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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#28
(30-03-2015, 15:18)Panum schrieb: "Fahrtkosten zur Arbeitsstelle werden nicht gesondert berücksichtigt, da bereits eine 5% Pauschale in die Berechnung mit aufgenommen wurde und die Fahrtkosteb diesen Betrag nicht übersteigen".

Wenn das stimmt, müßtest Du weitere Arbeitskosten belegen, so daß Du über die 5% kommst.


(30-03-2015, 15:18)Panum schrieb: "Die Kosten für private Haftpflicht sowie Hausrat können nicht gesondert berücksichtigt werden, da sie bereits im Selbstbehalt von 1080.- enthalten sind".

Ist das so?

Hat die Gegenseite das begründet?

Allerdings muß ich zugeben, noch nie davon gehört zu haben, daß diese Kosten berücksichtigt wurden.


(30-03-2015, 15:18)Panum schrieb: "Mietkosten sind ebenfalls im vollen Umfang enthalten, die angegeben Mehrkosten von 150.- im Monat durch die größere bezogene Wohnung können daher nicht berücksichtigt werden".

Wie hoch sind denn Deine Mietkosten?

Hier gibt es Informationen zu den Mietkosten.

Zitat:In den Selbstbehaltssätzen sind folgende Mietkosten enthalten:

Im Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern: 380,- € (warm).

Im Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Ehegatten: 480,- € (warm).

Sind die Mietkosten im konkreten Fall höher als diese Pauschalen, und ist es dem Unterhaltsschuldner auch nicht möglich oder nicht zumutbar, die Mietkosten durch einen Umzug zu verringern, so erhöht sich der Selbstbehalt um die Mehrkosten der Miete.

Simon II
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von Simon ii - 30-03-2015, 15:40

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