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Hallo Forum,
bin neu hier und habe schon eine Weile mitgelesen. Danke Lt.Dino für deine Webseite.
Ich hoffe Ihr könnt mir einige Tipps und Ratschläge geben
Zu meiner Situation:
Bin 2011 auf eine Scheinasylantin hereingefallen, die Dame hat sich aus dem benutzten Kondom selbstbefruchtet zwecks Aufenthaltserlaubnis.
Ich habe dummerweise einen Vaterschaftstest durchführen lassen.
Ergebnis: Ich bin der Vater
Die Annerkennung der Vaterschaft steht nun an und ich weiß nicht ob ich
das unterschreiben soll? Weiterhin weiß ich nicht wie ich den Unterhalt bezahlen soll. Muß ich die Asylbewerberleistungen (für das Kind) seit Geburt zurückzahlen? Betreuungsunterhalt für ?
Zu meinem Einkommen ich bin schwerbehindert(50%) und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente (466€).
Weiterhin besitze ich eine Eigentumswohnung (60m2), kann mir diese durch Jugendamt oder Gericht zwangsverteigert werden, bzw. Wohnvorteilanrechnung beim Einkommen (fiktives Einkommen)
Ich bin im Augenblick ziemlich durcheinander und weiß mir keinen Rat wie ich mich gegenüber Jugendamt und Anwältin der verhalten soll?
War bereits bei einer RA aber habe nur schwammige Antworten bekommen?
Ich weiß ich hab jetzt viel durcheinander geschrieben, aber ich schlafe seit 2 Wochen kaum noch.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen?
Viele Grüße
cowboy
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Zuallererst solltest Du Dir Unterstützung in Deinem Heimatort suchen.
Gibt es bei Dir eine Ortsgruppe des VAFK oder eine andere Väterselbsthilfegruppe?
Außerdem brauchst Du einen guten Anwalt. Da wirst Du vermutlich etwas suchen müssen.
Außerdem dringend die Trennungsfaq durchlesen. Da werden schon ein paar Fragen von Dir beantwortet.
Hast Du Kontakt zu dem Kind?
Simon II
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06-02-2013, 16:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 16:49 von MitGlied.)
Erst mal ruhig bleiben, kommt nicht so schlimm, du hast wenig bis gar nichts zu verlieren.
Wenn du kein weiteres Einkommen hast (seit Geburt des Kindes gehabt hast) bist du nicht, bzw. nur begrenzt leistungsfähig, also ein Mangelfall.
Wenn du die Wohnung selbst bewohnst, sie angemessen ist kann sie dir nicht einfach versteigert werden, jedoch kann dir ein Wohnvorteil angerechnet werden.
Dein Selbstbehalt von 800€ könnte im Prinzip um den Wohnanteil des Selbstbehalts gekürzt werden, wenn die Wohnung abgezahlt ist.
Aber selbst wenn hast du immer noch die Nebenkosten, so dass du in jedem Fall ein Mangelfall bist.
Wege
- das Jugendamt/ARGE erkennen das an, zwingen dich nicht zur Arbeit und lassen dich in Ruhe. Glück gehabt
- die behaupten, du könntest 50% arbeiten, machen dir Druck, dann kannst du dich auf langwierige Prozesse gefasst machen.
- oder was auch gerne empfohlen wird: Titel Mindestunterhalt unterschreiben und danach Sozialleistungen beantragen, so dass der Unterhalt durchgereicht wird.
Auch bei Sozialleistungen darf man eine angemessene selbstbewohnte Wohnung besitzen, allerdings werden nur die Zinslasten ohne Tilgung und die Nebenkosten berücksichtigt.
Betreuungsunterhalt wirst du nicht leisten müssen.
Wenn ein Vaterschaftstest positiv war (also einer, bei dem du die Proben selbst abgeschickt hast oder beim Amtsarzt durchgeführt wurde) kannst du auch unterschreiben.
Danach wirst du aufgefordet werden, deine Einkünfte offen zu legen. Und spätestens hier musst du anfangen zu überlegen und verhindern, dass dich das Jugendamt über den Tisch zieht.
Insbesondere dort keine Stundung o.ä. akzeptieren, keine Titel unterschreiben ohne dich vorher erkundigt zu haben.
Wichtig ist für dich, dass du die Situation nicht schleifen lässt. Im Prinzip wirst du hinterher genauso viel Kohle haben wie vorher. Nur eben mehr Papierkrieg.
Dass der Anwalt kein Bock auf deinen Fall hat ist klar: es gibt nix zu verdienen.
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06-02-2013, 19:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 19:34 von Jigsaw.)
Angenommen er wird zu einem fiktiven Einkommen verurteilt, zahlt denn den KU nicht. Dann dürfte auch die Wohnung weg sein bei eingeleiteter Pfändung.
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Warum hast du eigentlich eine eigene Wohnung? Hättest du keine, würdest du die Miete bezahlt kriegen.
