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Beihilfeberechtigung bzw. Krankenversicherung des volljährigen Kindes nach Scheidung
#14
Manchmal hilft doch ein klärendes Gespräch...
Dieses geführt mit dem Vater, der mir das Ganze noch mal erklärt hat.

Die Problematik liegt im Detail der nicht erfolgten Kündigung!
Rückwirkend akzeptiert die PKV die Kündigung nicht.
Und JETZT kann meine Tochter nicht kündigen, weil sie Dank Meldung beim Arbeitsamt ja wieder Kindergeld erhält und damit Beihilfe berechtigt ist. SIe könnte zwar den Anteil der PKV kündigen, müsste sich dann aber für 30% bei einer anderen priveten Versicherung wieder neu versichern und das ist natürlich nicht das, was sie möchte.

Es gibt also nur die Möglichkeit, einen Job anzunehmen, der mehr als 450€ einbringt, damit sie sich selber krankenversichern kann/muss, oder aber sich beim Arbeitsamt wieder abzumelden und kein Kindergeld mehr zu erhalten.

Pest und Cholera....

Nichts destotrotz habe ich dei GKV angeschrieben (telefonisch kein Durchkommen) und um Stellungnahme gebeten. Schon komisch, dass sie keine Kündigungsbestätigung erfragt haben, dann wären wir ja auf die Schwierigkeiten hingewiesen worden...

Grüße!!
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RE: Beihilfeberechtigung bzw. Krankenversicherung des volljährigen Kindes nach Scheidung - von kleine.segelmaus - 08-04-2015, 17:39

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