02-04-2015, 22:11
(17-03-2015, 16:29)Gualterius schrieb: Die "alternierende Beherbung" oder garde alternée in Belgien ist aber auch fast das Papier nicht wert, auf dem das Gesetz steht. Wenn man nachfragt, wie oft die garde alternée gegen den Willen der Mutter (und Unterhaltsempfängerin) verfügt wurde, bekommt man keine Auskunft.Wo ist das Problem? Warum sollte man "Dir" Auskunft geben? Bist Du betroffen?
Die "Belgier" haben es auch sehr gut drauf, Unwissenden und "nicht wirklich" Interessierenden oder Betroffenden eine Abfuhr zu erteilen!
Nach dem Motto...was interessiert mich das deutsche Warzenschwein!
Und das ist gut so!