(01-04-2015, 10:27)Panum schrieb: oder muss ich eh in jedem Fall bei beruflicher Veränderung die Angaben freiwillig durchgeben?Nein, musst du nicht durchgeben. Aber wenn die KiMu das mitbekommt, kann sie ggfs. innerhalb der 2-Jahresfrist erneut Auskunft verlangen, wegen "geänderter Umstände".
Nebenbei ist man als Selbständiger für die Unterhalts-Schergen Freiwild und es wird dir immer gnz bequem unterstellt, das du dich arm rechnest. Aber natürlich hat man da auch Gestaltungsspielräume, wenn der Cash-Flow stimmt.
Ich bin immer für befristete Titel, weil die wenigsten wissen, was sie in 8 oder 12 Jahren verdienen werden. Man behält mehr Gestaltungsspielraum bei einem minimalen Klagerisiko, wenn man nicht übertreibt. Ansonsten gilt: rauf gehts immer, runter nimmer. Wenn man einen 2-Jahres-Titel hatte, z.b. nach Stufe 6 und dann den Job verliert, kann man ohne weiteres danach etwas angemessenes, z.b. Stufe 2 oder sogar Mindestunterhalt titulieren. Dies auf den Klageweg zu erreichen ist fast unmöglich.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #