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SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind
#45
Es ist ein Zitat, also hast du es auch genauso geschrieben. Du hüpfst hier fröhlich zwischen Sozialrecht und Familienrecht hin und her, problematisierst Dinge, die nicht problematisch sind und erwartest offenbar, dass hier irgendjemand versteht, was du eigentlich willst.

Ich kann es nur erahnen: du willst mehr Umgang. Was das nun mit deinen Sozialleistungen zu tun hat, erschließt sich mir immer noch nicht. Und was das betrifft, muss man dir einfach einmal klipp und klar sagen, dass daraus nichts werden wird, jedenfalls nicht gegen den Willen der Mutter.

Was sorglos da vorschlägt oder praktiziert ist ganz nett, trägt aber nur als Elternvereinbarung, weil es keine familienrechtliche Substanz hat dahingehend, dass es dergestalt keine vollstreckbare Regelung sein kann. Das ist das erste und das zweite ist, dass sorglos eine Rückkopplung vom Familienrecht auf das Sozialrecht damit bezweckt. Du willst das ja wohl umgekehrt einsetzen und das funktioniert eben nicht. Das sagte ich bereits.

Also noch einmal an deine Adresse: du befindest dich oder operierst auf völlig falschen Ebenen und versuchst Argumente zu bemühen oder zu schaffen, die keine sind.

Ich will es dir in aller Freundlichkeit und Solidarität sagen: das was du schreibst und berechnest zeigt ganz deutlich, dass du grundlegende Dinge nicht verstanden hast. Ob du es selbst nicht verstanden hast oder ob dir das jemand falsch eingeredet hat, kann ich nicht beurteilen. Mit diesem Wissensstand und diesem Ansatz erreichst du umgangstechnisch (voraussichtlich) gar nichts.

So, du hast jetzt Leistungen beantragt. So weit konnte ich folgen. Du sollst Belege einreichen. So weit konnte ich auch folgen. Und dann wird das seinen Gang gehen.

Alles andere, was du damit scheinbar verbindest ist Käse. Und was du dir sonst so einredest und woran du fanatisch festhälts und weswegen du dich mit der Mutter streitest ist auch Käse und wegen dieses Käses hat man dir bereits das gemeinsame Sorgerecht verweigert.
Du machst einen beliebten Fehler, den einige andere hier zuweilen auch machen. Du rechnest dir deinen Umgang schön! Ich habe bereits darauf hingewiesen. Dein Kind ist an 11 (Kalender)Tagen bei dir und nicht 11 (ganze)Tage. Es sind 6x24 Std., bummelig, genau gerechnet auf deine Umgangsregelung habe ich jetzt nicht. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass das Kind 24x 24Std. bei der Mutter ist, bummelig. Das ist von einem paritätischen Wechselmodell ganz weit weg, um genau zu sein in einem Verhältnis von 1:4.

Ich würde dir ans Herz legen, das einmal zu be- und überdenken.
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RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 05-04-2015, 16:12
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 07-04-2015, 23:54
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 09:37
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 20:48
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 22:32
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 09-04-2015, 10:36
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 15:44
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 16:07
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 19:31
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 11-04-2015, 20:33

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