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Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo?
#3
...nee, den nicht. Bin bisher nur im Forum unterwegs gewesen. Danke für den Link.
Da hat mir die dämlich Anwältin ja wirklich ein Ei ins Nest gelegt....

Bleibt mir als einziges also nur die Abänderungsklage, um eine Stufe niedriger durchzusetzen (entspricht 18,- euro im Ergebnis)? Was ist das für ein Müll?
Anwalts- und Gerichtskosten gehen dann wahrscheinlich auf meine Kappe und somit zahle erstmal paar Jahre drauf? Wonach werden die Anwaltskosten bemessen? Bestimmt nicht auf Basis von 12 x 18,- Euro , oder?

So wie ich das sehe, werde ich sowieso um eine solche Abänderungsklage nicht herumkommen, wenn der Junge volljährig wird, da der jetztige Titel ja dynamisch und unbefristet ist. Also könnte ich es auch jetzt angehen und Befristung einbauen, oder? Kriegt man das dynamisch auch raus?
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RE: Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo? - von Schnabelhalter - 08-04-2015, 10:58

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