02-02-2017, 13:34
(02-02-2017, 13:12)p__ schrieb: Ich finde da drin keine Laufzeitbegrenzung. Es steht immer nur "Unterhalt vom..." aber nicht "bis".
Habe ich auch nicht gefunden!
Spätestens mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, muß der Titel enden!
Eine entsprechende Bemerkung muß rein. Das sollte Dein Notar aber eigentlich wissen (oder erwarte ich da zuviel von Notaren?).
Außerdem: Besteht schon ein Titel (ich habe nicht den ganzen Thread gelesen)?
In diesem Fall muß auch eine Bemerkung rein, daß der neue Titel den alten ersetzt und der alte Titel bis zu einem bestimmten Datum an den KU-Pflichtigen herauszugeben ist.
Was meinen die anderen Foristen?
Simon II