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Antrag auf Umgangsregelung
#1
Was kann hier verbessert werden?


Antrag auf Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB, §49 FGG, §52 FGG
 
3 Seiten Antrag
 
 
 
Antragsteller:                   Adresse
 
 
 
Antragsgegnerin:            Adresse
 
 
 
 
Zur  Regelung des Umgangs  des  Antragstellers mit dem gemeinsamen Kind der  Parteien, Vorname Nachname, geb. XX.XX.XXXX, in Stadt, wird beantragt, wie folgt zu beschließen:
 
 
1.[font=Times New Roman]       [/font]Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers ist die Antragsgegnerin verpflichtet, das Kind Vorname Nachname, geb. am XX.XX.XXXX, jedes zweite Wochenende von Freitags bis Sonntag an den Antragsteller herauszugeben. Zur Durchführung des Umgangs ist Sie verpflichtet das Kind nach Ort zu bringen und wieder dort Abzuholen. Beginnend mit dem XX.XX.XXXX jeweils 14 Uhr. Hälftige Ferienzeiten des Landes Sachsen im Turnus. Hälftige Feiertage des Landes Sachsen im Wechsel.
 
2.[font=Times New Roman]       [/font]Die Antragsgegnerin wird verpflichtet auf das Kind Positiv einzuwirken zwecks Umgang mit seinem Vater. Des Weiteren wird Sie verpflichtet das Wechselmodel in der Nähe am ehemaligen Wohnort zu etablieren. Gerade Wochen beim Antragsteller, ungerade Wochen bei Antragsgegnerin. Ferienzeiten des Landes Hessen sind zu berücksichtigen und zur Hälfte aufzuteilen. Übergabe des Kindes ist jeweils Sonntagabend 19:00 Uhr. Der Vater verpflichtet sich geeignete Betreuung für das Kind zu organisieren, die Parteien sind Einverstanden und stimmen dem zu. Zusätzlich gibt die Antragsgegnerin dem Antragsteller Schriftliche Bestätigung welche den Antragssteller ermächtigt einen Betreuungsplatz für das Kind abschließen zu dürfen.
 
3.[font=Times New Roman]       [/font]Eigenmächtige Handlungen der Antragstellerin sind Ihr Untersagt. Für den Fall jedweder  Zuwiderhandlung  gegen die Regelungen unter Ziff.  1 und 2. durch die Antragsgegnerin ist Ihr Zwangsgeld gem. § 33 FGG in Höhe von jeweils 1.000,- Euro anzuordnen. Der Antragsteller hat das Recht, den  ausgefallenen Umgang im vollen Umfang nachzuholen und Nachholtermine  zu benennen.
 
 
 
 
Begründung:
 
Die Parteien Wohnten in Ort zusammen. Am 17.06.2013 ist die Antragsgegnerin mit Vorwand und Mitnahme des Kindes zu Ihre Eltern nach Ort Verzogen. Daraufhin hat am 20.06.2013 der Antragsteller die Antragsgegnerin besucht und sich Informiert was das darstellen soll, auf welche er Antwort erhalten hat, „es ist nicht so wie es aussieht“. Zur diese Zeit hat die Antragsgegnerin das gemeinsame Kind ohne Einwilligung des Vaters das Kind in Ort angemeldet. Bereits in der Schwangerschaft hat sich die Antragsgegnerin mit Ihre Eltern, dem Jugendamt in Ort und Ort in Verbindung gesetzt zur Umsetzung Ihre Maßnahme, Ausgrenzung der Vaterschaft, bis zur völligen Vernichtung der Vater-Kind Beziehung.
 
Nach ca. 2 Wochen ist die Antragsgegnerin wieder nach Ort hin wo auch das gemeinsame Kind die Letzte August Woche (26.08.2013 30.08.2013) das Örtliche Kita besuchte. Am 24.06.2013 bekam der Vater des Antragstellers Schlaganfall. Mittlerweile ist der Pflegezustand eingetreten um welche sich meinen Mandanten angehend angenommen hat. Am 02.09.2013 ist die Antragsgegnerin mit erneuter Mitnahme des gemeinsamen Kind nach Ort zu Ihre Eltern verzogen.
 
In der Zeit 02.09.2013 - 01.10.2013 hat die Antragsgegnerin zwei Kita Betreuungsverträge meinem Mandanten zukommen lassen mit Aufforderung „er müsse diesen Unterschreiben, Ort und Datum trägt Sie nach“, welche mein Mandat darauf Unterschrieb.
 
