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Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
#1
Hallo Gemeinde,
mit ist bewusst das es hier ein Antrag für das Amstgericht gibt,
aber ich hätte vorab gerne gewusst ob dieser kurze Satz wirklich ausreicht oder ob man noch was hinzufügt. es gibt ja auch viele abgesteckte versionen vom sorgerecht. mit ist es zb wichtig das ich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme und keine abgesteckte version vom sorgerecht, da die KM mir schon wieder gedroht hat, wegzuziehen weil ich unsere Tochter gerne auch während der Woche übernacht hätte und in den kiga bringen möchte. wir leben beide nur 150meter Luftlinie in mitten einer Kleinstadt von 15000 Einwohner.
wäre dankbar wenn mir dies noch schnell wer beantworten könnte bevor ich das ganze nun angehe.
ach ja- unsere Tochter ist 3. getrennt leben wir bereits von Anfang an. wir reden normal
miteinander und gehen auch gemeinsam auf kiga Abende etc.
es spricht also nichts dagegen. sie hat aber einfach ein Problem mit dem
gemeinsamen Sorgerecht. aber das ist mir nun relativ egal. ich möchte mir später einfach nicht vorwerfen das ich es nie getan habe und unsere kleine sich dann darüber Gedanken macht. ich möchte Verantwortung tragen dürfen was unsere Tochter angeht.
Grüße
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#2
Der Antrag ist optimal. Er bietet möglichst geringe Angriffsflächen und beinhaltet selbstverständlich das gesamte Sorgerecht inclusive aller Teilrechte.

Wenn du anfängt reinzuschreiben: Ich möchte auf jeden Fall auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungrecht, machst du die Mutter vielleicht erst hellhörig. Lässt du dann noch fallen, dass du gegen einen Wegzug vorgehen wirst, hast du mit Richter und Mutter den schönsten Streit und denen den besten Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht frei Haus geliefert. Streiten und klagen kannst du noch genug, aber bitte erst NACHDEM du das gemeinsame Sorgerecht hast.
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#3
Die gemeinsame elterliche Sorge dient dem Kindeswohl - das ist die Regelannahme und weshalb sollte man begründen, dass man etwas will, was offensichtlich gut für das Kind ist?

Auf Nachfragen des Jugendamtes hatte ich noch geantwortet, dass ein Kind mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gegenüber Kindern mit zwei sorgeberechtigten Elternteilen diskriminiert sei und ich diese Diskriminierung für mein Kind beendet sehen möchte.

Die anderen Beteiligten sind dann gefordert, Stellung zu nehmen, ohne von Dir ein Gerüst für eine Gegenargumentation geliefert bekommen zu haben. Das sollte man sie auch erstmal leisten lassen und kann dann darauf eingehen, wenn es zweckmäßig erscheint.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
sollte ich denn auch den sogenannten 3 Sprung durchführen?
sprich
1. mit KM einigung finden
2. um Vermittlung beim JA bitten
3. FG einschalten

mit der KM lässt sich das Thema ja nicht bereden. wir waren ja zwecks Umgangsregelung beim JA. habe zwar jetzt ein geregelten Umgang, aber lang nicht den den ich gern hätte um meinen Teil als Vater gegenüber meiner Tochter leisten zu können.
dementsprechend habe ich dieser Regelung auch nur bis zum 1.06 zugestimmt. dort gibt es ein erneutes Gespräch beim JA.
das Thema UR hatte ich dort bereits kurz angeprochen worauf die KM ja dreist meinte es wäre nicht möglich da wir nicht miteinander reden können, weil wir das UG ja nicht mal geregelt bekämen.

indirekt habe ich also schon Punkt 1-2. versucht und bin gescheitert, da selbst die JA mitarbeiterin sagte es wäre fast unmöglich das GS zu bekommen wenn die KM es nicht will. leider ist davon nichts im Protokoll zu lesen.

soll ich jetzt trotzdem beim JA um einen Termin bittrn zwecks Vermittlung, obwohl ich ja daraus ableiten kann das diese zum scheitern verurteilt ist?
möchte auch ungern bis Juni warten und dann erst das Thema GS ansprechen.

Grüße
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#5
Nein.

Der "Dreisprung" ist eher was für ein Umgangsverfahren - keinesfalls beim erstmaligen Antrag auf Sorgerecht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Wenn du mit deiner jetzigen Situation zufrieden bist, dann lass es sein. Besser wird es nicht. Was nützt dir das Sorgerecht, wenn die Mutter morgen hunderte Kilometer weg zieht?
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#7
Mein Vorschlag wäre, dass Du die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt Deinerseits abgibst und die KM bittest, das ihrerseits innnerhalb von einem Monat ebenfalls zu tun. Das JA leitet eine Ausfertigung an den anderen Elternteil weiter, sodaß Du dann weißt, ob die KM das getan hat. Sollte sie die Frist verstreichen lassen, bitte das JA schriftlich und ebenfalls unter Fristsetzung von einem Monat um Vermittlung mit dem Hinweis, dass Du danach bei Erfolglosigkeit des JA gerichtlichen Antrag stellen wirst.

Dann hast Du gleich schöne Anlagen für Deinen Antrag aus denen ersichtlich ist, dass Du eine außergerichtliche Einigung versucht hast.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
@ iglu: Er könnte hin fahren und die Kinder zurück holen!
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#9
In einer LSD-geschwängerten Welt ginge das wohl. In der Realität sieht das anders aus. Ich halte nichts davon hier Leute in ideologische Kämpfe zu schicken.

Pragmatisch gesehen, bringt das Sorgerecht nichts. Wenn er das für sein Seelenheil braucht, soll er es machen. Umgang erweitern, geht auch ohne Sorgerecht.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es durch einen Sorgerechtsantrag eher schlechter wird als besser ist hier immens, also kann man zu keinem anderem Schluss kommen, es bleiben zu lassen, wenn man rational an die Sache heran geht.
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#10
Na ja, für mich war die Erlangung der geS Voraussetzung dafür, dass ich meinem Kind in prekärer Situation einen Ausweg eröffnen konnte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
(26-03-2015, 23:38)wackelpudding schrieb: Na ja, für mich

Das ist eben das Problen hier, dass jeder von sich und seinem eigenen Desaster ausgeht und das zwanghaft in andere Fälle hineintragen muss.

Eine sorgerechtsrelevante Entscheidung oder Auseinandersetzung steht hier nicht an, abgesehen davon gibt es juristisch immer die Möglichkeit, sich das Sorgerecht übertragen zu lassen. Und noch einmal abgesehen davon läuft das auch nicht weg.

Der TO hat Umgang, lebt in unmittelbarer Nähe seines Kindes und wenn man einmal genau liest, will er nicht das Sorgerecht sondern mehr Zeit mit seinem Kind.

Da kann man sich jetzt schlau anstellen und das in die Wege leiten und realisieren oder man macht den Volltrottel und gießt mit nutzlosen Anträgen auf im Moment nutzlose Rechtskonstrukte Öl ins Feuer.
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#12
Danke dür die Antworten. ehrlich gesagt würde ich ungern noch 2 Monate länger warten.
aber bleiben lassen kommt für mich nicht in Frage! ich bin der Vater- also weshalb sollte sich dann das GS sorgerecht negativ auf den Rest ausüben- es sei denn man hat eine KM vor sich sitzen, die nicht das Kindeswohl im Vordergrund steht und durch ihre nachträglichen "Racheaktionen" alles weitere erschwert!
so ging es leider Jahrzehnte allen bisherigen KV...immer schön [Unterschreitung des Mindestniveaus] halten und zu allem ja und Amen sagen damit ja die- wohlgemerkt nur ausschließlich an dem Kindeswohl interessierte- KM Umgang gewährt.
Sorry, da kommt mir gerade schon wieder die Galle hoch. ich mache das jetzt bereits 3 Jahre mit. Zu allem sage ich ja und lasse mir alles bieten- umgangsverbot mit unserer Tochter zusammen mit meiner Freundin, kein Umgangsersatz wenn die KM mal wieder Weihnachten, zwischen den Jahren Silvester verreist. die ständigen Drohungen mir gegenüber und Behauptungen es sei "ihr Kind" und und und.
das es dadurch nicht bessee wird weiß ich selbst. mittlerweile 3 Jahre ohne GS haben es aber auch nicht besser gemacht.
es folgt eventuell in den nächsten Tagen nochmal ein sogenannter "Familienrat". spRich ihre Eltern, meine und Sie und ich werden uns an einen Tisch setzen und über alle Geschehnisse reden.
da habe ich noch ein Funken Hoffnung, da sich ihre Eltern mit meinen sehr gut verstehen und dann alle Parteien beide Seiten kennenlernen und hoffentlich ihren "Kindern" zur Einigung verhelfen können.

Grüße
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#13
@iglu

Ich finde, dass Du Maßnahmen in Frage stellst. die geeignet sind Handlungsräume grundsätzlicher Natur zu eröffnen - auschließlich das ist durch den eigenen Horizont limitierte Beratung.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
(26-03-2015, 23:49)the notorious iglu schrieb:
(26-03-2015, 23:38)wackelpudding schrieb: Na ja, für mich
Das ist eben das Problen hier, dass jeder von sich und seinem eigenen Desaster ausgeht und das zwanghaft in andere Fälle hineintragen muss.
Was macht dich so sicher, dass dies nicht auch auf dich zu trifft?
Immerhin macht @wp den Ausgangspunkt bei seiner Erfahrung deutlich. Du verallgemeinerst. Was?

(26-03-2015, 23:49)the notorious iglu schrieb: Eine sorgerechtsrelevante Entscheidung oder Auseinandersetzung steht hier nicht an, ...
Nur weil es gerade nicht regnet, heißt das nicht, dass man keine Dämme bauen sollte.

Gerade umgekehrt: Wenn es künftig eine sorgerechtliche Auseinandersetzung gibt, wird er gefragt werden, warum er sich nicht früher "dafür interessiert" habe.

(26-03-2015, 23:49)the notorious iglu schrieb: man macht den Volltrottel und gießt mit nutzlosen Anträgen auf im Moment nutzlose Rechtskonstrukte Öl ins Feuer.
Das wirkt auf mich, wie das Geschwätz davon, dass einem die Reisefreiheit ja nichts bringe, wenn man nicht (vom Staat) das Geld dazu erhalte... 

"Sorgerecht" und "Umgangsrecht" verhalten sich wie "Freiheit" zu "sozialer Sicherheit" - würdest du z.b. das Wahlreht abgeben für doppeltes HartzIV ?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
Welche Handlungsspielräume siehtst du denn durch das Sorgerecht hier etabliert oder erschaffen, erklär mir das einmal.

Mit dem Sorgerecht@ Panum wirst du genauso brav ja und Amen sagen und wenn nicht, dann nimmt man es dir wieder weg und an der Mutter wird sich dadurch nichts ändern. Du willst dich mit der Mutter streiten und da wirst du sicherlich auch einen Weg finden, das ist keine Frage, wie es keine Frage ist, dass es kein Problem darstellt sich in irgendwelchen Machtspielchen zu verschleißen, anstattt sich auf das zu konzentrieren, was man eigentlich will.
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#16
(27-03-2015, 00:06)the notorious iglu schrieb:  Du willst dich mit der Mutter streiten und da wirst du sicherlich auch einen Weg finden, das ist keine Frage, ....
Aus Beratersicht: Gerade dann (und da sehe ich @panum auch auf dem Holzweg, WINK) könnte die Klärung der Sorgefrage, das Potential für eine streitärme Zukunft eröffnen. Der Verzicht tendiert eher zur Chronifizierung der Streiterei.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#17
@iglu

Weshalb bietest Du der Mutter Deines Kindes nicht an, in einem Verfahren nach §1671 BGB ihren Anträgen nicht entgegen zutreten? Ich meine, wer belastet sich schon gerne mit etwas, was nichts wert ist? Na, und die Mutter wäre Dir sicherlich dankbar - Besseres kann Dir für eine (wie ich finde notwendige) Klimaverbesserung gar nicht einfallen...

Berichte doch dann hier ´mal, wie´s so gelaufen ist - danach nehme ich´s dann vielleicht ernst, wenn Du anderen davon abrätst, in die geS zu wollen....
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
@Panum,

das ist ja nicht selten, dass Menschen gering schätzen, was sie haben, weil es ihnen an Phantasie mangelt, damit etwas Gescheites anzufangen. MMn ist es richtig, dass Du versuchst in die geS zu kommen, weil Du es für Dein Kind willst. Ein Stück bringt Dich das auch auf Augenhöhe zur Mutter, d. h. Du wirst dich ggf. dann ernstgenommener fühlen und das JA wird Dich -nach meiner ganz persönlichen Erfahrung- auf jeden Fall ernster nehmen. Beides kann dazu führen, dass Belange, die das gemeinsame Kind betreffen, mit größerer Ernsthaftigkeit angegangen werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
Es fehlt hier wie so häufig an der strategischen Klarheit und an der Klarheit des Zieles. Man will etwas haben, warum weiß man nicht, man weiß nur, dass man es haben will, weil die Mutter es ja auch hat. Das ist kindisch.

