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17-02-2013, 23:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2013, 23:22 von Absurdistan.)
In meinen Verfahren ist es jetzt schon des öfteren vorgekommen das "hinter den Kulissen" mit den Richtern gesprochen wird und ohne Wissen der Gegenpartei die Richter beeinflusst werden.
Einmal zu meinen ungunsten wurde die Richterin telefonisch vom Jugendamt beeinflusst
Dann hat mein Anwalt versucht den Richter dazu zu bringen sich Akten aus einem früheren Verfahren mit Ex anzuschauen welches er zu deren ungunsten Entschieden hat. Er hätte es auch gemachcht. Die Akte ist nur leider nicht rechtzeitig aus dem Archiv gekommen.
Im Beschwerdeverfahren hat jetzt die Anwältin der Ex mit Olg gesprochen wie ich weiß und mitten im Einigungsprozess dazwischenfunken lassen.
Genaueres möchte ich im Moment nicht dazu sagen.
Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht und in welchem Aussmaß kann so was taktisch genutzt werden?
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(17-02-2013, 23:21)Absurdistan schrieb: Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht und in welchem Aussmaß kann so was taktisch genutzt werden?
Absprachen zwischen Anwälten und Richtern ohen Beteiligung des Klägers, des Beklagten oder des Angeklagten sind üblich. Es ist leider so und man kann das nur ändern, wenn man auf ein Urteil besteht.
Solange sich die Parteien immer wieder auf Vergleiche (Im Strafrecht heisst es Deals) einlassen, wird sich daran auch nicht ändern.
Deshalb rate ich schon seit Jahren dazu, immer auf ein Urteil zu bestehen und keinen Vergleich einzugehen.
Aber hier redet man gegen eine Wand.
lg
Robert
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Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen; der hiesige Amts- und Familienrichter trifft sich mit Familien-Anwältinnen schon ab und an mal auf einen Kaffee.
Ich habe das, speziell zu meinem Richter, schriftlich von anderen betroffenen Scheidungsvätern auch schon bestätigt bekommen.
Darüber kann man sich jetzt empören oder auch nicht- da im deutschen Familienrecht sowieso die Männer die Verlierer sind und kein Recht gesprochen, sondern Unrecht verfügt und zementiert wird, ist das WIE letztlich auch egal.
Austriake
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Man kann aber auch von solchen zwischenmenschlichen Aspekten profitieren. In meinem Umgangsverfahren hätte man die Luft mit einem Presslufthammer bearbeiten müssen, weil sich der Richter und die Gegenratte offensichtlich überhaupt nicht leiden konnten.
In dem Zusammenhang scheint mir noch erwähnenswert, dass mein Anwalt mit einer Richterin verheiratet ist.
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18-02-2013, 10:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2013, 10:35 von Skipper.)
(18-02-2013, 09:05)Camper1955 schrieb: (...)
Deshalb rate ich schon seit Jahren dazu, immer auf ein Urteil zu bestehen und keinen Vergleich einzugehen.
Aber hier redet man gegen eine Wand.
(...) ... und das zu Recht, denn so platt und pauschal ist das einfach nicht richtig.
In einem gerichtlichen Vergleich einigen sich die Parteien gütlich und verpflichten sich. Vergleiche sind gut, wenn die Einigung für einen selbst vorteilhaft ist oder wenn ein nachteiliger Beschluß vermieden werden kann. Denn ein Vergleich ist nachher schwer angreifbar.
Ein Beschluß/Urteil löst einen Konflikt durch Richterspruch. Eine Partei wird 'in die Knie' zu zwingen. Beide Parteien können in die Beschwerde bzw. Berufung gehen, ohne aber genau zu wissen, wie in der nächsten Instanz geurteilt bzw. beschlossen wird.
_
Abs meint vermutlich Informationen, die Verfahrensbeteiligte mit dem Gericht austauschen, um Einfluß zu nehmen. Arbeiten Gerichte sauber, dann sind solche Kontakte in der Akte vermerkt.
Akteneinsicht kann Überraschendes zutage fördern.
.
