03-02-2017, 09:45
(02-02-2017, 22:09)Pfanne schrieb: Eine Frage zur zeitlichen Begrenzung des Titels. Ist folgende beispielhafte Formulierung sinnvoll?
Der Titel ist gültig bis zum 31.12.2018 (z.B.), hilfsweise bis zum 18. Geburtstag. (natürlich juristisch formuliert)
Du muß zwei Situationen unterscheiden:
Situation 1: Das Kind wird 18 Jahre alt. DANN ändert sich die Berechnungsgrundlage (KM wird KU-pflichtig) und somit muß ein Titel SPÄTESTENS mit dem Monat des Volljährigwerdens enden. Nix "hilfsweise"!
Situation 2: Kind ist unter 18 und es gibt irgendwelche anderen Änderungen. Das kann z.B. eine absehbare berufliche Änderung Deinerseits oder eine Änderung bei dem Kind wie die Erreichung der nächsten Altersstufe sein. Dann kann es u.U. sinnvoll sein, einen Titel bis zu dem Monat vor der Änderung zu begrenzen.
Die Frage ist, ob Du das durchbekommst.
Simon II