Die mangelnde Klarheit wird hier, leider auch wie so oft, durch Ideologie aufgefüllt durch Könntes und irgendwelche ominösen Dynamiken, die sich ganz vielleicht positiv niederschlagen, aber im Moment keinen praktischen Wert haben und dazu kommen noch Omas Weisheiten von Regen und Regenschirmen oder was das alles war und hinkende Vergleiche, die irgendwelche Wahlmöglichkeiten oder Optionen suggerieren, die nicht vorhanden sind.

Und das, obwohl es doch hier jeder besser weiß, wie die Wahrscheinlichkeiten verteilt sind, was möglichen Reaktionen der Mutter betrifft.

Wenn Wackelpudding von seiner Erfahrung berichten möchte, müsste er meine These bestätigen, weil es bei ihm genau so gelaufen ist, wenn ich das richtig erinnere.

Der TO will mehr Umgang und ein besseres Standing, also soll er sich darum kümmern. Wenn er sein Ziel erreicht hat und dann noch der Ansicht ist, dass das Sorgerecht einen großen, am besten nicht nur ideellen, Wert für ihn hat, kann er das ja angehen, wie gesagt: Es läuft nicht weg!

Letztlich ist er ein erwachsener Mensch und kann machen, was er will. Gewarnt wurde er.
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#20
seit 3 Jahren kämpfe ich mit der Überlegung des GS. das kommt nicht jetzt plötzlich. ich habe es nur nie getan aus Angst vor der Reaktion der Mutter!
was bringt es mir denn bitte, weiterhin darauf zu verzichten wenn ich nach wie vor Dinge zu hören bekomme wie "ich will nicht das du mit deiner mutter und deinen Neffen 5 Tage in den Urlaub fährst weil die Kleine es nicht gewohnt ist so lange von ihrer Mama getrennt zu sein" das höre ich mir seit Jahren an. aber Interesse darauf hinzuarbeiten das die Kleine sich daran gewöhnt besteht ja auch nicht!
Die 3 Jahre die ich bereits von ihrer Kindheit zu 90% verpasst habe, wird mir nie wieder jemand zurückgeben können!
ich bin mit meiner Taktik, mir alles gefallen zu lassen und ständig für die KM da zusein, Dinge nebenher zu bezahlen oder die Kleine sehr oft zu nehmen als der Neue ins Haus kam, auch nicht gut gefahren. Die weigert sich strickt selbst beim JA Gespräch mir die Kleine über ein komplettes Wochenende zu geben. Legt es so aus als müsste man erstmal langsam anfangen. ist ja auch richtig. aber die kleine hat von Anfang an schon immer mal eine Nacht bei mir geschlafen und ist es daher gewohnt. das streitet sie natürlich ab und ich muss nun von vorne beginnen. sie wollte das ganze jetzt erneut 1 Jahr so machen! habe ich lixu strickt geweigert und daher der Folgetermin beim JA im Juni.
da will ich aufstocken- aber sie wird es nicht zulassen!
hier wissen sicherlich viele was es für eine seelische Belastung ist, ein weinendes Kind was darum bettelt nochmal bei Papa zu schlafen zu dürfen, der KM übergeben zu müssen.
Es wird sich strickt dagegen geweigert das Kind morgens im KIGa abzugeben damit es mittags von mama geholt werden kann.
ich habe allein 1 Jahr darum gebettelt das ich im Kiga auf die Liste aufgenommen werde, die kleine abholen zu dürfen. Ihre und meine Mutter standen von Anfang an auf der Liste!
Ich möchte einfach jetzt Klarheit schaffen. unserer Kleinen steht es nunmal zu, das Papa die Sorge mit trägt.
Ich war damals schon so bescheuert und habe es der KM allein überlassen. denn wir hatten noch darüber gesprochen und ich war zu blauäugig. Ich wollte es ihr so einfach wie möglich machen mit der kleinen. Kein ständiges hin und hergerenne wegen irgendwelchen formunellen Dinge. da lief es aber auch noch fair zwischen uns ab.
ja vielleicht hatte ich auch etwas Schiss. aber es war eine ganz neue Situation für mich. ich wusste nicht das ich so eine unfassbare große Liebe zu meiner Tochter entwickeln könnte.
jedenfalls kann ich nicht mehr einfach nichts unternehmen!
sie unternimmt ja auch sämtliche Dinge die sie tun kann. eröffnet eine beistandschaft obwohl ich seit Jahren pünktlich und in voller Höhe zahle. sie interessiert es scheinbar auch nicht ob dies dem Wohlbefinden und der kommunikationsfähigkeit der Eltern fördert!!

