13-04-2015, 13:54
Ich verstehe nicht ganz, wieso man verpflichtet ist einen Titel zu bedienen, wenn man es nicht kann. Abänderungsklagen dauern und man hat trotzdem kein Geld. Wenn man Sozialleistungen erhält ist man doch als Familie bedürftig.
Ich zahle nicht weil ich bedürftig bin, zahlungsunfähig. Daher werden auch keine Rückzahlungen geleistet. Die Bedürftigkeit ist doch Beleg genug. Warum eine Abänderungsklage?
"Der Unterhaltsanspruch des Kindes fällt nur dann weg, wenn der Unterhaltsschuldner zur Zahlung nicht in der Lage ist (oder das Kind über ausreichend eigene Einkünfte verfügt)." Reicht da nicht die Bedürftigkeit? Es gibt seitens der Jobcenter genug Aufforderungen die Bedürftigkeit zu beheben. Da braucht man doch nicht mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit kommen.
Ich zahle nicht weil ich bedürftig bin, zahlungsunfähig. Daher werden auch keine Rückzahlungen geleistet. Die Bedürftigkeit ist doch Beleg genug. Warum eine Abänderungsklage?
"Der Unterhaltsanspruch des Kindes fällt nur dann weg, wenn der Unterhaltsschuldner zur Zahlung nicht in der Lage ist (oder das Kind über ausreichend eigene Einkünfte verfügt)." Reicht da nicht die Bedürftigkeit? Es gibt seitens der Jobcenter genug Aufforderungen die Bedürftigkeit zu beheben. Da braucht man doch nicht mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit kommen.