ihnen haben wolle, und forderte sie auf, endlich meine Akte zu schließen. Es half nichts. Es kam wieder so ein Brief und die Drohung, dass sie, wenn ich mich nicht füge, Tamtam machen wollen, und das mir in Rechnung stellen würden. Dann tat ich ihnen den Gefallen. Leider war auf dem Kontoauszug auch ein Arbeitgeber, mit dem ich seit ein paar Wochen einen Vertrag hatte, von dem das Jobcenter noch nichts wusste. Es ging um etwa 100 Euro pro Monat auf Hurra-Basis. Daraufhin belästigte das Jobcenter den Arbeitgeber. Der rief mich an, war recht ungehalten, behauptete, dass ich dem Jobcenter erzählt hätte, dass der für mich Krakenkasse zahlen solle, sprach von wilden Drohungen des Jobcenters. Ich sagte ihm, dass das nicht stimme, dass das Jobcenter wohl nur auf Grund des Kontoauszugs mitgekriegt hätte, dass ich für ihn arbeite, und dass ich das gerne dem Jobcenter verschwiegen hätte, weil ich seit Monaten nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun haben wolle.
Ein paar Wochen später meinte das Jobcenter mir noch 70 Euro nachzahlen zu müssen. Seitdem habe ich vom Jobcenter nichts mehr gehört.
Die verwalten gerne. Mehr nicht. Dass sie dabei auch mein Einkommen gefährdet haben, weil sie ohne Not meinen Arbeitgeber belästigt haben, ist ihnen bestenfalls egal, schlimmstenfalls wollten sie mich wieder ins soziale Netz kriegen.
Dagegen könnte man vielleicht klagen...
(24-01-2013, 00:21)sorglos schrieb: Wir wollen, dass jemand der 500 KU bezahlt, dann mind. 1000 Sozialleistungen erhält. Das Problem ist, dass die 1000 Euro nicht beim Vater landen, sondern beim Vermieter oder beim Rechtsanwalt.
(24-01-2013, 00:21)sorglos schrieb: Durch Ausweichen und ignorieren, hat sich noch kein System verändert. Mit "kein Bock haben" werden die Verwalter und Juristen auch nicht weniger. Ich habe diese Leute nicht bestellt. Die Leute können nicht behaupten, in meinem Auftrag ihre Scharade abzuziehen.
(23-01-2013, 23:39)sorglos schrieb: Das JC wird bei jemand, der von 382 Regelsatz noch 190€ KU zahlt leider schnell auf Schwarzgeldeinnahmen geschlossen. Es ist noch schlimmer. Von den 382 Euro darf man nicht 100 Euro für die Miete der Wohnung ausgeben. Wer das tut, so droht die ARGE in ihren Schreiben, kriegt einen Betreuer, der ihm eine angemessene Wohnung besorgt, und ihm auch in anderen Bereichen sagt, wie er die Kohle auszugeben hat. Leuten, die 190 Euro von den 382 Euro für KU ausgeben, wird es wohl ähnlich ergehen.
Es geht nicht darum, die Zahlungen zu reduzieren. Es geht nur darum, die Helferindustrie zu mästen.
Beiträge: 1.813
Themen: 52
Registriert seit: Feb 2011
(24-01-2013, 01:31)Das Nerdliche Orakel schrieb: Es ist noch schlimmer. Von den 382 Euro darf man nicht 100 Euro für die Miete der Wohnung ausgeben. Wer das tut, so droht die ARGE in ihren Schreiben, kriegt einen Betreuer, der ihm eine angemessene Wohnung besorgt, und ihm auch in anderen Bereichen sagt, wie er die Kohle auszugeben hat. Leuten, die 190 Euro von den 382 Euro für KU ausgeben, wird es wohl ähnlich ergehen.
Es geht nicht darum, die Zahlungen zu reduzieren. Es geht nur darum, die Helferindustrie zu mästen.
Das siehst Du aber vollkommen falsch. Solange sich (fast) jeder mit dem Regelsatz von (derzeit) 382 € zufrieden gibt, kommt es auch nicht zu einer Änderung des Rechtssystems.
Was dann wiederum dazu führt, dass die Leute kriminell im weitesten Sinn werden, um ihre Ansprüche trotzdem noch befriedigen zu können.
Wenn sie keine Aussicht mehr sehen, dann bleiben als Möglichkeiten nur noch der Griff zum Strick, das Werfen vor einen Zug, das Abtauchen oder Versorgungsleistungen durch die Verwandtschaft in Anspruch zu nehmen.
Letzteres soll aber ein rechtzeitige und durchgezogene Klage verhindern.
Du bist nach 3 Monaten wieder in den Genuss einer, offenbar gerecht bezahlten, Vollzeitstelle gekommen. Andere haben nicht das Glück.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Beiträge: 1.537
Themen: 13
Registriert seit: Jul 2012
(24-01-2013, 10:18)Camper1955 schrieb: Das siehst Du aber vollkommen falsch. Solange sich (fast) jeder mit dem Regelsatz von (derzeit) 382 € zufrieden gibt, kommt es auch nicht zu einer Änderung des Rechtssystems. Ich hätte auch gerne 382 Euro plus 300 Euro Miete plus Lebensmittelhilfe. Aber ich will dafür nicht der Bande die Existenz rechtfertigen.
(24-01-2013, 10:18)Camper1955 schrieb: Was dann wiederum dazu führt, dass die Leute kriminell im weitesten Sinn werden, um ihre Ansprüche trotzdem noch befriedigen zu können. Wer mit 382 Euro plus warmer 45 qm großer Wohnung nicht auskommt, hat nicht zu wenig Geld, sondern einen an der Klatsche. Dem könnte man auch 2000 Euro pro Monat geben, er hätte immer noch zu wenig.
Das Problem ist nicht das Geld, sondern die mit der Verhartzung verbundene Drangsalierung, das Männchen machen vor irgendwelchen Arbeitsvermittlern, das Arbeiten als Praktikant in dem Beruf, in dem man einen Gesellenbrief hat.
(24-01-2013, 10:18)Camper1955 schrieb: das Abtauchen oder Versorgungsleistungen durch die Verwandtschaft in Anspruch zu nehmen. Ich versorge zur Zeit auch Freunde. Das ist kein großes Problem, denn meine Freunde sind genügsam.
Problematisch ist es erst, wenn man Verschwender in der Verwandtschaft hat, die Ansprüche wie Graf Rotz haben. 382 Euro und warme Wohnung kann kaum einer für einen Verwandten sich aus den Rippen schneiden. Wer solche Ansprüche hat, muss zur ARGE. Da hilft nichts.
(24-01-2013, 10:18)Camper1955 schrieb: Du bist nach 3 Monaten wieder in den Genuss einer, offenbar gerecht bezahlten, Vollzeitstelle gekommen. Andere haben nicht das Glück. Nächtlicher Zeitungsbote. Jede Nacht außer von Samstag auf Sonntag etwa drei Stunden durchs Dorf laufen. Gibt etwa 500 Euro netto. So einen Job kriegt man immer. Dafür braucht man kein Glück.
500 Euro netto ist übrigens so viel wie ein Student mit BaFöG hat, und der muss sich davon noch in einer WG in der Universitätsstadt einmieten.
Das Leben kann sehr billig sein. Man muss sich allerdings mit seinem direkten Umfeld vertragen. Das scheint aus der Mode gekommen zu sein. Ist unzumutbar, sagt die Helferindustrie, und greift sich bei der Gelegenheit den Löwenanteil der Beute.
Beiträge: 114
Themen: 3
Registriert seit: May 2012
Guten Abend, hab gerade mal die beiträge überflogen und mir fällt soeben folgendes ein.
Mein Privathandy ist von 2001 !!!!
Winterstiefel sind über 20 Jahre alt !
Was ich esse ist natürlich nicht so alt aber hierin habe ich fast 10 Jahre in Südamerika Erfahrung gesammelt.
Meine Tochter ist begeistert wenn wir zum Flohmarkt gehn, ist viel interesanter da unter anderem der Preis nicht feststeht.