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(06-02-2013, 19:33)Jigsaw schrieb: Angenommen er wird zu einem fiktiven Einkommen verurteilt, zahlt denn den KU nicht. Dann dürfte auch die Wohnung weg sein bei eingeleiteter Pfändung.
Klar, wenn man alles schleifen lässt. Wenn man sich aber rechtzeitig kümmert, dann sammeln sich nicht so viele Rückstände an und es gibt ja die Möglichkeit Sozialleistungen zu beantragen, wenn nach Bedienung des Titels nicht genug zum eigenen Lebensunterhalt bleibt.
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@MitGlied
danke
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Hallo Mitglied
Wenn mir ein Wohnvorteil von 500 angerechnet wird, plus 466 Rente ergibt,
966-800 Selbsbehalt= 166 Unterhalt hab ich da richtig gerechnet?
Rente 466
-Unterhalt 166
Rest 300
-Nebenkosten 250
Rest z. Leben 50?
Die Resterwerbsfähigkeit lt. Rentenversicherung beträgt unter 3 Std. täglich. Das heißt max. 400 € Job. Kann da Jugendamt mehr fordern, als die Gesundheit zulässt?
H4 hatte ich bis leztes Jahr, wenn überhaupt Anspruch dann 57€, da Rente voll angerechnet wird.
Was passiert mit der Wohnung, kann Jugendamt sich mit einerZwangssicherungshypothek ins Grundbuch eintragen?
Wenn ja in welcher Höhe?
Bei Verkauf kann Jugendamt mir vorschreiben was mit dem Erlös passiert.
KU ist klar aber der Rest?
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08-02-2013, 00:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-02-2013, 00:15 von Das Nerdliche Orakel.)
Dazu fällt mir noch dies ab 0:15 und 1:18 ein. Das musste jetzt sein!
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Das Jugendamt kann zunächst mal fordern soviel es will. Es kann dich aber zu nichts verpflichten. Es tritt als Anwalt des Kindes auf und ein Kind braucht in D keine Liebe und zuwendung sondern soviel Geld wie möglich. Klar wird man fordern, dass du notfalls deine gesundheit noch mehr kaputt arbeitest. Inwieweit es zu einer Einigung kommt, hängt vom JA-Beistand und dir ab. Ggf. macht ein Anwalt oder ein eigener Beistand (Kumpel etc.) Sinn, wenn dein Auftreten nicht sicher bist.
Du solltest zunächst auf nicht leistungsfähig plädieren. Wenn das nicht klappt, dann gibt's den weiteren Weg über aufstockende Sozialhilfe.
Entweder du verpflichtest dich selbst oder ein Gericht verpflichtet dich zu etwas, das Jugendamt kann nur fordern.
Eine Sicherungshypothek wird nur eingetragen werden, wenn du nicht zahlst.
Verpflichtest du dich zu einem Unterhaltsbetrag X und beantrags ALG2, dann wird dieser Betrag von deinen Einkünften abgezogen.
Dann hast du ab dann eben Anspruch auf 57€ + X
Eine Frage ist noch offen: gehört die Wohnung dir oder noch zu einem großen Anteil der Bank? Wenn du noch ein Großteil abbezahlen musst, dann macht es unter Umständen Sinn, die Wohnung aufzugeben, da du sie unter diesen Umständen kaum abbezahlen kannst.
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vielen Dank Mitglied Du hast mir schon sehr weitergeholfen.
Die Wohnung ist abbezahlt und gehört mir.
Ein fähiger Anwalt fehlt mir noch.
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update:
ist umgezogen entgegen der Vereinbarung in meine Stadt zu ziehen.
Kann in B wohl besser anschaffen gehen.
1. Jugendamt1 sagt ich bin nicht leistungsfähig.
2. Jugendamt2 noch in Arbeit
3. Hab jetzt auch noch die ARGE B am Hals.
ist untergetaucht und reagiert weder auf anrufe, SMS, emails.
Neue Adresse unbekannt bekomme weder vom JA oder Einwohnermeldeamt Auskunft.
Spiele mit dem Gedanken D zu verlassen, dazu müßte ich aber die ETW veräußern (Wohin mit dem erlös CH od. A noch sicher?, auf die Rente und Krankenversicherung verzichten und nie wieder in D aufschlagen.
Alternativ in D abtauchen sowie es macht. Welche Möglichkeiten gibt es da für mich.
Ich will die nächsten 25 Jahre nicht damit verbringen dem Jugendamt und ARGE rede und antwort zu stehen während sich von Freiern durch läßt.
Bitte um konstruktive Vorschläge
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Registriert seit: Apr 2012
Wenn du mit Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkenntnis beim Einwohnermeldeamt nach der Adresse deiner Kinder fragst, darf dir eine Auskunft nicht verweigert werden. Selbst wenn die KM eine Auskunftssperre hinterlegt hat. Die ist unwirksam, solange sie eine solche nicht gerichtlich durchgesetzt hat.
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