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Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski
#43
Nachfolgend ein Teil der Kommentare zum Thema, die aus dem Netz entfernt wurden:

25.02.2016 - Wer die Gutachterin Silvia Danowski zugewiesen bekommt, sollte sich dringend mit dem Fall des AG Dresden Aktenzeichen 304 F 1040/10 beschäftigen. Unabhängig davon ist bekannt, dass gegen die Sachverständige ein Antrag wegen des Verdachts der Befangenheit vor dem OLG Dresden erfolgreich war.

09.03.2016 - Die Gutachterin Silvia Danowski, der selber das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde und die zwangseingewiesen wurde, soll und darf andere Eltern einschätzen?

09.03.2016 - Meine persönlichen Erfahrungen mit Frau Silvia Danowski aus Dresden sind erschreckend. Ich kann ebenfalls nur vor dieser Person als Gutachterin warnen. Die selbsternannte Sachverständige, die in zerrütteten Verhältnissen zu leben scheint, als Psychologin noch nie gearbeitet hat und sich mit vier Gutachten pro Jahr über Wasser hält, hat nachweisbar mehrfach falsche Tatsachenbehauptungen in familienpsychologische Gutachten eingebaut, von den falschen Abrechnungen ihrer Kosten ganz zu schweigen. Zumal scheint es ihr an Fachkompetenz zu fehlen und es wird behauptet, dass jeder Laie die Parteilichkeit des Gutachtens erkennen könne. Zusätzlich entbehren die Hypothesen der Gutachterin Danowski jeder wissenschaftlich, fundierten Begründung. Laut Beschluss vom 28.05.2010 hatte das Familiengericht Dresden Frau Silvia Danowski im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nach §1666 – Beeinträchtigung des Kindeswohles – vorläufig die Personensorge für zwei ihrer drei Kinder (M. 2001, E. 2005 und J. 2008) entzogen und Pflegschaft angeordnet (AG Dresden 304 F 1040/10). Die drei Kinder stammten von verschiedenen Vätern ab, von denen die Mutter getrennt lebte. Das dritte Kind wurde infolge des Vorfalles vom dritten Vater versorgt, nachdem mit ihm noch kurzfristig eine Sorgerechtsvereinbarung abgeschlossen wurde. Aufgrund der Symptome einer schweren psychischen Störung wurde die Erziehungsfähigkeit der Mutter angezweifelt, da eine zukünftige Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Beschwerde der Mutter wies das OLG als unbegründet zurück.

22.03.2016 - Laut Internet-Informationen wurde die Gutachterin wegen des Verdachts auf Befangenheit noch während des Gutachtens in der Entscheidung des OLG Dresden 21 WF 985/15 vom 02.11.2015 abgelehnt. Unter http://www.system-familie.de/befangenheit.htm ist zu lesen, dass im Verfahren 2 F 523/13 vor am Amtsgericht GRM der Verdacht der Befangenheit gegen die Gutachterin Danowski erhoben wurde. Dies scheint bei Danowski normal zu sein. Der selbsternannten Sachverständigen und Mutter von drei Kindern, verschiedener Väter, soll aufgrund schwerer psychischer Störungen und der Gefahr der Kindeswohlgefährdung nach §1666 selbst das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurden sein. (AG Dresden 304 F 1040/10) Ist die Sache dann noch koscher? Schon aus diesem Grund würde ich ein Gutachten von dieser Person ablehnen. Danowski wird im Internet nicht empfohlen. Eigenen Angaben zufolge sei sie Deutschrockerin und Trageberaterin der Trageschule Dresden und hätte selbst 5 Jahre lang gestillt. Sie hätte Menschen auch schon astrologisch beraten (Reiki-Anwenderin Grad 1 und 2 Astrologin des Astrologie-Zentrums Berlin). Schönen Dank auch. Die Sachverständige soll falsche Tatsachenbehauptungen in ihren Gutachten nutzen, um so ein Elternteil zu diffamiere. Was will man erwarten?

20.04.2016 - Die zwei mir bekannten Gutachten von Frau Silvia Danowski aus Dresden empfinde ich als eine Zumutung und als Schande für den Berufsstand. Darum würde ich die Qualifikation von Frau Danowski als Sachverständige in familienrechtlichen Verfahren anzweifeln. Aufgrund der Minderwertigkeit dieser Arbeiten, kann ich Frau Silvia Danowski nicht als Sachverständige für die Erstellung von familienpsychologischen Gutachten empfehlen.

