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13-10-2012, 16:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 16:51 von AlterSchwede.)
Interpol übernimmt keine Fahndungsanfrage wegen Unterhaltspflichtverletzung* (auch nicht wegen Falschparken). Deine Geschichte ist aber nicht falsch: Was in der Tat in der Vergangenheit vor kam, war, Jemand der wegen schweren Körperverletzung und anderen Gewaltstraftaten gesucht wurde; ERST DANACH hat man festgestellt dass er auch wegen Unterhaltspflichtverletzung in der BRD of EU gesucht wurde, aber das war für die Beamten im Ausland unwichtig.
@Lt. Dino
Bei Al war anders: er gab mehr hier im Forum als er nahm. Man kann bei ihm nicht sagen, dass er undankbar war.
*Was auch logisch und verständlich ist: Denn sonst wäre das vergleichsweise kleine Büro (habe ich im NatGeo gesehen) nur noch damit beschäftigt. In der Reportage haben sie einen der Leiter interviewt: der konnte nur Französisch :-) köstlich.
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(13-10-2012, 16:32)AlterSchwede schrieb: Interpol übernimmt keine Fahndungsanfrage wegen Unterhaltspflichtverletzung .... Wenn die nationale Fahndung nach einem Beschuldigten, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, im Informationssystem der Polizei (INPOL) erfolgt, dann ist eine internationale Fahndung zulässig.
Der Hinweis darauf, dass "Falschparken" (eine Ordnungswidrigkeit!) nicht verfolgt wird, ist kein Argument, das dagegen spricht.
Voraussetzung ist auch nicht das Vorliegen einer "schweren Körperverletzung".
Wo liest man so was?
(13-10-2012, 16:26)Armer Tropf schrieb: Und was ist mit dem geschehen? die Verhandlung (ich war als Rechtsreferendar der Kammer des zuständigen Landgerichts zugewiesen) war köstlich.
Der Typ hat mich veranlaßt, die Hände vor mein Gesicht zu halten, um mein Lachen zu verbergen - er war einfach goldig.
Meiner Erinnerung nach hat's ne Freiheitsstrafe gegeben.
(13-10-2012, 16:26)Armer Tropf schrieb: War das im Schengener Raum oder ganz weit weg? Unterhaltspflichtiger von Interpol gesucht, hört sich an wie ein schlechter Witz. Ich meine, dass er im Inland aufgegriffen wurde.
Ja, es war ein Witz! Er hatte mehrere Kinder von -ich glaube- zwei Frauen.
Zitat:"Und er hätte sich auch finanziell um seine Kinder gekümmert"
"Wie, in welcher Form?"
"Er hätte für jedes Kind ein Sparbuch angelegt."
"Und wieviel Geld hätte er schon eingezahlt?"
"50 DM für jedes Kind!"
"Wann?"
"Vorgestern"
Es war wirklich ein kleveres Kerlchen!
Und ein armes Schwein!
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15-10-2012, 15:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2012, 15:15 von AlterSchwede.)
Falschparkren war nur als Witz gemeint. Damit wollte ich sagen, dass diese Leute keine Bagatelle oder klein Kram aus der kleinen BRD annehmen, da sie die Hand voll mit wirklichen Kriminellen haben: mit internationalen Terroristen (islamisch, von rechts, links und mittig), Geldwäsche, Mord, Drogenhandel, Menschenhandel, Waffengeschäfte etc. und nicht mal das schafft dieses Büro im Griff zu bekommen, wenn wir ehrlich sind. Wir sind nicht mal kleine Fische für die, wir stören sie sogar bei der tatsächlichen Arbeit, wir sind ungewollten Beifang. Und hinter einer Organisation wie diese und auch andere Organisationen wie BND etc. sind auch nur Männer wie du und ich tätig, viele davon sind auch von Scheidung und Ausbeutung betroffen, wenn wir die 50% Scheidungsratten berücksichtigen.
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(15-10-2012, 15:14)AlterSchwede schrieb: Damit wollte ich sagen, dass diese Leute keine Bagatelle oder klein Kram aus der kleinen BRD annehmen, ... Nach ganz unbestrittener Rechtsansicht ist der Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung keine Bagatelle! Das sollten wir mal einfach akzeptieren, solange dieser Tatbestand nicht abgeschafft ist.