Dann kenn ich jemanden der noch nie richtig gearbeitet hat und den ganzen Tag überlegt was er denn tun könnte, weis nicht wie er sein Geld (sehr viel) ausgeben soll, und wenn er was kauft (zB. Autos) so ist er unglücklich da Verkaufen mehr Arbeit als Kaufen macht und er immer um viele tausende € betrogen wird.
Er meinte zu mir, dass er mit der Gesellschaft am Ende ist und auch Sozialhilfe beantragen will um dann 300€ zu erhalte.
Ich sagte ihm,
das gibt es aber nicht pro Tag, das gibt es pro Monat!
Beiträge: 1.813
Themen: 52
Registriert seit: Feb 2011
(24-01-2013, 19:08)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich hätte auch gerne 382 Euro plus 300 Euro Miete plus Lebensmittelhilfe. Aber ich will dafür nicht der Bande die Existenz rechtfertigen.
Die Lebensmittelhilfe darfst Du schön von 382 € bestreiten. Ich müsste um in diesen "Genuss" zu kommen dazu quer durch die Stadt fahren. Dafür ist mir die Zeit und auch mein Geld zu schade. Aufgrund meiner Klaustrophobie bräuchte ich dazu ja ein Taxi. Fahrtkosten ca. 60 € Hin und zurück, auch vom Regelsatz, da der Gesetzgeber eine Kostenübernahme nur bei einem Behinderungsgrad von 100 + Merkzeichen aG oder H oder bl vorsieht.
Zitat:Wer mit 382 Euro plus warmer 45 qm großer Wohnung nicht auskommt, hat nicht zu wenig Geld, sondern einen an der Klatsche. Dem könnte man auch 2000 Euro pro Monat geben, er hätte immer noch zu wenig.
Dir steht schon mal eine Wohnung mit bis zu 50 qm zu. Mir als Schwerbehinderten sogar eine mit 65 qm. Alternativ dazu natürlich der Preis eben für eine 65 qm Wohnung. Das geht, wenn Du Single bist. Bist Du verbandelt, wie ich, dann stürzt Du Deine Lebensgefährtin mit in den ALG-II Sumpf, obwohl sie selbst absolut nicht auf ALG - II angewiesen wäre.
Zitat:Ich versorge zur Zeit auch Freunde. Das ist kein großes Problem, denn meine Freunde sind genügsam.
Problematisch ist es erst, wenn man Verschwender in der Verwandtschaft hat, die Ansprüche wie Graf Rotz haben. 382 Euro und warme Wohnung kann kaum einer für einen Verwandten sich aus den Rippen schneiden. Wer solche Ansprüche hat, muss zur ARGE. Da hilft nichts.
Wenn Du in einer Wohnung wohnst, die nicht den Kriterien einer im Sozialrecht angemessenen Wohnung entspricht, dann darfst Du spätestens nach einem halben Jahr umziehen, oder die Mehrkosten für die Wohnung vom Regelsatz aufbringen. Da sind dann 50 € vom Regelsatz ganz schnell weg.
Zitat:Nächtlicher Zeitungsbote. Jede Nacht außer von Samstag auf Sonntag etwa drei Stunden durchs Dorf laufen. Gibt etwa 500 Euro netto. So einen Job kriegt man immer. Dafür braucht man kein Glück.
500 Euro netto ist übrigens so viel wie ein Student mit BaFöG hat, und der muss sich davon noch in einer WG in der Universitätsstadt einmieten.
Es gibt Jobs, die kann man nicht machen, ohne seine Gesundheit oder sein Leben zu riskieren. Zeitungsbote nachts wäre so ein Job.
[quote)
Das Leben kann sehr billig sein. Man muss sich allerdings mit seinem direkten Umfeld vertragen. Das scheint aus der Mode gekommen zu sein. Ist unzumutbar, sagt die Helferindustrie, und greift sich bei der Gelegenheit den Löwenanteil der Beute. [/quote]
Mein Leben ist mit Ausnahme von Urlaub und meinen behinderungsbedingten Kosten äußerst billig. Für beides muss ich aber vom Regelsatz aufkommen, oder brauche Unterstützung. Die Helferindustrie greift da nicht. Momentan gibt es §§ die das verhindern.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Beiträge: 1.537
Themen: 13
Registriert seit: Jul 2012
25-01-2013, 21:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-01-2013, 21:46 von Das Nerdliche Orakel.)
