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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Man kann nur hoffen, dass diese Formulierung dann auch im Gesetz Eingang findet. Väter würden nicht nur das Sorgerecht bekommen, sondern es eher behalten. Auf so einen gesetzliches Passus kann man sich dann berufen.

Es ist ja nicht absehbar, welche Auswirkungen es tatsächlich haben wird. Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass es einen Anstoß zu Veränderung bringt. Als ein erster Schritt. Auch wenn es noch als Altes im neuen Gewand erscheint. Wenn viele Väter sich tatsächlich zur Klage durchringen, wird der Justizapparat noch weiter belastet. Die kritische Masse wird irgendwann erreicht sein. Der Feminismus führt doch im Grunde genommen Rückzugsgefechte, weil er den Rückhalt in der Bevölkerung verliert. Viele in meinem Umfeld (und ich arbeite aktiv an der Meinungsbildung hier) wissen bereits um das Unrecht. Wie gesagt, es werden immer mehr.
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(02-01-2013, 10:55)bio schrieb: Wenn viele Väter sich tatsächlich zur Klage durchringen, wird der Justizapparat noch weiter belastet.
Dann ist noch ein bezahlter Posten für einen Freund eines Juristen drin.
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Der Bundestag entscheidet heute über das gemeinsame elterliche Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern (TOP 11a + b)
http://www.bundestag.de/dokumente/tageso...n/219.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Fast genau zehn Jahre nach dem bis heute nachwirkenden Schandurteil des BVerfG am 29.1.2003, das die gemeinsame Sorge abgelehnt hat: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20...02099.html
RN 53 und RN 70 werden diesem Gericht immer nachhängen, das ist unauslöschlich.

Damals geborene Kinder sind heute schon in einer weiterführenden Schule. Zu entscheiden im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts gibt es im Prinzip nichts mehr.
Dazu noch DIE WELT: http://www.welt.de/politik/deutschland/a...nfig=print

"Frust über die "willkürliche Schutzfrist" für Mütter.
Nach Druck aus Straßburg wird der Bundestag ein neues Sorgerecht beschließen. Doch den Väterorganisationen geht die geplante Neuregelung nicht weit genug – und auch die Mütter sind unzufrieden."


Zu Wort kommt auch S. Thomae, der den kürzlichen stillen Putsch zur Einführung lebenslangen Exenunterhalts mitzuverantworten hat. Er und seine FDP sind "natürlich" gegen automatische gemeinsame Sorge.

Dass man nun über Fristen spricht, ist ein Nachhutgefecht ohne Wirkung. Allerdings wäre ich dafür, diese Frist an die Vaterschaftsanerkennung zu binden. Solange die Mutter nicht reagieren muss, soll auch der Vater nicht reagieren müssen, wenn man von ihm eine Vaterschaftsanerkennung verlangt.

Der Begriff "Schutzfrist" ist an sich schon eine Frechhheit, bei der das positiv besetzte Teilwort "Schutz" missbraucht wird. Natürlich handelt es sich hier nicht um irgendeinen Schutz, im Gegenteil.
Noch ein paar Pressestimmen:

http://www.sueddeutsche.de/leben/neues-g...-1.1587717
Prantl in der Süddeutschen, nach seiner Einleitung habe ich allerdings aufgehört zu lesen: "Von heute an ist immerwährender Vatertag: Heute wird im Bundestag das Gesetz verabschiedet, auf das Hunderttausende Väter von nichtehelichen Kindern in Deutschland gewartet haben. Heute werden aus Zahlvätern ganz echte, richtige Väter, die sich um ihr Kind kümmern dürfen."