Im Weiteren zählen "Kleinkram" aus der "kleinen BRD" ganz sicher nicht zu den entscheidungsrelevanten Kriterien.
Alter Schwede!
Du musst Dir Interpol nicht als von Leuten unterbesetztes Büro vergleichbar deiner Sparkasse vorstellen.
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, dann schaltet der StA nach pflichtgemäßen Ermessen den GStA und Interpol ein.
Und dort steht unser Väterchen, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, dann zur Fahndung ausgeschrieben.
Wie oft sowas vorkommt, mag eine andere Frage sein.
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15-10-2012, 20:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2012, 20:07 von AlterSchwede.)
Du hast Recht, ich will mit dir gar nicht darüber streiten. Jeder hat seine Meinung darüber.
Jedoch möchte ich etwas interessantes aus Wikipedia zeigen z. B.
Zitat
Im Gegensatz zu vielen Darstellungen in Kriminalromanen gibt es keine eigenen Interpol-Agenten, die Verbrecher in fremde Länder verfolgen und selbsttätig ermitteln. Interpol verfügt über keine eigenen Fahnder, sondern koordiniert nur die Zusammenarbeit nationaler Ermittler. Es gilt der Grundsatz der nationalen Souveränität. Polizeiliche Exekutivmaßnahmen wie Anhaltungen, Festnahmen, das Tragen von Dienstwaffen oder die Einsichtnahme in das Strafregister dürfen nur von Sicherheitsbeamten des jeweiligen Staates ergriffen werden. Selbst wenn ausländische Polizeibeamte nur anreisen, um im Zuge einer Auslieferung einen Häftling am Flughafen zu übernehmen, müssen sie um Genehmigung ersuchen, wenn sie Waffen mitführen wollen. Das gleiche gilt für die Durchlieferung von Häftlingen, die nicht direkt von einem fremden Land in ein anderes befördert werden können. Überlegungen wie sie derzeit bei Europol angestellt werden, ob man Polizeibeamte mit Exekutivbefugnissen auch im Ausland ausstatten sollte (Stichwort EuroCOP), sind bei Interpol kein Thema.
Ein weiteres Missverständnis ist die Annahme, das Ersuchen eines Interpol-Mitgliedstaates um Personenfahndung zur Festnahme sei einem internationalen Haftbefehl gleichzusetzen. Es bleibt jedem Land überlassen, die gesuchte Person im Inland zur Festnahme auszuschreiben oder die Interpol-Ausschreibung lediglich als Erkenntnismitteilung anzusehen. Letzteres ist oft der Fall, wenn mit dem ersuchenden Land kein bilaterales Auslieferungsabkommen besteht.
Ein Tiger ohne Zähne?
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16-10-2012, 00:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-10-2012, 00:43 von AlterSchwede.)
Ach ja, und man kann auch online sehen wen sie suchen: www.interpol.int/ und dann auf wanted persons klicken
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Da draußen laufen Mörder, Terroristen, Mafiosi, Drogenkartelle, etc.. frei herum - es gäbe eigentlich genug zu tun für den Polizeiapparat.
Bei mir haben sie auch gleich eifrig ermittelt und Streifen zu Verwandten/Bekannten geschickt.
Bis ich bei der kompetenten Staatsanwältin angerufen habe und ihr gesagt habe, sie soll die Kindereien lassen.
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(16-10-2012, 00:31)AlterSchwede schrieb: Ach ja, und man kann auch online sehen wen sie suchen: www.interpol.int/ und dann auf wanted persons klicken
Hab ich mir angesehen. Auffällig, dass in der Sparte "Germany" fast nur Leute sind, die wohl einen deutschen Pass besitzen, ansonsten aber entweder einen russischen/baltischen/balkanischen oder türkischen Hintergrund haben.
Was sagt uns das? Dass über Interpol vor allem mehrsprachige, quasi "internationalisiertere" Personen gesucht werden? Übrigens nur zwei Frauen, eine mit türkischem Nachnamen, die andere mit russischem.
Aber keine Unterhaltsflüchtlinge. Zumindest war das bei niemandem als Grund der Fahndung angegeben.