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Die Lebensmittelhilfe darfst Du schön von 382 € bestreiten. Lebensmittel kosten nicht viel. Ein Kilogramm Weizenmehl gibt es für einen halben Euro, ein Kilogramm Schokolade kostet unter vier Euro. Sogar teures Rindfleisch (Hüftsteaks) kostet pro Kologramm nur 15 Euro. Aus der Lebensmittelhilfe kann man etwa 30 Euro pro Monat rausholen. Mehr ist da auch nicht zu holen.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Ich müsste um in diesen "Genuss" zu kommen dazu quer durch die Stadt fahren. Nimm so eine Rolltasche wie sie die Omas haben, oder eine Schubkarre, und geh zu Fuß. Das soll gesund sein.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Dafür ist mir die Zeit und auch mein Geld zu schade. Ich würde das gegenüber der Beschäftigung mit Juristerei bevorzugen.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Aufgrund meiner Klaustrophobie bräuchte ich dazu ja ein Taxi. Ich habe auch schon mal von jemandem gehört, dass er wegen Klaustrophobie nicht mit dem Bus fahren könne, sondern ein Taxi nehmen müsse. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ein Taxi ist doch viel kleiner als ein Bus.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Dir steht schon mal eine Wohnung mit bis zu 50 qm zu. Aber nicht auf meine Kosten.
Ich werde in diesem bescheuerten sozialen Rechtsstaat sicher nicht fünf Tage pro Woche von morgens bis abends arbeiten, damit andere Leute das kriegen, was ihnen zusteht.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Mir als Schwerbehinderten sogar eine mit 65 qm. Offensichtlich werden Nichtbehinderte benachteiligt.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Bist Du verbandelt, wie ich, dann stürzt Du Deine Lebensgefährtin mit in den ALG-II Sumpf, obwohl sie selbst absolut nicht auf ALG - II angewiesen wäre. Du musst das doch keinem auf die Nase binden.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Wenn Du in einer Wohnung wohnst, die nicht den Kriterien einer im Sozialrecht angemessenen Wohnung entspricht, dann darfst Du spätestens nach einem halben Jahr umziehen, oder die Mehrkosten für die Wohnung vom Regelsatz aufbringen. Da sind dann 50 € vom Regelsatz ganz schnell weg. Das kommt davon, wenn man mit zwei Personen unbedingt in einer 60 qm großen Wohnung wohnen muss, weil es das Jobcenter ja bezahlt, und einem dann die Frau abhanden kommt.
Ein Freund von mir wurde vom Jobcenter bedrängt, doch endlich aus dem Zimmer bei seiner Mutter auszuziehen. Danach trat er eine Arbeit in einer Fabrik für 1000 Euro netto an. Zum Glück hat er sich nicht breitschlagen lassen, und hat jetzt 200 Euro mehr in der Tasche.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Es gibt Jobs, die kann man nicht machen, ohne seine Gesundheit oder sein Leben zu riskieren. Zeitungsbote nachts wäre so ein Job. Es ist völlig normal, dass man beim Arbeiten seine Gesundheit oder sein Leben riskiert. Mein Freund steht in einer Fabrik und atmet Gifte, Sanitäter ziehen teilweise Schutzwesten an, Taxifahrer riskieren zu verunfallen. Gut dass andere sowas machen, damit du das kriegst, was dir zusteht.
Das Leben ist gefährlich und endet tödlich. Ich lasse mich lieber mal von einem Grizzly fressen, als dass ich durch die Beschäftigung mit Juristerei depressiv werde und der Helferindustrie zum Opfer falle.
(25-01-2013, 10:32)Camper1955 schrieb: Mein Leben ist mit Ausnahme von Urlaub und meinen behinderungsbedingten Kosten äußerst billig. Für beides muss ich aber vom Regelsatz aufkommen, oder brauche Unterstützung. Die Helferindustrie greift da nicht. Momentan gibt es §§ die das verhindern. Der juristische Zirkus gehört auch zur Helferindustrie. Weißt du eigentlich wie viele Juristen durch deine Hilfe ein fettes Einkommen haben?
