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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#33
Ich würde so sagen: Schicks hin - für die Akte. Damit die wissen, dass sie im Klagefall über diese Hürde müssen. Das kann nichts schaden. Ist eher vorbauen für die Zukunft.

Falls du meinst einen Anwalt fragen zu müssen (und ich kann mir nicht vorstellen, dass der besser als ich, die Lage von Vätern einschätzen kann) dann ist das rausgeschmissenens Geld (wüsste bessere Spendenziele ;-)) und der wird dir folgendes sagen: "Das hat wohl keine große Wirkung". Jedoch nur aus Faulheit und weil es sehr wenige Anwälte gibt, die nicht 08/15 machen für schnelles Geld und kaum einer, der eine wirkliche "Selbstbehaltsberechnung nach BGB" durchzieht. Ich kann nur sagen, dass wir so die Berücksichtigung höherer Wohnkosten schon durchbekommen haben.

Ansonsten würde ich in einer Situation wie deiner möglicherweise den Titel erstmal auf 2 Jahre (ab Inverzugsetzung) befristen lassen. "Dann bekommen Sie doch eh erneute Auskunft."

Von Hausratsversicherung hab ich nicht gesprochen. Das ist in der Tat dein reines Privatvergnügen und die Aufbewahrung von DJ-Equipment nicht wirlich unterhaltsrelevant.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von sorglos - 31-03-2015, 23:13

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