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18-02-2013, 10:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2013, 10:24 von ArJa.)
(18-02-2013, 09:05)Camper1955 schrieb: Solange sich die Parteien immer wieder auf Vergleiche (Im Strafrecht heisst es Deals) einlassen, wird sich daran auch nicht ändern.
Deshalb rate ich schon seit Jahren dazu, immer auf ein Urteil zu bestehen und keinen Vergleich einzugehen.
Aber hier redet man gegen eine Wand.
Robert
Gut gesagt Camper.
Das machst Du natürlich auch, wenn Dir unmißverständlich vom Gericht gesagt wird, dass deine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat und offen mit Klageabweisung gedroht wird und Du weder die Kraft noch die Kohle hast, um weiter ins Verfahren zu gehen ... -
oder Du im Rahmen eines Vergleiches das Machbare für Dich herausholst ??
Gruß
ArJa
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2013, 11:11 von Camper1955.)
(18-02-2013, 10:23)ArJa schrieb: Gut gesagt Camper.
Das machst Du natürlich auch, wenn Dir unmißverständlich vom Gericht gesagt wird, dass deine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat und offen mit Klageabweisung gedroht wird und Du weder die Kraft noch die Kohle hast, um weiter ins Verfahren zu gehen ... -
oder Du im Rahmen eines Vergleiches das Machbare für Dich herausholst ??
Gruß
ArJa
Auch ein Vergleich kennt im Grunde genommen nur einen Verlierer. Dich.
Das was Du als machbar empfindest, ist eine Momentaufnahme, die sich im nächsten Monat schon ändern kann.
Das kann auch bei einem Urteil passieren, aber da haben beide Parteien das Recht, dagegen vorzugehen. Und bei einer Klage auf Titelabänderung kannst Du von den Zahlen ausgehen, die im Urteil stehen.
Wenn mir ein Richter schriftlich mit Klageabweisung droht, dann zeige ich ihn wegen Nötigung an und informiere zugleich das Justizministeium darüber.
Das Verfahren stellt die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft sicher ein.
Das Justizministerium wird sich auch auf die richterliche Unabhängigkeit beziehen. Aber bis zur Generalstaatsanwaltschaft ist das Verfahren für Dich kostenlos und der Richter wird sehr sehr vorsichtig sein.
Ich mach dasselbe grad mit dem Sozialgericht durch. Hier habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Sozialministerium geschickt.
Vordergründig hat das nichts gebracht (Richterliche Unabhängigkeit)
Jetzt plötzlich werden aber ganz andere Fragen gestellt, wie vor meiner Dienstaufsichtsbeschwerde. Jetzt wird zu meinem Behinderungsgrad und zu eventuellen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Fragen gestellt, die früher nie aufgetaucht sind, aber schon damals auftauchen hätten müssen, weil ein Richter verpflichtet ist, den Sachverhalt genau zu ermitteln, bevor er eine Entscheidung fällt.
lg
Robert
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@ Robert
schön für Dich, dass Du den Glauben an die Gerechtigkeit wiedergefunden hast.
Wir anderen machen allerdings die Erfahrung, dass uns vielleicht irgendwann mal Gerechtigkeit widerfährt- irgendwann, wenn die Kinder groß sind und der Zug abgefahren ist.
Austriake
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2013, 11:29 von Camper1955.)
(18-02-2013, 11:21)Austriake schrieb: @ Robert
schön für Dich, dass Du den Glauben an die Gerechtigkeit wiedergefunden hast.
Wir anderen machen allerdings die Erfahrung, dass uns vielleicht irgendwann mal Gerechtigkeit widerfährt- irgendwann, wenn die Kinder groß sind und der Zug abgefahren ist.
Austriake
Ist bei mir nicht anders.
Aber Gustl Mollath lies sich lieber in der forensischen Psychiatrie über 7 Jahre hinweg einsperren, als sich verbiegen zu lassen.
lg
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die Masse hat eben nicht Nerven wie Drahtseile.
Camper ist halt cool
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(18-02-2013, 11:52)pudding schrieb: die Masse hat eben nicht Nerven wie Drahtseile.
