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Aufenthaltsbestimmungsrecht
#51
Hätte da mal so eine allgemeine Frage: Wie trennt man sich eigentlich von seiner Frau so, dass sie ausziehen muss und die Kinder nicht mitnehmen darf? Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit, das im Vorfeld in die Wege zu leiten? Also selber - noch vor Trennung, oder quasi in einem Atemzug - zum Gericht oder JA, die Situation schildern und beantragen/anregen, dass die Kinder hier bleiben und Ex ausziehen muss?
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#52
Strittig: Zuweisung der Ehewohnung beantragen. Meistens kann der in der Wohnung bleiben, der die Kinder hat. Auch, wenn sie bleibt und es seine Wohnung ist.
Ohne Streit: Ihr helfen, eine Wohnung zu besorgen.
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#53
Die Chancen die Kinder zu "behalten" sehe ich nicht so schlecht, allerdings erfordert das jetzt einen radikalen, Fakten schaffenden Schritt.
Dafür hängt der To aber noch zu tief im Angst frisst Hirn-Dilemma, das wir wohl alle kennen.
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#54
Trefflich formuliert Iglu. Im Moment frisst wirklich Angst Hirn. Ich muss schon manchmal über mich selbst schmunzeln, wie leidensfähig ich bin. Aber du weißt ja selbst wie es ist, an seinem Kind zu hängen. Ich denke euch allen auf jeden Fall mal für eure fundierten Beiträge. Sie helfen mir wirklich sehr. Die Entscheidung die muss ich ganz alleine Treffen.....und das fällt mir trotz allem nicht einfach.
Bei mir ist es übrigens so, das die Frau nach der Trennung auszieht, das ist Fakt. Wir wohnen in meinem Elternhaus und sie hat einfach 60 Kilometer zum Ausbildungsplatz. Sie wird dann versuchen, die Kinder mit in eine neue Wohnung in der Nähe ihres Betriebes zu nehmen. Also falls ich den Kürzeren bezüglich der Kinder ziehe, ist eine Entfremdung wahrscheinlich nicht zu vermeiden.
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#55
@Ramses

Nicht so vorschnell! Natürlich weiß ich nicht, wie deine Frau tickt aber in der Sekunde in der sie das Wort Trennung nur hört, ist es äußerst wahrscheinlich, dass sie sich für lange Zeit krankschreiben oder beurlauben lässt oder gleich komplett in den Sack haut.
Und wenn sie dann den ganzen Tag zu Hause hockt, dann kannst dir alle Vorsprünge, die du zu glauben hast von der Backe putzen. Dann führst du nur noch Rückzugsgefechte.
Auch hier spreche ich aus leidvoller eigenen Erfahrung.

Es muss sie schnell und überraschend treffen und darf nur schwer und langwierig rückgängig zu machen sein.

Du preist hier Dinge ein, die absolut nicht in Stein gemeißelt sind.
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#56
Ich weiss was du meinst, ich war ja auch schon bei einem Anwalt, der mir eigentlich auch wegen der Kinder Mut gemacht hat . Aber grundsätzlich, und das wissen wir doch alle, sind die Chancen, meine Kinder behalten zu dürfen, trotz aller offensichtlicher Missstände bei der Mutter ehr gering. Grundsätzlich müsste ich beim Anwalt einfach den Startschuss geben. Mich quält nur der Gedanke, mit diesem Schritt meine Kinder zu verlieren. Ich frage mich einfach, ob der Verlust mir nicht größere Schmerzen bereiten würde als das Verharren in einer zerrütteten Ehe.....
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#57
Ich werde jetzt beim JA einen Termin beantragen, um mich da mal zu informieren. Ich weiss, dass man da die Mutter nicht ins schlechte Licht rücken soll, aber die Wahrheit muss ich doch loswerden. Hat vielleicht jemand noch einen Ratschlag für mich?? Ich werde mir jetzt einen Vorsprung erarbeiten und dann Nägel mit Köpfen machen.
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#58
@ wunder1 - Dein Ratschlag geht völlig am Interesse des TO vorbei. Er will seine Kinder behalten, und nicht loswerden.
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#59
Hallo Wunder1,

das ist ein sehr radikaler Vorschlag von jemandem, der seine Trennung augenscheinlich schon durch hat ;-) Das Vorsprechen im Jugendamt wird auf der Homepage ausdrücklich empfohlen. Ich will mir einfach nur einen Vorsprung bei den Behörden erarbeiten. Die sollen vor dem großen Knall mal die Gelegenheit haben, mich unbefangen kennen zu lernen.

Ich werde berichten
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#60
(01-02-2013, 09:46)ramses72 schrieb: Ich weiss, dass man da die Mutter nicht ins schlechte Licht rücken soll, aber die Wahrheit muss ich doch loswerden.

"Die Wahrheit" ist nicht das, was darüber entscheidet was mit den Kindern passiert. Deswegen sehe ich deinen zweiten Halbsatz kritisch, Väter die im Jugendamt Wahrheiten anbringen wollen werden gerne mit einer höflichen Version von "Ach? Ist das so?" belächelt.

Frage vordergründig nur um Rat und Informationen, schildere die zugrundeliegende Situation kompakt und fundiert, nimm einen Zettel mit knappen Kernsätzen mit, den du dort lässt. Das muss so formuliert sein (als Fragen), dass es auch in einer Zeitung stehen könnte und die Ex lesen könnte, ohne durch die Decke zu gehen.
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#61
(01-02-2013, 13:32)wunder1 schrieb: Jessy und du glaubst warscheinlich noch an den Weihnachtsmann???

Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber zu den Jugendämtern habe ich folgende Meinung:

Es gibt anständige JA-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Hin- und wieder. Ich habe solche positiven Fälle im Bekanntenkreis erlebt - sogar solche, wo ausländische (!) Väter in der BRD die Alleinsorge erreicht haben.

Es ist also durchaus sinnvoll, einmal zum JA zu gehen und abzuchecken, wie der zuständige JA-Mitarbeiter tickt.

Denn: Hat man ihn/sie auf seiner Seite (oder bemüht er/sie sich ernsthaft um einen vernünftigen Kompromiß), so schadet das nicht.

Wenn Mann aber merkt, daß er/sie nur auf Seiten der KM ist, so weiß man, daß man in Zukunft entsprechend handeln muß.

Wichtig ist nur:

Beim Gespräch nichts zusagen, nichts unterschreiben!

Simon II
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#62
@ wunder - Zum einen hatten wir persönlich einen sehr neutralen JA-Mitarbeiter erwischt, was gut war vor Gericht. Zum anderen aber sollte man, wenn man dem Fragenden helfen will, schon auf die Ziele eingehen, die er hat. Und das Ziel des TO ist meiner Einschätzung nach nicht, sich ins Ausland abzusetzen, sondern einen guten Kontakt zu den Kindern zu halten, was durchaus realistisch ist.
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#63
Natürlich nicht - ich bin ja auch eine von der männermordenden, kinderverschleppenden Spezies, also ne Frau quasi. :-D
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#64
(01-02-2013, 13:32)wunder1 schrieb: und bei dem JA wird man immer als Mann verlieren.

1. Immer abhauen
2. Immer Asiatinnen heiraten
3. Immer Jugendamt ignorieren
4. Immer Frauen ignorieren

Noch was vergessen? Wenn nicht, dann ist ja wieder mal alles gesagt und wir können wieder mit der speziellen Situation der Threaderöffners beschäftigen.
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#65
Was das JA betrifft ist es eine Frage von Glück, wie im richtigen Leben auch, an wen man gerät. Ich schließe mich der Position an, dass du da deine Fühler ausstrecken solltest.
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#66
So, hier mal ein update. Meine Nochfrau hat übermorgen einen Termin beim RA. Los gehts. Zur Situation: Sie ist, leider ohne dass sie es merkt, so lethargisch und labil, dass ich ernste Zweifel habe, dass sie ihr Leben mit den Kindern gebacken bekommt. Ich denke so bald sie alleine wohnt dauert es nicht lange, bis sie überfordert ist und bei mir nach Hilfe sucht. Im Moment ist das Verhältnis zwischen uns ertragbar. Die Frage ist nun, ob ich das alleinige ABR anstreben soll, oder ob ich versuchen soll, ein Wechselmodell hinzubekommen. Mein Anwalt will mich eigentlich zum alleinigen ABR überreden, aber dann ist es natürlich mit ihrer Kooperationsbereitschaft dahin. Sicher bin ich mir, dass sie alleine nicht klar kommt, da sie wirklich sehr labil ist. Sie hatte schon einen burout und merkt im Moment gar nicht, was ich ihr alles abnehme. Also voller Angriff und alleiniges ABR oder den Spatz in der Hand und das Wechselmodell? Mein Anwalt meint meine Chancen auf alleiniges ABR wären 50 %. Wenn ich hier querlese, bietet sich mir aber ein anderes Bild. Jetzt ist guter Rat teuer.
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#67
Wenn du die Defizite nicht lückenlos beweisen kannst, musst du m.M.n. das Komma bei deinen Chancen um 2 Stellen nach links verschieben. Sonst wird das alles nur alles Trennungsgeplänkel und Schmutzigewächewaschen abgetan.