Austriake
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(15-10-2012, 20:03)AlterSchwede schrieb: Ein Tiger ohne Zähne? Das würde ich so nicht sagen!
Jeder, nach dem wegen eines bestehenden Haftbefehls über Interpol gefahndet wird, hat gute Chancen gefunden zu werden.
Ob sich Länder daran beteiligen, die ein Verhalten, dessenwegen der zur Fahndung ausgeschriebene Delinquent gesucht wird, nicht unter Strafe gestellt haben, ist eine ganz andere Frage.
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(16-10-2012, 08:24)Austriake schrieb: Hab ich mir angesehen. Auffällig, dass in der Sparte "Germany" fast nur Leute sind, die wohl einen deutschen Pass besitzen, ansonsten aber entweder einen russischen/baltischen/balkanischen oder türkischen Hintergrund haben.
Und einige werden vergeblich seit Jahren gesucht. Erinnert mich an Film Death Hunt. Die Kopfgeldjäger und staatlichen Troopers haben den Charles Bronson monatelang durch die Taiga gesucht und gejagt, bis sie dann erschöpft aufgaben. Ein damals - vor 40 Jahren oder so?- Novum in der Filmgeschichte: Good guys resignierten und der angebliche "Täter" (der sich unschuldig fühlte) lief davon. Eine wahre Geschichte. youtube.com/watch?v=yzCjznfI7Ac
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Hasserfuellter
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Petrus; woher willst Du wissen dass 170 nur auf Kindesunterhalt angewandt wird ?
Danke
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@Hassefüllter
Erfahrungswerte - sicher ist nichts. So weit mir bekannt, vermeiden einige Richter sogar das aussprechen einer Strafe wegen Kindesunterhaltspflichtverletzung, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass das Malefaktum .. wollte sagen der Delinquent sich kooperativ zeigt und die Auflagen des Gerichts erfüllen will.
Rechtlich gehts da wohl um den so genannten Schutzbereich durch den §170. Und einer gesunden Ehegattin, die sich in Trennung befindet oder auch geschieden, kann man in jedem Fall zumuten, dass sie als Erwachsene ihren eigenen Lebensbedarf erwirtschaftet - auch dann, wenn ihr durch Urteil ein Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird. Es gibt aber vielerlei mögliche Konstellationen für Unterhalt - zB. auch den Unterhalt, den Kinder ihren Eltern schuldig sind - der wurde früher noch nicht einmal tituliert und erst seitdem die Kassen leer sind, werden die Behörden immer kreativer bei der Geldbeschaffung.
Interessant ist noch der Wikipedia-Beitrag hierzu: Objektiver Tatbestand ff.:
Zitat:Die objektiven Tatbestandsmerkmale des Grunddelikts nach § 170 Abs. 1 StGB sind das Vorliegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht. Die Unterhaltspflicht setzt voraus, die verwandtschaftlichen Beziehung, die Leistungsfähigkeit des Täters und die Notlage des Unterhaltsgläubigers, nicht für den eigenen Unterhalt sorgen zu können. Das ist in der Regel bei minderjährigen Kindern der Fall. Auch unterhaltspflichtige Mütter können sich nach diesem Gesetz strafbar machen und werden in der Praxis bei einem Verstoß, wenn auch seltener, bestraft.
Und die Anleitung ein ergangenes Urteil in der Berufung zu kippen, wird auch gegeben:
Zitat:Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung muss bei der Bemessung fiktiver Einkünfte dem Täter konkret aufgezeigt werden, welche Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten er gehabt hätte.
und
Zitat:Subjektiv setzt § 170 StGB hinsichtlich aller Merkmale des objektiven Tatbestands wenigstens bedingten Vorsatz voraus.
Problematisch ist hier die Frage, wie es zu werten ist, wenn der Täter sich im Irrtum darüber befindet, überhaupt Unterhalt zahlen zu müssen, weil er sich zum Beispiel nicht leistungsfähig hält. Während einige Stimmen in Rechtsprechung und Literatur hier lediglich einen Verbotsirrtum annehmen wollen, sodass eine Strafbarkeit gleichwohl möglich wäre, wenn der Täter die Entstehung dieses Irrtums hätte vermeiden können, geht die herrschende Meinung als auch die obergerichtliche Rechtsprechung von einem Tatbestandsirrtum aus, der den Vorsatz hinsichtlich der Tat entfallen lässt (§ 16 StGB) und somit zur Straffreiheit des Täters führt.
