21-09-2021, 08:25
Es geht ihm mehr um die Zeit als ums Geld.
Wenns keinen noch gültigen Titel gibt und kein Dritter belastet wird, können Eltern den Unterhalt fürs Kind absolut frei aufteilen, wie sie wollen. Das geht auch amtlich und schriftlich, dann in Form einer Erfüllungsübernahme.
Natürlich nicht zu Lasten Dritter, wie gesagt. Man kann nicht den Barunterhalt in bestem Einvernehmen einstellen und dann Unterhaltsvorschuss oder Sozialleistungen fordern. Das geht schief.
Wenns keinen noch gültigen Titel gibt und kein Dritter belastet wird, können Eltern den Unterhalt fürs Kind absolut frei aufteilen, wie sie wollen. Das geht auch amtlich und schriftlich, dann in Form einer Erfüllungsübernahme.
Natürlich nicht zu Lasten Dritter, wie gesagt. Man kann nicht den Barunterhalt in bestem Einvernehmen einstellen und dann Unterhaltsvorschuss oder Sozialleistungen fordern. Das geht schief.