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(22-12-2012, 12:39)wackelpudding schrieb: Sicher, die Frage ist aber doch, ob das evolutionär oder revolutionär geschehen kann.
In Schweden hat man das revolutionär gemacht. Von einen Tag auf den anderen gab´s nix mehr. Hier in Deutschland sind die Frauen offenbar so extrem über Jahrzehnte mit Unterhalt angefüttert worden, daß sie nicht mehr zur Eigeninitiative in der Lage sind, und dem Staat richtig Geld kosten. Letzteres dürfte auch der Grund für die geplante Gesetzesänderung sein.
Das Argument bezüglich der Rechtsunsicherheit gilt natürlich nur wenn Frauen davon betroffen sind. Wer hofft die diesbezüglichen damaligen Krakeeler würden das gleiche Argument auch für Männer gelten lassen, dürfte bitter enttäuscht werden. Da spielt das dann auf einmal keine Rolle mehr.
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(22-12-2012, 12:39)wackelpudding schrieb: (22-12-2012, 12:08)p schrieb: ... aber ganz andere, gewaltige Sprünge sind nötig.
Sicher, die Frage ist aber doch, ob das evolutionär oder revolutionär geschehen kann.
Es tut bereits:
Zitat:Mehr als 70 Milliarden Euro für Aufstocker
Der Staat hat zwischen 2007 und 2011 mehr als 53 Milliarden Euro ausgegeben, um niedrige Löhne durch Hartz-IV-Leistungen aufzubessern. ...
Danach wurden im vergangenen Jahr an mehr als 1,21 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit sogenannten Aufstockern 10,73 Milliarden Euro ausgezahlt. Das seien durchschnittlich 737 Euro monatlich.
http://www.tagesschau.de/inland/hartziv222.html
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23-01-2013, 02:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2013, 03:11 von borni.)
Nun sind endlich auch die Juristen aufgewacht und erkennen die konspirative Aktion bei der Änderung des Unterhaltrechts (jurisPR-FamR 2/2013)
Während bei anderen Gesetzesvorhaben ein längerer Vorlauf üblich ist, in dem der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis breiter Raum für inhaltliche Stellungnahmen zu dem geplanten Gesetzeswortlaut und seinen Auswirkungen gegeben wird und in dem vielfach auch Sachverständigenanhörungen im Bundestag stattfinden, erfolgte diese Änderung in aller Stille quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Klar analysiert wird auch, was es mit der Änderung auf sich hat. Die Bundesregierung wird der Lüge überführt:
Durch die geänderte Formulierung wird auch nicht nur – wie die Gesetzesbegründung vorgibt – eine Klarstellung vorgenommen. Die Regelung geht nach ihrem Inhalt erkennbar über die reine Klarstellung und Bestätigung der bisherigen Gesetzeslage nach der BGH-Rechtsprechung hinaus.
...und die Folgen
Die Neufassung hat damit nicht nur Bedeutung für die mehr und mehr auslaufenden Altfälle, sondern hat auch gravierende Konsequenzen für solche Ehen, die erst unter dem neuen Recht geschlossen worden sind und sogar in Zukunft noch geschlossen werden.
http://url9.de/w6B
.
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Punktgenau ein weiteres Mal dargestellt, was man hier im Thread exakt ebenso schon vor zwei Monaten lesen konnte.
Aber ebenso punktgenau die Verantwortlichen ausgespart. Da haben sich die Juristenautoren wie üblich nicht herangetraut, staatstragend wie sie sind. Ich nenne sie aber: Ein Rechtsausschuß, den dem entweder totale Inkompetenz oder absichtlicher Betrug herrscht, ein Bundestag der etwas absegnet das er nicht annähernd versteht und es offenbar liebt, verarscht zu wersen, eine Ministerin die durch schweigen zulässt, dass die heren Prinzipien gebrochen werden, die sie bie der letzten Reform lautstark als Kernpunkt verkündet hat.
Man beachte auch das Geheule bei der letzten Reform über bestehende Ehen, deren Ehepartner unwillentlich mit einer neuen Rechtslage konfrontiert werden. Diesmal, bei einer extremen Unterhaltsverlängerung ohne Übergangsregeln, die ja dasselbe bedeutet schweigt das ganze Gschwerl' wie ein toter Fisch.
Wenn die Rechtspflege nicht so kriecherisch veranlagt wäre, könnten die Gerichte diese "Reform" durch entsprechende Auslegung in die richtigen Bahnen lenken. Demnach dürfte nur als lange Ehe gelten, was ein halbes Leben dauerte oder das ganze Erwerbsleben über. Erst dann bildet sich das Vertrauen auf lebenslange Dauer. Lebenslanger Unterhalt ab 40 Jahren Ehe: Bittesehr. Aber nicht für Figuren, die mit 25 heiraten, ihre Zeit in Nagelstudios verbringen und deren Affären dann mit 38 zur Scheidung führen, um dann die restlichen 40 Jahre des Lebens Unterhalt zu kassieren. Grenzenlose Unterhaltsrenten für rumsitzen? Aus so was können nur Juristen oder hirnkranke Ideologen kommen.
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Kernpunkt scheint mir dies hier zu sein:
Zitat:Die Gesetzesbegründung führt weiter aus, es werde lediglich die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Auch das trifft so nicht zu. Der BGH hatte in seiner Rechtsprechung zu § 1578b BGB die Ehedauer immer im Bezug auf eine dadurch ausgelöste und bedingte wirtschaftliche Verflechtung der Ehegatten gesehen. Abgestellt wurde entscheidend auf eine ehebedingt vorhandene wirtschaftliche Abhängigkeit insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit zugunsten der Ehe und Betreuung der Kinder. Dagegen war ausdrücklich nicht lediglich die reine Zeitdauer entscheidend (BGH, Urt. v. 06.10.2010 - XII ZR 202/08 - FamRZ 2010, 1971; BGH, Urt. v. 11.08.2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 mit Anm. Borth = NJW 2010, 3372 = FF 2011, 33 Anm. Finke).
Nach der Neuregelung wird jetzt die Ehedauer als eigenständiges Kriterium auf die gleiche Ebene wie die im Gesetz ebenfalls ausdrücklich genannten „ehebedingten Nachteile“ gestellt. Damit werden aber für die zusammenfassende Billigkeitsabwägung die übrigen – nicht ausdrücklich genannten – Kriterien bewusst weiter in den Hintergrund gerückt.
Simon II
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Das seinerzeit "neue" Unterhaltsrecht von 2008 war ohnehin eine Illusion...
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(23-01-2013, 12:58)p schrieb: Aber ebenso punktgenau die Verantwortlichen ausgespart. Da haben sich die Juristenautoren wie üblich nicht herangetraut, staatstragend wie sie sind. Ich nenne sie aber: Ein Rechtsausschuß, den dem entweder totale Inkompetenz oder absichtlicher Betrug herrscht, ein Bundestag der etwas absegnet das er nicht annähernd versteht und es offenbar liebt, verarscht zu wersen, eine Ministerin die durch schweigen zulässt, dass die heren Prinzipien gebrochen werden, die sie bie der letzten Reform lautstark als Kernpunkt verkündet hat.
Der djb dürfte vermutlich auch nicht unbeteiligt gewesen sein.
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24-01-2013, 09:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-01-2013, 12:32 von borni.)
Bei Haufe.de heißt es:
In der Praxis wird die Gesetzesänderung große Bedeutung nicht nur für anhängige Verfahren, sondern auch für erledigte Verfahren haben. Eine Gesetzesänderung ist ein Abänderungsgrund i. S. der §§ 238 und 239 FamFG.
http://www.haufe.de/recht/familien-erbre...61558.html
Da werden jetzt die Ex-Ehefrauen die Familiengerichte stürmen.
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So viele werden es nicht werden. Wer 10-15 Jahre verheiratet war und in den letzten paar Jahren geschieden wurde, wurde trotz der 2008-"Reform" nicht verschont.
Bei denen kann jedoch erwartet werden, dass deren Ziel, bald nicht mehr zahlen zu müssen, in noch weiterer Ferne sein wird. Da gebe ich Dir Recht, dass in solchen Fällen nochmal ein Aufschlag für die UHN zu erwarten ist.
Wer z.zt. 10 Jahre verheiratet ist, und seine Ehe "am Krieseln" sieht, dem sollte jedoch die Hoffnung genommen werden, jemals an Unterhaltszahlungen an seine Ex in den nächsten 10-20 Jahren vorbeizukommen.
Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird den Härten, die es nach langer Ehedauer seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gegeben hat, ein Ende bereitet.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitte...tehen.html
Alles Gute denen, die meinen heiraten zu wollen/müssen.
Was eine "lange Ehedauer" bedeutet, wird euch dann die RichterIn sagen.
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Wer spekulieren will, wer für das Gesetz gewühlt hat und erstaunlich gut informiert war, sollte mal in die Januar/Februar/Märzausgabe der vamv-Vereinszeitschrift sehen. Dort findet sich auf Seite 6 ein grosser Artikel, der die Pressemeldung aus dem Bundesministerium für Justiz zur Reform wiedergibt. Ein Kommentar ist zu diesem Pamphlet nicht mehr nötig.
Erstaunlicherweise kam diese Pressemeldung erst am 14. Dezember, während der Reaktionsschluss bereits am 15. Dezember ist. Beim vamv scheint man für diese angeblich so nebensächliche Änderung schon viel früher Platz im vereinseigenen Blättchen reserviert zu haben. Oder man war frühzeitiger wie andere mit in den Coup eingebunden und wusste schon einiges vor der überraschten Öffentlichkeit.
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23-02-2013, 04:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-02-2013, 04:36 von Clint Eastwood.)
Für mich nur ein weiterer Beweis, dass die Masse der Frauen halt eben nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.
Das Unterhaltsrecht wurde 2008 in der irrigen Annahme angepasst, dass dem so sei.
Die Gerichte haben sich sowieso nicht dran gehalten.
Nun wird halt wieder zurückgerudert.
Dass heutzutage zumeist Lobbyisten die Gesetze machen ist auch traurige Wahrheit.
Meine persönliche Konsequenz: niemals mehr nennenswert Steuern oder Abgaben in diesem Land zahlen = Ausstieg aus dem Hamsterrad, Konzentration auf das Wesentliche.
Die Kohle wird eh in großem Maße fehlverwendet..
Es bleibt abzuwarten, ob sich noch ein paar wackere Männer finden werden, die den Karren dann in ein paar Jahren aus dem Dreck ziehen.
Femi-Frauen, Lila Pudel, Alleinverzogene vergenderte Y-Chromosenträger und die meisten Verwalter werden es nicht tun, sondern sie werden weiter Jammern und nicht mal merken, dass keiner ihre Jammerei mehr hört..
Also: gesund bleiben und die Überlebensfähigkeit erhalten, bzw. die Fähigkeit, auch mit wenig materiellem glücklich zu sein
Der heutige Kommentar des djb zum Thema sollte nicht fehlen.
Selbstredend geht es den Damen nicht weit genug. Davon abgesehen, dass es unzumutbar ist, dass Frauen arbeiten sollen, wenn die Kinder über drei Jahre alt sind, wird auch das Thema der ehebedingten Nachteile angesprochen. Geschiedene Väter können sich nach deren Ansicht nach entspannt zurücklehnen, wenn es darum geht, dass die Mütter ihre "entgangene Karriere" nachweisen müßten.
http://www.djb.de/Kom/K2/pm13-5/
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ist das "normal" dass der DJB auruft zu :
"Unterhaltsrecht: Unterschriftenaktion zur Reform der Reform"
Zitat:Mit dieser Aktion wenden wir uns gegen die Benachteiligung dieser Frauen, da bei Eheschließung der Wandel der Ehe von der Versorgungs- in eine Nachteilsausgleichsehe nicht voraussehbar war. Gleiches gilt für die zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches. Die Chance, für ihre Zukunft rechtzeitig zu planen, wurde diesen Frauen genommen. Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, diese Alt-Ehen zu schützen.
klingt leicht parteiisch
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(28-02-2013, 20:35)L3NNOX schrieb: Zitat:Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, diese Alt-Ehen zu schützen.
Nun ja: Ginge es ihnen wirklich um den Schutz dieser Alt-Ehen, so wäre das sogar zu begrüßen.
Aber darum geht es ihnen nicht ....
Simon II
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(28-02-2013, 20:35)L3NNOX schrieb: klingt leicht parteiisch Damit beleidigst du sie.
Sie sind aus ganzem Herzen und vollständig parteiisch.
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Klingt nicht nur, ist auch so.
Und wenn du einigen Usern hier den Abend versüßt hast, ich mache es wieder "gut": http://www.fernuni-hagen.de/rechtundgender/pisal.shtml
Ab ca. 10:30 auch was zur Sache.
- Mit welchem Tool kann ich das Video speichern (derzeit IE9)?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie offen und unbefangen, gerade auch OLG-Richterinnen, ihre Parteilichkeit nach außen demonstrieren.
Diesem Gesindel fehlt wirklich jegliches Unrechtsbewußtsein.
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14-03-2013, 01:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2013, 01:58 von borni.)
Im Capital kann man lesen, dass Heiraten wieder riskanter geworden ist:
Heiraten ist wieder riskanter geworden. Oder sicherer, je nach Blickwinkel. Hält eine Ehe besonders lang, kann das leicht einen höheren Unterhalt bedeuten, im Zweifel bis zum Tod. Das betrifft immer mehr Paare, denn die durchschnittliche Ehedauer steigt.
Im ständigen Hin und Her der Gesetzgebung tun sich selbst gestandene Familienrechtler schwer, belastbare Prognosen darüber abzugeben, wie ein Unterhaltsprozess ausgeht.
...
Die zentrale Frage, was "lang" in Bezug auf die Ehedauer genau bedeutet, kann noch niemand beantworten. "Es haben sich in der Rechtsprechung noch keine festen Zahlen als Orientierung herausgebildet", sagt Birgit Niepmann, Direktorin des Amtsgerichts Siegburg und Vorstand beim Deutschen Familiengerichtstag. "Aber nach der bisherigen Rechtsprechung sind es wohl mindestens 20 Jahre."
http://www.capital.de/steuern-recht/:Unt...50012.html
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Die "Heiratsurkunde" ist ein beispiellos einzigartig gehebeltes Finanzprodukt mit undefinierter Vertragslaufzeit aus dem grauen Kapitalmarktbereich das immer noch prospektlos ohne jede Aufklärung und Kontrolle bedenkenlos unters Volk gebracht werden darf und unkalkulierbare Auswirkungen auf Ihre Finanzplanung haben kann.
Ein echtes Giftpapier.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Die Änderung des 1578 b wird in erster Linie mit dem Vertrauensschutz für Ehegatten aus sog. Altehen begründet. Abgesehen davon, dass er sich nicht nur auf Altehen beschränkt sondern auch für Ehen gilt, die nach 2008 geschlossen wurden, wo bleibt denn der Vertrauensschutz für Eheverträge, vor dem BverfG-Urteil von 2001 geschlossen wurden?
(14-03-2013, 02:37)sorglos schrieb: Ein echtes Giftpapier. Das unterschreibe ich Dir blind.
Der Richterwahlausschuss hat erstmals in seiner Geschichte für den Bundesgerichtshof 75 Prozent Frauen gewählt. Sechs von acht offenen Stellen werden mit Richterinnen besetzt.
http://www.djb.de/st-pm/pm/pm13-7/
Dr. Eva-Maria Derstadt
Dr. Renate Fischer
Christiane Graßnack
Hartmut Guhling
Dr. Helga Kober-Dehm
Dr. Christiane Oehler
Thomas Offenloch
Dr. Martina Schwonke
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitte...nn=3433226
Wer kommt wohl in den 12. Senat?
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Zwei Jahre danach kann man sagen, dass die Camouflage-Aktion, das Unterhaltsrecht still und leise zu einem guten Teil wieder zurückzusetzen, voll gezogen hat. Kein Mensch redet über die Reform vom 1.3.2013, stattdessen wird fleissig weiterhin die Lüge von der Eigenverantwortung erzählt, die seit 2008 gelten würde.
Ganz klein und auch nur von den Juristen selbst kommen mal Anmerkungen wie jetzt eine: http://www.oberpfalznetz.de/magazin/4579...r,1,0.html
Auszüge:
" Nach der Unterhaltsänderung im Jahre 2008 gilt der Grundsatz, dass jeder Ehegatte nach einer Scheidung für sich selbst zu sorgen hat (§ 1569 BGB). Dadurch entstand vielfach der Eindruck, dass zwar Trennungsunterhalt an einen Ehegatten gezahlt werden muss, jedoch nach der Scheidung kein Unterhalt mehr zu zahlen sei, sofern nicht minderjährige Kinder zu betreuen sind. Der Gesetzgeber hat aber an mehreren Stellen dieses Unterhaltsrecht korrigieren müssen. So ist zum 1. März 2013 eine Gesetzesänderung/-revidierung insofern in Kraft getreten... (...)
Damit ist in einem erheblichen Maß der zunächst aufgestellte Grundsatz wieder eingeschränkt worden. (...) Mit dieser Gesetzesänderung kann die Ehedauer zu einem unbegrenzten und unbefristeten Unterhaltsanspruch allein deshalb führen, weil der Einkommensunterschied auch zwischen den Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit eines der Ehepartners führt. (...)
In der Regel reicht eine lange Ehedauer nicht zur Begründung eines Unterhaltsanspruches aus. Es wird aber vielfach unterschätzt, dass diese lange Ehedauer mittlerweile ein sehr wichtiges Kriterium bei der Festsetzung eines langen oder auch unbegrenzten Unterhaltsanspruches sein kann. Das Vertrauen in die eheliche Solidarität wird nunmehr durch die Rechtsprechung sehr viel höher angesetzt, als der Eigenverantwortungsgrundsatz der Eheleute nach der Scheidung."
Siehe auch http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=92530
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Mich hat es genau so erwischt.
Lebenslänglich, weil ich die Exe nicht zehn Jahre früher (mit drei minderjährigen Kindern) rausgeschmissen habe.
Letztendlich kommt diese 2013er Reform der 2008er Reform den Staat teuerer. Ein Mann, der lebenslänglich bekommt, dessen Motivation zur Leistungserbringung (und Zahlung von Steuern etc.) sinkt gegen null.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Zitat:dass diese lange Ehedauer mittlerweile ein sehr wichtiges Kriterium bei der Festsetzung eines langen oder auch unbegrenzten Unterhaltsanspruches sein kann.
Beim BGH war das nie anders.
Da galt auch zwischen 2008 und 2013 dass EU grundsätzlich unbefristet zu sein hat.
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