Grüße
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#21
Dafür dass du es jahrelang versäumt hast konsequent für deine Ziele zu arbeiten und dir von der Mutter hast die Butter vom Brot nehmen lassen, kann ja keiner was. Ich sehe hier nur ein Konglumerat an Unzufriedenheit und Enttäuschungen, das du mit den falschen Mitteln bekämpfen willst. Schreibst du ja auch selbst.

Umgang, Urlaub und Abholung vom Kindergarten gibt es nicht im Paket mit dem Sorgerecht. Vielleicht hast du da auch etwas falsch verstanden.

Ich widerhole mich: setze dir klare und vernünftige Ziele und entwickle eine konstruktive und erfolgreiche Linie um diese Ziele zu erreichen. Das Sorgerecht scheint bei dir nur zur Sublimierung anderer Problebe herhalten zu sollen. Wenn der Richter oder die Richterin das merkt, bekommst du es sowieso nicht.
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#22
ich lese hier leider vermehrt das missverstehen von threaderöffner.
das das sorgerecht nichts mit dem umgangsrecht zu tun hat weiß ich selbst und habe auch nie gegenteiliges behauptet.
es ist einfach eine traurige Tatsache das man der KM immer Honig ums Maul schmieren muss obwohl sie sich offensichtlich bei ihren Entscheidungen null Gedanken um das Wohl des Kindes macht.
allein das hier Begriffe wie "bekämpfen" fallen nur weil man(n) sich für sein  eigenes Kind interessiert und kümmern will, beweist doch das da enorm was schief läuft!
Bekämpfen will ich hier gar nichts! ich möchte-  wie bereits schon erwähnt- für unsere Tochter gleichermaßen da sein wie die KM, ein Vorbild und eine Schulter zum Anlehnen sein.
ich bin der Meinung das gerade die Töchter eine männliche Bezugsperson benötigen. Ich möchte nicht das meine Tochter mit den Männernproblemen aufwächst, die die Mutter ihr vorspielt.
Wie gesagt, man wird hier vollkommen missverstanden und dadurch bringt dieses Forum teilweise mehr negative Gedanken zum Vorschein als Positive ;-(
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#23
Mit Verlaub @panum. Aber für mich liest Du Dich grad wie ein kleines trotziges Kind, was mit dem Fuss auf den Boden stampft und sagt..."ich will aber".

1. Das hier ist ein öffentliches Forum, wo jeder seine Meinung und Erfahrungen mitteilen kann, wenn es nicht unter die Gürtellinie geht.

2. Lies Dir bitte nochmal durch, was @p geschrieben hat.

3. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht Ok, jedoch explizit aufs ABR hin-zu-beantragen, kann ganz ordentlich in die Hose gehen. Dies ist nämlich der sensibelste und wichtigste Teil der gemeinsamen Sorge. Und Du machst mir nicht den Eindruck, einen ruhigen und objektiven Eindruck zu übermitteln.

4. Ich selbst habe mit der Mutter das gS. Jedoch habe ich die Kinder nun seit ca. 8 Jahren nicht mehr gesehen.

5. Von Deinem regelmäßgen Umgang würde ich träumen!

6. Hast Du einen gerichtlichen Umgangsbeschluss mit klaren Androhungen von Ordnungsgeld an die Mutter?
Ich habe so einen.

7. Wenn Mutter nicht will, dann kannst Du sonstnochwas veranstalten. Es wird Dir nix bringen. Ob das Kind nun gePASt wird oder ähnliches..... Die Kinder meiner Ex haben ganz schnell gelernt, sich gegen den Vater zu entscheiden.

8. Je älter das Kind ist, umso mehr geht es seinen eigenen Weg.

9. Von daher kan ich @notorious´s Posts zu vielen Teilen zustimmen.

my2c
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#24
Ok, @Panum, nimm Dir einfach das hier weg, was Dir weiter hilft und messe niemandem mehr Bedeutung bei, als Dir selber. Die meisten Väter, die hier posten, haben genau wie Du Einschränkungen in den Beziehungen zu ihren Kindern zu verkraften und kompensieren das gelegentlich suboptimal. Trotzdem, denke ich, kannst Du sicher recht relevante Hinweise erkennen, wenn Du den Grad Deines Dich persönlich betroffen Fühlens runterfahren kannst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
(27-03-2015, 14:25)Panum schrieb: seit 3 Jahren kämpfe ich mit der Überlegung des GS.

Und nun hast du dich entschlossen, es zu beantragen. Gut, mach das. Gründe, die dagegen sprechen das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen dürften seltene Ausnahmen sein. Nimm den kurzen Antrag als Vorlage und machs. Es ist weder aufwendig noch teuer.
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