Und selbst wenn du es beweisen kannst, springen erstmal hunderte hilfreiche (Plage-)Geister aus dem Busch um der armen Mutter bei der Beseitigung ihrer Defizite zu helfen.

Du bleibts dann trotzdem draussen.
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#68
Anträge sind nichts, was in Stein gemeißelt ist. Die lassen sich im Laufe eines Verfahrens ändern, ergänzen, zurückziehen.

In der Regel sind Anträge aufs alleinige ABR juristischer Quatsch und man muss immer davon ausgehen, dass die Übertragung in der nächsten Instanz kassiert wird.

Für dich ist die Festlegung des Lebensmitteipunkts wichtig.
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#69
Tja, dann werde ich erst mal das Wechselmodell anstreben. Verhärtete Fronten bringen mir und vor allem den Kindern nichts. Vorerst befürwortet Sie nach langen aber fairen Diskussionen die Variante, dass die Kinder zwei Tage die Woche bei mir sind. Situationsbedingt müssen sie auch zwei unterschiedliche Kindergärten besuchen, da meine Nochfrau ca. 30 Kilometer wegziehen will zu ihrem Arbeitsplatz. Werde zeitnah mal das Gespräch mit einer Kinderpsychologin suchen, um die geplante Vorgehensweise mit ihr zu besprechen. Kennt jemand eine Einrichtung oder Organisation, die einen in Sachen Wechselmodell beraten kann? Vorab vielen Dank.
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#70
Hier findest du schon sehr viel übers Wechselmodell. Gerade für Frauen ist das Buch "Eine Woch Mama - Eine Woche Papa" zu empfehlen. Schenk der Ex das Buch.
2 Kindergärten? Das wird nix. Das wird deine Ex bestimmt schon wissen. Wenn die Ex umzieht würde das bedeuten das die Kinder aus der Kitagruppe und evtl. aus anderen Gruppen herausgerissen werden.

Vielleicht bekommst du für den Anfang eine Wechselfrequenz von 2-2-3 hin.

Solltest du bis es zu einer Verhandlung kommt (weil die Mutter den Lebensmittelpunkt bei ihr haben möchte) schon das Wechselmodell haben, könntest du dort für die Fortsetzung plädieren. Dann bist du der gute, der Kooperationsbereitschaft zeigt, bindungstolerant ist und beiden Kindern beide Eltern erhalten wilst. In so einem Fall könnte dir dann auch das ABR Übertragen werden.
Die Integration in soziale Gruppen (Kita, Sport) in deiner Wohnortnähe spräche auch dafür.
Melde die Kinder bei irgendeiner Aktivität noch zusätzlich an.
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#71
also - die herausforderung ist wie folgt:

1. kinder, 2 jahre alt, papa arbeitet ok
2. papa wohnt im elternhaus mit eltern in seperater wohnung
3. eltern könnten u.u. kinder betreuen, nach der krippe bis pappa da
4. wenn nochehefrau 60km weg ausgebildet wird - problem mit betreuung durch mama
5. wie kriegt mann mama aus dem haus?
6. wohnung am ausbildungsort bzw. 2t-wohnung??? wer bezahlt?
7. antrag auf abr zum jetzigen zeitpunkt ist verfrüht, weil noch keine trennung erfolgt.
8. trennung: lass die mama die kinder aus der gem. wohnung OHNE deine genehmigung ausziehen. ihr seid verheiratet...!!!!!!!!!!!! klingelts????
9. wenn die mutter weggezogen ist, sofort beim FG antrag auf abr mit darlegung der punkte von 1-3 gut vom anwalt ausformulieren lassen und auf eingeschränkte erziehungsfähigkeit plädieren. wenn madam noch kein gutes deutsch spricht...auch gut!

m.e. bekommst du aufgrund der sozialen bindung zu deinen eltern die kinder zugesprochen. weise im antrag dann darauf hin, daß du einem über das übliche maß an umgang zustimmst -wie auch immer.

das wäre meine marschrichtung nach analühse....der sachlage...

noch fragen - hauser?

