(30-03-2015, 12:22)ArJa schrieb: ....... und dann könnte es speziell im Wiederholungsfall recht teuer werden ..
Für wen?
Bei Lt. Dino ist nichts zu holen, das sollte sich in Juristenkreisen herumgesprochen haben.....
(30-03-2015, 12:25)Blumentopferde schrieb: Meine Ex hat nen indirekten Mordaufruf an meiner Person öffentlich auf Facebook gepostet, hat den Stasianwalt auch nicht interessiert.
Reicht das nicht wenigstens für § 1579 BGB?
Bibel, Jesus Sirach 8.1