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Umgang und Unterhalt
#33
(14-04-2015, 10:44)wackelpudding schrieb: Was hat sich denn z. B. für den Vollzeit arbeitenden Familienhaupternährer verbessert?
Da fällt mir nur der Sorgerechtszugang ein, der nach der Watschen durch den EuGHMR der Möglichkeit nach nun besteht. Im Anschluss daran haben wir aber erfahren müssen, dass die deutschen FamGerichte und- Senate -von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen- in der Praxis den Sinn dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung regelgerecht unterlaufen oder verkannt haben.
Dass läßt sich aus deren Abweisungsbegründungen leicht ableiten und erklären.

Der EuGHMR und auch das BVerfG hat sich im Weiteren hin und wieder zu Klarstellungen veranlaßt gesehen auch im Hinblick auf das Unterhaltsrecht und dessen Nichtbeachtung oder bspw. zu den Voraussetzungen einer Inobhutnahme. ....

Uns redlichen Trennungs- und Scheidungsvätern hat das aber in der Realität nicht viel gebracht.

In der öffentlichen Meinung wird weiterhin ungebrochen davon ausgegangen und unterstellt, dass sich Väter zwar vermehrt um die eigenen Kinder zu bemühen bereit sind.
Und es wird -teilweise anerkennend- davon ausgegangen, dass Väter nun zu Recht die gemeinsame Sorge beantragen dürfen. Das wirkte wie Opium. Nun haben Väter ja, was sie wollen!
Das zu diskutieren oder zu beklagen bringt uns also nicht weiter. Die Thematik ist so ausgelutscht wie ein aufgetragener alter Schuh.

Was das Unterhaltsrecht betrifft, sind Väter nach wie vor Lumpen und Drückeberger, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen -aus welchen Gründen auch immer- nicht nachkommen.
Dann stoßen die davon betroffenen Mütter auf viel Verständnis, wenn sie sich ihrerseits querstellen und Umgang oder gemeinsame Sorge blockieren, boykottieren oder sabotieren.

Das Problem des 1603 BGB und das der fiktiven Einkommensfestsetzung ist zu speziell. Heute noch müssen selbst Rechtsanwälte mit der Nase darauf gestoßen werden. Und wenn du in den Verfahren -in den strafrechtlichen wie in den familienrechtlichen- nicht explizite darauf hinweist, dann ist es um dich als Vater geschehen. Übrigens fängt das schon beim Unterhalts-Beratungsgespräch des Jugendamtes an: dort werden die Angaben über die Einkommensverhältnisse der Mutter ungeprüft übernommen und ein nicht rechtskundiger Vater unterschreibt eine Unterhaltsurkunde, von deren festgesetzten Verpflichtungen er sich später so gut wie nicht mehr befreien kann.

Nach Vorstehendem gehe ich davon aus, dass das Unterhaltsthema am geeignetesten ist um öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren.
Und im Vergleich zu den Protesten der seinerzeitigen Gegnerinnen des 218 bestehen auch auffällige Gemeinsamkeiten. Hier wie dort ist eine Verletzung strafbewehrt. Damals wie heute geht es um einen Protest gegen die vorherrschende öffentliche Meinung. Wer abgetrieben hatte war gesellschaftlich so gut wie erledigt und fand nur in den eigenen Reihen Unterstützung und Verständnis. Genau so geht es heute den Unterhaltsverweigerern.

Es gibt allerdings einen Unterschied:
Die eigenen Reihen der Abtreiberinnen waren geschlossen!

Was eigentlich meinerseits ohne weitergehende Absichten angesprochen wurde, nämlich der öffentliche Appell, hat durch seine Veröffentlichung hier und da eine Diskussion verursacht, die mich zu der Überlegung veranlaßt, vielleicht doch eine UnterhaltsverletzerListe -so sie denn zustande kommt- wie damals dem Sternmagazin zu überreichen oder überhaupt der Presse zugänglich zu machen.

Die Diskussion hier allerdings, ist wenig konstruktiv.
Ich kenne noch immer nicht einen Grund, der dagegen sprechen könnte. 
Die Einen schweigen sich aus, so dass vermutet werden kann, dass ihnen der Urin schon das Bein hinunter läuft oder als wenn sie einen Maulkorb umhängen haben, die anderen fallen mit sachfremden Argumenten übereinander her.

Mir stellt sich deshalb nach wie vor die Frage:
"Was hindert Euch daran, gemeinsam in einer Weise aktiv zu werden, die im Gegensatz zu den damaligen Abtreibungs-Selbstbezichtigerinnen so gut wie risikolos ist - die damals aber erfolgreich war?"[font=arial, sans-serif] [/font]
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