18-03-2015, 22:53
1. Wenn sie jemand hat, der die Kita zaht, kann sie dieses Geld nicht nochmal bei dir eintreiben. Wenn nicht, ist das Mehrbedarf, der unter den Eltern entsprechend ihrer Einkommensanteile aufgeteilt wird.
2. Eine Chance, dass sich das Jugendamt mit einem statischen Titel zufrieden gibt hast du immer.
3. Alle zwei Jahre Auskunft, zwischendurch bist du nicht verpflichtet, von dir aus selbsttätig Einkommensveränderungen zu melden.
4. Verstehe ich nicht.
2. Eine Chance, dass sich das Jugendamt mit einem statischen Titel zufrieden gibt hast du immer.
3. Alle zwei Jahre Auskunft, zwischendurch bist du nicht verpflichtet, von dir aus selbsttätig Einkommensveränderungen zu melden.
4. Verstehe ich nicht.