16-03-2015, 23:13
Das betrifft alles, was hier zur Sprache kam:
SGB I und SGB X als Rahmengesetzgebung mit Klammerwirkung. SGB II ist das Hartz 4 Gesetz, wenn man so will. SGB III betrifft die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. SGB V, wenn man krank ist und vielleicht Krankengeld in Frage kommt. SGB IX wenn man zu behindert ist, um zu arbeiten. SGB VI wenn Rente in Frage kommt. Und wenn alle Stricke reißen oder für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, dann kommt SGB XII.
Die umfangreiche Rechtsprechung dazu, muss man dann auch noch beachten. Beachten muss man es natürlich nicht, wenn man sich lieber auf markige und wohlklingende heiße Luft verlässt oder sich doch lieber auf sein Nichtwissen verlässt.
SGB I und SGB X als Rahmengesetzgebung mit Klammerwirkung. SGB II ist das Hartz 4 Gesetz, wenn man so will. SGB III betrifft die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. SGB V, wenn man krank ist und vielleicht Krankengeld in Frage kommt. SGB IX wenn man zu behindert ist, um zu arbeiten. SGB VI wenn Rente in Frage kommt. Und wenn alle Stricke reißen oder für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, dann kommt SGB XII.
Die umfangreiche Rechtsprechung dazu, muss man dann auch noch beachten. Beachten muss man es natürlich nicht, wenn man sich lieber auf markige und wohlklingende heiße Luft verlässt oder sich doch lieber auf sein Nichtwissen verlässt.