12.05.2016 - Eine Gutachterin S.D. wurde nicht nur mit der Entscheidung des OLG Dresden 21 WF 985/15 wegen des Verdachtes der Befangenheit während der Erstellung eines Gutachtens abgelehnt. Wenige Monate zuvor lehnte der 19. Familiensenat des OLG Dresden schon einmal eine Gutachterin S.D. wegen des Verdachtes der Befangenheit während der Erstellung eines Gutachtens ab. Im Beschwerdeverfahren wurde hier geltend gemacht, die Sachverständige S.D. habe vor Abschluss des Befangenheitsverfahrens bei einem Besuch des Elternteils zum Ausdruck gebracht, sie werde unabhängig vom Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge ihrerseits weiter verfolgen, dem Elternteil die elterliche Sorge entziehen zu lassen. Infolgedessen beantragte sie, den Gutachtenauftrag zu erweitern, um die Erziehungsfähigkeit des Elternteils zu untersuchen (und noch mehr Kohle zu kassieren?), dem sie die elterliche Sorge entziehen wollte. Diesem Erweiterungsantrag wurde nicht stattgegeben. Nun war zu befürchten, dass eine neutrale Haltung der Sachverständigen gegenüber dem Elternteil nicht mehr gewahrt war, dem sie ankündigte, die elterliche Sorge entziehen zu lassen.

14.05.2016 - Es ist für mich befremdlich, wenn Frau Silvia Danowski aus Dresden heute noch als Gutachterin in Familiensachen tätig ist. Als Betroffene und Verursacherin von Kindeswohlgefährdungen erscheint dies sehr fragwürdig. In den vergangenen Jahren soll ihr wiederholt die Personensorge, das Sorgerecht in Teilbereichen bzw. das vollständige Sorgerecht entzogen wurden sein. In dem Zusammenhang wird behauptet, dass Frau Silvia Danowski weit über 40 Verfahren (und Parallelverfahren) anstrebte. Ich würde dringend empfehlen, Frau Danowski als Gutachterin abzulehnen oder Gespräche mit ihr nur unter Zeugen zu führen, Ton- und Videomitschnitte anzufertigen sowie sofort nach dem Gespräch mit ihr ein Gesprächsprotokoll zu erstellen und sich dies von der „Sachverständigen“ Frau Silvia Danowski bestätigen zu lassen. Stichworte: Psychische Auffälligkeit; Zwangssedierung; Zwangseinweisung; Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme Jugendamt; familienpsychologisches Gutachten, psychologisches Sachverständigengutachten, familiengerichtliches Verfahren, Psychologin, Silvia Danowski, Dresden, Sachsen, Entzug Personensorge; Sorgerechtsentzug

25.05.2016 - Offensichtlich wird im Beitrag von Gert Bezug auf den Beschluss des OLG Dresden 19 WF 252/15 genommen. Noch während des Gutachtens wurde dort eine Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt. Informiert Euch! Den Sachverstand und die Methoden der Psychologin würde ich stark anzweifeln. Ich kann die Eltern nur warnen.
02.06.2016: UGW, nicht zu empfehlen. Kann mir nicht vorstellen, dass ihr Abschluss als Psychologin echt ist. Achtung, nur mit Zeugen und Mitschnitt der Gespräche arbeiten. Eigenes Protokoll anfertigen. Frau Danowski soll ein schlechter Ruf vorauseilen. Die Abrechnung ihrer Gutachten soll regelhaft Fehler beinhalten.