Camper ist halt cool
Vielleicht sind es gerade meine Angststörungen, die mich besonders mutig machen.
Ich prangere eben auch bei den entsprechenden Instutitionen an, was mich am Rechtsstaat stört und nicht nur in relativ kleinen Internet-Foren.
Der Begriff Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige gegen Richter scheint den meisten hier jetzt immer noch utopisch.
Meine Anzeigen brachten damals nicht den gewünschten Erfolg. Jetzt wird aber zumindest über mein Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung neu entscheiden und ich nehme schwer an, dass meine Anzeigen aus den Jahren 2006 und 2007 gegen Richter wegen Nötigung und Betrug wieder zum Vorschein kommen.
lg
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Kann man so nicht sagen. Mein Anwalt sagte nur "Guten Tag"; Absprache könnte ich das nicht nennen.
Es sei denn dass gegen geltendes Recht geurteilt wurde und obwohl ich dem Sozialamt
jede Lüge nachweisen konnte mussten die den Schriftverkehr nicht darlegen; mir wurden
meine Beweismittel verweigert.
Die BRD braucht für ihren Rechtsstaat keine Abssprachen; und selbst wenn, wird dann doch
wieder gelogen wenn es nicht passt.
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(18-02-2013, 20:09)Hasserfuellter schrieb: Kann man so nicht sagen. Mein Anwalt sagte nur "Guten Tag"; Absprache könnte ich das nicht nennen.
Es sei denn dass gegen geltendes Recht geurteilt wurde und obwohl ich dem Sozialamt
jede Lüge nachweisen konnte mussten die den Schriftverkehr nicht darlegen; mir wurden
meine Beweismittel verweigert.
Die BRD braucht für ihren Rechtsstaat keine Abssprachen; und selbst wenn, wird dann doch
wieder gelogen wenn es nicht passt.
Das sagst Du hier in einem relativ kleinen Internetforum, statt dass Du Dich an das Sozialminsterium bzw. an das Justizministerium wendest, damit sich etwas ändert. Sowohl in der Beweisaufnahme, als auch in der Beweiswürdigung.
lg
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(18-02-2013, 21:11)Camper1955 schrieb: Das sagst Du hier in einem relativ kleinen Internetforum, Das werden ein paar zig bis ein paar hundert Menschen lesen.
(18-02-2013, 21:11)Camper1955 schrieb: statt dass Du Dich an das Sozialminsterium bzw. an das Justizministerium wendest, damit sich etwas ändert. Das lesen dann ein paar Leute, die an ihren eigenen Hintern denken, und dann geht das in ein Archiv, und interessiert keinen mehr.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-02-2013, 22:30 von Camper1955.)
(18-02-2013, 22:09)Das Nerdliche Orakel schrieb: Das lesen dann ein paar Leute, die an ihren eigenen Hintern denken, und dann geht das in ein Archiv, und interessiert keinen mehr.
Ich wurde inzwischen eines Besseren belehrt. Schreiben an die Ministerien werden durchaus ernst genommen.
Kann natürlich aber auch daran liegen, dass Wahljahr ist und die Angst umgeht, dass verschiedene Menschen ihre Posten in 7 Monaten los sind, wenn nicht auf "Otto Normalverbraucher" gehört wird.
Man darf nur nicht pöbeln. stets sachlich bleiben.
lg
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Camper; ich wandte mich schon vor der Verhandlung an den Petitionsausschuß des Landtags;
nach einem Urteil ist niemand mehr zuständig; es sei denn Verfassungsbeschwerde.
Es haben schon die richtigen mitgelesen und die richtigen Schlüsse gezogen.
Es mag in einem Strafverfahren Absprachen geben; im Sozialrecht ist die BRD so gestrickt
dass man unserer Generation die Rentenansprüche ruiniert, da man bei einer fast
makellosen Lebensbiographie deren erarbeiteten Ansprüche nicht mehr auszahlen kann.
Wo soll denn bitte schön in einem Unterrhaltsverfahren eine Absprache stattfinden ?