Mein Mandant hat seit dem 17.06.2013 erheblichen Schaden hingenommen, den Gewünschten Kontakt zur seinen Sohn entzogen, obwohl er sich immer für ein Wechselmodel ausgesprochen hat. Auch in der Zeit bis 02.09.2013 wo die Antragsgegnerin mit falschen Tatsachen in Ort wohnte. Zuletzt ist das Wechselmodel mit Schreiben vom 31.01.2014 der Rechtsanwälte XXXXXXX Dokumentiert.
 
Am 26.06.2014 fand ein Umgangsverfahren, AktZ: XXXXX am Amtsgericht Ort, welches der Antragssteller angestrebt hat. Den Gewünschten Umgang mit seinem Sohn ist im da nicht gewährt so dass er ein Vergleich zugestimmt hat. Es spricht Klar für Ausgrenzung, Entsorgung der Vaterschaft, welche alle beteiligten nachvollziehen können.
 
Für das gemeinsame Kind besteht gemeinsame elterliche Sorge.
 
Aus der Begründung ist Notwendig, die Richterliche Entscheidung gem. Ziff. 1-3
Laut §160 Abs. 4 ZPO will mein Mandant die Aufnahme diesem Antrag ins Protokoll
 
 
 
Unterschrift des Antragsstellers
 
 
Anlage
 
1.[font=Times New Roman]       [/font]Beglaubigte Vaterschaftsanerkennung nach § 1595 Abs. 1 BGB
2.[font=Times New Roman]       [/font]Beglaubigte Elterliche Sorge nach § 1626a BGB
3.[font=Times New Roman]       [/font]Antrag auf Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB, § 52 FGG vom 24.05.2014 (3 Seiten)
4.[font=Times New Roman]       [/font]Gerichts Protokoll vom 26.06.2014 (3 Seiten)
5.[font=Times New Roman]       [/font]Handschriftliche Beweis der Einforderung von Unterschriften
6.[font=Times New Roman]       [/font]Bescheid über Kindergartengebühren 2013 (Gemeinde Roßdorf)
7.     Rechtsanwaltsschreiben vom 31.01.2014 an die Antragsgegnerin (Wechselmodel in Unmitelbare Nähe am Ehamaligen Wohnort)
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#2
(14-03-2015, 22:00)JonDon schrieb: ...Weiteren wird Sie verpflichtet das Wechselmodel in der Nähe am ehemaligen Wohnort zu etablieren.
Kurz und knapp?

Deine Threadüberschrift schreibt etwas von Umgangsregelung.

Und Du kommst gleich mit Wechselmodell. Das kann nicht funktionieren!

In der faq ist ein Vorschlag für einen Antrag für Umgangsregelung. Halte Dich daran und blase das nicht auf.
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#3
Erstmal die vielen Schreibfehler raus. Lass es von einem Bekannten korrekturlesen. Der Abschnitt "Begründung" ist insgesamt schlecht. Sachen, die nicht für den Antrag wichtig sind. Man kann das schon selber machen, aber ich würde es an deiner Stelle von einem Anwalt formulieren lassen.
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#4
Moin JonDon.

Seit Juli 14 gibt es eine gerichtliche Umgangsregelung.
Die Mutter ist Dir in der Anpassung der Zeiten am Freitag entgegen gekommen.

Sieh doch erst einmal zu, daß DU Deinen Teil, daß DU zuverlässig Deine Pflichten aus der Regelung erfüllst. Sollte Dir das auf Dauer nicht möglich sein, dann muß eine neue Elternvereinbarung her, ggf eine gerichtliche Abänderung veranlaßt werden.

-

Dein Eingangsbeitrag, Dein neuer Antrag ist von vorn bis hinten unrealistisch, ja sei mir für meine Deutlichkeit nicht bös: Das ist richtiger Unfug.
Ich hatte Dir schon in 11.2014 meinen Eindruck geschildert, daß Dir für solche Sachen das nötige Wissen fehlt.
Von irgendwelchen Anträgen oder Alleingängen solltest Du daher unbedingt die Finger lassen.

Vielmehr solltest Du Dich hier und anderswo auf die Schilderung Deiner Situation beschränken, wie sie IST, und aus Deiner Unzufriedenheiten heraus klare Vorstellungen formulieren, wie es sein SOLL, wie Du Dir Vaterschaft und Umgang vorstellst.

Die erfahrenen User hier im Forum können Dir dann bei der gedanklichen Sortierung und der Umsetzung Deiner Vorstellungen behilflich sein. Suche auch persönliche Hilfen in örtlichen Vätergruppen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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