05.07.2016 - Lasst Euch gar nicht erst auf ein Gutachten mit Frau Danowski ein, kann ich nur raten: Seit zwei Jahren lebt mein Sohn im Wechselmodell. Da seine Mutter nicht für seinen Unterhalt arbeiten will, bezahlte ich ihr den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, obwohl unser Kind die halbe Zeit bei mir lebte. Mit dem Argument, dass Väter vor Gericht keine Chance haben, wurde ich jahrelang von der Mutter bedroht und erpresst. Als schließlich nicht mehr bei mir zu holen war, beantragte sie gerichtlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und was das bedeutet, dürfte bekannt sein. Da meine Arbeitszeiten sehr flexibel sind, konnte ich immer für meinen Sohn da sein, wenn er bei mir war. Ich habe sehr viel Sport mit ihm gemacht, war jedes Jahr mit ihm im Urlaub, habe ihm vorgelesen, mit ihm gebastelt, ihn in allen Bereichen gefördert so gut ich nur konnte und auch mit ihm für die Schule gelernt. Physisch und intellektuell hat er sich blendend entwickelt.Leider war sein Sozialverhalten auffällig (wie bei vielen Kindern eben) und so geriet er in die Fänge von Psychologinnen, die natürlich zuerst und ausschließlich einen Fehler bei mir suchten. Gefunden haben sie außer ADHS (wie ebenfalls bei vielen) nichts, aber ich wünsche meinem schlimmsten Feind nicht, sich von derart widerwärtigen Personen hinterfragen und kritisieren zu lassen und dabei immer locker und freundlich bleiben zu müssen, weil man sonst ja ihre Erwartungen bestätigen würde. Da auch das Gericht nichts gegen mich finden konnte, wurde eine Gerichtspsychologin beauftragt, Gründe zu liefern um mir mein Kind wegzunehmen – der offizielle Auftrag lautete natürlich anders. Auf diese Weise machte ich die Bekanntschaft von Frau Silvia Danowski. Ihr Verhalten mir gegenüber war höflich und korrekt. Sie machte mir sogar Mut, dass in solchen Fällen meistens der Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, der für ein Wechselmodell ist. Und dass es ja überhaupt gar nicht mehr so sei, dass Frauen vom Gericht bevorzugt werden. Zu ihrem Repertoire gehört es weiterhin, einen unbeholfenen Eindruck zu erwecken und ihre äußere Erscheinung trägt ebenfalls dazu bei, dass man eher Mitleid mit ihr bekommt, dass sie ihren Lebensunterhalt für sich und ihre drei Kinder damit verdienen muss, anderen Menschen ihre Kinder wegzunehmen. Erst hinterher, als ich ihr Gutachten las, wurde mir klar, womit ich es zu tun hatte. Gründe, mir mein Kind wegzunehmen, fand auch sie nicht. Sie hatte aber das Glück auf eine Lehrerin zu treffen, die ihre eigene Scheidung noch nicht verarbeitet hatte, mit der Mutter gut befreundet war, mich überhaupt nicht kannte, aber unheimlich viel zu sagen wussten, was ihr mein Kind angeblich an schlimmen Dingen über mich erzählt hat. Der Großteil des Gutachtens der Frau Danowski besteht aus dieser Art von Dreck und sie hat sorgfältig darauf geachtet, nichts auszulassen. Mitmenschen, die ich ihr nannte, und die ihr Positives über die Beziehung zwischen meinem Kind und mir hätten berichten können, hat sie erst gar nicht kontaktiert. Auf meine Rückfrage diesbezüglich schrieb sie mir wörtlich, dass ihr das „nicht notwendig erschien“. Natürlich sprach sie sich dafür aus, dass mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht weggenommen wird und zwar mit der Begründung, dass es für das Kind schädlich sei, den elterlichen Streit mitzuerleben und dass sie die Mutter etwas empathischer fand. Streit gab aber praktisch schon lange nicht mehr, denn wir hatten uns auseinandergelebt. Um zu unterstreichen, wie gut sie, die Gutachterin, es mit Kindern meint, drohte sie gleich noch damit, unser Kind in einer Pflegefamilie unterbringen zu lassen, obwohl das noch nicht einmal vom Gericht in Erwägung gezogen wurde. Frau Silvia Danowski übertrifft damit meiner Erfahrung nach jedes Klischee, welches ich über das Gerichtsgutachterinnen-Unwesen in den Medien las. Man ist versucht, so einer Person zu wünschen, dass auch ihr jemand ihre Kinder wegnimmt – grundlos und einfach nur so. Ich kämpfe seit Monaten jeden Tag dagegen an, denn damit würde ich mich auf eine Stufe mit ihr stellen.

13.03.2017 - Achtung, diese Dame hat eine Polizeiakte, die sehr aufschlussreich sein könnte. Die Qualität der Arbeit der Frau Danowski als Gutachterin in familienrechtlichen Angelegenheiten kann bezweifelt werden, da Frau Danowski 2015 kurz hintereinander wegen des Verdachtes der Befangenheit in familienrechtlichen Verfahren vor dem OLG mehrfach abgelehnt wurde: siehe Oberlandesgericht Dresden – 19 WF 252/15 – Beschluss vom 28.04.2015 / Vorinstanz Amtsgericht Marienberg – 3 F 974/13 und Oberlandesgericht Dresden – 21 WF 985/15 – Beschluss vom 02.11.2015 / Vorinstanz Amtsgericht Marienberg – 3 F 617/13.

13.03.2017 - Es kann der Sache nicht zuträglich sein, wenn eine Frau Danowski aus Dresden ein familiengerichtliches Gutachten erstellt, obwohl sie selbst seit Jahren in eine Vielzahl von familienrechtlichen Streitigkeiten verwickelt sein soll (AG Dresden 304 F 290/12 ; 304 F 2016/13 etc. und OLG Dresden 20 WF 756/12 eA) und ihr das Sorgerecht nach §1666 für zwei ihrer drei Kinder entzogen wurde (siehe AG Dresden 304 F 1040/10, OLG Dresden 20 WF 600/16). Quelle: http://www.system-familie.de/befangenheit.htm
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RE: Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski - von Schnapsnase - 07-09-2020, 11:11

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