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(19-02-2013, 20:25)Hasserfuellter schrieb: Wo soll denn bitte schön in einem Unterrhaltsverfahren eine Absprache stattfinden ?
Och da gibt es so viele Möglichkeiten.
Zum Beispiel die Beweiswürdigung. Normalerweise müsste ein Anwalt energisch protestieren, wenn die Beweise seines Mandanten nicht gewürdigt werden.
Bittet der Richter aber den Anwalt am Telefon, auf einen Vergleich hinzuwirken, dann braucht er die Beweise nicht zu würdigen, sofern der Mandant aus Rechtsunkunde einem Vergleich zustimmt. Oder weil er glaubt, damit besser weg zu kommen.
lg
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Offene Absprachen sind meist nicht gar nicht nötig. Das Juristenpersonal kennt sich gegenseitig gut, sieht sich tagtäglich in den Verhandlungen. Sie können sich gegenseitig also sehr genau einschätzen, schieben sich bekannte Stichworte zu um bekannte Reaktionen auszulösen.
Die Verhandlungen sind Runden, in denen jeder jeden kennt, nur der Antragsteller ist ein unwissender Aussenseiter. Das ist ein Theaterstück, dass der einzige der Eintritt bezahlen muss am wenigsten zu sagen hat merken viele gar nicht, die vor Gericht gehen.
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20-02-2013, 10:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2013, 10:21 von Skipper.)
Das Familienrecht bietet wie kein anderes Auslegungsmöglichkeiten.
Mein früherer Anwalt hat mir zum besseren Verständnis dieses 'Theaters' ganz früh nahegelgt:
Im FamRecht steht das Vorurteil fest und die Gesetze werden nur noch passend drumrum gebastelt.
Anders: Es wird nicht nach Recht und Gesetz geurteil, sondern aufgrund anderer 'Leitlinien', die ihre tiefen und festen Wurzeln zumeist im Mutterkult haben.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2013, 11:04 von Leutnant Dino.)
(20-02-2013, 09:26)p schrieb: Das ist ein Theaterstück, dass der einzige der Eintritt bezahlen muss am wenigsten zu sagen hat merken viele gar nicht, die vor Gericht gehen.
Bittere Wahrheit. Habe ich bisher noch nicht so deutlich gesehen. Man zahlt seine Henker immer selbst.
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eine Lösung ist nen Anwalt aus einem anderen Ort zu nehmen. Dann wird eher auf sachlicher Ebene gerichtet
Ich war mit meinem Anwalt, der mit meinem Richter in Urlaub fährt ganz gut beraten. Das war aber auch kein FamGericht
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(20-02-2013, 11:21)DimitrieVegas schrieb: eine Lösung ist nen Anwalt aus einem anderen Ort zu nehmen. Dann wird eher auf sachlicher Ebene gerichtet
(...)
... hat aber den Nachteil, daß ein entfernter Anwalt die örtlichen Verhältnisse nicht so gut kennt, nicht recht weiß, wie die Entscheider ticken.
Sachlich gerichtet wird eh nicht. Welch unrealistischer Anspruch und absurde Vorstellung, das das so sein könnte.
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ich kann nur sagen dass mein ehem. Chef eine Kanzlei 600 km weit weg immer beauftragt hatte und nie eine Sache verloren hat. Und der war oft vor Gericht und wegen jedem möglichen Sch....
Ich würde das also nicht pauschalisieren. Ein fremder Anwalt klopft den Richtern auch gern auf die Finger, er hat nichts zu verlieren, muß mit dem Richter nicht auskommen . Ich persönlich werde immer nur diese Kanzlei beauftragen. Die haben mich vor 3 Jahren umsonst zum Thema Unterhalt 100% richtig beraten Note 1. Hätten die mich noch zum vasektomieren gebracht hätte ich ne 1 mit Stern vergeben.
Hasserfuellter
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P; so kam es mir vor. Es kam mir vor wie eine Pokerrunde mit finsteren Gestalten;
nur ich bekam die gezinkten Karten.
Es hat nur noch das Wangenbussi gefehlt
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