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inter...f/1995558/ - Interview des DLF mit Schnarrenberger. Sie sagt nicht viel zur Sache, danach noch Fragen zu Parteifreund Brüderles Dirndlgate. Klasse, wie gut man damit "Kleinigkeit" wie die Zerschlagung des wichtigsten Kernpunktes ihrer Unterhaltsrechtsreform 2008 überblenden kann.

http://www.bz-berlin.de/ratgeber/mehr-re...32162.html - die BZ erklärt dem Volke die Reform.

http://www.pressrelations.de/new/standar...m&quelle=0 - das Oberkommando der SPD gibt bekannt: "Über Kindeswohl nicht im Hau-Ruck-Verfahren entscheiden", "So darf man nicht mit dem Kindeswohl in unserem Land umgehen. Denn das Kindeswohl ist keine Nebensache, über die man nach Aktenlage entscheidet."
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(31-01-2013, 14:31)p schrieb: das Oberkommando der SPD gibt bekannt: "Über Kindeswohl nicht im Hau-Ruck-Verfahren entscheiden", "So darf man nicht mit dem Kindeswohl in unserem Land umgehen. Denn das Kindeswohl ist keine Nebensache, über die man nach Aktenlage entscheidet."

Tja, liebe SPD´lerInnen, dann geht doch gleich den konsequenten Schritt und fürt auch für Mütter eine Kindeswohlprüfung ein. Oder wollt ihr weiterhin zusehen, wie naturgute "Mütter" Babys in Blumenkästen oder Eisschränken entsorgen? Dieser Sexismus ist einfach nur unerträglich.
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Genauso:
Zitat:Beate Merk ‏@MdLBeateMerk
zum #Sorgerecht nichtehelicher Väter: "Schnellverfahren trägt dem Kindeswohl nicht ausreichend Rechnung!" http://preview.tinyurl.com/b8clz23

(den Link hab ich so grottig gelassen. Nicht alle in Bayern können Internet)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(31-01-2013, 15:13)lordsofmidnight schrieb: Oder wollt ihr weiterhin zusehen, wie naturgute "Mütter" Babys in Blumenkästen oder Eisschränken entsorgen? Dieser Sexismus ist einfach nur unerträglich.
So etwas wird es immer geben. Der Versuch, so etwas vollständig zu verhindern, führt in die Katastrophe.
Unerträglich ist nur, dass Tötungen von Kindern durch Mütter systematisch kleingeredet, und andere dafür beschuldigt werden, während Tötungen von Kindern durch Väter aufgebauscht werden.
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Beschlussempfehlung mit Bericht des Rechtsausschusses wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die SPD hat abgelehnt, die Linken haben sich enthalten.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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(01-02-2013, 00:08)p schrieb: Da aber im Bundestag überraschenderweise auch die Grünen .... dafür gestimmt haben, sind die Chancen sehr klein, dass der Bundesrat das Gesetz noch stoppt.
Seh es vom Ergebnis wie du. Aber ganz so überraschend war das nicht und spätenstens seit gestern (öffentlich zugänglich) klar.

Die Kröte war:
Zitat:§ 155a Absatz 3 FamFG-E wird von einer Muss-Vorschrift in eine Soll-Vorschrift geändert.
Das bedeutet: "in besonderen Fällen" (also demnächst fast immer) wird aus "ganz schnellen Verfahren" ein normales "beschleunigtes Verfahren" Tongue

Meine Signatur seit ca. 4 Monaten:
Zitat:# Familienrichter Wiesenbacher über neues Sorgegesetz: "Es wird dann genau das Verfahren, das bislang auch schon möglich war" #

.... hach, ich bin mal wieder so voll gestärkt worden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Aufgrund der Expertenanhörung wurde der urspüngliche Gesetzentwurf zu § 155a FamFG etwas modifiziert:

vorher
„In den Fällen des § 1626a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern zu entscheiden.“.

jetzt
"soll das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden“.

Die Länge der Frist von 6 Wochen ist eine Ermessenssache des Richters. Sie darf frühestens 6 Wochen nach der Geburt des Kindes enden (kann aber auch länger sein) § 155a Abs. 2 FamFG.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712198.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711048.pdf
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Zitat:WDR 2 Klartext zum Sorgerecht: Papa darf nur zugucken
Von Marc Steinhäuser

Die Bundesregierung jubelt: Das neue Sorgerecht soll schnell und unbürokratisch funktionieren. Väter werden in Deutschland aber weiter diskriminiert, so Marc Steinhäuser in seinem WDR 2 Klartext.
http://www.wdr2.de/aktuell/klartext/vaterkind100.html

... ein wenig Meinungspluralismus unter den ganzen Jubelpersern.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Beim GröFraZ werden auch noch einige Details genannt.

http://blog.beck.de/2013/02/01/es-ist-vollbracht


Vor Allem der Hinweis auf die Gesetzesbegründung erscheint mir sehr wichtig, da hier den Richtern ausdrücklich der Joker mit den Kommunikationsstörungen aus der Hand genommen wurde.

