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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#14
Wieso unbedingt beim JA wegen Titel unterschreiben?

Ich bin der Meinung das kann man abwehren, da die Kindsmutter ja alle 2 Jahre über das JA das Recht hat Auskunft einzuholen.

Wie hoch der zu zahlende Unterhalt ist, kann man selbst ausrechnen, da braucht man kein JA dazu.

Mein Ex und ich haben mit dem JA ausgemacht, das wir die Unterhaltszahlung mit Hilfe der DT als Richtlinie selbst klären. Was seit 6 Jahren super klappt.
Falles er dann nicht mehr zahlen will (hab ich zu viel Vertrauen und Pech gehabt), kann ich als Frau trotzdem noch nen Titel über das JA anfordern. Falls er nicht mehr zahlen kann (bzw. Arbeitsplatzverlust, Unfall etc. - dann kann ich doch auch den Umständen entsprechend milde reagieren und mit ihm weitere Vorgehensweisen ohne Anwalt und JA klären).

Vll kannst Du das mit Deiner Ex auch so machen, wenn sie einverstanden ist.
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von Truckerfrau - 23-03-2015, 00:09

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