Letztendlich gilt: Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand. Jeder Richter fällt das Urteil, was seiner Meinung entspricht. Und wenn es einem nicht passt, kann man dagegen in die Berufung gehen - solange, bis das oberste Gericht erreicht ist, einem das Geld zum Klagen ausgeht oder sonstige Prozesshindernisse eintreten: hohes Alter, Suizid, Unfall, fehlende Zustelladresse, Demenz, Tod der Berechtigten, Krieg, Asteroideneinschlag oder Ausbruch eines Supervulkans unter dem Gerichtsgebäude.
https://t.me/GenderFukc
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Menschen werden in der U-Bahn oder auf der Strasse (aktuelles Beispiel Alexplatz) zu tode geprügelt, Bundesministern und Bundesministerinnen stehlen fremdes Eigentum, Terroristen aus aller möglichen Richtungen zerstören Autos, Häuser und Menschen, rumänische Zigeuner vergewaltigen das soziale Netz, Heroin- und Menschenhandel blüht und im TV wird bei Herrn Zwegart gezeigt wie man Finanzamt und Co. „mit legalen Mitteln“ übers Ohr haut: Alle diese edlen Herren und Herrinnen laufen frei herum, IN DEUTSCHLAND! Und wir diskutieren ob und wie ein Vater IM AUSLAND verfolgt wird? Ich glaub das Rechtssystem der brd zielt auf die falschen Sünder.
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Mein Reden, alter Schwede..
(19-10-2012, 15:35)AlterSchwede schrieb: Menschen werden in der U-Bahn oder auf der Strasse (aktuelles Beispiel Alexplatz) zu tode geprügelt, ..... auch die von Dir genannten Straftäter (soweit man darauf abstellen kann) werden gesucht, wenn sie bekannt sind und gg sie ein Haftbefehl vorliegt.
Alter Schwede!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen!
Der "blühende Menschenhandel" läßt sich durch eine Fahndung nicht beseitigen. Man muss erst die Täter feststellen.
Bei der Unterhaltspflichtverletzung hat man den Täter: es ist der Vater des Kindes, der trotz angenommener Leistungsfähigkeit nicht zahlt.
Darauf sollten wir unser Augenmerk richten und dafür sorgen, dass vermehrt auch Mütter mutig "an den StA gebracht werden", nämlich dann, wenn sie die ihnen obliegende Unterhaltspflicht verletzen.
§ 170 StGB gilt auch hinsichtlich der Verletzung des Betreuungsunterhaltes!
> http://www.unterhaltspflichtverletzung.c...ngspflicht
Es macht eben keinen Sinn, nur zu palavern und zu jammern.
Wir müssen sie vor Gericht zerren, die Damen Alleinsorgeberechtigten, wenn sie nicht ordentlich betreuen indem sie bspw. Umgang boykottieren!
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(19-10-2012, 18:54)Ibykus schrieb: Der "blühende Menschenhandel" läßt sich durch eine Fahndung nicht beseitigen. Man muss erst die Täter feststellen.
Das war nur ein Beispiel von mehreren Dutzenden richtigen Verbrecher, die frei herumlaufen. Und so schwierig ist es auch nicht sie zu finden. Die Frage ist, ob die Politik das wirklich will, ob das Prioritaet ist. Bei der NSU Zelle WUSSTE man/frau ganz WOHL wo sie waren, tat man/frau aber nichts. Ach wenn nur solchen verstaendnisvollen Beamten auch fuer Exilvaeter zustaendig waeren...
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aus dem Bezug zu anderen Straftaten/ Straftätern läßt sich aber nun mal kein Honig für unsere Sache herleiten.
Sicher hast du Recht.
Allerdings traue ich unseren Staatsanwälten schon eine gewisse Objektivität zu.
Aber wenn wir schon den Bezug zu dem gegen uns Väter gerichteten § 170 herstellen, dann sollten wir auch Willens sein, etwas dagegen zu unternehmen.
