03-02-2017, 21:41
(03-02-2017, 21:36)p__ schrieb: Wenn die Auskunft ergibt, dass mehr Unterhalt gezahlt werden muss, dann werden sie mehr Unterhalt fordern. Weigerst du dich, werden sie dich verklagen.
Wenn die Auskunft ergibt, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss, machen sie gar nichts.
Wenn das so ist, dann ist es doch allemal sinnvoll den Titel auf zwei Jahre zu begrenzen. Entweder verdient man in zwei Jahren mehr, dann muss man anscheinend ohnehin einen neuen Titel unterschreiben. Oder aber man verdient weniger, dann kann man es selbst anpassen ohne vor Gericht ziehen zu müssen. Habe ich da einen Denkfehler?