bb
netlover
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#72
So, meine Frau war beim Anwalt. Grundsätzlich sind wir uns über viele Themen wirklich einig und zwischen uns ist ein Krieg ehr unwahrscheinlich. Meine Frau stimmt dem Wechselmodell zu weil sie den Kindern den Vater erhalten möchte. Vielleicht unterscheidet sich mein Fall wirklich von euren ich bin aber trotzdem dankbar für eure Meinungen. Wir sind uns auch einig, dass wir dem Anwalt so wenig in den Rachen stecken wollen wie möglich. Hier mal die Eckpunkte unserer Überlegung:

-Ihr Unterhalt ist durch unseren Ehevertrag aus 2006 festgelegt. Nach der Rechtsanwältin wäre dieser durchaus angreifbar, aber das will meine Frau nicht. Der Vertrag sieht Unterhaltsansprüchen nach § 1570 und 1573 Abs. 2 BGB vor in Höhe von 650 € im Monat und zwar so lange, bis das Jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. Die Anwältin hat meiner Frau erklärt, dass durch eine Rechtsänderung in 2008 der Betrag nun ca. 850 € beträgt. Lt Rechtsanwältin würden ihr aber ohne Vertrag 1230 € zustehen.
Im Ehevertrag steht über den Trennungsunterhalt nichts.
Auch wird sie mir schriftlich das Wechselmodell bestätigen und mir die Kinder 3 Tage die Woche überlassen. Dafür braucht sie aber im Gegenzug meine Zustimmung, dass sie mit den Kindern auszieht.

Die Anwältin stellt sich als Mediatorin zur Verfügung und begleitet uns durch das Trennungsjahr.

Mein erster Gang soll zum Jugendamt sein, um von dort aus den Kindesunterhalt und den Trennungsunterhalt berechnen zu lassen.

Natürlich werde ich zusammen mit meiner Frau die Anwältin zu einem erneuten Beratungsgespräch aufsuchen.

Also ich habe wirkliches Vertrauen zu meiner Frau und ich bin mir sicher, dass sie mich nicht hintergehen will, dafür kenne ich sie zu gut. Sie hat mit der Ausbildung zukünftig genug am Hals und braucht auch im Gegenzug die Zeit, die die Kinder dann bei mir sind. Ich bin kein Vater, der seine Kinder einfach abschreiben kann, sondern will Teil ihres Lebens bleiben und dafür habe ich jetzt eine gute Chance. Alle Vereinbarungen werden schriftlich bei der Mediatorin getroffen. So, jetzt will ich einfach mal eure Meinung dazu.
Vorab vielen Dank
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#73
Bei 3 Tagen die Woche ist es kein Wechselmodell. Deutschland Wechselmodell erst bei 50:50. Dann auch kein Unterhalt mehr, keinen Lebensmittelpunkt.
Bei einem Wechselmodell bräuchte sie auch keine Bestätigung das die Kinder bei dir ausziehen.
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#74
Das klingt ja sehr gut.
Freut mich für dich.
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#75
Klingt wie etwas, das mit Vorsicht zu genießen ist.
Grundsätzlich mal wäre es natürlich toll, wenn der Krieg ausbleibt und ihr euch wirklich einigt werdet.
Dass deine Frau nicht ums Geld streiten will, hört sich erstmal ja auch ganz gut an.
ABER:
1. Wie schon erwähnt wurde, sind drei Tage pro Woche kein Wechselmodell. Bei einem echten Wechselmodell müssten wie gesagt die Kinder nicht offiziell ausziehen, und KU zu berechnen gäbe es dann auch nicht.
2. So eine schriftliche (!) Mediationsvereinbarung ist eine feine Sache, wenn beide sich daran halten. Hast du Pläne für den Fall, dass du einem Auszug schriftlich zustimmst, deine Ex-Frau mit den Kindern auszieht, dann alle vorherigen Vereinbarungen aufkündigt und du durch diese schriftliche Zustimmung wie jemand dastehst, der seine Kinder aus dem Haus haben wollte, ergo kein Interesse an ihnen hat?! Deiner Frau fallen bestimmt tausend tolle Gründe ein, warum sie plötzlich die Vereinbarungen kippt.
3. Warum musst du wegen KU und TU zum Jugendamt? Das geht ohne Jugendamt, sogar ohne Anwalt. Je weniger offizielle Stellen involviert sind, umso besser erstmal. Das sind nämlich weniger Stimmen, die deiner Frau flüstern werden, was sie als Mutter in Deutschland so alles mit ihrem Ex-Mann anstellen kann.

Ganz nebenbei: Wer von euch hat die Anwältin ausgesucht? Deine Frau, oder? Auch das ist mit Vorsicht zu geniessen.

Vielleicht bin ich paranoid (geworden), aber der Frieden scheint mir auf sehr dünnen Beinen zu stehen.
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