Wo sind denn die Väter, die sich mal in einer Ecke des Forums zusammen tun um sich abzusprechen und abzustimmen?
Hasenfuss! Da ist schon was dran!
Reden, nörgeln, und jammern. Gerne auch laut. Solange man anonym bleibt, darf man mutige Reden halten!
Allerdings etwas ändern wird sich dadurch in den nächsten 20 Jahren nichts.
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20-10-2012, 22:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-10-2012, 22:10 von RolandF..)
Der Grund warum die Mehrheit dieses und andere Foren anonym bleibt (Jeder hat seine Beweggründe und das geht niemandem an außer ihm selbst) hat nichts mit Angst vorm Staat zu tun: Kritik an Staat ist ja nicht verboten, oder hat er sich in ein Weißrussland mutiert? Na ja das würde mich nicht mehr wundern. Und weil man hier anonym bliebt bedeutet ja nicht, dass man in der alltäglichen "Papierkonfrontation" mit dem Staat anonym bleibt, geht ja eh nicht.
Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
Und der hats dann gemacht.
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(20-10-2012, 14:12)Ibykus schrieb: Wo sind denn die Väter, die sich mal in einer Ecke des Forums zusammen tun um sich abzusprechen und abzustimmen?
Hasenfuss! Da ist schon was dran!
Reden, nörgeln, und jammern. Gerne auch laut. Solange man anonym bleibt, darf man mutige Reden halten!
Allerdings etwas ändern wird sich dadurch in den nächsten 20 Jahren nichts.
Die Wiederholung der Klagen darüber auch nicht. Besser hier weitermachen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5724 oder hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5174
Auch schon da gewesen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=66483
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...2#pid86802
ja, alles schon da gewesen!
Und es wird -wegen der Wichtigkeit dieser Threads- auch situationsbedingt immer wieder angesprochen werden (das hoffe ich jedenfalls sehr).
Das stört natürlich den 'Deutschen Michel' weil er bekanntlich mehr dazu neigt, Ruhe und Ordnung zu genießen, auch wenn seine Bequemlichkeit mit ein wenig "Leidenshinnahme" verbunden ist.
Das stört im Übrigen natürlich auch jene Aktivisten, die über die Gründung eingetragener Vereine ein Zubrot bekommen, das das Überleben einigermaßen komfortabel macht. Über Interessenskonflikte, die entstehen, wenn man sich zu laut gegen das Unrecht wehrt, indem man die eigenen Wohltäter unter Druck setzt, muss an dieser Stelle nicht gesprochen werden...
Was mich betrifft, so kann ich dem einen oder anderen Vater gelegentlich helfen - manchmal mehr, manchmal weniger.
Es ist darüber hinaus aber sehr wichtig, dass dadurch auch gleichzeitig Selbsthilfe gefördert wird und auch die Bereitschaft, anderen zu helfen.
Anderen zu helfen, bedeutet aber nicht nur, sich mit mehr oder weniger 'Unverstand' profilieren zu wollen.
Wir müssen sinnvollerweise auch an die denken, die immer und immer wieder in die Grube fallen. Daran ändern wir überhaupt nichts, wenn wir nur -und das aus meiner Sicht überwiegend dilettantisch- an den Symptomen "herumdoktern". Dass es keinen "leisen Aufstand" geben wird, müßte mittlerweile auch dem letzten 'Hinterbänkler" klargeworden sein.
Darauf zu warten ist reine Bequemlichkeit.
Natürlich sollten wir für Möglichkeiten sorgen, dass niedergemachte Väter ihren Frust niederschreiben und Dampf ablassen können. Das hilft manchmal auch schon ein wenig.
Mit ein bischen juristischer Unterstützung auf den richtigen Weg gebracht entwickelt er eine Eigendynamik, bei der man nun nicht mehr nur aufmuntern, sondern gelegentlich auch bremsen muss.
Sowas hat Erfolg.
Und so geht Widerstand !
Injuriam ipse facias, ubi non vindices!
Wer Unrecht nicht verfolgt, begeht es selbst! (alter römischer Rechtssatz).
