24-05-2015, 20:51
(24-05-2015, 20:17)blackman01 schrieb: Hab mich mit der Aktion nicht gerade neutral und beliebt gemacht.
Trennungen sind immer von irrationalen Elementen begleitet. Neutral und beliebt bleibt man da selten. Beim gemeinsamen Sorgerecht ist es trotzdem besser, früh und deutlich zu handeln. Das bedeutet: Sofort die Mutter darum bitten, die gemeinsame Sorge gemeinsam zu beurkunden. Und es selber schon mal zu erledigen, wie oben geraten. Tut sie das nicht, beantragt man die gemeinsame Sorge vor Gericht. Wartet man und versucht sich in Wohlverhaltensaktionen, hat das immer Nachteile. Früher ist besser, weil:
- Solange noch keine Streit- und Kommunikationsschwierigkeitshistorie besteht, kann auch schlechter behauptet werden, es fehle an Kommunikation und Übereinstimmung.
- Solange sich noch keine Ablehnung eingeschliffen hat, ist die Chance höher dass die Mutter doch noch zustimmt bzw. durch eine Nichtreaktion indirekt zustimmt.
- Solange noch keine Eskalation stattgefunden hat, ist die Chance höher, gerichtlich zur gemeinsamen Sorge zu kommen. Trennungen werden nicht immer, aber meistens im Verlauf der ersten Monate eher strittiger anstatt ruhiger.
- Solange noch keine Umgangsauseinandersetzungen amtlich sind, ist die Chance höher, gerichtlich zur gemeinsamen Sorge zu kommen.
Der frühestmögliche Zeitpunkt für dich ist jetzt.