29-03-2015, 23:11
Kann es sein, dass es bei der Anfrage des Jobcenters um den Anspruchsübergang Deines Kindes gegen Dich auf das Jobcenter ging? Dabei würde dann Dein Kind mit 214 € Zahlbetrag von Dir plus Kindergeld über dem Regelbedarf liegen, d. h. keine Leistungen empfangen, weshalb dann auch m. W. ein Anspruchsübergang nicht stattfindet, wenn das Kind Teil der mütterlichen Bedarfsgemeinschaft ist.
Der zivilrechtliche Anspruch des Kindes auf Mehrbedarf ist davon unberührt und könnte m. E. geltend gemacht werden.
Der zivilrechtliche Anspruch des Kindes auf Mehrbedarf ist davon unberührt und könnte m. E. geltend gemacht werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...