22-02-2021, 17:29
Nur der Urheber hat Urheberrechte, also der Gutachter. Wer und wie weit die Verwertungsrechte gehen, steht in dem Vertrag, mittels dem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.
Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski
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