20-04-2015, 12:45
Lies doch die Seite von Dino zuende...
Du machst gerade deine Erstausbildung, die darfst du fertig machen. Danach hast du eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. D.h. du musst alles tun um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Wenn du sehr wenig verdienst und nicht mehr bei deiner Mutter wohnst, kannst du ggf. erwägen ein Aufstocker zu werden. Dann kriegt Mutti den vollen Stz, nervt weniger rum und das kann auch besser für das Kind sein.
Solange du aber nicht leistungsfähig bist, können dich Rückzahlungsforderungen der UVG kalt lassen, aber nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern die Bürokraten dort mit den notwendigen Papieren/Belegen versorgen.
Du machst gerade deine Erstausbildung, die darfst du fertig machen. Danach hast du eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. D.h. du musst alles tun um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Wenn du sehr wenig verdienst und nicht mehr bei deiner Mutter wohnst, kannst du ggf. erwägen ein Aufstocker zu werden. Dann kriegt Mutti den vollen Stz, nervt weniger rum und das kann auch besser für das Kind sein.
Solange du aber nicht leistungsfähig bist, können dich Rückzahlungsforderungen der UVG kalt lassen, aber nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern die Bürokraten dort mit den notwendigen Papieren/Belegen versorgen.