Ich denke, es gibt -in diesem Forum vielleicht nur noch wenige- "Schläfer", die auf die entsprechenden "Zauberwörter" warten, damit die Welt zu singen sich erhebt.
Vernachlässigt diese Väter nicht!
Sie sind weit wichtiger, als eine bloß prozessbegleitende Unterstützung, die zum Einen "aus der Hüfte geschossen", zum anderen von willkürlichen Entscheidern ignoriert wird.
Ich wünsche allen betroffenen Vätern, dass sie sich in der Situation, in der sie sich durch mütterlichen Alleinherrschaftswahn und staatlichem Kindeswohlfrevel befinden, eine "glückliche Hand", die bei entsprechender Eloquenz sicher viel schneller zur Seite steht, als dass sie Duckmäusertum und vermeintlich ohnmächtige Hilflosigkeit unterstützt.
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(21-10-2012, 16:07)Ibykus schrieb: Und es wird -wegen der Wichtigkeit dieser Threads- auch situationsbedingt immer wieder angesprochen werden (das hoffe ich jedenfalls sehr).
Nur zu. Der Vorschlag in den verlinkten Threads war und ist, statt in -zig Threads offtopic (hier ontopic: Folgen einer Abreise) immer dasselbe neu zu schreiben, es in einem Thread auszuformulieren und dorthin zu verlinken. Ein guter und schlüssiger Text bringt mehr wie etwas, das ob seiner Wiederholung in leichter Variation den Eindruck einer ungeliebten AGB macht, die vor jedem Update auf den Bildschirm geworfen wird und keiner mehr liest.
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Egal wie wir kämpfen, ob anonym in der Masse (klein Vieh macht auch Mist) oder öffentlich und namentlich, Hauptsache wir kämpfen zusammen gegen das Unrecht. Wir sitzen in einem Boot. Viele Grüße und schönen Sonntag noch!
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(21-10-2012, 17:00)p schrieb: (21-10-2012, 16:07)Ibykus schrieb: Und es wird -wegen der Wichtigkeit dieser Threads- auch situationsbedingt immer wieder angesprochen werden (das hoffe ich jedenfalls sehr).
Ein guter und schlüssiger Text bringt mehr wie etwas, das ob seiner Wiederholung in leichter Variation den Eindruck einer ungeliebten AGB macht, die vor jedem Update auf den Bildschirm geworfen wird und keiner mehr liest. Da mache ich ganz andere Erfahrungen! Es wird gelesen und es wird beachtet. Zum Glück!
Die ständigen Wiederholungen erst bewirken ein Erwachen!
Auch die Anfragen und Antworten in den verschiedenen Threads wiederholen sich ja ständig und -was mich gelegentlich immer noch überrascht- langweilen nicht.
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Hallo zusammen,
bin nach 3 Monaten mal wieder zu Besuch, aber bei der Einreise hat sich niemand für mich interessiert. Meine Ex kriegt keine Kohle mehr und hat beim französischen Gericht Strafantrag gestellt wegen Unterhaltsprellerei. Ich habe jedoch noch nichts zugestellt bekommen, was sicher daran liegt, dass ich keinen Wohnsitz in Frankreich habe und natürlich auch keinen mehr in DE. Mein Anwalt wird solche Schreiben nicht annehmen und sonst ist da niemand mehr.
Meine Ex konzentriert sich voll auf ihre Karriere und ist als Arbeitslose jetzt in einer Umschulung und malt Fingernägel an.
Hat jemand Erfahrung mit französischen Gerichten?
Ich kann bis jetzt nur jedem empfehlen, Sachen packen, nicht zahlen und Hasenfuß machen.
Wenn meine Visa früher fertig gewesen wären, wäre ich schon früher weg, aber man braucht seine Zeit für die Vorbereitung. Job, Visa, Pässe, Führerschein und Konto im Ausland dauert halt.
Im März ist dann Scheidungstermin, nach zwei Jahren und nicht nach drei Monaten wie es im französischen Gesetz steht. Ich gehe davon aus, man wird die Scheidung nicht aussprechen und weiterhin versuchen mich auszurauben. Wie es aussieht erfolglos, aber das kriegen die Exen ja nicht in die leere Birne.
Gruß an die Gemeinde
Pennfred
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