Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel
#26
Bei uns hat es geklappt - daher gehe ich davon aus, dass es möglich ist.
Zitieren
#27
Hallo,
ich habe jetzt es amtlich - meine Ex und die Kinder leben seit 2009 bis heute in einem und demselben Ort in Sachsen. Sie hat in 2012 für die Kinder vom Jobcenter für vier Monate Leistungen bezogen. Das Jobcenter fordert mich jetzt an, den Unterhalt zurückzuzahlen. OK. Vom Jugendamt habe ich die Nachricht bekommen, dass von dort sie nichts bekommen haben. Was ich überhaupt nicht verstehe, wie haben sie überlebt? Die Kinder sind Jahrgang 1993, 1995 und 1999 und gingen in die Schule. Wie viel musste sie verdienen um ohne staatliche Unterstützung über die Runden zu kommen? Hatte sie andere Möglichkeiten? Konnte ein anderes Amt als Jobcenter mein Unterhalt als s.g. Unterhaltsvorschuss ihr bezahlen? Ich bin jetzt ziemlich verwirrt. Hat jemand eine Idee, wie das ganze ablaufen konnte?
Gruß
SALI
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gerichtlicher Vergleich - und seine Folgen? geplagter 19 13.555 07-03-2014, 16:18
Letzter Beitrag: Clint Eastwood

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste