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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
#1
Question 
Hallo miteinander,

ich habe mal Fragen bezüglich des Umgangsrecht für einen Kindsvater, der noch NIE Kontakt zum eigenen Kind hatte:
Mein Freund ist Vater eines 10-jähr. Kindes, welches er noch NIE kennengelernt hat.
Die Mutter des Kindes und er hatten sich bereits in der Schwangerschaft getrennt, er war aber von Anfang an bereit, seinen Verpflichtungen für das Kind nachzukommen.
Leider hatte die Kindsmutter von Anfang den Kontakt der beiden untersagt/ verhindert, er durfte sein Kind bisher nicht mal auf einem Foto sehen! Selbst bei Verabredungen, wo er das Kind mal kennenlernen sollte (da war es noch Säugling), kam sie grundsätzlich ohne und ließ ihn immer dumm stehen. Was die finanziellen Verpflichtungen seinerseits betraf, auf diese bestand sie selbstverständlich immer und diesen ist er auch immer - ohne Probleme zu machen - nachgekommen.
Irgendwann hat er die Versuche, an das Kind heran zu kommen aufgegeben, aber es läßt ihn auch nicht los (was ich absolut verstehen kann). Obwohl er sein Kind noch nie gesehen hat, hat er eine große Sehnsucht ...
Im Zuge des aktuellen Kontakts zum Jugendamt wegen des Unterhalts, haben wir überlegt, nochmal einen Versuch zu starten, dass er sein Kind endlich mal kennenlernen kann.
Uns ist klar dass eine Menge Zeit vergangen ist und das Kind wahrscheinlich auch einen Ziehvater hat. Es ist nicht so, dass wir da irgendwas zerstören - oder Unruhe reinbringen wollen, aber er möchte auch endlich mal wissen wer sein Kind ist, wie es ihm geht, was es so macht und ggf. einen Kontakt aufbauen. Ihm ist schon klar, dass er nicht Vater im Sinne von VATER ist, aber wenigstens ein freundschaftlicher Kontakt mit evtl. regelmäßigen Briefen, Telefonaten oder auch mal Treffen sollte doch möglich sein, oder?
Er will das Kind auch nirgends rausreißen oder irgendwas aufdrängeln, er möchte einfach nur langsam Kontakt aufbauen (natürlich kindgerecht und ggf auch mit prof. Unterstützung).
Wir hatten erst überlegt, einen Brief an die Mutter zu schreiben, aber er befürchtet, dass sie nach wie vor sehr stur sein wird und alles abzuwehren versucht.
Nun überlegen wir, uns an das Jugendamt zu wenden und es langsam über das JA anzugehen.

Wie sieht es denn überhaupt mit der (Umgangs-) Rechtslage aus? Laut Internetrecherchen soll diese sich ja deutlich zugunsten der Väter geändert haben? Hat er denn überhaupt das Recht auf kennenlernen, auch wenn bisher noch nie Kontakt bestand?
Die Vaterschaft ist nachgewiesen und er ist seinen finanziellen Verpflichtungen immer nachgekommen.

Kann mir jemand Ratschläge oder Tips diesbezüglich geben?


Viele Grüße
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#2
Vorausgeschickt: Der Vater soll sich jedenfalls kein schlechtes Gewissen machen lassen. Es wäre für ihn vielleicht sogar noch schlimmer geworden, hätte er Kontakt gehabt und die Mutter hätte den dann blockiert. Etwas nie gehabt zu haben ist unter Umständen weniger schmerzvoll.

Gut, dass er es es nun nochmal angehen will. Zunächst soll er über das Jugendamt einen Versuch starten, aber dort nicht zu viel Zeit verschwenden. In erster Linie dient das dazu, den Gerichtsweg vorzubereiten, Mütter wie seine Ex werden sich vom Jugendamt oder Gesprächen dort nicht beeindrucken lassen. Der nächste Schritt wäre dann der Gang vor Gericht. Ziel seiner Forderung muss eine Umgangsregelung sein, begonnen mit einem ersten Kennenlernen und dann Stück für Stück eine Ausweitung.
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#3
Auch hier ´mal was

http://www.fr-blog.com/2010/07/14/bverfg...-dem-kind/

zum Einlesen.

Im Grunde käme es m. E. aber doch darauf an, möglichst viel über die Lebensumstände des Kindes in Erfahrung zu bringen. Da die Rechtsposition des Vaters stark ist, müßte dem Jugendamt eigentlich daran gelegen sein, eine Regelung zu vermitteln, die das Kind nicht überfordert.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Hallo Wintersonne,

wann hatte der Vater letzten Kontakt mit der Mutter, ihr seine Wünsche vorgetragen?

Ich halte den sog. 'Dreisprung' für hilfreich:
1. Bitte an die Mutter - ausgesucht freundlich und, ja, genau so, wie Du das hier getan hast. Um Antwort innerhalb 14 Tagen bitten.

Wenn das nicht weiterführt, dann
2. Antrag auf Vermittlung beim JAmt gem. § 18 SGB VIII, Reaktionsfrist 14 Tage

Wenn das auch nichts bringt, dann
3. Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB

Laßt Euch in allen Sprüngen 'puffernd' helfen, da diese sehr nahegehen und unzweckmäßige Reaktionen hervorrufen können.

Für Sprung 1, beim Verfassen der Bitte solltet ihr Euch eines erfahrenen Mediators, Konfliktmanagers bedienen.
Für Sprung 2 könnte schon ein guter Anwalt beratend nützlich sein.
Für Sprung 3 sollte Euch ein guter Anwalt vertreten, zumindest beraten.
.
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#5
(20-02-2013, 22:54)Wintersonne schrieb: Mein Freund ist Vater eines 10-jähr. Kindes, welches er noch NIE kennengelernt hat.
das Bedürfnis scheint 10 Jahre langt nicht groß gewesen zu sein ...

(20-02-2013, 22:54)Wintersonne schrieb: Leider hatte die Kindsmutter von Anfang den Kontakt der beiden untersagt/ verhindert, er durfte sein Kind bisher nicht mal auf einem Foto sehen!
(20-02-2013, 22:54)Wintersonne schrieb: Irgendwann hat er die Versuche, an das Kind heran zu kommen aufgegeben, aber es läßt ihn auch nicht los (was ich absolut verstehen kann). Obwohl er sein Kind noch nie gesehen hat, hat er eine große Sehnsucht ...
erstaunlich!
Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen, um welche Versuche es sich gehandelt hatte.
Auf mich dacht das, was ich hier lese, den Eindruck, als ob er zweimal mit dem Fuß gegen eine tote Taube getreten hatte um überrascht festzustellen: Sie bewegt sich nicht!

Ich würde diesem Vater raten abzuwarten, bis sein Kind größere Sehnsucht nach seinem Vater verspürt als sein Vater nach ihm:
"Uns geht die Sonne nicht unter ... " Blush
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#6
In der Tat wird sich der Vater gute Gründe für sein Zögern und sein plötzliches 'Erwachen' einfallen lassen müssen.

Wollte er das Kind vielleicht schützen, nicht in Elternkriege zerren?
Hatte er persönliche Hemmungen, angeschlagene Gesundheit, große räumliche Entfernung, finanzielle Not, eine neue Frau, die nichts mit seinen Altlasten zu tun, ihn ganz für sich haben will (wollte), ihn gar erpreßt(e) "Ich oder das Kind" usw. usf.
Rolleyes
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#7
@Ibykus

Wären wir insoweit einer Meinung, dass das hier noch weit von einem Rechtsgang entfernt ist? Ich meine, hier geht über die Zeitachse ja nichts kaputt, was dringend verhindert werden müßte?

Und wäre dies nicht ein Fall, wo ein (gutes) Jugendamt durchaus hilfreiche Arbeit leisten könnte? Die Frage wäre ja auch, ob Informationen über das Kind -z. B. Fotos, auf denen er sieht, dass es ihm gut geht- für den Vater wertvoll sein könnten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Wer 10-Jahre lang trotz
Zitat:einer großen Sehnsucht nach seinem Kind
sich von der Kindesmutter den Umgang vorenthalten läßt, sollte schon erklären können, warum er diesen Umgang nicht durchsetzen konnte.

In welchem Archipel Gulag hat er gesteckt, dass er seinen "Versuchen" keinen Nachdruck geben konnte?

Wer gegen den Willen der Kindsmutter Umgang mit seinem Kind haben will, der muss ihn gerichtlich einklagen oder außergerichtlich erzwingen.
In beiden Fällen ist die Einschaltung eines JA in der Regel nicht hilfreich:
Ganze Clans feministischer Sturmtruppen in Frauenhäusern, Jugendämtern und sonstigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe stehen bereit, um den betroffenen Kindern Arme und Beine auszureißen, wenn es darum geht, sie vom Vater wegzuzerren und den Müttern zuzuführen.


wackelpudding schrieb:Wären wir insoweit einer Meinung, dass das hier noch weit von einem Rechtsgang entfernt ist?
Natürlich!
Wer 10 Jahre lang diesen Schritt verträumt, vermieden oder gescheut hatte, der wird ihn aller Wahrscheinlichkeit nach auch künftig nicht für nötig halten.

Statt dessen:
Will er ernsthaft Umgang mit seinem Kind durchsetzen, dann sollte er schon morgen -besser gestern- einen Eilantrag bei Gericht stellen und diesen mit der Weigerungshaltung der Kindsmutter, die natürlich darauf hinweisen wird, dass der Vater in der Vergangenheit sich nicht ernsthaft darum gekümmert hatte, begründen.
Die Vorwürfe, die er zu hören bekommt, sollten aber kein Grund sein, nun nicht endlich doch einmal aktiv zu werden.

Ist das Verfahren erst einmal rechtshängig, wird es auch eine Entscheidung geben.
OB er sein Kind sehen "darf", hängt dann jedenfalls nicht mehr von der Kindsmutter ab.
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#9
(21-02-2013, 09:08)Ibykus schrieb: Wer 10-Jahre lang trotz
Zitat:einer großen Sehnsucht nach seinem Kind
sich von der Kindesmutter den Umgang vorenthalten läßt, sollte schon erklären können, warum er diesen Umgang nicht durchsetzen konnte.

Es sind doch schon einige Erklärungen da. Der nächste Schritt damals vor zehn Jahren wäre auch der Gang vor Gericht gewesen und davor schrecken viele Väter zurück, ich habe auch gezögert. Es ist eine grosse Hürde, vor Gericht zu gehen und die Mutter des gemeinsamen Kindes zu verklagen und wenn man hört, wie oft der Kontakt zum Kind letztlich doch scheitert, wird man so einen Gerichtsgang auch als sinnlos ansehen. Diese Haltung ist begründet und verständlich, ich will den Vater dafür keinesfalls anmachen. Um Väter in so einer Situation zu helfen ist u.a. dieses Forum da.

Schön, dass er den Schritt jetzt machen will. Besser spät als nie, oder? Ein Einigungs- oder wenigstens Beratungsversuch mit Hilfe des Jugendamts ist vor dem Gerichtsgang angeraten. Das weist auch die Verweigerung der Mutter nach und man kann sich auf ihre Begründungen einstellen. Sonst schickt der Richter ihn halt dorthin und legt das Verfahren so lange auf Eis. Nachdem er das Kind noch nie gesehen hat, wird ohnehin keine sofortige Umgangsregelung herauskommen, das System wird alles mit Beratungen, eventuell Gutachten, Befragungen etc. aufhalten.
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#10
@Ibykus...

Ganz ehrlich. Deine permanten Schläge mit der Moralkeule gegen Väter, die nicht auf deiner Schiene fahren, finde ich fast schon abartig. Du solltest das für die Zukunft bleiben lassen. Sonst kriegst Du die "300" Kämpfer niemals zusammen, mit denen Du dich der "SturmtruppInnenübermacht" erfolgreich entgegenstellen kannst.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#11
Hier gehts nicht um Kämpfer für irgendwas, sondern ganz konkret um einen Vater, der sich nun entschlossen hat, endlich sein Kind zu sehen. Das ist ein guter Entschluss und dabei soll ihm geholfen werden.
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#12
Schreiberei und Jammerei (es gibt ja treffliche Beispiele dafür) gibts genug.
Und Gründe dafür sicher auch (s.oben)!
Allerdings helfen diese Gründe nicht weiter - schon gar nicht, wenn es um Umgang geht.
Denn wer sich scheut, das Familiengericht anzurufen, wird keinen Umgang gegen den Willen einer boykottierenden Mutter bekommen.

Schon gar nicht, wenn vorher ein Jugendamt eingeschaltet wird.

Was sollte denn bitteschön das angerufene Jugendamt in diesem Fall machen?
"Liebe Mutter, das ist aber nicht in Ordnung, dass du keinen Umgang zuläßt. Nun nach 10 Jahren würde es aber dem Kind gut tun seinen Vater kennen zu lernen. Also mal schnell hop hop, damit sich Kind und Vater in die Arme nehmen können."

Das JA wird die Mutter statt dessen anhören und ihr beipflichten: einem solchen desinteressierten Vater steht Umgang nicht zu!
Und vermutlich wird es nicht von "Desinteresse" reden, sondern die Vorwürfe aufgreifen, die es von der Mutter zu hören bekommt (und die werden sich nicht gut anhören):
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/ind...tid=1:news

Für die noch immer gutgläubigen Träumer und Zögerer:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7101
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#13
warum funktionieren deine links zu väterwiderstand.de eigentlich nie ??
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#14
(21-02-2013, 11:43)Ibykus schrieb: Was sollte denn bitteschön das angerufene Jugendamt in diesem Fall machen?

Dem Richter bescheinigen, dass die Mutter nicht einigungsbereit ist. Bei Umgangsverfahren wird eine Jugendamtsperson hinzugezogen, in diesem Fall sowieso. Wenn der Vater schon mal dort war, wird er erstens besser wissen, was ihm von der Seite des Jugendamts "droht" und er kann sich dort vorab in geeigneter Weise präsentieren.

Zum Jugendamt geht er nicht, weil dort die Genehmigung seinen Sohn zu sehen auf ihn wartet, wie du fälschlicherweise unterstellst. Das Jugendamt dient als Sprosse 2 auf der Leiter hinauf zu Sprosse 3, dem Gericht. Wer das überspringen will, wird halt zurückgeschickt. Aber diese Diskussion haben wir schon tausendmal in extremer Ausführlichkeit geführt, ich werde hier einen Punkt machen. Bleiben wir bei der Erkenntnis, dass es jetzt eine kleine Weggabelung gibt, den Weg über die Beratung zum Gericht und den Weg zum Gericht und dann die Beratung. Der Vater wird das selbst entscheiden.
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#15
Wie @p schon schrieb: Am JA kommt der Vater so oder so nicht vorbei.
Wenn ich @Wintersonne richtig verstanden habe, soll eine mögliche Kontaktaufnahme ja auch unter weitestgehender Schonung des Kindes erfolgen. Und die ist besser zu gewährleisten, wenn die Eltern in ein einvernehmliches Verfahren gebracht werden können. Vom Hörensagen weiß ich, dass AWO, Caritas und Diakonie etc. auch hier Beratung anbieten, wenn man(n) nicht direkt zum JA will... mindert möglicherweise etwas das Risiko.
Aber ich denke, wenn man das Kind in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, wird man die Chancen zu einer "friedlichen" Lösung ausloten wollen - und hier gibt´s ja nun definitiv keinen Zeitdruck...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
Hallo zusammen,

danke sowohl für den Zuspruch als auch die Kritiken.

@ Ibykus:

Mir scheint, du hast einen entscheidenden Teil meines Eingangspost überlesen:

(20-02-2013, 22:54)Wintersonne schrieb: Uns ist klar dass eine Menge Zeit vergangen ist und das Kind wahrscheinlich auch einen Ziehvater hat. Es ist nicht so, dass wir da irgendwas zerstören - oder Unruhe reinbringen wollen, aber er möchte auch endlich mal wissen wer sein Kind ist, wie es ihm geht, was es so macht und ggf. einen Kontakt aufbauen. Ihm ist schon klar, dass er nicht Vater im Sinne von VATER ist, aber wenigstens ein freundschaftlicher Kontakt mit evtl. regelmäßigen Briefen, Telefonaten oder auch mal Treffen sollte doch möglich sein, oder?
Er will das Kind auch nirgends rausreißen oder irgendwas aufdrängeln, er möchte einfach nur langsam Kontakt aufbauen (natürlich kindgerecht und ggf auch mit prof. Unterstützung).
[...]
Hat er denn überhaupt das Recht auf kennenlernen, auch wenn bisher noch nie Kontakt bestand?

Er möchte nicht direkt klagen, sofern es nicht wirklich nötig ist.
Es geht ihm in erster Linie darum, das Kind überhaupt erst einmal kennenlernen zu dürfen und dann langsam Kontakt aufzubauen.
Die große Entfernung zwischen Kind und Vater ermöglichen kaum einen direkten regelmäßigen Umgang.
Er möchte auch nicht die heile Welt des Kindes zerstören, sofern es in einer lebt.
Ihm ist klar, dass er nicht DER Vater ist und wahrscheinlich nie sein wird, aber ihm wäre sehr daran gelegen, dem Kind ein väterlicher Freund zu werden.
Er möchte wissen wie es dem Kind geht, was es so macht usw. ...
Ihm ist dazu jedes Mittel recht, sofern es absolut kindgerecht, ehrlich und fair ist.
Ihm ist auch klar, dass da nichts von heute auf morgen geht und alles seine Zeit braucht. Er weiß ja nicht mal, ob das Kind weiß, dass es ihn (als Erzeuger) überhaupt gibt.
Er möchte alles so human wie möglich beginnen, OHNE gleich durch irgendwelche Drohungen und Klagen mit der Tür ins Haus zu fallen.
Sollte allerdings seitens der Kindsmutter absolut kein Weg dahin führen, dass die beiden sich kennenlernen dürfen, wird er DANN auch weitere Schritte einleiten und mit Sicherheit diesmal DRAN BLEIBEN.

Und ja, es gab mehrere Gründe, weshalb er nach den ersten gescheiterten Versuchen -dem Kind näher zu kommen- zu schnell nachgegeben/ aufgegeben hat (und dazu zählte DEFINITIV NICHT Desinteresse).
Ich möchte dich -Ibykus- bitten, deine Vorurteile und Kritiken in Grenzen zu halten, da du rein gar nichts über die Hintergrunde und Umstände weißt und die ganze Sachlage auch absolut nicht beurteilen kannst.

Fakt ist, er möchte das Kind kennenlernen und sich einen Kontakt/Umgang erarbeiten und wird diesmal ganz sicher NICHT locker lassen.

Unsere Idee ist, der Mutter als erstes einen Brief zu schreiben um zu schauen, wie die Reaktion ihrerseits ist.
Nach der langen Zeit hat sie sich hoffentlich positiv verändert, ist reifer geworden und vllt. ist sie ja mittlerweile nicht mehr so störrisch dagegen?
Klar, in erster Linie rechnen wir mit negativen Reaktionen, aber wie gesagt, er will ihr -bevor er wirklich klagt- erstmal die Möglichkeit geben, überhaupt zu reagieren. Und sollte das alles negativ ausfallen, kann sie sich zumindest schon mal seelisch und moralisch drauf vorbereiten, was auf sie zukommt.

Was das Jugendamt betrifft, sind wir -laut eurer Antworten- hin- und hergerissen.
Sollte von der Kindsmutter nichts zu erwarten sein, wäre das JA die zweite Anlaufstelle, bevor es dann wirklich zur Klage käme.

Wir wissen dass das alles nicht so einfach werden wird, aber wir wollen mit guten Willen und Wohlwollen an die Sache rangehen.

Wenn irgendwer noch hilfreiche Tips hat, immer her damit Wink.


Viele Grüße...
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#17
@pudding
Da du bestimmt Firefox benutzt, würdest du mit anderen Browsern mehr Erfolg haben.
Du kannst aber die "seltsamen Zeichen" in der URL durch ein "ä" erstetzen.
@Ibykus
Es bringt aber auch nichts in dem Linktext die IDN-Domain(URL ohne Umlaut) , in dem Link selber aber die URL mit Umlaute anzugeben.
Umgekehrt macht es Sinn. :-)
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#18
ä ok, aber normale User verstehen das nicht, müssen sie auch nicht.

Warum kann er seine links nicht so setzen das sie funktionieren ?

übrigens, Internet Explorer geht auch nicht
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#19
@ wintersonne.

Zunächst einmal wird sich Dein LG etwas dabei gedacht haben, jetzt nach 10 Jahren Kontakt zu suchen und damit auch Hoffnungen verbinden.
Unabhängig davon , ob ihm das zweifelsfreie Recht zusteht seinen Sohn kennenzulernen , muß er sich allerdings über einige Dinge im Klaren sein :

1. ) Die Mutter wird nach ihrem bisherigen Verhalten zu urteilen alles daran setzen, den Kontakt weiter zu unterbinden ... Vielleicht hat sie
dem Sohn gar nicht gesagt, dass der vermeintliche Vater nicht der leibliche ist. In diesem Fall wird sie alles tun, um ihr Lügengebäude aufrecht zu erhalten.

2. ) Selbst wenn dem Kind bekannt ist, dass Dein LG als Vater existiert, ist es den Manipulationen und der Gehirnwäsche durch die Mutter hilflos
ausgeliefert und sie hat ja auch das treffendste Argument : Dein Vater hat uns im Stich gelassen und sich 10 Jahre nicht um Dich gekümmert.

Bei meinem OLG würde der Kindeswille auch bei einem 10jährigen mit Sicherheit als erheblich angesehen werden und der - vermeintliche -
Kindeswille das Mass der Dinge sein, wenn der Junge seinen leiblichen Vater nicht sehen möchte ( das mag aber an anderen Gerichten anders sein ).

3. ) 10 Jahre ist ein schwieriges Alter - den Manipulationen ausgeliefert zu sein, leicht formbar zu sein und dennoch Entscheidungen zugemutet zu bekommen - vielleicht sieht das in einigen Jahren bei der Frage " Wo komme ich her ? " anders aus - dennoch würde ich nicht raten, hier auf Einsicht, Neugierde und Freiwilligkeit des Kindes zu setzen ....

Also würde ich die Hoffnung nicht zu hoch ansetzen und auch einige Enttäuschungen einkalkulieren - dann tuts nicht ganz so weh.

Bei den Vorschlägen zum Verfahren schließe ich mich an : KM freundlich mit Fristsetzung anschreiben , danach JA ( auf keinen Fall die Erwartungen an diesen mütterhörigen Verein zu hoch ansetzen ) und im sich im Stillen schon ab jetzt mit dem Gerichtsweg beschäftigen.Alles Gute und viel Kraft - Dein LG wird sie brauchen, wenn er sein Ziel erreichen will.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#20
@Wintersonne

Nun kenne ich die Ex Deines Freundes nicht - aber so krasses Abwehren kann immer auch etwas mit Angst zu tun haben. Vielleicht, wenn Du bei dem Brief besonders darauf achtest, ob er Dir Angst machen würde, wenn Du die Mutter wärst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#21
Zitat:Fakt ist, er möchte das Kind
kennenlernen und sich einen
Kontakt/Umgang erarbeiten und
wird diesmal ganz sicher NICHT
locker lassen.

Worauf wartet er?

Zitat:Unsere Idee ist, der Mutter als
erstes einen Brief zu schreiben
um zu schauen, wie die Reaktion
ihrerseits ist.

Worauf wartet er?


Was das JA betrifft:

Ich habe sowohl privat als auch dienstlich mit dem JA zu tun und kann die beliebten Schauermärchen hier nicht bestätigen.

In meiner Kindschaftssache würde ich sogar wesentlich besser fahren, wenn das JA zu beschließen hätte und nicht ein Richter.

Es kommt darauf an, an wen man gerät und das kann man vorher nicht wissen.
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#22
(21-02-2013, 13:39)iglu schrieb: Was das JA betrifft:

Ich habe sowohl privat als auch dienstlich mit dem JA zu tun und kann die beliebten Schauermärchen hier nicht bestätigen.
Hmm, dann leitest du deinen Einzelfall zur Allgemeinheit ab und bezeichnest die Fälle der Jugendamtsgeschädigten Väter (auch Mütter!) als beliebte Schauermärchen.
Einzig und allein habe ich es dem JA zu verdanken:
- Umgangsboykott von 6 Monaten.
- Begleitete Umgänge
- Immer wieder werden alte "Geschichten" der KM in aktuelle Verfahren getragen.
- Immer wieder wird suggeriert, dass ich ja Gewaltbereit sei.

Beim OLG wurde später kein Wert mehr auf deren Meinung gelegt.
Ich könnte stundenlang weiter schreiben was mir mit oder beim JA widerfahren ist.
Du solltest dein "Schauermärchen" fairerweise zurücknehmen
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#23
Hallo,

(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Er möchte nicht direkt klagen, sofern es nicht wirklich nötig ist.
Was ist das denn für eine Aussage ?
Jede Klage eines Vaters bei Boykott ist "wirklich nötig", wie bereits schon mehrere User hier schrieben.

(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Ihm ist klar, dass er nicht DER Vater ist und wahrscheinlich nie sein wird, aber ihm wäre sehr daran gelegen, dem Kind ein väterlicher Freund zu werden.
Selbstverständlich ist er der Vater des Kindes, denn jedes Kind hat nun einmal nur einen (biologischen) Vater, auch wenn das Kind heute möglicherweise einen Stiefvater hat.

(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Er weiß ja nicht mal, ob das Kind weiß, dass es ihn (als Erzeuger) überhaupt gibt.
Du hast nicht viel über die Bemühungen des Vaters geschrieben, daher ist dieser Punkt natürlich unklar.
Das diskriminierende "Erzeuger" bitte zukünftig nicht mehr verwenden, da es vor allem von väterfeindlichen Feministen benutzt wird.

(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Und ja, es gab mehrere Gründe, weshalb er nach den ersten gescheiterten Versuchen -dem Kind näher zu kommen- zu schnell nachgegeben/ aufgegeben hat (und dazu zählte DEFINITIV NICHT Desinteresse).
Welche denn ?
Ibykus ist insoweit recht zu geben, dass der Vater für eine erfolgreiche und vor allem langfristig haltbare Kontaktaufnahme nach dieser sehr langen Zeit durchaus plausible Erklärungen für sein ausgebliebenes Engagement vorweisen können sollte.

(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Unsere Idee ist, der Mutter als erstes einen Brief zu schreiben um zu schauen, wie die Reaktion ihrerseits ist.
Das übliche Vorgehen steht in Beitrag #4
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#24
Zitat:Hmm, dann leitest du deinen
Einzelfall zur Allgemeinheit ab

Nö, das ist das, was ihr immer macht. "Bei mir ist es scheiße gelaufen, deshalb muss es auch bei allen anderen scheiße laufen!"

Ich habe den Eindruck, dass manche hier erst zufrieden sind, wenn alle anderen auch gescheitert sind oder aufgeben oder garnicht erst anfangen.

Ich verweise da gerne auf meinen Thread "Umzug..." und darüber hinaus auf viele weitere Beispiele.
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#25
(21-02-2013, 14:10)Pistachio 00 schrieb:
(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Er möchte nicht direkt klagen, sofern es nicht wirklich nötig ist.
Was ist das denn für eine Aussage ?
Jede Klage eines Vaters bei Boykott ist "wirklich nötig", wie bereits schon mehrere User hier schrieben.

Ich schrieb NICHT, dass es im allgemeinen nicht nötig ist, zu klagen.
Das möchte ich mir gar nicht anmaßen!
Aber wir wissen ja noch gar nicht, ob die Kindsmutter boykottieren wird, warum dann also direkt mit Klage drohen/ klagen und auf Konfrontation gehen?
Somit macht sie dann vllt. direkt dicht, was für ihn ja kontraproduktiv ist!
Eine Klage kommt erst dann in Frage, wenn die KM definitiv boykottiert.

(21-02-2013, 14:10)Pistachio 00 schrieb:
(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Ihm ist klar, dass er nicht DER Vater ist und wahrscheinlich nie sein wird, aber ihm wäre sehr daran gelegen, dem Kind ein väterlicher Freund zu werden.
Selbstverständlich ist er der Vater des Kindes, denn jedes Kind hat nun einmal nur einen (biologischen) Vater, auch wenn das Kind heute möglicherweise einen Stiefvater hat.

Meine Aussage bezog sich aufs vatersein in ALLEN Belangen.
Klar ist er der biologische Vater, aber um Vater im Sinne VATER zu sein, gehört ja einiges mehr dazu, was ja bisher nicht möglich war.
Das Kind hat derzeit absolut keinen Bezug zu ihm und wird ihn definitiv nicht als Vater sehen.

(21-02-2013, 14:10)Pistachio 00 schrieb:
(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Er weiß ja nicht mal, ob das Kind weiß, dass es ihn (als Erzeuger) überhaupt gibt.
Du hast nicht viel über die Bemühungen des Vaters geschrieben, daher ist dieser Punkt natürlich unklar.
Das diskriminierende "Erzeuger" bitte zukünftig nicht mehr verwenden, da es vor allem von väterfeindlichen Feministen benutzt wird.

Die Bezeichnung "Erzeuger" sollte nicht diskriminiernd rüberkommen,
aber leibhaftiger Vater war oder ist er ja (noch) nicht, bis auf die Eintragung in der Vaterschaftsanerkennung und bei den Unterhaltsverpflichtungen. So sehen es zumindest die meisten in solch einer Situation.
Ich wusste nicht wie ich es am besten ausdrücken sollte.

(21-02-2013, 14:10)Pistachio 00 schrieb:
(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Und ja, es gab mehrere Gründe, weshalb er nach den ersten gescheiterten Versuchen -dem Kind näher zu kommen- zu schnell nachgegeben/ aufgegeben hat (und dazu zählte DEFINITIV NICHT Desinteresse).
Welche denn ?
Ibykus ist insoweit recht zu geben, dass der Vater für eine erfolgreiche und vor allem langfristig haltbare Kontaktaufnahme nach dieser sehr langen Zeit durchaus plausible Erklärungen für sein ausgebliebenes Engagement vorweisen können sollte.

Plausible Gründe und Erklärungen wird es für das Jugendamt und ggf. Gericht geben.
Für die Mutter derzeit noch nicht wirklich, da sie ja jegliche Kontaktversuche seinerseits abgeschmettert hatte.

(21-02-2013, 14:10)Pistachio 00 schrieb:
(21-02-2013, 12:53)Wintersonne schrieb: Unsere Idee ist, der Mutter als erstes einen Brief zu schreiben um zu schauen, wie die Reaktion ihrerseits ist.
Das übliche Vorgehen steht in Beitrag #4

Daher ja unser Vorhaben Wink ...
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