Ein Ausdruck der Begründung gehört ab sofort in jeden Antrag auf GSR.
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Habt Ihr gerade mal 'nen Link auf diese Begründungen zur Hand, von denen hier gesprochen wird?
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Ne, aber ich glaube, hier in diesem Faden existiert einer, weil wir das ja schon vor einiger Zeit mal diskutiert haben.
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Hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711048.pdf
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Perfekt!Smile

thx
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Das habe ich beim ersten Entwurf im April bereits als Kernpunkt geschildert (siehe hier in diesem Thread http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...1#pid75331 ) , was mir allerdings heftigen Gegenwind eingebracht hat...
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hier der "Brüller" zum Ganzen:
Zitat:Elternteile die sich vom Staat mit dem Unterhaltsvorschuss aushalten lassen und keinen Unterhalt zahlen, sollten keinen direkten Anspruch auf die gemeinsame Sorge haben. Elternteile, ins besondere Väter wird es viel zu einfach gemacht, sie sehen den Unterhaltsvorschuss als Darlehen und zahlen ihn so gut wie nie zurück.
https://www.openpetition.de/petition/onl...-pflichten

Big Grin
deswegen:
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Was meint ihr, wird es in den nächsten Jahren weitere erfolgreiche Klagen für ein gerechteres SR geben?
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Ich denke nicht.

Ich denke, die neue Regelung geht schon weit über das hinaus, was sich die maßgeblichen Stellen in der Justiz vorstellen können.
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Damit meinst Du auch Verfassungsgericht und Menschengerichtshof?
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Ja.
Das BverfG hat seit Voßkuhle noch nichts nützliches getan und dem Willen des EGMR ist mit dem neuen Gesetz ausreichend genüge getan.

Die haben ja nur bemängelt, dass Vätern der Klageweg versperrt ist.
Das ist er nun nicht mehr.
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In Deutschland gab es selbst nach dem alten Recht nie erfolgreiche Klagen, wenn nicht der EGMR lautstark aufgetreten ist. Klagen in Deutschland waren immer, sind und werden absolut hoffnunglos bleiben.

Bleibt das EGMR, das auch die jetzige Änderung erzwungen hat. Der EGMR hat immer nur Minimalanforderungen verlangt (bekanntlich hat Deutschland nicht einmal die erfüllt), ich glaube nicht dass demnächst die neue deutsche Regelung erfolgreich angegriffen werden kann.

Das könnte aber noch kommen, je mehr sich die Standards verschieben. Ich denke, in einigen Jahren könnte es aber wieder soweit sein. Meiner Einschätzung nach liegt der Knackpunkt in der Unmöglichkeit für nichteheliche Väter, bei der Namenswahl, Beschneidung (drastisch!), den ersten Impfungen, Taufe etc. mitzuwirken, weil während der Widerspruchsfrist ab Geburt nach wie vor Alleinsorge der Mutter besteht. In der wichtigsten Zeit werden also die Rechte aus Art. 8 EMRK weiterhin verwehrt.

Man könnte also sagen, die Polit-Deppen haben mit ihrem Gezerfe um Fristen damit einen Selbstzerstörungsschalter in den neuen §1626a BGB eingebaut. An den ersten wichtigen Alleinentscheidungen über das Kind wird sich auch die öffentliche Diskussion immer wieder entzünden, Väter werden dazu Geschichten bringen.
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(03-02-2013, 22:14)beppo schrieb: Ich denke nicht.

Ich denke, die neue Regelung geht schon weit über das hinaus, was sich die maßgeblichen Stellen in der Justiz vorstellen können.

Wer sind denn für Dich "maßgebliche Stellen"?:
Deutscher Anwaltverein
Deutscher Familiengerichtstag
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Aktuell und kritisch - VAMV

Seine Stellungnahmen sind immer wieder bemerkenswert.
http://www.vamv.de/presse.html

Wink
.
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