Beiträge: 1.813
Themen: 52
Registriert seit: Feb 2011
27-01-2013, 16:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2013, 16:01 von Camper1955.)
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Lebensmittel kosten nicht viel. Ein Kilogramm Weizenmehl gibt es für einen halben Euro, ein Kilogramm Schokolade kostet unter vier Euro. Sogar teures Rindfleisch (Hüftsteaks) kostet pro Kologramm nur 15 Euro. Aus der Lebensmittelhilfe kann man etwa 30 Euro pro Monat rausholen. Mehr ist da auch nicht zu holen.
Du solltest in die Politik gehen. Dort wird der Regelsatz u. a. auch mit solchen Argumenten immer wieder verteidigt. Die Frage ist nur, ob es von der Mehrheit auch für menschenwürdig empfunden wird.
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Nimm so eine Rolltasche wie sie die Omas haben, oder eine Schubkarre, und geh zu Fuß. Das soll gesund sein.
Nun ja, unter Schmerzen durch die Stadt zu gehen (immerhin 8 km) verlangt nicht einmal die Agentur für Arbeit von mir. Wenn ich dort hin muss, wird schön brav ein Taxi bezahlt.
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich würde das gegenüber der Beschäftigung mit Juristerei bevorzugen.
Wir sind halt total unterschiedlich gestrickt. Du sparst lieber, als Deine Rechte einzufordern.
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich habe auch schon mal von jemandem gehört, dass er wegen Klaustrophobie nicht mit dem Bus fahren könne, sondern ein Taxi nehmen müsse. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ein Taxi ist doch viel kleiner als ein Bus.
Ein Taxi befördert so viele Personen, wie ich es will. Ein Bus ist teilweise so voll, mir zumindest die Luft weg bleibt. Wenn Du einmal wie ich deswegen 5 Stunden im Koma gelegen wärst, würdest Du gerne auf Wiederholung dieses "Erlebnisses" verzichten. Es sei denn, du hast Suizidgedanken. Und die fehlen mir momentan absolut.
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Aber nicht auf meine Kosten.
Ich werde in diesem bescheuerten sozialen Rechtsstaat sicher nicht fünf Tage pro Woche von morgens bis abends arbeiten, damit andere Leute das kriegen, was ihnen zusteht.
Ich hätte auch nichts dagegen, einen Job als Richter auszuüben. Dann würde ich vermutlich einen 120 qm Wohnung nutzen und hätte auch einen fahrtauglichen eigenen PKW. Du würdest nicht mal in Ansätzen sehen, dass ich das brauche, weil ich schwerbehindert bin.
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Offensichtlich werden Nichtbehinderte benachteiligt.
Die Bewegungsfreiheit brauchen die meisten Schwerbehinderten schon wegen einem Rollstuhl oder Rollator
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Du musst das doch keinem auf die Nase binden.
Na ja, wenn Du die gleiche Postanschrift wie die Lebensgefährtin hast, ergibt sich das zwangsläufig. Da dort kein einzelnes Zimmer für mich vorhanden ist, kann ich auch nicht von reiner WG sprechen.
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Das kommt davon, wenn man mit zwei Personen unbedingt in einer 60 qm großen Wohnung wohnen muss, weil es das Jobcenter ja bezahlt, und einem dann die Frau abhanden kommt.
Ein Freund von mir wurde vom Jobcenter bedrängt, doch endlich aus dem Zimmer bei seiner Mutter auszuziehen. Danach trat er eine Arbeit in einer Fabrik für 1000 Euro netto an. Zum Glück hat er sich nicht breitschlagen lassen, und hat jetzt 200 Euro mehr in der Tasche.
Ich hab zurzeit ca 650 € für Wohnen, Leben und zum "Verprassen" Mir geht es aufgrund Lebensgefährtin nicht schlecht dabei, sofern nicht Taxikosten anstehen, die ich selber bezahlen muss und nicht zurück erstattet bekomme.
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Es ist völlig normal, dass man beim Arbeiten seine Gesundheit oder sein Leben riskiert. Mein Freund steht in einer Fabrik und atmet Gifte, Sanitäter ziehen teilweise Schutzwesten an, Taxifahrer riskieren zu verunfallen. Gut dass andere sowas machen, damit du das kriegst, was dir zusteht.
Das Leben ist gefährlich und endet tödlich. Ich lasse mich lieber mal von einem Grizzly fressen, als dass ich durch die Beschäftigung mit Juristerei depressiv werde und der Helferindustrie zum Opfer falle.
Ich bin absolut nicht depressiv und die Beschäftigung mit der Juristerei nenne ich Hobby. Die Leute, die lebensgefährliche Jobs machen, wissen es von vorne herein und wollen eben diese Jobs machen. Lassen wir sie halt. Ich lass mir aber nie wieder vorschreiben, einen Job machen zu müssen, den ich aus gesundheitlichen Gründen nicht machen kann.
(25-01-2013, 21:42)Das Nerdliche Orakel schrieb: Der juristische Zirkus gehört auch zur Helferindustrie. Weißt du eigentlich wie viele Juristen durch deine Hilfe ein fettes Einkommen haben?
Eben. Ich akzeptier das und weiss damit umzugehen.
Abgesehen davon, fehlen alleine in Bayern ca. 350 Richter und Staatsanwälte aufgrund klammer Kassen. Damit auch diese Menschen einen sicheren Arbeitsplatz bekommen, müsste mein Einkommen im mehrfachen Milliardenbereich liegen. Keiner hat mir bisher einen zumutbaren Job angeboten, der so viele Steuern einbringt, dass diese offenen Posten besetzt werden können.
Statt dessen versucht man, dass ich über gemeinnützige Arbeit meine Strafe ableiste. Also beschäftige ich die "Helferindustrie" halt noch eine Weile. Wenn es wirklich zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt, dann sieht diese "Helferindustrie", dass sie jede Menge Aufwand für Null Komma Nix hatte.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Beiträge: 1.537
Themen: 13
Registriert seit: Jul 2012
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Du solltest in die Politik gehen. Dort wird der Regelsatz u. a. auch mit solchen Argumenten immer wieder verteidigt. Die Frage ist nur, ob es von der Mehrheit auch für menschenwürdig empfunden wird. Die Mehrheit kriegt nichts vom Jobcenter und würde auch gerne 382 Euro und eine 50 qm große warme Wohnung für lau haben.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Nun ja, unter Schmerzen durch die Stadt zu gehen (immerhin 8 km) verlangt nicht einmal die Agentur für Arbeit von mir. Wenn ich dort hin muss, wird schön brav ein Taxi bezahlt. Ich würde in diesem Fall einen Nachbarn fragen, ob er mich fährt, und ihm einen Teil der Nahrungsmittel abgeben.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Wir sind halt total unterschiedlich gestrickt. Du sparst lieber, als Deine Rechte einzufordern. Als Verhartzter hätte ich nur 200 Euro pro Monat über machen können. Durch Einfordern meiner Rechte hätte ich nur erreicht, dass ich eine größere Wohnung bewohne, die ich gar nicht brauche, und dass ich dann und wann mal zu einem Bewerbungsgespräch fahren kann, wobei ich ein paar Zig Euro über mache. Arbeiten ist für mich effizienter.
Für Leute, die zu Unterhaltzahlungen verknackt sind, sieht das anders aus. Für die lohnt sich arbeiten nicht.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Ein Taxi befördert so viele Personen, wie ich es will. Ein Bus ist teilweise so voll, mir zumindest die Luft weg bleibt. Du kriegst doch, weil du gehbehindert bist, einen Sitzplatz. Beim Taxi ist direkt über deinem Kopf die Decke. In einem Bus ist da noch ein Meter Platz.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Wenn Du einmal wie ich deswegen 5 Stunden im Koma gelegen wärst, würdest Du gerne auf Wiederholung dieses "Erlebnisses" verzichten. Ich nehme das erstaunt zur Kenntnis, verstehe es aber nicht.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Ich hätte auch nichts dagegen, einen Job als Richter auszuüben. Dann würde ich vermutlich einen 120 qm Wohnung nutzen und hätte auch einen fahrtauglichen eigenen PKW. Das sage ich auch die ganze Zeit. Die Verhartzten sind nur kleine Fische. Die dicken Fische sind die Verwalter, Vermittler und Juristen.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Du würdest nicht mal in Ansätzen sehen, dass ich das brauche, weil ich schwerbehindert bin. Ich kann auch ganz viel gebrauchen. Man gibt es mir aber nicht.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Die Bewegungsfreiheit brauchen die meisten Schwerbehinderten schon wegen einem Rollstuhl oder Rollator Nichtbehinderte können das auch gebrauchen. Da könnte man Aquarien hinstellen, oder Vogelkäfige, oder Pflanzen.
Man kann schon in einem fünf mal fünf Meter großen Raum tanzen - mit und ohne Rollstuhl.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Na ja, wenn Du die gleiche Postanschrift wie die Lebensgefährtin hast, ergibt sich das zwangsläufig. Da dort kein einzelnes Zimmer für mich vorhanden ist, kann ich auch nicht von reiner WG sprechen. Dann hat man das nicht. Warum wohnst du oder deine Lebensgefährtin nicht offiziell bei einem Freund?
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Ich hab zurzeit ca 650 € für Wohnen, Leben und zum "Verprassen" Mir geht es aufgrund Lebensgefährtin nicht schlecht dabei, sofern nicht Taxikosten anstehen, die ich selber bezahlen muss und nicht zurück erstattet bekomme. Da hast du durch deine Juristerei nicht viel erreicht. Ich kenne viele Leute, die so viel kriegen, und nicht arbeiten müssen, ohne sich mit Juristerei auseinanderzusetzen.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Die Leute, die lebensgefährliche Jobs machen, wissen es von vorne herein und wollen eben diese Jobs machen. Lassen wir sie halt. Die, die ich kenne, wollen einfach ein paar hundert Euro pro Monat über machen, oder sind vom Jobcenter oder dergleichen eingeschüchtert worden. Ein Bekannter von mir hat drei Jahre lang für 350 Euro netto fünf Tage die Woche in Schicht als Altenpflegehelfer-Azubi und Altenpfleger-Azubi gearbeitet.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Ich lass mir aber nie wieder vorschreiben, einen Job machen zu müssen, den ich aus gesundheitlichen Gründen nicht machen kann. Dann sollst du aber auch nicht besser leben, als einer, der so einen Job macht.
Warme Wohnung und etwas Geld auf die Kralle, ist ok. Aber der, der den Job macht, soll das auch kriegen - und der Lohn für seine Arbeit oben drauf.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Abgesehen davon, fehlen alleine in Bayern ca. 350 Richter und Staatsanwälte aufgrund klammer Kassen. Damit auch diese Menschen einen sicheren Arbeitsplatz bekommen, müsste mein Einkommen im mehrfachen Milliardenbereich liegen.
Keiner hat mir bisher einen zumutbaren Job angeboten, der so viele Steuern einbringt, dass diese offenen Posten besetzt werden können. Leute wie du liefern dem Apparat seine Existenzberechtigung.
Ich sage, dass die Schwarzkittel etwas anständiges arbeiten sollen, und du sagtst, dass sie das tun sollen, was sie tun. Leider gibt es mehr Leute von deiner Sorte als von meiner Sorte, und deshalb machen die Schwarzkittel so weiter wie bisher.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Keiner hat mir bisher einen zumutbaren Job angeboten, der so viele Steuern einbringt, dass diese offenen Posten besetzt werden können. Es geht nicht nur um 350 Richter und Staatsanwälte. Wenn die jeweils 3000 Euro pro Monat haben sollen, sind das ja nur eine Millionen pro Monat. Es geht um den ganzen Mronz der da mit dran hängt, hinunter bis zum Fallmanager, der dich drangsaliert.
(27-01-2013, 16:00)Camper1955 schrieb: Statt dessen versucht man, dass ich über gemeinnützige Arbeit meine Strafe ableiste. Also beschäftige ich die "Helferindustrie" halt noch eine Weile. Wenn es wirklich zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt, dann sieht diese "Helferindustrie", dass sie jede Menge Aufwand für Null Komma Nix hatte. Du löffelst die Suppe aus, die du selber die ganze Zeit bestellst. Ärgerlicherweise bestellst du die Suppe auch für mich mit.
|